Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 101260
Vorher
NDL Grundstücks GmbH
Eingetragen
26.11.1990
Branche
Einzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Handel mit Möbeln, Stoffen, Leder, Kunstleder und sonstigen Gestaltungs- und Dekorationsmaterialien sowie sonstigen Einrichtungsgegenständen aller Art und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Loges
seit 13.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Dirk Loges Kaufmann
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dirk Loges Kaufmann
Am Stadtfeld 6, 39167 Irxleben
50.500 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

dirx GmbH

Irxleben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 167,50 251,50
I. Sachanlagen 167,50 251,50
B. Umlaufvermögen 71.792,95 82.266,68
I. Vorräte 3.844,35 5.063,35
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.841,23 69.227,37
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 670,73 756,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.107,37 7.975,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15,62 14,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.976,07 82.533,05

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 66.502,37 71.502,39
I. gezeichnetes Kapital 25.820,24 25.820,24
II. Gewinnvortrag 45.682,15 43.957,58
III. Jahresfehlbetrag 5.000,02 -1.724,57
B. Rückstellungen 4.663,67 8.923,08
C. Verbindlichkeiten 810,03 2.107,58
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 810,03 2.107,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.976,07 82.533,05

Anhang zum Jahresabschluss 2011


1. ALLGEMEINES

1. Größenklasse (§ 267 HGB)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.

2. Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 4 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).

Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden insoweit beibehalten, als nach der bisherigen Gliederung unter einem bisherigen Posten - letztmalig - Vorjahres­vergleichszahlen auszuweisen waren. Nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB brauchten § 252 Abs. 1 Nr. 6 (Beibehaltung der Bewertungsmethoden), § 65 Abs. 1 HGB (Beibehaltung der Gliederung der Bilanz und der GuV) sowie § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) nicht angewendet zu werden.

2. BILANZIERUNGS- UND  BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichti­gung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

3.1 Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlich­keit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.

Restlaufzeit
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
von mehr als
  5 Jahren
(§ 268 Abs. 5)
(§ 268 Abs. 5)


1.
Verbindlichkeiten aus
  Lieferungen und Leistungen
465,05
0,00
2.
Sonstige Verbindlichkeiten
344,98
0,00
810,03
0,00


4. SONSTIGE ANGABEN

Herr Dirk Loges ist als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

Magdeburg, den 27.06.2012

...........................................
(Dirk Loges)

BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der

dirx GmbH

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater­kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

Magdeburg, den 27.06.2012

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 63.530,46 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 68.324,43 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2012 festgestellt.

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