BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Altena seit 26.5.2025 | Geschäftsführer |
Arend Dr. Wittenberg seit 26.6.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 7 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BMA TopCo GmbHBraunschweigKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Lagebericht Für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024Inhalt 1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Struktur und Grundlagen des Konzerns 1.2 Forschung und Entwicklung 1.3 Zweigniederlassungen 1.4. Mitarbeiter 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2 Branchenspezifische Rahmenbedingungen 2.3. Geschäftsverlauf 3. Darstellung der Lage 3.1 Leistungsindikatoren 3.2 Ertragslage 3.3. Finanz- und Liquiditätslage 3.4. Vermögenslage 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Absatz- und Projektrisiken 4.2. Beschaffungsrisken 4.3 Margenrisiken 4.4. Liquiditätsrisiken und Finanzierungsrisiken 4.5 Fremdwährungsrisiken 4.6. Rechtsrisiken 4.7. Chancen 4.8 Beurteilung des Gesamtrisikos 5. Prognosebericht 1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Struktur und Grundlagen des Konzerns Die BMA TopCo GmbH, ist entsprechend den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB als oberstes Mutterunternehmen zur Aufstellung des Konzernabschlusses (im Folgenden "BTG-Konzern" oder "BTG") verpflichtet. Die BTG wurde am 18. Januar 2022 gegründet. Mit Datum vom 25. Juli 2022 hat die BTG über ihre Tochtergesellschaft BMA Holding GmbH (im Folgenden ("BHG")) 100% der Anteile an der BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt GmbH (im Folgenden "BMA") erworben. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde vereinfachend der 31. Juli 2022 gewählt. Die organisatorische Konzernstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
Der BTG-Konzern ist Anbieter integrierter Lösungen für die Zuckerindustrie und bietet Ingenieurleistungen "Made in Germany" und ist auf vielen für die Zuckerindustrie bedeutenden Märkten und Kontinenten vertreten. Als erfahrener Anlagenspezialist in der Zucker- und Sweetenerindustrie bietet der BTG- Konzern seinen Kunden Maschinen, integrierte Prozessstufen und ganzheitliche Fabriklösungen an, die der Zuckergewinnung und Raffination sowie der Kristallisation von Sonderzuckern (Sweetener) dienen. 1.2. Forschung und Entwicklung Im Geschäftsjahr 2023/24 hat der BTG-Konzern € 1,4 Mio. in Forschung und Entwicklung investiert (Vj.: € 1,2 Mio.). Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sind die Neu- und Weiterentwicklung von Ausrüstungen für die Zuckergewinnung, welche für die BTG die Kernprodukte bilden. 1.3. Zweigniederlassungen BMA betreibt in Marokko eine Zweigniederlassung "La societe Braunschweigische Maschinenbauanstalt Maroc" in Casablanca, Marokko. Bei BMA Maroc waren im Geschäftsjahr 2023/24 vier Mitarbeiter (Vj.: 4 Mitarbeiter) beschäftigt. 1.4. Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Auszubildende) stieg im Berichtsjahr von 584 auf 592 Personen. Weiterhin beschäftigen wir durchschnittlich 15 Auszubildende (Vj.: 9). 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Wie in den Vorjahren haben sich neben dem Krieg in der Ukraine sowie dem Nahost- Konflikt auch hohe Energiepreise auf die gesamtwirtschaftlichen und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen ausgewirkt. Hinzu kamen Material- und Lieferengpässe und der sich weiter intensivierende Mangel an qualifizierten Fachkräften. Gemäß IMF war für 2023 eine weltweite Inflationsrate von 6,7% gegenüber Vorjahr zu verzeichnen. Für 2024 wird eine weltweite Inflationsrate von 5,8% erwartet. Für 2025 liegen die Erwartungen bei 4,3% (Quelle: IMF World Economic Outlook, Oktober 2024). Die Inflation in Deutschland hatte im Januar 2023 mit 8,7% ihren Höhepunkt erreicht. Bis zum Oktober 2024 ist die Teuerungsrate wieder auf 2,0% gesunken (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 423 vom 12. November 2024). Die Weltwirtschaft leidet trotz leichter Senkungen der Leitzinsen unter dem erhöhten Zinsniveau, welches Zentralbanken wie EZB und US-Amerikanische FED zur Bekämpfung der Inflation herbeigeführt haben. Der IMF erwartet in Anbetracht der herausfordernden Rahmenbedingungen für 2024 und 2025 eine weltweite Steigerung der Wirtschaftsleistung um 3,2% (Quelle: IMF World Economic Outlook, Oktober 2024). Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat Wirtschaft einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um -0,1% für 2024. Im Jahr 2025 soll das BIP lediglich um 0,4% gegenüber dem Vorjahr steigen. (Quelle: Sachverständigenrat für Wirtschaft, Jahresgutachten 2024/2025). Russland konnte gemäß IMF im Jahr 2023 eine Steigerung des realen BIP um 3,6% erzielen. Für 2024 rechnet der IMF derzeit mit einem Anstieg von erneut 3,6%. Die USA haben im Jahr 2023 ihre Wirtschaftsleistung um 2,9% steigern können, während für 2024 ein Anstieg von 2,8% erwartet wird. 2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Für die Beurteilung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen sind zum einen die Zuckerproduktion und der Zuckerkonsum sowie die Entwicklung des Zuckerpreises auf dem Weltmarkt von Bedeutung. Die Entwicklung des Zuckerpreises der letzten acht Jahre stellt sich wie folgt dar:
Im Jahr 2023 war als Resultat der weltweiten Kostenentwicklung ein starker Preisanstieg zu verzeichnen. Für 2024 ist ein Preisrückgang zu beobachten, wobei das Preisniveau im 5-Jahres Zeitraum weiterhin überdurchschnittlich hoch ist und entsprechend Investitionen innerhalb der Zuckerindustrie fördert. Die Zuckererzeugung bewegt sich in den Produktionsjahren 2019/20 bis 2021/22 auf einem nahezu konstanten Niveau, verzeichnete seit 2022 / 23 aber einen deutlichen Anstieg:
2.3. Geschäftsverlauf Die Auftragsabwicklung verlief im abgelaufenen Geschäftsjahr weitgehend störungsfrei. Die im Vorjahr aufgetretenen Produktions- und Lieferverzögerungen konnten aufgeholt werden. Dazu hat auch die Stabilisierung der Lieferketten beigetragen. Die Umsatzerlöse stiegen deutlich und liegen damit im Rahmen bzw. leicht über unseren Erwartungen. Das EBITDA stieg entsprechend unserer Planung erheblich und übertraf dabei die Planwerte deutlich. Während die Umsatzerlöse leicht über unseren Erwartungen für das Geschäftsjahr blieben, liegt der Auftragsbestand deutlich unter unserer Planung, was insbesondere durch die Verschiebung des Vertragsabschlusses über ein Großprojekt in das Folgejahr resultiert. Das EBITDA liegt jedoch deutlich über unseren Erwartungen für 2023/24, was insbesondere auf das höhere Umsatzvolumen und eine verbesserte Rohertragsmarge zurückzuführen ist. 3. Darstellung der Lage 3.1. Leistungsindikatoren Wir steuern das operative Geschäft insbesondere anhand der finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA und Auftragseingang sowie des nichtfinanziellen Leistungsindikators der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl. 3.2. Ertragslage Der Anstieg der Umsatzerlöse um € 15,6 Mio. resultierte im Wesentlichen aus einem Großprojekt, welches den mit Abstand größten Umsatzanteil ausmacht. Die Bestandsveränderung (Bestandsaufbau € 2,8 Mio.; Vorjahr: Bestandsabbau € 14,5 Mio.) betrifft den üblichen Aufbau Halb- und Fertigware sowie nicht abgerechnete Leistungen. Im Vorjahr zeigte sich hier insbesondere die Realisierung eines Großprojekts vor dem Stichtag als Bestandsabbau. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen um € 0,4 Mio. reduzierte Erträge aus Kursdifferenzen, denen um € 1,7 Mio. gestiegene Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen gegenüberstehen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen maßgeblich Pensionsrückstellungen. Es sind ferner Erträge von € 0,8 Mio. für die Zuschreibung zum Buchwert der zuvor außerplanmäßig wertberichtigten Dachmarke BMA enthalten. Insgesamt stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge zum Vorjahr um € 2,0 Mio. Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vergleichszeitraum überproportional zu den Umsatzerlösen angestiegen, wodurch die Materialaufwandsquote angestiegen ist. Diese Entwicklung ist auf die unterschiedliche Zusammensetzung der abgerechneten Aufträge und den Anteil externer Handelsware aus den Großprojekten zurückzuführen. Die Personalaufwendungen liegen nahezu auf dem Vorjahreswert, was auch auf den nahezu konstanten Personalbestand zurückzuführen ist. