Edwards Coffee GmbHLiquidiert

58452 Witten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 17296
Eingetragen
19.8.2008
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
das Halten, Verwerten und Vermarkten der Marke "Edwards" sowie "Edwards Coffee" durch Abschluss von Verwertungsverträgen insbesondere Franchise-Verträgen. Des Weiteren die Beratung für Unternehmen im Kaffee- und Gastronomiebereich im In- und Ausland, die Schulung und das Vermitteln von Know-How im Barista-Bereich sowie der Baristaservice. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich daran beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und auch dort tätig werden. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Lente
seit 14.2.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

24.500 €
98.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Edwards Coffee GmbH i.L.

Witten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

A K T I V A

31.12.2019
A. ANLAGEVERMÖGEN 15.000,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 29.177,65
SUMME Aktiva 45.291,74

P A S S I V A

31.12.2019
A. EIGENKAPITAL 42.648,44
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.736,00
C. VERBINDLICHKEITEN 907,30
SUMME Passiva 45.291,74

Anlagespiegel

1.

Allgemeine Angaben zur Liquidationszwischenbilanz

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

2.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Sowohl bei den immateriellen, als auch bei den beweglichen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Diese wurden durch Einzelfeststellung der Anschaffungskosten ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

3.

Angaben zur Liquidationszwischenbilanz

1.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

  Gesamt Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
    bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anderen
 
0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
0,00 0,00 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 907,30 907,30 0,00 0,00
Gesamt 907,30 907,30 0,00 0,00

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