Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4555
Eingetragen
15.4.2003
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb von Fitnessstudios und aller damit zusammenhängender Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HGM FITNESS-AG

Bad Kreuznach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.440.366,19 2.557.659,19
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 884,00 242,00
II. Sachanlagen 2.413.982,19 2.531.917,19
III. Finanzanlagen 25.500,00 25.500,00
B. Umlaufvermögen 745.829,57 528.873,99
I. Vorräte 11.710,14 16.684,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 144.853,21 172.391,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.500,00 3.500,00
davon gegen Gesellschafter 2.299,00  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 589.266,22 339.798,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.667,34 1.023,14
Aktiva 3.189.863,10 3.087.556,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.842.206,64 2.741.791,50
I. Gezeichnetes Kapital 284.760,00 284.760,00
II. Gewinnrücklagen 28.476,00 28.476,00
III. Gewinnvortrag 2.428.555,50 2.520.175,67
IV. Jahresüberschuss 100.415,14 -91.620,17
B. Rückstellungen 19.408,00  
C. Verbindlichkeiten 300.359,98 312.410,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 283.130,87 284.440,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.229,11 27.970,43
D. Rechnungsabgrenzungsposten 27.888,48 33.354,25
Passiva 3.189.863,10 3.087.556,32

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der HGM-Fitness-AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetztes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Geschäftswert wird planmäßig über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Andere erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Sachanlagevermögen linear über Nutzungsdauern von drei bis dreizehn Jahren vorgenommen. Die Sachanlagen werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens über einem Wert von Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und entsprechend abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit Ihrem Nominalbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HBG im Anhang angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeitausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Bilanzposten
a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
b) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Sie werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gebildet und aufgelöst.
c) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt 285 TEUR.

d) Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag resultiert aus den Vorjahren.
e) Jahresüberschuss
Es wurde ein Gewinn i.H. von 100.415,14€ erwirtschaftet.
f) Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten die tatsächlichen Verpflichtungen für die Jahresabschlusserstellung.
g) Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den Rückzahlungsbeträgen.
4. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
5. Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands
Der Aufsichtsrat der AG setzte sich im Berichtsjahr aus ff. Mitgliedern zusammen:
Fr. P. Merkelbach, Bad Kreuznach
Fr. S. Zimmermann, Gau Bickelheim
Fr. L. Schreiner, Bad Kreuznach

Der Vorstand wird von Hr. Hans Gerhard Merkelbach besetzt.

Handelsregister: HR B 4555

sonstige Berichtsbestandteile
Die gesetzliche Kapitalrücklage nach 150 AktG ist erfüllt. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Es gibt keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane nach § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB, Transaktionen eigener Aktien i. S. d. § 160 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AktG liegen nicht vor.



sonstige Berichtsbestandteile


55543 Bad Kreuznach
gez. Hans Gerhard Merkelbach
Vorstand


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024 festgestellt.

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