Weisser
GmbH
Brackenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.827,50 |
27.576,35 |
| I.
Finanzanlagen |
30.827,50 |
27.576,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.808,97 |
3.329,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56,85 |
300,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.752,12 |
3.029,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.636,47 |
30.905,82 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.636,47 |
29.905,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.341,23 |
2.651,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.730,65 |
1.690,07 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.636,47 |
30.905,82 |
Anhang
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz änderte sich
gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz des
Vorjahres sind mit denen des laufenden Jahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden.
Einzelne Positionen - soweit vorhanden - wurden wie
folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als EUR
150,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00 betragen, wird ein
Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird jährlich
gleich bleibend mit 20 % abgeschrieben.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i.S.v.
§ 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Für die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Firma Rita Weisser GmbH & Co KG
wurde kein Merkposten von EUR 1,00 bei der Position
Finanzanlagen ausgewiesen.
Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
a)
Geschäftsführung
Rita Weisser
b) Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit über 1 Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
c) Der Gesamtbetrag der Ausleihungen und Forderungen
gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
d) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr EUR
0,00)
e) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00)
f) Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
bestanden nicht.
UNTERZEICHNUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
gezeichnet, den 10. April 2010
gez. Rita Weisser
...............................
(Geschäftsführung)
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