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Berichtsjahr spürbar zurückgegangen, was insbesondere eine im Vorjahr erfasste außerplanmäßige Abschreibung auf den Buchwert der Dachmarke BMA betrifft, der im Geschäftsjahr 2023/24 keine vergleichbaren Aufwendungen entgegenstehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr um € 0,8 Mio. gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf eine Zuführung zur Rückstellung für Projektrisiken in Höhe von € 3,8 Mio. zurückzuführen. Demgegenüber sanken insbesondere die Frachtkosten bedingt durch den Auftrags- bzw. Projektmix gegenüber dem Vorjahr um € 1,4 Mio. Das EBITDA ist im Vergleich zum Vorjahr um € 16,7 Mio. auf € 16,7 Mio. gestiegen, insbesondere bedingt durch das deutlich erhöhte Umsatzniveau und den daraus gestiegenen Rohertrag. Das Jahresergebnis beträgt € 4,9 Mio. (Vorjahr: € -8,1 Mio.). Der Auftragsbestand zum 30. September 2024 beträgt € 124,2 Mio. 3.3. Finanz- und Liquiditätslage Ausgehend von einem Jahresüberschuss von € 4,9 Mio. (Vj.: € -8,1 Mio.) wird der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ferner durch die Abnahme der Rückstellungen um € 2,8 Mio. und den Aufbau des Working-Capital um € 0,4 Mio. geprägt. Der Finanzierungseffekt aus Rückstellungen betrifft insbesondere eine projektbezogene Rückstellung, die im Geschäftsjahr erfasst wurde. Aus Steuerzahlungen ergibt sich zusätzlich ein negativer Effekt auf den operativen Cashflow von € -4,5 Mio. Insgesamt beläuft sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aufgrund der dargestellten Effekte auf € 11,3 Mio. (Vj: € 11,3 Mio.). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt € -0,8 Mio. (Vj.: € -1,4 Mio.). Aus der Finanzierungstätigkeit resultiert ein Cashflow von € -3,0 Mio. (Vj.: € -2,8 Mio.), welcher im Wesentlichen durch die Zahlung der Zinsen für die Akquisitionsfinanzierung geprägt ist. Insgesamt verändert sich der Finanzmittelfonds zahlungswirksam um € +7,5 Mio. (Veränderung insgesamt einschließlich Wechselkursänderungen: € +7,1 Mio.). Die Nettofinanzposition als Saldo aus liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt zum Stichtag € 39,3 Mio. und hat sich um € 7,0 Mio. verbessert. 3.4. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist von € 117,4 Mio. auf € 119,0 Mio. angestiegen. Der Anstieg entfällt im Wesentlichen auf den Anstieg des Finanzmittelfonds um € 7,1 Mio. Gegenläufig ist das Anlagevermögen um € 4,0 Mio. auf € 52,3 Mio. zurückgegangen, was im Wesentlichen auf Abschreibungen immaterieller Vermögensgegenstände entfällt. Darüber hinaus sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um € 0,8 Mio. angestiegen. Auf der Passivseite resultiert die Erhöhung aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten um € 4,0 Mio., bei einem gegenläufigen Rückgang der Rückstellungen um € 2,8 Mio. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen bewertungsbedingt gesunkene Pensionsrückstellungen sowie durch Steuerveranlagungen verringerte Steuerrückstellungen. In den Verbindlichkeiten hat sich der Anstieg maßgeblich bei den sonstigen Verbindlichkeiten ergeben, welche bedingt durch das Aufleben eines Besserungsscheines resultiert. Die Schuld war zuvor bereits als Rückstellung erfasst, da das Eintreten des Besserungsfalls als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt wurde. Durch das Aufleben ist die Schuld nunmehr dem Grunde und der Höhe nach gewiss und wird als Verbindlichkeit erfasst. Die passiven latenten Steuern erhöhen sich um € 07 Mio., was sowohl einerseits aus der Fortschreibung ausschließlich im Konzernabschluss angesetzter immaterieller Vermögensgegenstände sowie andererseits aus verringerten latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede in den Rückstellungen resultiert. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Absatz- und Projektrisiken Die Krisensituation in der Ukraine und im Nahen Osten haben weiterhin negative Einflüsse auf die Lieferketten und bergen auch für BMA Absatzrisiken in verschiedenen Märkten. Die Auswirkungen können größere Herausforderungen beim Bezug von Rohstoffen und Zukaufteilen sowie erhöhte Frachtraten sein mit der Konsequenz einer reduzierten Termintreue und einem entsprechend reduzierten Umsatz. Aktuell zeigt die weltweite Supply- Chain-Situation dennoch gemäß Global Supply Chain Pressure Index keine signifikanten Störungen (Federal Reserve Bank of New York, Oktober 2024) Unsere Tochtergesellschaft in Russland ist von dem Ukraine-Konflikt und den verhängten Wirtschaftssanktionen weiterhin unmittelbar betroffen und wird aufgrund der Wirtschaftssanktionen nicht mehr von der BMA GmbH beliefert. Da wir nur in moderatem Umfang Kunden in dem vom Ukraine-Konflikt betroffenen Gebiet beliefern, rechnen wir derzeit mit keinen wesentlichen Absatzrisiken. Der Umsatz von BMA Russland mit externen Kunden betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr € 7,3 Mio. (Vj. € 7,4 Mio.) und basierte auf lokalen Leistungen und Lieferungen. Das Jahresergebnis der Gesellschaft beträgt (nach HGB) € 1,1 Mio. (Vj. € -1,2 Mio.). Wir gehen weiterhin von einer weiteren Normalisierung der Verfügbarkeit von Frachtraum für die Lieferungen an BMA America aus. Für das kommende Geschäftsjahr 2024/25 bestehen für die BMA America insbesondere aufgrund der sehr positiven Auftragslage aus 2023/24 und dem damit verbundenen Auftragsbestand per 30. September 2024 in Höhe von US$ 48 Mio. keine Absatzrisiken. Wir beobachten die weitere Entwicklung in Russland auch im Hinblick auf die Werthaltigkeit der dort bilanzierten Vermögensgegenstände und Geschäftsaussichten intensiv und prüfen auch unterjährig deren Werthaltigkeit. Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns können wir trotz intensiver Überwachung der Situation und der Einleitung von Gegenmaßnahmen nicht ausschließen. Wir schätzen das Risiko einer wesentlichen Beeinträchtigung unserer Kundenprojekte außerhalb des Ukraine-Konfliktgebietes hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und Ergebnisauswirkung als moderat bis gering ein. 4.2. Beschaffungsrisken Ein potenzielles Risiko für das Ergebnis der BMA sind die Bezugspreise für Energie, Rohstoffe und Zukaufteile, deren Verfügbarkeit auf den Rohstoffmärkten sowie Abhängigkeiten von bestimmten Zulieferern. Der Ukraine-Krieg und der Nahost-Konflikt können weiterhin erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Funktionsfähigkeit der Lieferketten als auch auf die Rohstoff- und Frachtkostenentwicklung entfalten. Sofern möglich wird eine Mehrlieferantenstrategie verfolgt, um Lieferengpässe zu vermeiden. Wir schätzen das Risiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch und hinsichtlich der Ergebnisauswirkung als moderat ein. 4.3. Margenrisiken Durch den hohen preisintensiven Wettbewerb, insbesondere in den preissensiblen Ländern Asiens, aber auch dem Mittleren und Nahen Osten, besteht ein grundsätzliches Margenrisiko im Bereich Equipment. Dieses wird durch ein ständiges Projektcontrolling begleitet. Risiken und Chancen zur Optimierung des jeweiligen Projekts können somit frühzeitig erkannt werden. Gleichzeitig wird die Nutzung lokaler Beschaffungsmöglichkeiten kontinuierlich vorangetrieben. 4.4. Liquiditätsrisiken und Finanzierungsrisiken Der BMA-Konzern finanziert sich im Wesentlichen durch erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. Diese werden in erheblichem Umfang durch Bürgschaften unserer Hausbanken und Kautionsversicherer gedeckt. Da wir uns hauptsächlich über Kundenanzahlungen finanzieren, verfügen wir über keine Kontokorrentlinien. Die Abwicklung weiterer Großaufträge kann zukünftig, abhängig von den vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen, zu einem temporären Liquiditätsbedarf führen, der über eine Bankenfinanzierung zu decken wäre. Wir verfügen über schriftliche Zusagen der Hausbanken, dass zusätzliche Avallinien in Anspruch genommen werden können, so dass wir eine ausreichende Finanzierung der Gesellschaft unterstellen. Eine Verschlechterung der Auftragslage sowie der Anzahlungsquote würde grundsätzlich auch zu einer Verschlechterung der Liquidität führen. Die Liquiditätsrisiken und -chancen sowie die Einhaltung von Financial Covenants werden laufend überprüft und bei Bedarf werden erforderliche Maßnahmen eingeleitet. 4.5. Fremdwährungsrisiken Wir realisieren einen Teil unserer Umsatzerlöse in Fremdwährungen. Risiken durch Wechselkursschwankungen begegnen wir durch ein aktives Devisenmanagement. Erwartete Zuflüsse in Fremdwährungen werden im überwiegenden Maße durch Devisentermingeschäfte abgedeckt. Durch die Höhe der dadurch gesicherten Fremdwährungsvolumina ist unseres Erachtens sichergestellt, dass das Rohergebnis durch eine Verschlechterung der Paritäten nicht wesentlich beeinflusst werden kann. 4.6. Rechtsrisiken Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wurden hinsichtlich rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken mit unseren Anwälten erörtert. Im Falle der wahrscheinlichen Inanspruchnahme werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die in den Vorjahren erläuterten Rechtsfälle sind nach wie vor anhängig. In einem Rechtsstreit über eine mögliche Patentverletzung ist nach einem BGH-Urteil zu unserem Nachteil die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden. Eine diesbezüglich erfasste Rückstellung aus Vorjahren ist entsprechend neu bewertet worden. Dennoch erwarten wir hieraus keine wesentlich negative Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage. Wir halten eine Inanspruchnahme über die dafür gebildeten Rückstellungen hinaus für nicht wahrscheinlich. 