Profectus
AG
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.798,00 |
14.471,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.798,00 |
14.471,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
783.982,86 |
803.616,17 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
545.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
735.874,69 |
172.116,66 |
| davon
gegen Gesellschafter |
51.154,17 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.108,17 |
86.299,51 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
164.422,99 |
51.453,19 |
| Aktiva |
959.203,85 |
869.540,36 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.814,58 |
1.814,58 |
| III.
Verlustvortrag |
103.267,77 |
|
| IV.
Jahresfehlbetrag |
112.969,80 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
-103.267,77 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-424.456,87 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
164.422,99 |
51.453,19 |
| B.
Rückstellungen |
939.500,00 |
574.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.703,85 |
295.040,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.703,85 |
11.660,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
283.379,62 |
| Passiva |
959.203,85 |
869.540,36 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
EUR 125.828,45
|
EUR 0,00
|
EUR -,--
|
EUR 0,00
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
EUR 224.116,85
|
EUR -,--
|
EUR 172.116,66
|
EUR -,--
|
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter von €
169.200,66 (Vorjahr € 162.692,25) ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 50.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Gewährleistungsverpflichtungen und die Kosten für
den Jahresabschluss..
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
Bilanzjahr
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit mehr
als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
EUR 19.703,85
|
EUR 19.703,85
|
EUR 0,00
|
|
Vorjahr
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit mehr
als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
EUR 295.040,36
|
EUR 6.893,75
|
EUR 0,00
|
Sonstige Angaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Salvatore Bongiorno
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Andrea Bongiorno
|
ausgeübter Beruf:
|
Kauffrau
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Roger Gross
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Jörg
Büßecker
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ausgeübter Beruf:
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Steuerberater
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Die Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Angabe über die Gattung der Aktien
Das Grundkapital von € 50.000,00 ist eingeteilt
in 50.000,00 nennwertlose Stückaktien gemäß
§ 4 der Satzung. Es handelt sich um Namensaktien.
Mannheim, 18.11.2021
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Salvatore Bongiorno
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2021 festgestellt.
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