LUQOM Marketplaces GmbH
Selbe AdresseVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Jakob Wenrich Slenczka seit 13.9.2024 | Geschäftsführer |
Christian-Alexander Portz seit 1.7.2024 | Geschäftsführer |
Vanessa Stützle seit 1.7.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aurela TopCo 2 GmbHSchlitzKonzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2019Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz1. Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Lage Die maßgeblichen Impulsgeber für die globale Konjunktur waren in 2019 politischer Natur. Wie schon in 2018 führten vor allem der sich immer wieder zuspitzende Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie die ungelöste Brexit-Frage phasenweise zu hoher Verunsicherung unter den Marktteilnehmern. Nicht zuletzt deshalb gerieten wichtige globale Konjunkturindikatoren zunächst weiter unter Druck. Im August 2019 fiel der US-Einkaufsmanagerindex unter die Wachstumsschwelle von 50 Punkten und der ifo-Geschäftsklimaindex für Deutschland auf seinen tiefsten Stand seit Ende 2012. Auch der Welthandel brach regelrecht ein. Während die globalen Ein- und Ausfuhren Ende 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum noch fast 4 Prozent zugelegt hatten, wiesen sie zur Jahresmitte 2019 vorübergehend sogar ein negatives Wachstum auf 12-Monats-Sicht auf. Auch wenn sich die konjunkturelle Lage zum Jahresende wieder spürbar entspannte. Insgesamt schaltete die Weltkonjunktur 2019 einen Gang zurück und dürfte nach Einschätzung der Commerzbank nur mit 3,1 % gewachsen sein - nach einem Plus von 3,7 % im Jahr 2018. (Quelle: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Frankfurt am Main - Perspektiven - Der Jahresausblick 2020). 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage des Konzerns 2.1 Grundlagen des Konzerns Als sog. "Pure-Player" handelt der Konzern Aurela TopCo 2 GmbH nahezu ausschließlich mit Wohnraumleuchten, Außenleuchten, Gewerbeleuchten, Leuchtmitteln, Ventilatoren und Zubehör. Dabei erfolgt der Onlinehandel national wie auch international im Wesentlichen über eigene, webbasierte Internetshops. Daneben werden die Produkte auf diversen nationalen und internationalen digitalen Marktplätzen vertrieben. Der Konzern ist europaweit mit individuellen Ländershops in 17 Ländern vertreten und führt in ihrem seinem Sortiment über 54.000 ausgewählte Artikel von mehreren hundert Herstellern einschließlich einer stetig wachsenden Anzahl an Eigenmarkenprodukten. Die Artikel werden von dem Konzern an private Endkunden wie auch gewerbliche Abnehmer vertrieben. Die QLF Holding B. V., Hapert, Niederlande, (im Folgenden: niederländischer Teilkonzern) mit ihren 17 Tochter- und Enkelgesellschaften wurde zum 1. August 2019 vollständig durch den Konzern Aurela TopCo 2 GmbH erworben. Die QLF-Holding B. V. und ihre Tochter- und Enkelgesellschaften betreiben eigene und webbasierte Online-Shops in 11 Ländern und vertreiben ihre Produkte ebenfalls auf nationalen und internationalen Marktplätzen. Das Produktangebot umfasst etwa 4.000 ausgewählte Produkte, von denen der überwiegende Anteil Eigenmarkenprodukte sind. Das Geschäftsmodell ist vergleichbar mit dem der bisherigen Konzerngruppe. Mit der Erstkonsolidierung des niederländischen Teilkonzerns zum 1. August 2019 verfügt der Konzern Aurela TopCo 2 GmbH erstmals über vier lokale Einzelhandelsgeschäfte. Diese dienen unter anderem dem Abverkauf retournierter Ware. Der Fokus des Konzerns liegt im E-Commerce-Handel mit einem vertikal integrierten Ansatz. 2.2 Entwicklung der Branche Das Marktumfeld der Gesellschaft kann als positiv bewertet werden. Der gesamte E-Commerce-Handel zeigt sich in Deutschland auch im Jahre 2019 wieder dynamisch. Der Gesamtumsatz im deutschen E-Commerce liegt im Jahr 2019 bei 74,4 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Wachstum von 9,3% im Vergleich zum Vorjahr. Pure-Play Unternehmen konnten sogar ein durchschnittliches Wachstum von 11,5 % verzeichnen (Quelle: Statista Online Portal, B2C E-Commerce). Die Marktkonzentration verbleibt 2019 im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die zehn umsatzstärksten Händler erwirtschaften somit im vergangenen Jahr zusammen etwa 25 % des gesamten E-Commerce Umsatzes (Quelle: EHI Retail Institute e.V., Top 100 umsatzstärkste Onlineshops in Deutschland). Der deutsche E-Commerce-Markt entspricht damit in seiner Umsatzverteilung dem sog. Long-Tail-Modell. Während die Umsatzabstände auf den vordersten Plätzen immer größer werden, liegen die Onlineshops auf den hinteren Rängen des Rankings sehr nahe beisammen. In der europäischen Union stieg der Anteil der Personen die für private Zwecke Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt haben von 50,0 % im Vorjahr auf 53,0 % im Geschäftsjahr 2019. (Quelle: Statista Online Portal, B2C E-Commerce) Das Smartphone etabliert sich auch in Deutschland immer mehr als wichtiger Verkaufskanal, zumal die Integration von Bezahlfunktionen auf den Smartphones zügig voranschreitet. In Deutschland ist der Anteil von Mobile Commerce an den Einzelhandelsumsätzen von 48 % im Jahr 2018 auf 58 % in 2019 deutlich gestiegen (Quelle: Statista Online Portal, B2C E-Commerce). Während die Bedeutung von Tablets für das Online-Shopping begrenzt bleibt, könnten künftig Sprachassistenten und Technologien wie Augmented Reality an Relevanz gewinnen und dem mobilen Shopping einen weiteren Wachstumsschub geben. Hinsichtlich beider Trends agiert die Gesellschaft mit einer intensiven Weiterentwicklung der Onlineshops sowie ihrer mobilen Apps. Für 2020 geht der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V., Berlin, (im Folgenden kurz: bevh) von einem erneuten Wachstum des Versand- und Online-Handels aus. Der Verband prognostiziert für den gesamten interaktiven Handel mit Waren und Dienstleistungen ein Plus um 6,3 % auf 100 Milliarden Euro brutto und für den E-Commerce mit Waren einen Zuwachs um 10,0 % auf rund 80 Milliarden Euro (Quelle: Handelsdaten bevh, E-Commerce und Versandhandel). Darüber hinaus wird in den folgenden Jahren bis 2024 durchschnittlich mit einem Wachstum des E-Commerce Marktes von 8,5 % gerechnet (Quelle: Statista Online Portal, B2C E-Commerce). 