Kanon
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
715.332,27 |
725.331,27 |
| I.
Sachanlagen |
715.332,27 |
725.331,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.371,96 |
26.911,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.066,97 |
14.608,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.898,52 |
7.598,52 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.304,99 |
12.303,48 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
129.809,80 |
151.915,23 |
| Aktiva |
870.514,03 |
904.158,30 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
176.915,23 |
183.186,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.105,43 |
6.270,84 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
129.809,80 |
151.915,23 |
| B.
Rückstellungen |
3.045,43 |
5.205,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
867.468,60 |
898.952,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
44.875,59 |
52.193,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
822.593,01 |
846.759,82 |
| Passiva |
870.514,03 |
904.158,30 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kanon GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Nach den in § 267 und § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei
der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema
des § 266 HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Angaben zu den Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden
Neben den Vorschriften des HGB waren ergänzend
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Abschreibungen erfolgen linear und degressiv
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Für geringwertige Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurde der steuerliche Sammelposten
nach § 6 Abs. 2a EStG in die Handelsbilanz
übernommen. Der Sammelposten ist von untergeordneter
Bedeutung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenständen wurden mit ihrem
Nennbetrag angesetzt. Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnet Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1, S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr
betrug,
erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2, S. 1
HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen € 840.570,14. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr bis zu 5 Jahren betragen
€ 58.382,73.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
III. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des
Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
IV. Angaben über abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
V. Sonstige Angaben
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Dipl. Ing. Hans-Peter Mallon, Architekt,
Wiesbaden
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
nachfolgende Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
Betrag
Verbindlichkeiten € 42.603,20
(Vorjahr: € 49.872,33)
Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2022 festgestellt.
Wiesbaden, den 13.04.2022
gez. Dipl.-Ing. Hans-Peter Mallon
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2022 festgestellt.
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