4.7. Chancen Während in den Industrieländern einschließlich China ein geringes Wachstum der Zuckerproduktion zu beobachten ist, sind in Brasilien, Thailand, Pakistan und in Afrika hohe Wachstumsraten zu verzeichnen. Zusätzlich verstärkt der Krieg in der Ukraine mit seinen Auswirkungen auf die Versorgung vieler Länder mit Grundnahrungsmitteln die Tendenz zur Lokalisierung der Produktion solcher Nahrungsmittel. Ein Zwischenschritt ist dabei der Bau von lokalen bzw. regionalen Zuckerraffinerien. Dieser regional unterschiedlich ausgeprägten steigenden Produktion von Zucker steht eine steigende Tendenz der Zuckerpreisentwicklung gegenüber. Zur Bedienung der steigenden Nachfrage ist insgesamt eine Erhöhung der Produktionskapazitäten erforderlich. Dies, in Verbindung mit dem Preisdruck auf dem Zuckermarkt, resultierend aus den steigenden Energiekosten, erhöhen den Druck auf eine Effizienzsteigerung der Anlagen hinsichtlich der Produktionskapazität aber auch hinsichtlich des Energieverbrauchs. Zusätzlich resultieren aus regionalen bzw. nationalen Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von THG Emissionen Geschäftsmöglichkeiten für BMA. BMA hat dazu diverse Produkte entwickelt, um diesen Trend zu bedienen und sieht hierin ein erhebliches Absatz- und Ertragspotenzial. 4.8. Beurteilung des Gesamtrisikos Die Risikolage des BTG-Konzerns schätzen wir wie folgt ein: Aus der Abwicklung der laufenden Großprojekte erwarten wir über die durch Rückstellungen berücksichtigen Gewährleistungsrisiken hinaus derzeit keinen Eintritt signifikanter Risiken. Für die Finanzierung der Auftragsvolumina ist eine Absicherung der geplanten erhaltenen Anzahlungen durch entsprechende Avale erforderlich. Die operative Entwicklung von BMA hängt, neben der Entwicklung der Folgewirkungen des Ukraine-Krieges und weiterer internationaler Konflikte, z.B. im Nahen Osten, auf unsere Beschaffungsmärkte, von der weiteren Entwicklung des für unsere Produkte relevanten Zuckermarktes ab. Auf der Beschaffungsseite sehen wir derzeit in der aktuellen Marktpreisentwicklung von Rohstoffen und Energie kritische Elemente, die Auswirkungen auf unsere weitere Entwicklung haben können. Für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung ist die Durchsetzung von Preiserhöhungen gegenüber unseren Kunden unumgänglich. 5. Prognosebericht Im Berichtsjahr sind einige Aufträge nicht wie geplant erteilt worden, so dass unser Auftragsbestand per 30.09.2024 unter unseren Erwartungen liegt, aber dennoch eine robuste Basis für die Umsatzplanung des Geschäftsjahres 2024/25 darstellt. Ausgehend von einer Umsatzplanung auf Niveau des Berichtsjahres erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024/25 ein leicht steigendes EBITDA. Die Verbesserung des EBITDA wird im Wesentlichen aus einem verbesserten Betriebsergebnis resultieren. Trotz eines erwarteten leicht verschlechterten Rohergebnisses werden erhöhte sonstige betriebliche Erträge und reduzierte sonstige betriebliche Aufwendungen das EBITDA verbessern. Der Rückgang des Rohergebnisses wird bei leicht verringerten Umsatzerlösen aus einer verringerten Rohmarge resultieren. Aus einer Immobilientransaktion mit Closing im Dezember 2024 resultieren wesentliche sonstige betriebliche Erträge. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2023/24 Aufwendungen für Vertragsstrafe angefallen, die im Geschäftsjahr 2024/25 nicht in vergleichbarer Höhe anfallen werden. Diese Effekte (Buchgewinne aus Immobilientransaktion, ausbleibende Vertragsstrafe) werden maßgebliche Treiber des verbesserten EBITDA. Aufgrund der tariflichen Lohnsteigerungen bei einem gleichzeitig leichten Abbau des Personalbestandes (getrieben durch Altersteilzeit) erwarten wir ebenso nahezu konstante Personalaufwendungen. Für das Geschäftsjahr 2024/25 planen wir mit einem Auftragseingang von € 155,1 Mio. Hinweis auf Unsicherheiten im Ausblick Die zuvor beschriebenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen insbesondere vor dem Hintergrund einer nicht absehbaren Entwicklung des Ukraine-Krieges eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, beeinflussen unsere Geschäftsaktivitäten und deren Ergebnis. Diese Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse unserer Gesellschaften wesentlich von denjenigen abweichen, über die wir Annahmen in den zukunftsgerichteten Aussagen machen.
