Alfons
Kraus GmbH
Tettenwang
Gde. Altmannstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsrecht
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.119,00 |
40.472,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
74.117,00 |
40.470,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.747.889,02 |
1.673.257,05 |
| I.
Vorräte |
976.240,00 |
396.989,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
302.134,43 |
438.016,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
469.514,59 |
838.251,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.642,00 |
8.380,00 |
| Aktiva |
1.827.650,02 |
1.722.109,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
582.249,08 |
647.885,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
472.320,75 |
466.178,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
84.363,74 |
156.142,59 |
| B.
Rückstellungen |
468.776,00 |
569.354,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
776.624,94 |
504.869,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
776.624,94 |
504.869,71 |
| Passiva |
1.827.650,02 |
1.722.109,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend werden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung sowie bei der Offenlegung (§ 326 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Soweit ein Ausweis oder eine Angabe wahlweise in
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
zulässig ist, erfolgt der Ausweis bzw. die Angabe im
Anhang.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens werden auf Grund Stichtagsinventur
erfasst.
Verfahren gem. § 241 HGB werden nicht
angewendet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Pensionsrückstellung ist nach der
Barwert-Methode bei einem Rechnungszins von 1,82% p.
a. unter Zugrundelegung der Heubeck Richttafeln 2018G
berechnet.
Von dem Wahlrecht aus Artikel 67 Abs. 1 Satz EGHGB
ist kein Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten
Posten:
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§42
Abs. 3 GmbHG, §264c Abs. 1 HGB):
Es bestehen weder Forderungen noch Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr waren zu Geschäftsführern
bestellt:
Herr Robert Kraus, Altmannstein-Tettenwang
Herr Stefan Kraus, Altmannstein-Tettenwang
Die Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird
in Anspruch genommen.
Tettenwang, 05.11.2024
gez.
Robert Kraus, Geschäftsführer
gez.
Stefan Kraus, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024
festgestellt.
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