KeLo-Leasing GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Unternehmen
Die KeLo-Leasing GmbH (nachfolgend: "KL GmbH") ist
als Leasinggesellschaft von Multifunktionsgeräten und
neuen Lösungen im Bereich Bürotechnologien
tätig. Die Leasinggegenstände werden von einer
nahestehenden Gesellschaft gekauft und per Leasing an
Kunden vertrieben. Die KL GmbH erwirbt als Refinanzierer
das Eigentum an den Leasinggegenständen.
Rahmenbedingungen
Die Entwicklung des Bedarfs an
Multifunktionsgeräten (z.B. Präsentationsmedien,
Big Pads, interaktive Whiteboards) sowie neuer
Bürolösungen hängt im Wesentlichen von der
allgemeinen Konjunktur und der technischen Entwicklung ab.
Gegenläufig kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
aber auch die Tendenz zum Leasing und weg vom Kauf die
Konjunkturabhängigkeit dämpfen.
Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf der KeLo-Leasing GmbH im
Geschäftsjahr 2023 war positiv. Die KL GmbH weist im
Geschäftsjahr 2023 einen verbesserten
Jahresüberschuss i.H.v. EUR 49.306 (Vorjahr EUR
39.732) aus.
Investitionen in neue Märkte und Produkte
Im Berichtsjahr wurden weitere Investitionen in das
Leasingvermögen getätigt. Diese wurden durch
Bankdarlehen finanziert.
Umsatzentwicklung
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
gesamten Leasingerträge haben sich im Jahr 2023 um EUR
-1.246 oder -0,24% auf EUR 523.603 marginal vermindert.
Ertragslage
Das Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit beträgt EUR 68.958. Dies
bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Ergebniszunahme
um EUR 13.370 (Vorjahr: EUR 55.588).
Vermögens- und Kapitalstruktur laut Bilanz
Die Kennzahlen der Vermögens- und
Kapitalstruktur haben sich gegenüber dem Vorjahr
unwesentlich verändert. Die Bilanzsumme beträgt
EUR 1.147.876 (Vorjahr: EUR 1.070.586). Gegenüber
dem Vorjahr entspricht dies einer Bilanzverlängerung
von 77.290 EUR.
Der Anteil der Sachanlagen und des
Leasingvermögens an der Bilanzsumme beträgt
100,0% (Vorjahr 99,9%). In das Leasingvermögen wurden
2023 insgesamt EUR 416.464 (Vorjahr: EUR 361.657)
investiert.
Das Umlaufvermögen hat sich von EUR 496 um EUR
496 auf EUR 0 vermindert.
Die Eigenkapitalquote hat sich von 22,8% auf 25,7%
erhöht.
Das Fremdkapital der KL GmbH (Rückstellungen und
Verbindlichkeiten) hat sich, insbesondere durch die
Aufnahme von Gesellschafterdarlehen, von EUR 825.762
auf EUR 853.746 erhöht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betragen
EUR 44.887, die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern betragen EUR 675.816.
Der vereinfachte Cash-Flow (JÜ + Abschreibungen
- Veränderung der Rückstellungen) aus der lfd.
Geschäftstätigkeit beträgt EUR 340.672
(Vorjahr: EUR 341.721).
Ertrags- und Aufwandsstruktur lt. Gewinn- und
Verlustrechnung:
Die Gesamtleistung der KL GmbH beträgt im
Kalenderjahr EUR 523.603 (Vorjahr: EUR 524.849). Dies
bedeutet eine Minderung um EUR -1.246.
Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr
erhöht. Dies entspricht in absoluten Zahlen EUR 69.840
gegenüber EUR 63.840 im Vorjahr. Die
Inflationsausgleichsprämie wurde ausbezahlt.
Der Anteil der planmäßigen Abschreibungen
an der Gesamtleistung beträgt im Jahr 2023 55,3%. Die
Abschreibungen betragen EUR 289.464. Im Vorjahr waren es
56,6% bzw. EUR 296.898. Andere Verwaltungsaufwendungen
betragen EUR 27.415 und sind gegenüber dem Vorjahr
gesunken (Vorjahr: EUR 31.749).
Das Jahresergebnis hat sich im Jahr 2023 um EUR 9.574
auf einen Jahresüberschuss i.H.v. EUR 49.306 (Vorjahr:
EUR 39.732) erhöht.
Die Umsatzrendite beträgt 9,4% (Vorjahr: 7,6%).
Mitarbeiter
Die KL GmbH beschäftigte am 31. Dezember 2023
die beiden Geschäftsführer und ansonsten keine
Mitarbeiter.
Forschung und Entwicklung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die KL GmbH
keine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
durchgeführt.