Braunschweig, den 28. Februar 2025 Die Geschäftsführung Dr. Arend Wittenberg Stefan Neumann Konzernbilanz zum 30. September 2024Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023/24 (vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024)I. ALLGEMEINE ANGABEN Die BMA TopCo GmbH (nachfolgend: BTG) hat ihren Sitz in Braunschweig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 210217 eingetragen. Für die Konzernrechnungslegung wurden die geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 290 ff. HGB) angewendet. Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften sind im Wesentlichen nach den für den Jahresabschluss der BTG angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Aufstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in TEUR. Das Geschäftsjahr für Zwecke des Konzernabschlusses beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. II. Abgrenzung des Konsolidierungskreises Der Konzernabschluss der BTG wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Dabei wurden in den Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses alle Gesellschaften einbezogen, bei denen die BTG auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, z.B. unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bzw. ihr die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht oder das Recht zusteht, die Mehrheit des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen. In den Konzernabschluss (Konsolidierungskreis) werden gemäß § 294 Abs. 1 HGB die BTG als Mutterunternehmen sowie folgende Tochterunternehmen einbezogen und vollkonsolidiert:
Konsolidierungsgrundsätze 1. Kapitalkonsolidierung bei Vollkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften erfolgt nach den Grundsätzen des § 301 HGB. Entsprechend der Neubewertungsmethode werden die Beteiligungsbuchwerte der Muttergesellschaft gegen das zu Zeitwerten bewertete Eigenkapital des jeweiligen Tochterunternehmens zum Erstkonsolidierungszeitpunkt (Erwerbsstichtag) verrechnet. Mit Wirkung zum 31. Juli 2022 wurden die BAG und deren Tochtergesellschaften (zusammen "BMA" genannt) auf den Erwerbszeitpunkt im Wege der Vollkonsolidierung erstmals in den Konzern einbezogen. Die dabei zu berücksichtigenden Zeitwerte des Vermögens und der Schulden der BMA wurden insbesondere durch Zugrundelegung von Barwertverfahren bestimmt. Die Erstkonsolidierung führte zu einem positiven Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) in Höhe von TEUR 11.860. Dem Geschäfts- oder Firmenwert wurde eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren unterstellt, da bei der Bewertung der Dachmarke BMA und von Patenten ähnlich lange Nutzungsdauern verwendet wurden. Fremdwährungsumrechnung Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Einzelabschlüsse erfolgt nach der Methode der funktionalen Währung. Dabei wird entsprechend den jeweils bestehenden finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen die Umrechnung zu modifizierten Stichtagskursen vorgenommen. Im vorliegenden Konzernabschluss kommt ausschließlich die Umrechnung zu modifizierten Stichtagskursen gemäß § 308a HGB zur Anwendung. Dabei werden alle Bilanzposten der einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet, ausgenommen das Eigenkapital, das zu historischen Kursen umgerechnet wird. Die aus der Veränderung der Devisenkurse zum Vorjahr entstehenden Differenzen aus der Umrechnung des Eigenkapitals sowie währungsbedingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Aufwendungen und Erträge werden monatlich mit dem jeweiligen monatlichen Durchschnittskurs umgerechnet. Das Jahresergebnis der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wird in die Bilanz übernommen und die Differenz erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. 2. Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischengewinneliminierung Die Schuldverhältnisse zwischen den Unternehmen des Konsolidierungskreises wurden gemäß § 303 HGB im Rahmen der Schuldenkonsolidierung aufgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen wurden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB) eliminiert. Zwischengewinne aus konzerninternen Transaktionen wurden in Übereinstimmung mit § 304 HGB eliminiert. Sofern Maßnahmen im Rahmen der Vollkonsolidierung zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen führen und sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen, so wird in Übereinstimmung mit § 306 HGB eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern und eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Konzernbilanz angesetzt. III. Grundlagen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der BAM, BRU, BBR, BCN, BFR, BMN sowie BMI erfolgen nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften. Abweichungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB wurden analysiert und ggfs. im Rahmen einer HB-II-Erstellung bzw. bei der Konsolidierung des Jahresabschlusses berücksichtigt. Das Geschäftsjahr der Tochtergesellschaften deckt sich mit Ausnahme der BRU, BBR, BCN, BFR, BMN sowie BMI mit dem Geschäftsjahr der Muttergesellschaft. Das Geschäftsjahr der BRU, BBR, BCN, BFR, BMN sowie BMI enden am 31. Dezember. Zum Zwecke der Konzernabschlusserstellung wurden bei der BRU, BBR, BCN, BFR, BMN sowie BMI Zwischenabschlüsse auf den 30. September 2024 aufgestellt, die den Bilanzierungszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 abbilden. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des immateriellen Anlagevermögens beläuft sich auf 3 bis 5 Jahre und für Patente und Lizenzen auf 10 Jahre. Die Dachmarke BMA wird über eine Laufzeit von 15 Jahren linear abgeschrieben. Die Bewertung der eigenen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten. Dabei wurden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beläuft sich auf vier Jahre. Sofern dauerhafte Wertminderungen vorliegen, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von ein bis 50 Jahren vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden Sammelposten gebildet. Diese als unwesentlich klassifizierten Sammelposten werden, unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch, linear über fünf Jahre abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert unter EUR 250 werden sofort als Aufwand erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen basieren vornehmlich auf folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern:
