dirx
GmbH
Irxleben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
167,50 |
251,50 |
| I.
Sachanlagen |
167,50 |
251,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.792,95 |
82.266,68 |
| I.
Vorräte |
3.844,35 |
5.063,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.841,23 |
69.227,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
670,73 |
756,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.107,37 |
7.975,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15,62 |
14,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.976,07 |
82.533,05 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.502,37 |
71.502,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.820,24 |
25.820,24 |
| II.
Gewinnvortrag |
45.682,15 |
43.957,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.000,02 |
-1.724,57 |
| B.
Rückstellungen |
4.663,67 |
8.923,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
810,03 |
2.107,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
810,03 |
2.107,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.976,07 |
82.533,05 |
Anhang zum Jahresabschluss 2011
1. ALLGEMEINES
1. Größenklasse (§ 267 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten
Größenmerkmale nicht übertrifft.
2. Anwendung von Erleichterung- und
Gliederungsvorschriften
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 4 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines
Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit
(§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§
274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden insoweit beibehalten, als nach der
bisherigen Gliederung unter einem bisherigen Posten -
letztmalig - Vorjahresvergleichszahlen auszuweisen
waren. Nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB brauchten § 252 Abs.
1 Nr. 6 (Beibehaltung der Bewertungsmethoden), § 65
Abs. 1 HGB (Beibehaltung der Gliederung der Bilanz und der
GuV) sowie § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe von
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden)
nicht angewendet zu werden.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge, soweit diese bei Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt waren.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Die
Sachanlagen werden auf der Grundlage der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang
der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem
niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter
Ansatz der steuerrechtlich zulässigen
Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 wurden im Zugangsjahr
sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form
pauschaler Abschläge berücksichtigt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
3.1 Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung
besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§
243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der
Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5
und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt
zusammengefasst.
|
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
von mehr als
|
|
|
|
5 Jahren
|
|
|
(§ 268 Abs. 5)
|
(§ 268 Abs. 5)
|
|
|
€
|
€
|
1.
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
| |
Lieferungen
und Leistungen
|
465,05
|
0,00
|
2.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
344,98
|
0,00
|
|
|
810,03
|
0,00
|
4. SONSTIGE ANGABEN
Herr Dirk Loges ist als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer bestellt. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 27.06.2012
...........................................
(Dirk Loges)
BESCHEINIGUNG
Wir haben auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der
dirx GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis
31.12.2011
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die
Erstellung waren die von uns geführten Bücher und
die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt
haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die
Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir
Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um
mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass
diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Magdeburg, den 27.06.2012
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 63.530,46 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 68.324,43 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2012
festgestellt.
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