Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 506217
Vorher
APRO Computer und Dienstleistung GmbH
Eingetragen
23.12.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Programmierungstätigkeiten, die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie sowie die Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Tobias Apel
seit 23.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

49.00% identifiziert40.32% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
49.00%

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
28.66%
RWTÜV-Stiftung
9.94%
1.72%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
CUBIS Consulting Group GmbH
Germany
51.00%
Tobias Apel
Erfurt
49.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

apro.gmbh

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,66 1,00
II. Sachanlagen 100.829,56 90.403,66
100.830,22 90.404,66
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 205.885,00 79.062,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 256.942,89 132.164,14
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 12.185,32 1.860,77
475.013,21 213.087,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.863,19 3.126,18
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 28.869,44
588.706,62 335.487,64

PASSIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn/-Verlustvortrag -53.869,44 65.671,59
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 195.696,43 -119.541,03
IV. Nicht durch Eigenkaptial gedeckter Fehlbetrag 0,00 28.869,44
166.826,99 0,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 38.726,81 35.376,48
2. sonstige Rückstellungen 33.400,00 8.101,36
72.126,81 43.477,84
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.741,99 192.273,61
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 200.000,00 50.000,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.668,43 16.192,03
4. sonstige Verbindlichkeiten 133.342,40 33.544,16
-davon aus Steuern EUR 69.005,66 (Vj: EUR 41.294,28)
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (Vj: EUR 4.527,25)
349.752,82 292.009,80
588.706,62 335.487,64

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der apro.gmbh wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht

Firma: apro.gmbh
Sitz: Erfurt
Eintragung: Handelsregister 506217, Jena

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung nach der Pro-Rata-Temporis-Methode. Die Abschreibungssätze betrage zwischen 3 und 13 Jahren. Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.

Die Vorräte betreffen unfertige Leistungen. Die unfertigen Leistungen werden bis zum Gewinnrealisationszeitpunkt zu Herstellungskosten bilanziert. Für unfertige Leistungen erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Herstellungskosten und dem beizulegenden Werten.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Eventuelle Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.

V erbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Restlaufzeit Art und Betrag der Sicherung in
bis zu einem Jahr von mehr als einem Jahr davon von mehr als fünf Jahren Summe
in EUR in EUR in EUR in EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.741,91 0,00 0,00 12.741,91 Bürgschaft von 50.000
(Vorjahr) (22.435,61) (19.837,82) (0,00) (42.273,43)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.668,43 0,00 0,00 3.668,43
(Vorjahr) (16.192,03) (0,00) (0,00) (16.192,03)

Sonstige Pflichtangaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 20.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Verträgen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 315 TEUR.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die apro.gmbh wird in den Konzernabschluss der RWTÜV GmbH, Essen für das Geschäftsjahr 2023 als kleinsten Konsolidierungskreis einbezogen.

 

Erfurt, den 6. März 2024

gez. T. Apel, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die apro.gmbh (vormals: APRO Computer und Dienstleistung GmbH), Erfurt

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der apro.gmbh (vormals: APRO Computer und Dienstleistung GmbH), Erfurt - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Essen, 3. April 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Reichenberger Stolze
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.