Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 552555
Vorher
HPV GmbHGebrüder Frey GmbH
Eingetragen
3.11.2003
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der An- und Verkauf von Waren, Vermittlung von Warengeschäften; Dienstleistungen und Beratungen, insbesondere der Handel mit Lebensmitteln, jeweils soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Zudem die Metallverarbeitung und die Anmietung von technischen Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Sergio de Cassan
seit 2.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
Roberto de Cassan
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Ravensburg
10.000 €
40.00%
Roberto de Cassan
Ravensburg
10.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HPV GmbH

Ravensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 505,00 903,00
I. Sachanlagen 505,00 903,00
B. Umlaufvermögen 60.973,96 52.229,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.195,27 51.680,48
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.778,69 548,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 61.478,96 53.632,36

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 36.842,26 37.112,70
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 11.842,26 12.112,70
B. Rückstellungen 3.673,00 5.789,42
C. Verbindlichkeiten 20.963,70 10.730,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 61.478,96 53.632,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2011


 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind
 beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen von 33,33 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben 733,29 EUR (VJ: 1.006,55 EUR) betragen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


 Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 49.901,72 EUR.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß aus dem jeweiligen Darlehensstand.


II. Haftungsverhältnisse

 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


 Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von

Herrn Hanspeter Valenti

geführt.

Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.


Ravensburg, 25.09.2012


HPV GmbH
Geschäftsführung


 Hanspeter Valenti


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2012 festgestellt.

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