CAVIC
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.513,00 |
1.035,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1.034,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.512,00 |
|
| III.
Finanzanlagen |
|
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.488,72 |
5.432,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.842,21 |
3.762,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.646,51 |
1.670,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
520,63 |
520,63 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckte Abfindungen |
12.380,37 |
23.386,49 |
| Summe
Aktiva |
34.902,72 |
30.374,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
48.386,49 |
46.852,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.006,12 |
-1.534,32 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-12.380,37 |
-23.386,49 |
| B.
Rückstellungen |
4.484,42 |
3.673,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.418,30 |
26.700,95 |
| Summe
Passiva |
34.902,72 |
30.374,92 |
1.1. Anhang zum
31. Dezember 2023
1.1.1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der CAVIC GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang dargestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen in
Anspruch genommen.
1.1.2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Risiken durch
angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
1.1.3. Angaben zu den Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
als ein Jahr bestehen nicht.
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt
gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung
des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde ohne
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit |
Gesamtbetrag |
davon mit einer Restlaufzeit |
zum 31.12.2023 |
|
kleiner 1 J. |
1 bis 5 J. |
größer 5 J. |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
gg. Gesellschafter |
27 |
0 |
27 |
0 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
3 |
3 |
0 |
0 |
|
Summe |
30 |
3 |
27 |
0 |
|
1.1.4. Sonstige Pflichtangaben
Bilanzielle Überschuldung
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde ungeachtet
der bilanziellen Überschuldung unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
erstellt.
- Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag eine bilanzielle
Überschuldung in Höhe von 12.380,37 EUR aus. Nach
Ansicht der Geschäftsführung steht dieser
Feststellung eine Fortführung des Unternehmens jedoch
nicht entgegen, da die Bilanz zum 31. Dezember 2023
gegenüber Christoph Averhaus, Oldenburg, unter anderem
eine Verbindlichkeit aus einem Darlehen ausweist. Zur
Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft CAVIC
GmbH, Oldenburg, gemäß
Rangrücktrittserklärung vom 13.01.2022 tritt
Christoph Averhaus mit seiner Darlehensforderung in
Höhe von 25.000 EUR hinter die Forderungen aller
anderen Gläubiger soweit und solange zurück, wie
die Gesellschaft überschuldet ist und die Forderung
nicht aus künftigen Jahresüberschüssen,
einem Liquiditätsüberschuss oder aus vorhandenem
anderen freien Vermögen getilgt werden kann.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Christoph Averhaus, Kaufmann
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
EUR |
Verbindlichkeiten |
27.384 |
Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter
Im Jahr 2023 wurden keine Mitarbeiter
beschäftigt.
Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 20. September 2024
festgestellt.
Oldenburg, 20. September
2024
gez.
Christoph Averhaus
|