Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 460914
Vorher
Villatech GmbH
Eingetragen
10.5.2001
Branche
Erbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Herstellung, der Vertrieb und der Service von Multimedia Dienstleitungen, insbesondere Internetdienstleistungen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mate Jovic
seit 26.6.2019
Geschäftsführer
Marco Gola
seit 8.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
59.20%
40.80%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

78607 Talheim
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Matoma GmbH

Trossingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 113.395,83 114.270,83
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.920,00 204,00
II. Sachanlagen 19.888,00 22.479,00
III. Finanzanlagen 91.587,83 91.587,83
B. Umlaufvermögen 707.801,49 527.974,60
I. Vorräte 67.884,83 42.317,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 282.645,74 142.091,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 357.270,92 343.565,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.835,20 21.109,02
Aktiva 839.032,52 663.354,45

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 594.622,18 467.243,06
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Gewinnvortrag 417.243,06 354.417,58
IV. Jahresüberschuss 127.379,12 62.825,48
B. Rückstellungen 114.564,61 64.471,20
C. Verbindlichkeiten 123.054,89 121.474,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.790,84 10.165,84
Summe Passiva 839.032,52 663.354,45

Anhang

Matoma GmbH, Trossingen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss der Matoma GmbH, Trossingen (Registergericht Stuttgart, HRB 460914) wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB so­wie nach den ein­schlägi­gen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die Rech­nungsle­gung der Ge­sellschaft fin­den die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Er­leichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch ge­nommen.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor­schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver­merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nichts anderes vermerkt, in TEUR.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

I.  Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs­kosten, ver­mindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren) be­wer­tet.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, so­weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensge­genstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer  (zwischen 3 und 13 Jahren) abgeschrieben. Soweit be­wegliche Vermögensgegenstände degres­siv ab­ge­schrieben wer­den, er­folgt der Übergang zur li­nearen Abschreibung in dem Jahr, in dem die li­neare Ab­schreibung erst­malig zu höheren Ab­schreibungsbeträgen führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wer­den im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

II.  Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprin­zips be­wer­tet. Da­bei werden die unfertigen und fertigen Erzeugnisse grundsätzlich mit den Ein­zelkosten sowie den anzusetztenden Gemeinkosten bewertet. Verwaltungskosten werden nicht an­gesetzt.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden erforderlichenfalls von den voraussichtli­chen Verkaufspreisen Abschläge für noch zu berücksichtigende Kosten vorgenommen. Alle er­kennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, gemin­derter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemes­sene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

III.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erfor­derli­cher Einzel­wertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei For­de­rungen aus Lieferun­gen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichti­gung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit ei­ner Laufzeit von mehr als ei­nem Jahr sind abgezinst.

IV.  Kassen- und Bankbestände

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetz.

V.  Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veran­lagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind­lichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendi­gen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wer­den Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und ei­ne Ab­zinsung mit dem ih­rer Lauf­zeit ent­spre­chen­den durch­schnitt­li­chen Marktzins der vergan­ge­nen sie­ben Jahre vorgenommen (§ 253 Abs. 2 HGB).

VI.  Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

VII.  Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeien werden zum jeweili­gen Ta­ges­kurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Rest­laufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanz­stichtag be­wertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden (nur) even­tuel­le Kursverluste am Bilanz­stichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Um­rech­nung von Fremdwährungsgeschäf­ten werden erfolgswirksam erfasst und in der Ge­winn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

C.  Erläuterungen zur Bilanz

I.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten solche gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 125,10).

II.  Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und ist unverändert gegen­über dem Vor­jahr.

III.  Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 123 (Vj. TEUR 121) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr jedoch unter 5 Jahren betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0)

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die handelsüblichen Eigen­tumsvorbehalte.

D.  Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Hö­he von EUR 40.814,14, Leasingverträgen in Höhe von EUR 44.590,88 und aus Altersvorsorgeverträgen in Höhe von EUR 33.076,72.

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 15,25 Mitarbeiter

 

Trossingen, den 25.04.2025

Marco Gola
Geschäftsführer

Mate Jovic
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2025 festgestellt.

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