TC Radio
Engineering GmbH
Wolfhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.602,00 |
2.141,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.602,00 |
2.141,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
727.923,64 |
527.091,22 |
| I.
Vorräte |
204.389,57 |
291.701,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
518.859,60 |
235.263,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.674,47 |
125,46 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
87.122,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
729.525,64 |
616.354,68 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.900,52 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-112.122,46 |
| III.
Bilanzverlust |
17.099,48 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
87.122,46 |
| B.
Rückstellungen |
53.697,09 |
33.938,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
667.928,03 |
582.416,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
729.525,64 |
616.354,68 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Gesellschaften gemäß §§ 274a,
276 und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss zum 30.06.2012 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Angaben zur Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des
GmbHG und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages.
Die Vermögensgegenstände des beweglichen
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten beinhalten die nach handelsrechtlichen
Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge.
Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf den
prognostizierten Nutzungsverlauf abgestellt. Die
Abschreibung der beweglichen Anlagegüter erfolgt
grundsätzlich in Übereinstimmung mit den
planmäßigen steuerlichen Abschreibungen, sofern
der prognostizierte Nutzungsverlauf dem nicht entgegen
steht. Die Abschreibungen erfolgen linear.
Die Vorräte, bei den es sich im Wesentlichen um
halbfertige Arbeiten handelt, werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Bei der Bewertung der Forderungen werden erkennbare
Risiken berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine angemessene
Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen Rechnung getragen. Im Übrigen wurden
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände zum
Nennwert angesetzt.
Die Kassen- und die Bankbestände werden zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren
Nennbeträgen bzw. Erfüllungsbeträgen
ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von
über einem Jahr liegen nicht vor. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in
branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte und
Sonderformen dieser Kreditsicherung - z.B.
verlängerter Eigentumsvorbehalt- gesichert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
Euro 4.500,00 (Vorjahr: Euro 30.927,23).
Zum 30.06.2012 bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von Euro 40.722,64
(Vorjahr: Euro 0,00).
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von über
einem Jahr liegen, ebenso wie im Vorjahr, nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wird durch den allein
vertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn
Roland Kühne ausgeübt.
Der Geschäftsführer ist von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
liegen, wie im Vorjahr, nicht vor.
Wolfhagen, den 23.04.2014
gez. Roland Kühne
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2014 festgestellt.
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