Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 205485
Eingetragen
2.3.2016
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Kauf von Grundstücken, die Planung, Beratung, Verkauf, Vermietung und Erstellung von Immobilien, Maklertätigkeiten sowie alle sonstigen anfallenden Leistungen in diesem Bereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Bannehr
seit 2.3.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Bannehr
21255 Tostedt
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

mbi - GmbH

Tostedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 440.840,00 2.099,00
I. Sachanlagen 440.840,00 2.099,00
B. Umlaufvermögen 715.074,26 4.437.784,10
I. Vorräte 187.390,69 2.353.897,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194.074,27 2.561,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 333.609,30 2.081.324,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.849,65 0,00
Summe Aktiva 1.164.763,91 4.439.883,10

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 297.953,00 122.921,85
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 272.953,00 217.067,24
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -119.145,39
B. Rückstellungen 309.631,30 6.800,00
C. Verbindlichkeiten 557.179,61 4.310.161,25
Summe Passiva 1.164.763,91 4.439.883,10

A. Anhang zur Bilanz

I. Allgemeine Angaben

Die mbi GmbH hat ihren Sitz in Tostedt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt unter der Nr. HR 2054858 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB verwendet.

Die Vorjahreswerte wurden entsprechend der Gliederung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angepasst.

2. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juli 2015 aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und vom Auftraggeber ungeprüft übernommen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

I. Ergänzende Angaben
1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Bannehr Michael Geschäftsführer Alleinvertretung
2. Eventualverbindlichkeiten

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden in Höhe von 0,- EUR.

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr im Jahresdurchschnitt 1 (im Vorjahr) Arbeitnehmer.

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am: 21.12.2023

 

Tostedt, 21.12.2023

Gez., Michael Bannehr

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2023.

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