2.3 Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2019 Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist im Wesentlichen durch die in den Konzernabschluss einbezogene Lampenwelt GmbH, Schlitz, und den niederländischen Teilkonzern der QLF Holding B. V., Hapert, Niederlande, geprägt. Aufgrund der Erstkonsolidierung des niederländischen Teilkonzerns am 1. August 2019, ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerngeschäftsjahres 2019 nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Ertragslage Die Ertragslage des Konzerns wird im Wesentlichen durch die Entwicklung des Tochterunternehmens Lampenwelt GmbH (im Folgenden auch "Lampenwelt" genannt) und des niederländischen Teilkonzerns geprägt. Der Konzern konnte seine in den Vorjahren erreichte Position als Pure-Play-E-Commerce-Spezialist für Lampen und Leuchten in Europa auch in ihrem Geschäftsjahr 2019 weiter ausbauen. Im Konzerngeschäftsjahr 2019 steigerte der Konzern seinen Jahresumsatz von 93,4 Mio. Euro um 33,4 % auf 124,6 Mio. Euro. Auf den Umsatz entfällt 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) auf den zum 1. August 2019 erworbenen niederländischen Teilkonzern. Der Konzern konnte den Rohertrag (Umsatzerlöse ./. Materialaufwand) von 55,2 Mio. Euro um 33,3 % auf 73,6 Mio. Euro steigern. Ursächlich für den gesteigerten Rohertrag im Konzerngeschäftsjahr 2019 war u. a. der Anstieg der Besucherzahlen um 26,1 % in den einzelnen Web-Shops des Konzerns sowie die Steigerung des durchschnittlichen Warenkorbs der Gesellschaft um Euro 8,6 (6,7 %) aufgrund eines erhöhten Anteils an hochpreisigen Designerleuchten. Die Conversionrate war dabei im Jahr 2019 rückläufig. Dies lässt sich u. a. auf einen höheren Mobile-Anteil zurückführen. Darüber hinaus wirkte sich der Rohertrag des niederländischen Teilkonzerns mit 7,6 Mio. Euro auf den Anstieg des Rohertrags aus. Die Rohertragsmarge (Rohertrag / Umsatzerlöse) bewegt sich mit 59,1 % (Vorjahr: 59,1 %) auf dem Vorjahresniveau. Durch die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände weist der Konzern erneut zu aktivierende Eigenleistungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) aus. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus Wechselkurseffekten in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) sowie Versicherungsentschädigung in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Trotz der Ausweitung des Personalbestands innerhalb des mittleren Managements und in der Konzernleitung, erhöhte sich der Personalaufwand unterproportional zur Rohertragsausweitung um absolut 3,4 Mio. Euro auf 17,2 Mio. Euro. Die Quote des Personalaufwands im Verhältnis zum Rohertrag verminderte sich entsprechend deutlich von 24,9 % im Vorjahr auf 23,4 % im Konzerngeschäftsjahr 2019. Der Konzern verstärkt sich wie in den Vorjahren zunehmend mit qualifizierten Mitarbeitern, um auch zukünftig den ständig steigenden technischen wie internationalen Herausforderungen gewachsen zu sein. Mit der heute vorliegenden Beschäftigtenzahl sowie der aktuellen Beschäftigtenstruktur hat der Konzern bereits Voraussetzungen für weiteres, geplantes Wachstum geschaffen. Durch den Erwerb die niederländischen Teilkonzerns erhöhte sich der Personalaufwand um insgesamt 1,1 Mio. Euro. Die Abschreibungen in Höhe von insgesamt 13,8 Mio. Euro (Vorjahr: 13,0 Mio. Euro) sind wie in Vorjahren im Wesentlichen geprägt durch die Abschreibungen der Geschäfts- oder Firmenwerte. Diese liegen im Konzerngeschäftsjahr 2019 mit 11,4 Mio. Euro um 0,6 Mio. Euro höher als im vorangegangenen Geschäftsjahr, bedingt durch die unterjährige Erstkonsolidierung des niederländischen Teilkonzerns. Die weiteren Abschreibungen haben sich investitionsbedingt ebenfalls weiter erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 12,8 Mio. Euro an (von 32,2 Mio. Euro in 2018 auf 45,0 Mio. Euro in 2019) und liegen bezogen auf die Umsatzerlöse mit 36,1 % (Vorjahr: 34,5 %) über dem Vorjahresniveau. Die wesentlichen Kostenpositionen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden wie in den Vorjahren durch die Werbekosten und die Kosten der Warenabgabe eingenommen, welche sich überproportional zu den Umsatzerlösen erhöhten. Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2019 Aufwandssteigerungen in den Bereichen der EDV- sowie Rechts- und Beratungskosten und im Bereich der Betriebsaufwendungen zu verzeichnen. Darüber hinaus sind die Gebäude des niederländischen Teilkonzerns vollständig angemietet. Durch den Erwerb stiegen insoweit die Mietaufwendungen überproportional im Vergleich zum Vorjahr. Das Finanzergebnis verschlechterte sich von -7,1 Mio. Euro im Vorjahr auf -7,6 Mio. Euro im Jahr 2019. Das negative Finanzergebnis ist im Wesentlichen geprägt durch die hohen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs der Lampenwelt GmbH, dem Erwerb des niederländisch Teilkonzerns QLF Holding B. V. und der Ausweitung des Geschäftsbetriebes. Im Berichtszeitraum fielen Zinsaufwendungen in Höhe von 7,6 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro) an. Das EBITDA betrug im Konzerngeschäftsjahr 12,9 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro). Die Steigerung resultiert insbesondere aus dem gesteigerten Rohertrag sowie der verbesserten Personalaufwandsquote infolge der übrigen beschriebenen Effekte. Aufgrund der Abschreibungen, der hohen Finanzierungsaufwendungen und Steuern ergibt sich ungeachtet des positiven EBITDA ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag: 10,9 Mio. Euro). Die Ertragssteueraufwendungen resultieren insbesondere aus Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer. Zusätzlich sind Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in der Steuerbilanz der Lampenwelt GmbH in hohem Umfang nicht zu berücksichtigen und infolgedessen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Darüber hinaus sind die Zinsaufwendungen