Risiken der künftigen Entwicklung und Ausblick
Wirtschaftliche Risiken
a) Marktrisiken
Für die Geschäftsjahre ab 2024 bestehen die
üblichen Marktrisiken, eine wesentliche Erhöhung
ist nicht erkennbar. Die KL GmbH nimmt als Refinanzierer
von Leasinggegenständen nur bedingt am Markt teil und
ist von der Entwicklung der am Markt tätigen
Leasinggesellschaft abhängig.
Die Rahmenbedingungen sind durch die Entwicklungen in
2023 (Ukraine, Inflation, Beschaffungsprobleme) unsicherer
geworden, insgesamt kann die Marktlage aber als positiv
beurteilt werden.
b) Beschaffungs-, Investitions-, und
Akquisitionsrisiken
Aufgrund der bestehenden Kunden- und
Lieferantenbeziehungen und der Stellung auf dem Markt
werden hier keine über die in a) erwähnten
Veränderungen hinausgehenden Risiken gesehen.
c) Preisänderungsrisiken
Das Preisniveau für Multifunktionsgeräte
entwickelt sich nach wie vor moderat. Gravierende Risiken
sind nicht zu erkennen.
d) Ausfallrisiken
Die Ausfallrisiken sind nach wie vor sehr gering.
e) Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken werden zurzeit nicht gesehen.
f) Zinsrisiken
Die Ertragslage wird über die Leasingfaktoren
auch vom Zinsniveau beeinflusst. Zinsrisiken werden zurzeit
nicht gesehen. Durch die Umfinanzierung in 2020 wurde der
Kreditzins i.H.v. 2,1% bis 30.07.2024 gesichert.
g) Bonitätsrisiko
Ein Bonitätsrisiko ist nicht erkennbar.
Entwicklungen in 2024
a) Beendigung Vertragsabschlüsse ab
01.07.2024
Die Geschäftsleitung hat beschlossen, dass im
Jahr 2024 nur noch bis zum 30.06.2024 neue
Leasingverträge abgeschlossen werden. Dies bedeutet,
dass ab dem 01.07.2024 die aus den bis 30.06.2024
abgeschlossenen Leasingverträgen entstehenden
Ansprüche laufzeitbezogen innerhalb der nächsten
sechs Jahre realisiert werden.
Infolgedessen nehmen die Umsätze ab dem zweiten
Halbjahr 2024 kontinuierlich über die nächsten 6
Jahre ab.
b) Kosten
Mit Ausnahme der allgemeinen Preissteigerungen sind
keine außerordentlichen Kostenentwicklungen in 2024
zu erwarten.
c) Investitionen
Aufgrund der unter a) beschriebenen Entscheidung
ergeben sich in 2024 nur noch Investitionen im ersten
Halbjahr.
Ausblick und Ziele
Aufgrund der Situation auf den Kapital- und
Finanzmärkten und den gestiegenen
Regulierungsanforderungen (z.B. Basel III) sind die
Kreditinstitute restriktiver bei der
Unternehmensfinanzierung, Bankkunden müssen sich
strengen Bewertungen unterziehen. Hier gewinnt Leasing als
Finanzierungsalternative zunehmend an Bedeutung.
Aufgrund der Entscheidung der Geschäftsleitung
über das Ende des Abschlusses von Neuverträgen
zum 30.06.2024 werden die vertraglichen Ansprüche
über die folgenden 6 Jahre eingezogen. Hierbei kann
davon ausgegangen werden, dass die Forderungen so gut wie
zu 100% realisierbar sind, da in den zurückliegenden
Jahren nur sehr wenige Forderungsausfälle zu
verzeichnen waren. Für die Gesellschaft kann deshalb
von einem planmäßigen, sich kontinuierlich
verringernden Ertragsverlauf ausgegangen werden.
Prognoseunsicherheit
Der Lagebericht beinhaltet Aussagen und Angaben, die
auf die Zukunft gerichtet sind und auf Annahmen,
Erwartungen und Schätzungen der Unternehmensleitung
beruhen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen und
Angaben basieren auf Umständen, die der
Unternehmensleitung zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Lageberichtes bekannt waren.
Obwohl die Unternehmensleitung annimmt, dass die
diesen Aussagen und Angaben zu Grunde liegenden Annahmen
und Erwartungen realistisch sind, kann nicht
gewährleistet werden, dass sich diese auch als richtig
erweisen werden.
Die Annahmen und Erwartungen können Risiken und
Unsicherheiten beinhalten, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht
nur unwesentlich von den auf die Zukunft gerichteten
Aussagen und Angaben abweichen.
Zu den Faktoren, die solche Abweichungen verursachen
können, gehören insbesondere Veränderungen
im wirtschaftlichen, geschäftlichen und
gesellschaftlichen Umfeld, Wechselkurs- und
Zinssatzschwankungen, die Einführung von
Konkurrenzprodukten oder die mangelnde Akzeptanz der
Produkte und Dienstleistungen sowie eventuelle
Änderungen in der Geschäftsstrategie.