Beim beweglichen Sachanlagevermögen werden die Zugänge pro rata temporis abgeschrieben. Die sonstigen Ausleihungen werden zum Nominalwert abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten des Abschlussstichtages angesetzt. Risiken im Lagerbestand und der Verwertung sind durch angemessene Abschläge unter Beachtung des Niederstwertprinzips berücksichtigt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung. Die aktivierten Gemeinkostenanteile enthalten die Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet. Erhaltene Anzahlungen werden gemäß § 268 Abs. 5 HGB von den Vorräten offen abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Aufgrund der in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungswerte wurde zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung in angemessener Höhe auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. Flüssige Mittel in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung resultiert aus erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals der auf Fremdwährung lautenden Jahresabschlüsse der BAM, BRU, BBR, BCN, BMN sowie BMI. Ferner werden währungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung in dieser Rücklage erfasst. Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Pensionsrückstellungen sind im Geschäftsjahr gemäß den Anforderungen des § 253 Abs. 2 HGB ermittelt worden. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird der Rechnungszins nach § 253 Abs. 2 HGB auf Basis der letzten 10 Jahre zugrunde gelegt, welcher für 2024 auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren 1,87 % beträgt. Effekte aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Des Weiteren wird bei der Berechnung ein Rententrend (2,0 %) und Gehaltstrend (0,0 %) sowie die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck berücksichtigt. Die Berechnung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt analog zu der Pensionsrückstellung nach der Projected Unit Credit Methode. Für vertraglich geregelte Fälle beträgt der Rechnungszins 1,39 %. Effekte aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Ferner wird ein Gehaltstrend von 2,5 % zugrunde gelegt und es werden Sterblichkeiten auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck berücksichtigt. In den Altersteilzeitverpflichtungen werden Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind, verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert gemäß Mitteilung der Versicherungsunternehmen, bei denen die Vermögensgegenstände gehalten werden. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens haben TEUR 915 betragen, der beizulegende Zeitwert beträgt TEUR 969. Die Erträge und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen wurden mit den Zinszuführungen saldiert. Der sich ergebende Saldo von TEUR 54 ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach dem Teilwertverfahren mit Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 2,5 % und des Rechnungszinssatzes des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes von 1,91 % mit einer Laufzeit von 15 Jahren unter Anwendung der Richttafeln aus 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Durch die Steuerrückstellungen werden alle ungewissen steuerlichen Verpflichtungen abgedeckt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen, - verbindlichkeiten oder flüssige Mittel werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden ebenfalls zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Eine Aufwertung über die Anschaffungskosten hinaus wird nicht vorgenommen. Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Ermittlung erfolgt unter besonderer Beachtung des Vorsichtsprinzips. Bei der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die zum Zeitpunkt des Abbaus der temporären Differenzen voraussichtlich gelten (DRS 18). Zum Bilanzstichtag ergibt sich aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz nach Verrechnung mit aktiven latenten Steuern ein passiver latenter Steuer- überhang in Höhe von TEUR 1.290 (Vorjahr: TEUR 636). Die anzuwendenden Steuersätze betragen zwischen 15,0% und 31,6%. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch. Daneben werden auch latente Steuern gemäß § 306 HGB ausgewiesen. Der im Konzernabschluss ausgewiesene Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag weicht vom erwarteten Steueraufwand insbesondere aufgrund gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen und Kürzungen sowie nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben sowie abweichender ausländischer Steuersätze ab. Eine Aufgliederung erfolgt nicht. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ SOWIE KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023/24 sind in Anlage 1 dieses Anhangs dargestellt. Im Vorratsbereich führten mangelnde Gängigkeit und die Einhaltung des strengen Niederstwertprinzips zu Wertberichtigungen. Die Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 1.185 (Vorjahr: TEUR 1.287). Unter den Unfertigen Erzeugnissen, unfertigen Leistungen sind zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen von TEUR 1.900 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. Die Fertigen Erzeugnisse sind zum Bilanzstichtag um TEUR 763 (Vorjahr: TEUR 600) wertberichtigt. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den flüssigen Mitteln in Höhe von TEUR 39.490 (Vorjahr: TEUR 32.423) unterliegen TEUR 8.376 (Vorjahr: TEUR 9.511) einer Verfügungsbeschränkung aufgrund von Vereinbarungen mit den Banken für die Inanspruchnahme von Avalen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Passivüberhang der latenten Steuern von TEUR 1.290. Die ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus den im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten, steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus temporären Differenzen bei der Bewertung zu bildender Rückstellungen bzw. unterschiedlichen Bewertungen des Aktivvermögens, insbesondere bei den Vorräten und bei immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Die Eigenkapitalveränderung im Geschäftsjahr wird in der separaten Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Das Gezeichnete Kapital von TEUR 25 ist im Handelsregister betragsgleich ausgewiesen und in voller Höhe erbracht. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Zusammensetzung sowie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in der Anlage 2 zu diesem Anhang dargestellt. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht eine Grundschuldbesicherung in Höhe von TEUR 1.000. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten in Höhe von TEUR 27.974 (Vorjahr: TEUR 26.366) Verbindlichkeiten aus gewährten Darlehen nebst aufgelaufenen Zinsen. 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse, nach Regionen gegliedert, setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsätze nach Sparten setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtungen in Höhe von TEUR 2.166 (Vorjahr: TEUR 443) sowie Kurserträge in Höhe von TEUR 639 (Vorjahr: TEUR 1.055). In Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 175) sind Erträge aus Zuschüssen und Erstattungen und in Höhe von TEUR 351 (Vorjahr: TEUR 170) sind sonstige periodenfremde Erträge angefallen. Ferner sind Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 124) enthalten, die ebenfalls periodenfremde Erträge darstellen. Aus der Wertaufholung der Dachmarke BMA sind darüber hinaus periodenfremde Erträge von TEUR 847 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Beträge von außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von TEUR 3.750 für Projektrisiken enthalten. Darüber hinaus sind periodenfremde Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 647; Vorjahr: TEUR 191) enthalten. Auf die Währungsumrechnung entfallen Aufwendungen in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr: TEUR 2.304). Die Zinsaufwendungen betreffen zu TEUR 244 (Vorjahr: TEUR 169) die Aufzinsung von Rückstellungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 509 (Vorjahr: Erträge TEUR 1.686) enthalten. V. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und Gewährleistungen bestehen im branchenüblichen Rahmen. Diese Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und Gewährleistungen gegenüber Dritten waren nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten aufgrund ausreichender Bonität voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 belaufen sich die zukünftigen Verpflichtungen aus bestehenden Miet-, Pacht-, Wartungs- und Leasingverträgen auf rund EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.). Zum 30. September 2024 bestehen des Weiteren sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausgelösten Bestellungen (Bestellobligo) von EUR 16,5 Mio. (Vorjahr: EUR 13,7 Mio.) 2. Erläuterung zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich zum 30. September 2024 aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. 3. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023/24 an:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge der Geschäftsführer wird somit gemäß § 314 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Arbeitnehmer In den Unternehmen des BTG-Konzerns waren im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 durchschnittlich insgesamt 607 (Vorjahr: 593) Mitarbeiter beschäftigt. Diese teilen sich wie folgt auf:
5. Honorare der Abschlussprüfer Die angegebenen Honorare des Abschlussprüfers umfassen die Honorare für das Geschäftsjahr 2023/24:
6. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 198 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Nachtragsbericht Im Rahmen des Buy & Build Programms der Gesellschaft wurde nach dem Bilanzstichtag eine 94%-ige Beteiligung an einem Zentrifugenhersteller mit Sitz in Hässleholm, Schweden, übernommen. Dieser Erwerb stärkt die Marktposition der Gesellschaft und ist Teil der strategischen Weiterentwicklung im weltweiten Zentrifugenmarkt. Der Kaufpreis beträgt T€ 6.190. Weitere Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden darüber hinaus vorerst nicht erwartet. Im Juli 2024 wurde ein Teil der Gebäude und Grundstücke der Gesellschaft veräußert. Der entsprechende Kaufvertrag wurde am 30. Juli 2024 unterzeichnet (Signing). Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung erfolgt der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums mit Zahlung des Kaufpreises im Rahmen des Closings. Das Closing, und somit die endgültige Übertragung der Vermögenswerte, ist mit Zahlung des Kaufpreises am 20. Dezember 2024 erfolgt. Mit Closing gehen im Geschäftsjahr 2024/25 Buchwerte von ca. Mio. € 20 ab, wird ein Kaufpreis von ca. Mio. € 26 vereinnahmt und ein reiner Buchgewinn von Mio. € 6 realisiert (zzgl. Transaktionsnebenkosten und Steuern). Im Gegenzug ist ein Mietvertrag mit dem Erwerber über die Gebäude vereinbart. Der Mietvertrag hat eine unkündbare Grundmietzeit von 20 Jahren. Die jährliche Gesamtbelastung (Nettokaltmiete, Nebenkosten, Instandhaltung) beträgt ca. Mio. € 2 (zzgl. USt).
Braunschweig, den 28. Februar 2025 BMA TopCo GmbH Dr. Arend Wittenberg Stefan Neumann Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr vom 30. September 2023 bis zum 30. September 2024
Zusammensetzung der Konzernverbindlichkeiten zum 30. September 2024
Zusammensetzung der Konzernverbindlichkeiten zum 30. September 2023
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024
Konzerneigenkapitalspiegel per 30.09.2024
*) davon stehen stehen zur Ausschüttung auf
Ebene des Mutterunternehmens zur Verfügung: TEUR 0
Konzerneigenkapitalspiegel per 30.09.2023
*) davon stehen stehen zur Ausschüttung auf
Ebene des Mutterunternehmens zur Verfügung: TEUR 0
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BMA TopCo GmbH, Braunschweig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BMA TopCo GmbH, Braunschweig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BMA TopCo GmbH, Braunschweig, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 28. Februar 2025 Deloitte
GmbH
Heiko Engelhardt, Wirtschaftsprüfer Jan-Christian Wilhelms, Wirtschaftsprüfer |
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