Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 11816
Eingetragen
18.8.1995
Branche
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus StahlHerstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenHerstellung von Metallkonstruktionen
Gegenstand
der Fertigungsbetrieb für Blechverkleidungen für Rohrleitungen und Luftkanäle sowie Fertigung von Spezialzuschnitten für Fassaden und Dächer sowie Konstruktion für den vorbeugenden Brandschutz.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Erbach
seit 3.2.2004
Geschäftsführer
Martin Robert Gempf
seit 3.2.2004
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

TECO Erbach GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 207,00 335,00
B. Umlaufvermögen 36.414,51 32.518,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 910,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.621,51 33.764,40

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 25.212,91 17.373,10
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 10.408,60 15.391,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.408,60 15.391,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.621,51 33.764,40

Anhang



I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB erstellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Umstellungseffekte sind nicht in Anspruch genommen worden und somit nicht dokumentiert. Das Fortführungs- und Wertbeibehaltungsrecht nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde ausgeübt.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beanstanden. Die Vorjahresbeträge  wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.  Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB  kam nicht zur Anwendung.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.   Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.  Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die jeweilige Abschreibungsmethode ist dem Anlageverzeichnis zu entnehmen.

Sonderabschreibungen nach steuerlichen Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

Eventuelle geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.

Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Eventuelle Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Eventuelle  Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Eventuell vorhandene Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt und eventuelle fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.  Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und eventuell zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Der Ausweis passiver latenter Steuern war nicht notwendig.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und die Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die eventuelle Entwicklung des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur Bilanz ersichtlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind, bestanden am Abschlußstichtag nicht.

III .  Sonstige Pflichtangaben

Zusatzangaben zur Bilanz nach §327 Nr. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft (§267 Abs. 1 HGB)  handelt.

IV. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen

Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt.

V. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer ist:         Herr Uwe Erbach  

Zugunsten der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von 0,00 € eingegangen.

2. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder ) Anzahl     -  2  -            Arbeitnehmer beschäftigt.

VI . Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.

VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §285 Nr.3,3a HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.


Hagen, den  11. April 2013 


AKTIVA-Steuerberatungsgesellschaft mbH


Firma:
TECO Erbach GmbH
gez. Uwe Erbach 

sonstige Berichtsbestandteile




Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2013 festgestellt.

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