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Forderungen an Kunden |
0,00 |
495,94 |
| B.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| C.
Leasingvermögen |
1.147.835,00 |
1.070.049,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36,00 |
36,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.147.876,00 |
1.070.585,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
97.871,01 |
117.672,33 |
| B.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
44.886,66 |
30.887,83 |
| C.
Sonstige Verbindlichkeiten |
4.074,60 |
4.092,28 |
| D.
Rückstellungen |
31.098,00 |
29.196,00 |
| E.
Nachrangige Verbindlichkeiten |
675.815,64 |
643.913,61 |
| F.
Eigenkapital |
294.130,09 |
244.823,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.147.876,00 |
1.070.585,94 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Leasingerträge |
523.603,47 |
524.849,21 |
| 2.
Leasingaufwendungen |
-43.495,05 |
-56.465,95 |
| 3.
Zinsaufwendungen |
-24.432,34 |
-23.148,78 |
| 4.
Sonstige betriebliche Erträge |
0,00 |
2.839,90 |
| 5.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen |
-97.254,50 |
-95.588,82 |
| a)
Personalaufwand |
-69.840,00 |
-63.840,00 |
| b)
Andere Verwaltungsaufwendungen |
-27.414,50 |
-31.748,82 |
| 6.
Abschreibungen und Wertberichtungen auf
Leasingvermögen |
-289.463,91 |
-296.897,81 |
| 7.
Rohergebnis |
0,00 |
2.839,90 |
| 8.
Personalaufwand |
-69.840,00 |
-63.840,00 |
| a)
Löhne und Gehälter |
-63.840,00 |
|
| 9.
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
-289.463,91 |
-296.897,81 |
| 10.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
-19.569,47 |
-15.773,70 |
| 11.
Sonstige Steuern |
-82,00 |
-82,00 |
| 12.
Jahresüberschuss |
49.306,20 |
39.732,05 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die KeLo-Leasing GmbH hat ihren Sitz in Waiblingen
und sie ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer HRB
263052 im Handelsregister eingetragen.
2. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und für
Finanzdienstleistungsinstitute sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
3. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
Formblätter 1 und 3 der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV). Die Bilanz ist
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform aufgestellt.
4. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
5. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresab
schlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
7. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a
Abs. 1 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2023 mindestens
zwei Kriterien die Grenzen von § 267a Abs. 1 HGB
nicht überschreiten.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach
§ 340a Abs. 1 HGB für ein
Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 340 Abs. 4 HGB
nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Regelungen aufzustellen. Die Prüfungspflicht
der Gesellschaft nach § 316 Abs. 1 HGB ergibt sich aus
§ 340k Abs. 1 HGB.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
2. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3. Die einzelnen Posten werden wie folgt bewertet:
a. Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Ab-schrei bungen,
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Für die im Geschäftsjahr
angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu
einem Wert in Höhe von EUR 800,00 wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem.
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe ein
Betriebsausgabenabzug angesetzt.
b. Die Forderungen an Kunden werden zum Nominalwert
angesetzt.
c. Die flüssigen Mittel werden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
d. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister
ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
e. Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Für die Abzinsung
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht werden.
f. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Die
Gesellschafter-Darlehen werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesellschafter haben
einen unbefristeten Rangrücktritt auf ihre gesamten
Forderungen hinter alle übrigen Forderungen
gegenüber der GmbH erklärt.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen an Kunden
Aufgliederung gemäß § 340d HGB und
§ 9 RechKredV:
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamt-
betrag
|
bis 3
Monate
|
4 bis 12
Monate
|
über 1 bis
5 Jahre
|
über 5
Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Forderungen an Kunden
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Vorjahr
|
0,5
|
0,5
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
II.
Sachanlagen und Leasingvermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im nachfolgenden
Anlagespiegel dargestellt.
III.
Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die
Kfz-Steuer in Höhe von EUR 36,00 (Vorjahr: EUR 36,00).
IV.
Verbindlichkeitenspiegel
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit und Restlaufzeit ist in dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegelgemäß § 340d HGB
und § 9 RechKredV gesondert dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamt-
betrag
|
bis 3
Monate
|
4 bis 12
Monate
|
über 1
bis 5 Jahre
|
über
5 Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
97,9
|
59,7
|
18,0
|
20,2
|
0,0
|
Vorjahr
|
117,7
|
56,7
|
18,0
|
43,0
|
0,0
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
|
44,9
|
44,9
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Vorjahr
|
30,9
|
30,9
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
4,0
|
4,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Vorjahr
|
4,0
|
4,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Nachranginge
Verbindlichkeiten
|
675,8
|
13,6
|
40,5
|
270,0
|
351,7
|
Vorjahr
|
643,9
|
13,6
|
40,5
|
270,0
|
319,8
|
Gesamt
|
822,5
|
122,2
|
58,5
|
290,2
|
351,7
|
Vorjahr
|
796,6
|
105,2
|
58,5
|
313,0
|
319,8
|
V.
Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB
Die anderen Rückstellungen wurden insbesondere
für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet.
VI.
Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft schuldet den Gesellschaftern
aus erhaltenen Darlehen insgesamt TEUR 675,8 (Vorjahr TEUR
643,9).
Die Darlehen sind aufgrund der bestehenden
Rangrücktrittserklärung unter den nachrangigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß nach
dem jeweiligen Darlehensstand.
VII.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags.
VIII.
Entwicklung Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag
entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
Gewinnvortrag zum 01.
Januar 2022
|
|
179.527,25
|
Jahresüberschuss
2022
|
|
39.732,05
|
Gewinnvortrag zum 01.
Januar 2023
|
|
219.259,30
|
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
I.
Ertragsteuerbelastung
Die Ertragsteuern umfassen die laufende
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und den
Solidaritätszuschlag.
II.
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich mit
Leasinggeschäften im Inland erzielt.
III.
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss lt. Gewinn- und
Verlustrechnung beträgt EUR 49.306,20.
E.
Sonstige Angaben
I.
Anteilsbesitz (gemäß § 285 Nr. 11
HGB)
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II.
Leasing-Geschäft i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 3
RechKredV
Die Gesellschaft betreibt als einzige Tätigkeit
das Leasinggeschäft und damit sind zumindest indirekt
alle Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechnungspositionen
dem Leasing zuzurechnen. Direkt dem Leasinggeschäft
zugerechnet werden können die Forderungen und
Verbindlichkeiten gegen Kunden, das Leasingvermögen
mit TEUR 1.147,8, die Finanzierungsverbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten von TEUR 97,9 und
gegenüber den Gesellschaftern von TEUR 675,8 sowie die
Abschreibungen auf Leasingvermögen in Höhe von
TEUR 289,5.
III.
Wichtige Einzelbeträge i.S.d. § 285 Abs. 1 Nr.
4 RechKredV
Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben i.H.v. TEUR 2,2.
Die nachrangigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR
675,8 und enthalten Gesellschafterdarlehen. Die allgemeinen
Verwaltungsaufwendungen beinhalten Löhne und
Gehälter von TEUR 69,8 und andere
Verwaltungsaufwendungen von TEUR 27,4.
IV.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (gemäß
§ 285 Nr. 3 HGB)
Aus bestehenden Mietverhältnissen, soweit keine
Kündigung erfolgt, fallen jährlich
Mietverpflichtungen von TEUR 3,8 an.
V.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
Die Geschäfte werden durch die beiden
Geschäftsführer, Herrn Reinhold Kerst und Herrn
Andreas Loistl, geführt. Weitere Personen sind bei der
Gesellschaft nicht beschäftigt.
VI.
Honorar für den Abschlussprüfer
Für die Prüfung des Abschlusses 2023 wurden
TEUR 5,0 in die Rückstellungen eingestellt. Weitere
Honorare sind nicht angefallen.
VII.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch folgende
Geschäftsführer:
- Herr Reinhold Kerst, Waiblingen
- Herr Andreas Loistl, Winnenden
Die Geschäftsführer, Herr Reinhold Kerst
und Herr Andreas Loistl, sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
VIII.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss
von EUR 49.306,20 zusammen mit dem Gewinnvortrag von EUR
219.259,30 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Anlagespiegel
Anschaffungs-
kosten- und
Herstellungs-
kosten |
Zugänge
|
Abgänge
|
kumulierte
Abschreibungen
|
Buchwert
|
Abschreibungen
Geschäftsjahr
|
|
01.01.2023
|
2023
|
2023
|
31.12.2023
|
31.12.2023
|
2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sachanlagen
|
34.226,56
|
0,00
|
0,00
|
34.221,56
|
5,00
|
0,00
|
Leasingvermögen
|
1.887.256,28
|
424.158,91
|
347.981,11
|
815.599,08
|
1.147.835,00
|
289.463,91
|
Gesamt
|
1.921.482,84
|
424.158,91
|
347.981,11
|
849.820,64
|
1.147.840,00
|
289.463,91
|
Waiblingen, den
22.05.2024
gez.
Reinhold Kerst
gez.
Andreas Loistl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2024 festgestellt.
BESTäTIGUNGSVERMERK
DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS
An die KeLo-Leasing GmbH, Waiblingen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der KeLo-Leasing GmbH,
Waiblingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
KeLo-Leasing GmbH, Waiblingen, für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Stuttgart, den 22. Mai
2024
Dr. Vaih & Partner
Wirtschaftsprüfung Stuttgart GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez.
König, Wirtschaftsprüfer
gez.
Kurz, Wirtschaftsprüfer
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