aufgrund der sogenannten Zinsschranke nicht abzugsfähig. Vermögenslage Die Vermögenslage des Konzerns hat sich im Hinblick auf die Aufteilung nach Bilanzposten im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert. Durch den Erwerb des niederländischen Teilkonzerns erhöhte sich die Bilanzsumme um die aufgrund des Erwerbs gestiegenen Verbindlichkeiten in Höhe von 15,2 Mio. Euro. Wie im Vorjahr ist der zum Bilanzstichtag auf der Aktivseite ausgewiesene Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" mit 82,7 Mio. Euro (Vorjahr: 86,0 Mio. Euro) wesentlicher Bestandteil für die Bilanzsumme von 189,2 Mio. Euro (Vorjahr: 174,5 Mio. Euro). Die Anlagenintensität (Anlagevermögen / Bilanzsumme) in Höhe von 78,5 % (Vorjahr: 84,3 %) verminderte sich trotz der getätigten Investitionen und liegt im Branchenvergleich auf einem hohen Niveau. Die Anlagenintensität ist insbesondere durch Sondereffekte, wie die Geschäfts- oder Firmenwerte aus Umwandlungsvorgängen und Konsolidierungsmaßnahmen oder der Abfindung des atypisch stillen Gesellschafters begründet. Daneben wurden in 2017 ein Logistikzentrum durch das Tochterunternehmen Lampenwelt Logistik GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für Grundstücke und Gebäude in Höhe von 7,1 Mio. Euro fertiggestellt. Das gestiegene Gesamtumsatzvolumen sowie insbesondere der Erwerb des niederländischen Teilkonzerns (Warenbestand zum Bilanzstichtag: 3,0 Mio. Euro) führte bei einer abermals hohen Ausweitung des Umsatzes zu einem Anstieg des Warenbestandes um 3,1 Mio. Euro auf 17,5 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) erhöht. Die erhaltenen Anzahlungen auf Warenbestellungen lagen mit 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) über dem Vorjahresniveau. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten aufgrund der Umsatzausweitung und trotz des Forderungsmanagements des Aurela-Konzerns mit 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) nicht auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten werden. Durch den Erwerb des niederländischen Teilkonzerns stieg der Forderungsbestand zum Bilanzstichtag um 0,7 Mio. Euro. Die Forderungen gegen Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). Ausgewiesen werden insbesondere Forderungen gegenüber der Aurela TopCo GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) beinhalten insbesondere debitorische Kreditoren in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) und Kautions- und Sicherungszahlungen in Höhe von 0,1 Mio Euro (Vorjahr: 0,1 Mio Euro). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus aktivierten Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Die liquiden Mittel weisen zum 31. Dezember 2019 einen Bestand von 15,0 Mio. Euro (Vergleichszeitpunkt: 7,6 Mio. Euro) aus. Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt "Finanzlage". Das Working Capital (Umlaufvermögen ./. kurzfristige Verbindlichkeiten) verbesserte sich von 15,3 Mio. Euro im Vorjahr um 8,1 Mio. Euro auf 23,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019. Aufgrund des hohen Jahresfehlbetrags weist der Konzern ein niedrigeres Eigenkapital in Höhe von 10,5 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr aus. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) verschlechterte sich zum 31. Dezember 2019 auf 9,5 % (Vorjahr: 16,3 %). Die Rückstellungen liegen mit 5,6 Mio. Euro um 3,3 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres. Dabei stiegen u. a. die Steuerrückstellungen (+ 0,5 Mio. Euro). Die "Sonstigen Rückstellungen" stiegen um 2,8 Mio. Euro auf 5,1 Mio. Euro. Der Anstieg der "Sonstigen Rückstellungen" resultiert im Wesentlichen aus der Passivierung einer voraussichtlichen, zusätzlichen Kaufpreisverpflichtung im Zusammenhang mit dem unterjährigen Zugang zum Konsolidierungskreis in Höhe von 1,8 Mio. Euro. Darüber hinaus erhöhten sich die Rückstellungen insbesondere aufgrund der Geschäftsausweitung. Hinsichtlich der Zusammensetzung der einzelnen Rückstellungen wird auf den Anhang verwiesen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich im Verlauf des Konzerngeschäftsjahres durch planmäßige Tilgungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um ein Tilgungsdarlehen mit zwei Fazilitäten sowie um ein Capex-Fazilität-Darlehen. Das Fazilität A-Darlehen (4,4 Mio. Euro) ist ab dem Geschäftsjahr 2019 bis 30. April 2023 in festgelegten Raten unterschiedlicher Höhe zu tilgen. Das Fazilität B-Darlehen (31,6 Mio. Euro) ist endfällig zum 30. April 2024. Das Capex-Fazilität-Darlehen (3,0 Mio. Euro) ist ab dem 31. Dezember 2020 in halbjährlichen Raten in Höhe von 12,5 % zu tilgen. Die Darlehen werden variabel mit risikoadäquaten Margen auf den Euribor verzinst. Darüber hinaus besteht ein Darlehen in Höhe von 4,1 Mio. Euro zur Finanzierung des Logistikzentrums. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 um 14,2 Mio. Euro auf 105,9 Mio. Euro. Im Jahr 2017 wurden von den Gesellschaftern ein langfristiges Darlehen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 84,7 Mio. Euro gewährt. Das verbleibende Darlehen ist in festgeschriebener Höhe verzinst, endfällig zu tilgen und beträgt zum Bilanzstichtag 97,2 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde dem Konzern ein Gesellschafterdarlehen im Zusammenhang mit dem Erwerb des niederländischen Teilkonzerns in Höhe von 8,5 Mio. Euro gewährt. Das Darlehen ist endfällig zu tilgen beträgt zum Bilanzstichtag 8,7 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind von 4,9 Mio. Euro um 3,5 Mio. Euro auf 8,4 Mio. Euro gestiegen. Die Erhöhung resultiert aus der Einkaufsausweitung an Eigenmarkenartikeln von 2,9 Mio. Euro sowie dem Erwerb des niederländischen Teilkonzerns in Höhe von EUR 0,6 Mio. Euro. Die sonstigen Verbindlichkeiten bewegen sich mit 7,9 Mio. Euro deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2,6 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Verkäuferdarlehen aus dem Erwerb des niederländischen Teilkonzerns in Höhe von 3,8 Mio. Euro nebst aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 0,1 Mio. Euro. Das Darlehen ist endfällig und hat eine Laufzeit bis zum 3. Mai 2027. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten darüber hinaus insbesondere Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Insbesondere durch die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände weist der Konzern passive latente Steuern in Höhe von 0,1 Mio. Euro aus. Die passiven latenten Steuern sind mit aktiven Steuerlatenzen saldiert ausgewiesen. Es wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Finanzlage Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die Aurela TopCo 2 GmbH gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften einen positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 18,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro). Grundlage für den positiven operativen Cashflow war das um Abschreibungen bereinigte Konzernjahresergebnis in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -16,2 Mio. Euro (Vorjahr: -4,2 Mio. Euro) und resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb des niederländischen Teilkonzerns (- 13,9 Mio. Euro) sowie Aktivierung von selbst erstellter Software sowie Investitionen in das Logistikzentrum und in die IT-Infrastruktur (z. B. Produktinformationsmanagementsystem, Lagerverwaltungsprogramm und ein neues Shopsystem). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: - 5,4 Mio. Euro). Dabei stehen den Einzahlungen durch weitere Kreditbeträge in Höhe von 8,3 Mio. Euro zur Refinanzierung der Zugänge zum Konsolidierungskreis, Zinszahlungen für die Gesamtfinanzierung in Höhe von 1,7 Mio. Euro sowie planmäßige Tilgungszahlungen in Höhe 1,1 Mio. Euro auf die im Jahr 2017 aufgenommenen Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Der Saldo der verschiedenen Cashflow-Ströme über den Betrachtungszeitraum führt zu einem um 7,4 Mio. Euro gestiegenen Bestand des Finanzmittelfonds in Höhe von 15,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019. 2.4 Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns Der Ausbruch des Coronavirus und die dadurch ausgelöste globale Pandemie haben bereits heute weltweit erhebliche Auswirkungen. Diese werden in der Prognose für das Jahr 2020 berücksichtigt, soweit sie für die Gesellschaft relevant sind. Der darüber hinaus gehende Ausblick unterliegt unter Berücksichtigung der Corona-Krise einer Vielzahl von gesamtwirtschaftlichen und operativen Risiken, welche in den nachfolgenden Prognosen dargestellt werden. Die Verbreitung des Coronavirus und die damit zusammenhängenden eingeleiteten Eindämmungsmaßnahmen belasten die Weltwirtschaft. Die Weltwirtschaft wird durch die Auswirkungen des Coronavirus deutlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Zwar werden deshalb in vielen Staaten massive geld- und fiskalpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, das globale Wachstum wird aber deutlich unter dem Vorjahr liegen. Aufgrund der Dynamik der Ereignisse ist jedoch aktuell keine verlässliche Prognose der globalen Entwicklung in 2020 möglich. Der Einbruch in der Währungsunion wird von der EZB auf 2 % bis 10 % beziffert, während in Deutschland von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zwischen 4,5 % und 9 % ausgegangen wird. Die derzeit hohe Ungewissheit hinsichtlich der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen, lässt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine hinreichend konkrete Abschätzung der Auswirkungen auf die Prognose der Geschäftsentwicklung für das Jahr 2020 zu. Die Aurela TopCo 2 GmbH geht gleichwohl für das Jahr 2020 davon aus, dass es auf allen Märkten, in denen der Konzern tätig ist, zu finanziellen Folgen mit entsprechenden deutlichen Auswirkungen auf die Konzern-Steuerungskennzahlen durch das Coronavirus kommen wird. Die Geschäftsleitung rechnet für 2020 weiter mit einer Steigerung der Umsatzerlöse, die auf die allgemeine Marktentwicklung im E-Commerce sowie die fortschreitende Globalisierung der Geschäftspolitik des Konzerns, der zunehmenden Ausweitung des Eigenmarkengeschäftes sowie des Aufbaus des B2B Geschäftes zurückzuführen ist. Die Geschäftsleitung geht für 2020 weiter von einer positiven Geschäfts- und Ergebnisentwicklung aus und plant mit einem Umsatz in Höhe von 150,4 Mio. Euro sowie einer leicht unterproportionalen Steigerung des EBITDA für 2020. Die prognostizierte unterproportionale Steigerung des EBITDA für 2020 im Vergleich zum Umsatz resultiert im Wesentlichen aus nachhaltigen Investitionen in Personal sowie Marketing. Die übertroffene Umsatzerwartung 2019 in Höhe von 106,7 Mio. Euro resultierte aus den Zugängen zum Konsolidierungskreis und der damit verbundenen Umsatzausweitung sowie der Steigerung des durchschnittlichen Warenkorbs der des Konzerns um Euro 8,6 (6,7 %) aufgrund eines erhöhten Anteils an hochpreisigen Designerleuchten. Das EBITDA für 2019 konnte entsprechend der Prognose in etwa proportional zum Umsatz gesteigert werden. Um nachhaltig die - für das auch in Zukunft geplante starke Umsatzwachstum des Konzerns - erforderlichen Logistik- und Bürokapazitäten bereit zu halten, wurden in 2019 erste Maßnahmen getroffen. In 2020 plant die Gesellschaft neben einem zusätzlichen Fulfillmentcenter mit der Konsolidierung der Verwaltungskapazitäten. Für das Geschäftsjahr 2020 plant der Konzern mit einer Erhöhung des Finanzmittelfonds in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionen Euro Betrages. Der positive Cashflow resultiert insbesondere aus dem geplanten EBITDA bei gleichzeitigen Auszahlungen aufgrund von Investitionen u. a. in die IT-Infrastruktur sowie der planmäßigen Tilgung von Darlehen. Der für das Geschäftsjahr 2019 im niedrigen einstelligen Millionen Euro Betrages geplante Anstieg des Finanzmittelfonds wurde erreicht und sogar leicht überschritten. 2.5 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen und Arbeitnehmerbelange Die Anzahl von beschäftigten Personen stieg in Summe von 347 zum Ende des Vorjahres auf 441 am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 an (inkl. Auszubildende). 