Sonstige private Wach- und Sicherheitsdienste
SRS Motorentechnik GmbH
Nieder-Ramstädter Straße 6, 64372 Ober-Ramstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Rodenhäuser seit 20.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SRS Motorentechnik GmbHOber-RamstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie SRS Motorentechnik GmbH hat ihren Sitz in Ober-Ramstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter der Reg.-Nr. HR B 6667. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht. Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden im Geschäftsjahr - aus Vereinfachungsgründen - sofort als Aufwand behandelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 (der Jahre 2008 und 2009) wurden - aus Vereinfachungsgründen - als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben; die Sammelposten wurden fortgeführt. 3. FinanzanlagenFinanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. 6. RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden in der Höhe ihrer Anschaffungskosten bzw. der damit verbundenen Ausgaben bewertet und insoweit gebildet, als sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 7. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) auf Basis eines Zinsfußes von 2,71 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. 9. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögenBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. UmlaufvermögenIn die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. AusschüttungssperreDer Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 29.996,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
RückstellungenDie Pensionsrückstellungen wurde auf der Grundlage des BilMoG bzw. BilRUG unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zu Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (am 17.03.2016 in Kraft getreten) ermittelt. Bei der Bewertung wurde der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz verwendet. Die mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz (und einem Zinssatz von 1,97 %) ermittelte Pensionsrückstellung wurde zur Ermittlung der Ausschüttungssperre herangezogen. Die Pensionsrückstellungen wurden durch Berechnung der "Compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH", Wiesbaden mit Datum vom 31.01.2020 nach folgender Maßgabe berechnet:
VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von € 31.709,62 (Vj.: € 60.051,47). C. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Raummietverträge mit einer kalenderjährlichen Verpflichtung von ca. T€ 6. ArbeitnehmerDie Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr (im Durchschnitt der Quartale) zwei Arbeitnehmer. Feststellung VorjahresabschlussDer Jahresabschluss der SRS Motorentechnik GmbH zum 31. Dezember 2018 wurde am 10.01.2020 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. D. Sonstige VerpflichtungenUnterzeichnung des Jahresabschlusses 2019
Helmut Rodenhäuser, Geschäftsführer
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