AVES
GmbH
Thannhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.002.504,26 |
2.091.769,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.284,25 |
10.644,25 |
| II.
Sachanlagen |
2.998.220,01 |
2.081.125,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.163.279,99 |
2.068.254,96 |
| I.
Vorräte |
854.949,67 |
373.424,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
733.092,38 |
597.338,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
575.237,94 |
1.097.491,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.384,38 |
2.435,65 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.130.685,62 |
5.072.632,74 |
| Aktiva |
9.298.854,25 |
9.235.093,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
925.000,00 |
925.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.271.104,92 |
3.271.104,92 |
| III.
Gewinnrücklagen |
357.904,32 |
357.904,32 |
| IV.
Verlustvortrag |
9.626.641,98 |
10.873.313,87 |
| V.
Jahresüberschuss |
941.947,12 |
1.246.671,89 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.130.685,62 |
5.072.632,74 |
| B.
Rückstellungen |
1.677.863,51 |
2.007.260,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.620.990,74 |
7.227.833,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.932.948,32 |
7.175.012,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
688.042,42 |
52.821,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
672.400,00 |
678.933,34 |
| Summe
Passiva |
9.298.854,25 |
9.235.093,29 |
3. Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Grundsätzliche Angaben
Die AVES GmbH mit Sitz in 86470 Thannhausen ist
unter der Registernummer HRB 4284 im Handelsregister des
Amtsgerichts Memmingen eingetragen. Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unter Anwendung der folgenden
Grundsätze und Methoden unverändert beibehalten.
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen, soweit
abnutzbar, bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter im
Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 1.000,00 werden im Jahr
der Anschaffung in einen Sammelposten eingestellt und
pauschal über 5 Jahre abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder
zum niedrigeren beizulegenden Wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Soweit unverzinsliche Forderungen eine Laufzeit von mehr
als einem Jahr haben werden diese auf den Stichtag
abgezinst.
Forderungen, mit deren Eingang nicht bzw. nicht in
voller Höhe gerechnet werden kann, wurden in Höhe
von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00) einzelwertberichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % und unter dem
vernünftig kaufmännisch bewerteten
Erfüllungsbetrag gebildet. Es wurde das
Teilwertverfahren angewendet. Bei der Bewertung der
Pensionsrückstellung wurden die "Richttafeln 2018 G"
von Prof. Klaus Heubeck verwendet; die Bestimmung des
Rechnungszinses erfolgte unter Anwendung des § 253
Abs. 2 S. 2 HGB. Aufgrund betragsmäßig
festgelegter Pensionen sind keine Annahmen zur
Gehaltsentwicklung vorgenommen worden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert
und berücksichtigen alle ungewisse Verbindlichkeiten
und erkennbaren Risiken.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang
dargestellt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen sind
vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres
fällig.
3. Eigenkapital
In Höhe des Unterschiedsbetrags aus der
Berechnung der Pensionsrückstellung mit dem
zehnjährigen Durchschnittszins im Vergleich zur
Berechnung mit dem siebenjährigen Durchschnittszins
besteht eine Ausschüttungssperre von Euro 11.027.
4. sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Rückstellungen für
Personalrückstellungen in Höhe von T€ 58,8
und Rekultivierungsrückstellungen in Höhe von
T€ 53,6 enthalten.
5. Verbindlichkeiten
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
Restlaufzeit über 5 Jahre
|
|
2023
TEUR
|
Vorjahr
TEUR
|
2023
TEUR
|
Vorjahr
TEUR
|
Verbindlichkeiten ggb.
Kreditinstituten
|
176
|
16
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten aus L
+ L
|
673
|
926
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten
ggb.verbund. Untern.
|
5.186
|
5.303
|
0
|
0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
853
|
850
|
0
|
0
|
|
6.888
|
7.095
|
0
|
0
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 68
(Vj. T€ 23) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 2 (Vj. T€
2). Weiter enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten
Verbindlichkeit ggb. Gesellschaftern in Höhe von
T€ 672 (Vj. T€ 679). Ebenso enthalten die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T€ 294 (Vj. T€ 580).
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Aufwendungen für Altersversorgung
Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen
für Altersversorgung in Höhe von T€ 3.
2. Zinsaufwendungen
Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus der
Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von
T€ 27.
E. Sonstige Angaben
1. Eventualverbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse
Zum 31.12.2023 bestanden Avalverbindlichkeiten in
Höhe von T€ 193.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Stichtag in Höhe von T€ 577.
3. Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Die Anzahl der Beschäftigten im
Jahresdurchschnitt ergibt sich entsprechend der Ermittlung
nach § 267 Abs. 5 HGB wie folgt:
|
|
2023
|
gewerbliche Arbeitnehmer
|
|
18
|
Angestellte
|
|
6
|
Gesamt
|
|
24
|
4. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Berichtsjahr war
- Herr Jürgen Fischer,
Augsburg
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer und ehemaliger
Geschäftsführer unterbleibt nach § 286 Abs.
4 HGB.
4. Aufstellung und Unterzeichnung des
Jahresabschlusses
Gemäß § 242 HGB hat die
Geschäftsführung der Gesellschaft den
Jahresabschluss aufzustellen und zu unterzeichnen.
Thannhausen, den 10. Juli 2024
Jürgen Fischer
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024
festgestellt.
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