69 % des Wachstums resultiert aus dem unterjährigen Erwerb des nordländischen Teilkonzerns. Der Einsatz von Leiharbeit hat darüber hinaus zugenommen, um auf saisonbedingte Schwankungen reagieren zu können. Das Tochterunternehmen Lampenwelt GmbH bildete zum 31. Dezember 2019 insgesamt 15 (Vorjahr: 10) Auszubildende aus. Gleichzeitig beschäftigt der Konzern zum Bilanzstichtag 12 Studenten in unterschiedlichen Bereichen. Grundlage der operativen Tätigkeit des Konzerns und der Aus- sowie Fortbildung der Mitarbeiter sind ständige Fortbildungen in den arbeitsbezogenen Prozessen und im Bereich Sicherheit. So besuchte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein hoher Anteil der beschäftigten Personen interne wie auch externe Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen (zusätzlichen zu den Pflichtschulungen). 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt 2. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Von der überregionalen Tageszeitung "Die Welt" wurde das Tochterunternehmen Lampenwelt GmbH - wie bereits in den beiden Vorjahren - als Service-Champion im erlebten Kundenservice ausgezeichnet. Darüber hinaus belegte das Unternehmen den ersten Platz für beste Servicequalität in der Kategorie Beleuchtung (Onlinehandel) bei einer Kundenbefragung durch Testbild und Statista - ebenfalls wie in den beiden Vorjahren. Im Branchenvergleich des Handelsblatts wurde das Tochterunternehmen Lampenwelt GmbH zum dritten Mal in Folge als Deutschlands bester Online-Lampenshop ausgezeichnet, in einer bundesweiten Online-Umfrage von Focus Money und Deutschlandtest konnte das Prädikat "herausragend" für höchste Kundentreue verbucht werden. Die deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) zeichnete die Lampenwelt GmbH mit dem ersten Platz für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Kategorie Lampenshops aus. Zudem wurde der österreichische Shop lampenwelt.at mit dem Trustmark Austria Award 2019 vom Handelsverband Österreich in der Kategorie "Best Online Shop" ausgezeichnet. Der niederländische Teilkonzern wurde am 3. Oktober 2019 mit dem Dutch CRO Awards 2019 in der Kategorie "Mobile" von dem DDMA Marketing- und Datenverband, Amsterdam, Niederlande, im Namen von 335 Mitgliedern ausgezeichnet. Um für den DDMA CRO Award in dieser Kategorie in Frage zu kommen, muss durch die Bewerber eine adaptive Lösung oder Optimierungen in einer App entwickelt worden sein. Der Konzern achtet trotz möglichst kurzfristiger Versandzeiten auf die Zusammenfassung von Bestellungen und reduziert damit die Verpackungsintensivität des Versandhandels. Darüber hinaus beauftragt der Konzern nach Möglichkeit Versandunternehmen, die einen Co2-neutralen Versand anbieten. Hierdurch gelingen der Gesellschaft ein ressourcenschonender Versand und die Förderung des Umweltschutzes. 5. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Aus derzeitiger Sicht lassen sich folgende wesentliche interne und externe Chancen und Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, erkennen: Zurzeit breitet sich das Virus COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) massiv aus und trifft die Weltwirtschaft in erheblichem Ausmaß. Aufgrund der europaweit angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus COVID-19 und der damit verbundenen Sensibilisierung der Gesellschaft wird den Konzern voraussichtlich kurz- und langfristig aufgrund seiner Geschäftstätigkeit im E-Commerce durch weitere Umsätze profitieren. Die Nachfrage und der Konsum von privaten Haushalten haben unmittelbare Auswirkungen auf den Konzern. Der Konzern könnte mittelfristig und zeitverzögert von der vorübergehenden Kurzarbeit, einer steigenden Arbeitslosigkeit und einem damit verbundenen Nachfragerückgang betroffen sein. Inwieweit die mittelfristig entgangenen Umsatzerlöse langfristig durch den Konzern realisiert und die fortlaufenden Personal-, Miet- und sonstigen Fixkosten nachträglich kompensiert werden, lässt sich gegenwärtig nicht prognostizieren. Die möglichen sinkenden Umsätze führen zu einem erhöhten Liquiditätsrisiko, dem durch geeignete Maßnahmen, wie die Inanspruchnahme von Förderkrediten oder staatlichen Lohnkostenzuschüssen bzw. Kurzarbeitsgeld, begegnet werden kann. Neben einem möglichen Geschäftsverlust werden vor allem die Lieferketten einem Stresstest ausgesetzt, dessen Folgen langfristig anhalten können und die Lieferfähigkeit des Konzerns beeinträchtigen können. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund von zusätzlichen Hygienemaßnahmen (z. B. Schutzkleidung, Desinfektionsmittel und Schulung von Mitarbeitern) erwartet die Konzerngeschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe eines im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Eurobetrag. Aufgrund der unsicheren Entwicklung der Corona-Krise ist eine abschließende Risikoeinschätzung derzeit nicht möglich. Ein Risiko im E-Commerce stellen sogenannte Hacker-Angriffe dar, die das Ziel haben, die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu schädigen und Nutzer- und Kundendaten auf kriminelle Weise zu erbeuten. Derartige Angriffe könnten die Geschäftstätigkeit des Konzerns so schädigen, dass es zu Umsatzrückgängen kommen könnte. Zur Abwehr möglicher Hacker-Angriffe verfügt der Aurela-Konzern über eine eigenständige und erfahrene IT-Sicherheitsabteilung und bedient sich darüber hinaus externer Berater, um die maximal mögliche IT-Sicherheit für sich und ihre Kunden zu gewährleisten. Aufgrund der steigenden Gefahr von Schäden in Folge von Cyber-Angriffen, hat der Konzern eine sogenannte Cyber-Risk Versicherung abgeschlossen, die die wesentlichen Schäden sogenannter Cyber-Angriffe für den Konzern abdeckt. Ebenfalls könnte ein Ausfall der IT-Systeme zur Gefährdung der Geschäftstätigkeit der Unternehmung führen. Hiergegen sichert sich der Konzern über die eigene IT-Abteilung durch fortlaufende Datensicherung und Back-ups sowie dem Aufbau eines komplexen Sicherheitsnetzes ab. Durch den Einsatz von sogenannten USV-Systemen (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) ist der Konzern vor Datenverlusten - verursacht durch Stromausfälle - abgesichert. Ein Notfallplan, aufgestellt durch die IT-Abteilung des Unternehmens, sichert die schnelle Betriebsbereitschaft nach möglichen Problemen im IT-Bereich. Ein Rückgang der allgemeinen Konsumnachfrage könnte ebenfalls zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Konzerns führen. Aus derzeitiger Sicht lässt sich eine derartige Tendenz - insbesondere im Bereich des E-Commerce - nicht verzeichnen. Durch die Globalisierung der Geschäftspolitik des Konzerns, verbunden mit der Bearbeitung internationaler Absatzmärkte, begegnet der Konzern der hypothetischen Gefahr von lokal auf Deutschland gerichteten Nachfragerückgängen. Die positive Geschäftsentwicklung des Konzerns könnte ebenfalls durch einen Margenverfall gefährdet werden. Die global ausgerichtete Geschäftspolitik des Konzerns zielt darauf ab, dieser potenziellen Gefahr zu begegnen und Chancen in dem internationalen Vertrieb der Lampen wahrzunehmen. Im Rahmen der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit stellt der Konzern sein Einkaufsmanagement ebenfalls international auf, um hier Chancen in verbesserten Einkaufskonditionen zu nutzen. Aufgrund der Kundeneinkaufsbedingungen und der Absicherung von Forderungen über entsprechende Institutionen besteht für den Konzern nahezu kein Forderungsausfallrisiko. Fremdwährungsrisiken wird soweit wie möglich durch den Abschluss von auf Euro lautenden Geschäften begegnet. Der Konzern unterliegt einem Zinsänderungsrisiko durch den Abschluss variabel verzinster Darlehen. Eine Zinsabsicherung wurde von dem Konzern für langfristige Darlehen vorgenommen. Ein zunehmender Fokus von Amazon auf Lampen und Leuchten sowie die Ausweitung der Amazon-Suche als Ausgangspunkt für Warenkäufe über das Internet könnte für die Gesellschaft das Risiko eines geringeren Artikelabsatzes bergen. Das Risiko des verminderten Artikelabsatzes wird als möglich klassifiziert. Demgegenüber nimmt die von der Gesellschaft umworbene Käuferschicht des Konzerns als Fachhändler mit sehr gutem Kundenservice, breitem Sortiment und guter Verfügbarkeit war, was sich nicht zuletzt an den hohen Zufriedenheitswerten bzw. der guten Weiterempfehlungsquote zeigt. Neben dem beschriebenen Risiko bietet die Ausweitung der Absatzkanäle auf sogenannte Marktplätze Chancen für die Gesellschaft, Handelsware und Eigenmarken breiter zu distribuieren und dadurch Artikelabsätze zu steigern. Diese können zu besseren Einkaufskonditionen und höheren Rohmargen führen, die einen Teil der Handelsplatz-/Vertriebsgebühren wieder kompensieren könnten. Das Substitutionsrisiko durch andere Pure-Player im Bereich Lampen und Leuchten sowie Home & Living Online Playern (z. B. home24; westwing) kann als möglich klassifiziert werden. Der Konzern konnte jedoch in der Vergangenheit zügig international expandieren und Marktanteile hinzugewinnen. Ein breites Produktsortiment mit einem hohen Anteil an Eigenmarken, eine hohe Produktverfügbarkeit, ein sehr guter, landesspezifischer Kundenservice sowie hohe Online-Marketing-Kompetenz liegen der hohen Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns zu Grunde. Die beginnende Marktakzeptanz und damit verbundene Onlinebestellungen über Smart-Speaker bergen für die Gesellschaft das Risiko eines geringeren Artikelabsatzes, da die Smart Speaker insbesondere auf breit aufgestellte Online-Marktplätze, wie beispielsweise Amazon und deren Eigenmarken zugreifen könnten. Das Risiko des verminderten Artikelabsatzes wird jedoch als gering klassifiziert, da es sich bei den von dem Konzern vertriebenen Produkten im Wesentlichen nicht um sogenannte Commodities handelt. Darüber hinaus möchte die von der Gesellschaft umworbene Käuferschicht die angebotenen Produkte aus dem "Home and Living Segment" weiterhin visuell vor Bestellung wahrnehmen. Neben dem beschriebenen Risiko bietet das Produktsegment von "Smart Home Artikeln" für den Konzern die Chance eines höheren Artikelabsatzes und einer damit verbundenen Umsatzausweitung, da der Konzern bereits einer der größten und renommiertesten Onlinehändler im Bereich Wohnraumleuchten, Außenleuchten, Gewerbeleuchten, Leuchtmitteln, Ventilatoren und Zubehör ist. Darüber hinaus könnte eine zusätzliche Umsatzausweitung durch den mittelfristig beabsichtigten Markteintritt in den "Smart Home Bereich" realisiert werden. Die kontinuierlich steigenden Transport- und Portoaufwendungen könnten zu einer Verminderung des EBITDA führen. Einige Unternehmen im E-Commerce beteiligen zwischenzeitlich die Endkunden an anfallenden Porto- und Retourenaufwendungen. Der Konzern könnte mit einem ähnlichen Konzept den steigenden Kosten begegnen. Die wesentlichen Chancen des Konzerns liegen in der stetig steigenden Bereitschaft von Kunden, Konsumgüter über das Internet zu erwerben. Durch die über Jahre hinweg erreichte Position als führender Pure-Play-E-Commerce Spezialist für Lampen und Leuchten in Europa partizipiert die Gesellschaft dabei durch ihre erarbeitete Sichtbarkeit im Netz sowie der sofortigen Lieferfähigkeit eines Großteils der von ihr gehandelten Produkte von diesem Trend im Verhältnis zu den am Markt weniger präsenten Mitwettbewerbern überproportional. Die zusätzliche Ausweitung des Vertriebs über Online-Marktplätze bietet die Chance eines höheren Artikelabsatzes aufgrund des Erreichens einer weiteren Käuferschicht. In der Ausweitung des Produktangebots auf Nischenprodukte im Bereich Lampen und Leuchten sowie auch in der gezielten Ausweitung des LED-Sortiments der Gesellschaft und der Intensivierung des sogenannten B2B-Geschäftes ergeben sich zukünftig neben der weiteren Internationalisierung ebenfalls weitere Marktchancen. 6. Sonstiges Der Konzern betreibt aufgrund der Geschäftstätigkeit als E-Commerce-Unternehmen keine Forschung und Entwicklung im handelsrechtlichen Sinne, entwickelt jedoch eigene Produkte (Eigenmarke). Des Weiteren verfügt die Lampenwelt GmbH über eine Zweigniederlassung in Berlin.
