Josef Christof Immobilien & Projektentwicklung GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Krieger seit 15.11.2006 | Geschäftsführer |
Barbara Hanzig seit 15.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AHT Steuerberatungsgesellschaft mbHHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2011
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Nach den in §267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der AHT Steuerberatungsges. mbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den neuen handelsrechtlichen Regelungen. Der Ausweis erfolgte saldiert: Rückstellung 236.664 EUR, Rückdeckungskapitalkonto 209.316 EUR.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Abschreibungen
Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 15,4TEUR (Vorjahr 15,9TEUR). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit über einem Jahr beträgt insgesamt 73.622,14 EUR (Vorjahr 80.813,61 EUR)
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Rolf Krieger, Steuerberater und Barbara Hanzig Steuerberaterin.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Heilbronn, den 4. Juli 2012
AHT Steuerberatungsgesellschaft GmbH Barbara Hanzig Rolf Krieger
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.7.2012. |
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