Schlitz, 27. April 2020 Aurela TopCo 2 GmbH Geschäftsführung gez. Thomas Rebmann gez. Dr. Oliver Merz Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019der Aurela TopCo 2 GmbH, SchlitzAKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019der Aurela TopCo 2 GmbH, SchlitzA. Vorbemerkung/Allgemeine Grundsätze Die Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz (Amtsgericht Gießen, HRB 9117), ist gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, sowie fünf inländische Tochterunternehmen und siebzehn ausländischen Tochterunternehmen einbezogen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in einer separaten Aufstellung einzeln aufgeführt. Diese Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB (Anlage 5) ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. Mit Wirkung zum 1. August 2019 (sog. Erstkonsolidierungszeitpunkt) wurde der niederländische Teilkonzern QLF Holding B. V., Hapert, Niederlande, erworben. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich durch den Erwerb bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen folgende Veränderungen ergeben: Inland Ein zum 1. August 2019 erworbenes Unternehmen und bisher gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogenes Unternehmen wurden erstmals vollkonsolidiert. Ausland Siebzehn zum 1. August 2019 erworbene Unternehmen und bisher gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogene Unternehmen wurde erstmals vollkonsolidiert. Aus der Veränderung des Konsolidierungskreises der vollkonsolidierten Unternehmen durch Erwerb resultiert eine Zunahme der konsolidierten Umsatzerlöse um TEUR 11.802 sowie des Konzernjahresfehlbetrags um TEUR -20. Die Auswirkungen auf die bilanziellen Kennzahlen resultieren insbesondere aus dem um TEUR 3.007 gestiegenen Warenbestand und den gestiegenen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 15.230 aus dem Erwerb. Die Veränderung des Konsolidierungskreises führte darüber hinaus zu Auszahlungen von Finanzmitteln in Höhe von TEUR 13.935. C. Konsolidierungsgrundsätze und Währungsumrechnung Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen stimmt der Stichtag des Einzelabschlusses bzw. der Stichtag des Teilkonzernabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 überein. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochterunternehmen verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Der sich aus dem Erwerb der Lampenwelt GmbH, Schlitz, und der damit verbundenen Kapitalkonsolidierung im Geschäftsjahr 2017 ergebende Firmenwert in Höhe von TEUR 76.830 wird über einen Zeitraum von 10 Jahren planmäßig bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung stille Reserven auf Domains in Höhe von TEUR 37.408 aufgedeckt. Die Domains werden nicht planmäßig abgeschrieben, da es sich um nicht abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Der sich aus den unterjährigen Zugängen zum Konsolidierungskreis und der damit verbundenen Kapitalkonsolidierung ergebende Firmenwert in Höhe von TEUR 8.063 wird über einen Zeitraum von 10 Jahren planmäßig bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung stille Reserven auf Domains in Höhe von TEUR 4.228 und auf Software in Höhe von TEUR 153 aufgedeckt. Die Domains werden nicht planmäßig abgeschrieben, da es sich um nicht abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Die Software wird planmäßig über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2019 - erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Aus der Schuldenkonsolidierung resultierten keine Aufrechnungsdifferenzen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus Vorratsbeständen konzerninterner Lieferungen wurden eliminiert. Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wurde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Die Währungsunterschiede, die sich gewöhnlich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten ausländischer Konzerngesellschaften sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des Eigenkapitals von nicht in Euro geführten Gesellschaften ergeben, haben sich nicht ergeben. Im Übrigen wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden beachtet. D. Rechnungslegungsgrundsätze Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden die nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Jahresabschlüsse der inländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Der Jahresfehlbetrag umfasst das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres. Der Konzernjahresfehlbetrag umfasst den Anteil am Jahresergebnis, der den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden erneut Entwicklungsleistungen in Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungseinzelkosten sowie bezogene Fremdleistungen. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände, der Geschäfts- und Firmenwert und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Geschäfts- und Firmenwerte werden - soweit abnutzbar - grundsätzlich über die individuell ermittelte Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 und 15 Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben. Der Abgang wird im laufenden Geschäftsjahr unterstellt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Vorräte (Warenbestand) erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum gleitenden Durchschnitt abzüglich erforderlicher Abschläge wegen Gängigkeit, Lagerdauer und technischem Zustand, unter Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung. Die geleisteten Anzahlungen sind netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden gem. § 268 Abs. 5 HGB von den Waren offen abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 0,5 % der nicht durch Einzelwertberichtigung berichtigten Forderungen gebildet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Rückstellungen für noch nicht realisierte Gewinne (Sendungen, die am Ende des Geschäftsjahres getätigt aber zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 noch nicht zugestellt wurden) werden unter Berücksichtigung tatsächlicher Versandzeiten ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen verrechnet und zusammengefasst ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderung bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs (Anlage 4). Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in drei Fällen aufgrund der Stabilität und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und aufgrund der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Lebenszyklus der erworbenen Produkte linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Ursächlich für die Annahme der Nutzungsdauer der Firmenwerte war zum einen die Stabilität und Bestandsdauer der Branche E-Commerce, in der sich die erworbenen Unternehmen als sogenannte Nischenanbieter erfolgreich etabliert haben. Zum anderen werden die Erfolgschancen der übernommenen Unternehmen wesentlich durch aus heutiger Sicht unbegrenzt nutzbare Vermögensgegenstände beeinflusst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Einzelabschluss der Lampenwelt GmbH wird gemäß § 266 Abs. 2 HGB unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen und - da nicht zuverlässig schätzbar - über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Es lagen im Konzerngeschäftsjahr keine Anhaltspunkte für eine Verkürzung der angenommenen voraussichtlichen Nutzungsdauer vor. 2. Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere eine Arrangement Fee im Zusammenhang mit einer Darlehensaufnahme in Höhe von TEUR 644. Diese Gebühr wird ratierlich linear bis zum 30. April 2024 aufgelöst. 5. Latente Steuern Latente Steuern, insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen im Konzernabschluss und den steuerrechtlichen Wertansätzen, ergaben sich nicht. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen und entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten ermittelt. Im Berichtsjahr 2019 wurde ein Überhang passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 121 (i. V. TEUR 149) auf Einzelabschlussebene der Aurela TopCo 2 GmbH angesetzt. Die aktiven latenten Steuern resultieren vollständig aus Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz. In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen wurde das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Des Weiteren wurden latente Steuern auf Konsolidierungsbuchungen entsprechend § 306 HGB gebildet. Der passive Überhang von latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt bei einbezogenen inländischen Kapitalgesellschaften mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 29,1 %. Der länderspezifische Steuersatz der ausländischen Tochtergesellschaften beträgt 25,0 %. Auf Zwischengewinne in den Vorratsbeständen erfolgt die Berechnung der Steuerlatenzen mit dem individuellen Steuersatz des empfangenden Unternehmens. 6. Eigenkapital Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegt die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 960 (i. V. TEUR 861) einer Ausschüttungssperre. Kompensierende passive latente Steuern infolge der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände sind in der Konzernbilanz in Höhe von TEUR 279 (i. V. EUR 251) ausgewiesen. 7. Rückstellungen Im Geschäftsjahr 2019 wurden Steuerrückstellungen für den laufenden Veranlagungszeitraum in Höhe von TEUR 346 (i. V. TEUR 0) passiviert. Im Vorjahr war keine Bildung von Steuerrückstellungen erforderlich, da zu hohe Steuervorauszahlungen geleistet wurden, die zu Steuerrückforderungen geführt haben. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen, ausstehende Kaufpreiszahlungen aus dem Erwerb des niederländischen Teilkonzern (TEUR 1.800), ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 1.153), Beträge für Warenrücksendungen und nicht zugestellte Sendungen (TEUR 777), Resturlaubs- und Überstundenansprüche (TEUR 547), Boni und Tantiemen (TEUR 332), nachlaufende Kosten (TEUR 92), IHK-Beitrag (TEUR 36), Schwerbehindertenabgabe (TEUR 59), Aufwendungen für Jahres-Konzernabschlusserstellung und -prüfung (TEUR 175), Aufwendungen für die Begleitung von Betriebsprüfungen (TEUR 25), Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEUR 63) und Beträge hinsichtlich der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen (TEUR 18) sowie Jubiläen (TEUR 27). 8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 4.134 (i. V. TEUR 4.900) durch Grundpfandrechte besichert. In Höhe von TEUR 38.968 (i. V. TEUR 39.350) sind bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens sowie Rechte sicherungsübereignet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die folgenden geographischen Märkte:
Die Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 122.544 aus dem Onlinehandel als sogenannter "Pure-Player", in Höhe von TEUR 1.234 aus Einzelhandelsgeschäften und in Höhe von TEUR 796 aus sonstigen Umsatzerlösen. 2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Die periodenfremden Erträge in Höhe von TEUR 100 enthalten im Wesentlichen Erträge aus einem Vertragsbonus für das Vorjahr. Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 104 enthalten im Wesentlichen die nachlaufenden Steuerberatungs- und Abschlusskosten 2017 und 2018 (TEUR 66), einen IHK-Beitrag für 2017 (TEUR 29) sowie nachlaufende Kosten für sonstige Prüfungsleistungen (TEUR 9). 3. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge" sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von TEUR 92 (i. V. TEUR 85) enthalten. 4. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 5.715 (i. V. TEUR 5.208) Gesellschafter. 5. Unrealisierte Währungsgewinne und Währungsverluste In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind unrealisierte Kursgewinne in Höhe von TEUR 79 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unrealisierte Kursverluste in Höhe von TEUR 21. E. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Hinsichtlich der Beteiligungen der Gesellschaft verweisen wir auf die gesonderte Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB, die integraler Bestandteil des Konzernanhangs ist. 2. Offenlegungserleichterungen Für folgende Gesellschaft wurden die Offenlegungserleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz Aurela MidCo GmbH, Schlitz Luqom GmbH, Schlitz (vormals: Aurela BidCo GmbH, Schlitz) Lampenwelt GmbH, Schlitz Lampenwelt Logistik GmbH, Schlitz 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverpflichtungen sowie einem Dienstleistungsvertrag. Die künftigen Zahlungen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Verträge haben folgende Fälligkeiten:
Die zusätzlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Gesellschafter betragen:
4. Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Berichtsjahr betrug:
5. Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestand ein Zinscap. Die gezahlte Prämie in Höhe von TEUR 169 wird über die Laufzeit von 46 Monaten erfolgswirksam aufgelöst und ist zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 62 unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert. 6. Organe des Mutterunternehmens Die Geschäftsführung erfolgt durch die jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Herrn Thomas Rebmann, Elektrotechniker (Schlitz) Dr. Oliver Merz, Dipl.-Kaufmann (Karlsruhe) Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Entsprechend § 286 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 314 Abs. 3 HGB wurden die in § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführungsorgane unterlassen, da anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieses Organs festgestellt werden können. 7. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 betrugen TEUR 76 (davon für das Vorjahr: TEUR 10). Die Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen betrugen TEUR 36 (davon für das Vorjahr: TEUR 16). Darüber hinaus betrugen die Honorare für sonstige Leistungen (Due Diligence) TEUR 328 (davon für das Vorjahr: TEUR 0). 8. Mutterunternehmen Das Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, ist die Aurela TopCo GmbH mit Sitz in Schlitz. Die Gesellschaft wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Das Mutterunternehmen stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss wird von dem Mutterunternehmen unter www.bundesanzeiger.de dauerhaft veröffentlicht. 9. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 2.784 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von TEUR 7.989 auf neue Rechnung vorzutragen. 10. Nachtragsbericht Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Folgen der Corona-Krise werden zu leichten finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "5. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung" und im Abschnitt "2.4. Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns". Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Konzerngeschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Schlitz, 27. April 2020 Aurela TopCo 2 GmbH Geschäftsführung gez. Thomas Rebmann gez. Dr. Oliver Merz Entwicklung des Konzernanlagevermögens der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, im Konzerngeschäftsjahr 2019
Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 313 Abs. 2 HGB der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, zum 31. Dezember 2019
Konzernkapitalflussrechnung der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, für das Geschäftsjahr 2019
Konzerneigenkapitalspiegel der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, für das Konzerngeschäftsjahr 2019 und 2018
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Aurela TopCo 2 GmbH, Schlitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 27. April 2020 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
gez. Torsten Janßen, Wirtschaftsprüfer gez. Tobias Schmelter, Wirtschaftsprüfer Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 22. Dezember 2020. |
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