Polyplast
Sander GmbH
Altdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
204.396,93 |
126.932,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,50 |
5,50 |
| II.
Sachanlagen |
203.280,86 |
125.816,50 |
| III.
Finanzanlagen |
1.110,57 |
1.110,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.842.675,29 |
2.984.675,65 |
| I.
Vorräte |
952.129,63 |
1.087.302,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.555.025,61 |
1.882.145,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
165.108,55 |
160.299,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
335.520,05 |
15.227,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
37.013,56 |
8.478,04 |
| Aktiva |
3.084.085,78 |
3.120.086,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.769.034,28 |
1.374.525,99 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Kapitalrücklage |
776.058,25 |
776.058,25 |
| III.
Gewinnvortrag |
585.685,45 |
398.058,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
394.508,29 |
187.626,59 |
| B.
Rückstellungen |
358.693,59 |
613.683,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
956.357,91 |
1.131.877,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
750.107,91 |
885.955,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
206.250,00 |
245.922,00 |
| Passiva |
3.084.085,78 |
3.120.086,26 |
Anhang
Polyplast Sander GmbH, Altdorf
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Altdorf. Die
Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts
Nürnberg unter der Registernummer HRB 6980 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und der
Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt worden.
Für steuerliche Zwecke wird eine gesonderte
Steuerbilanz aufgestellt. Ansatz- oder Bewertungsunterschiede
zum handelsrechtlichen Jahresabschluss, die zu einem Ansatz
passiver latenter Steuern i.S.d. § 274 Abs. 1
Satz 1 HGB führen würden, ergaben sich für das
Geschäftsjahr 2023 nicht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind - mit Ausnahme der Angabe nach § 253
Abs. 6 Satz 3 HGB insgesamt in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und hat
größenabhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet
worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet und werden linear über die
erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwartete
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde zwischen 3 und 5
Jahren angenommen. Die Absetzungen für Abnutzung
erfolgten linear, wobei die Zugänge pro rata temporis
abgeschrieben wurden.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Eigenfertigungen von Vermögensgegenständen zu
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen
werden grundsätzlich linear vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese wurde
entsprechend der finanzamtlichen AfA-Tabellen unter
Hinzuziehung der betrieblichen Erfahrungswerte
geschätzt. Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden,
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 250,-- Euro werden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben. Von der steuerlich nach § 6 Abs.
2 EStG zulässigen Bewertungsfreiheit von
Wirtschaftsgütern bis 800,-- Euro wurde aus Gründen
der Bewertungsstetigkeit auch handelsrechtlich weiterhin
in vollem Umfang Gebrauch gemacht und im Jahr des Zugangs
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die
Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2
HGB zuzüglich der nach Abschnitt 6.3 EStR
einzubeziehenden Aufwendungen. Dabei wurde die progressive
Bewertungsmethode (mehrstufige fortschreitende
Kostenermittlung) angewandt. Fremdkapitalzinsen bleiben bei
der Ermittlung außer Ansatz.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und
Mahnkosten wird durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Fremdwährungsforderungen waren am
Abschlussstichtag nicht vorhanden.
Der
Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.
Passiva
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit
den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt
ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die
Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz
zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen
Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist in
einem gesonderten Anlagenspiegel dargestellt und dem
Jahresabschluss beigefügt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Mit Ausnahme eines Betrages von 165 TEUR (Vj. 160 TEUR)
haben die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände alle eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen im
Umfang von 289 TEUR (Vj. 266 TEUR); sie haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenständen enthalten
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr im Umfang von 106
TEUR (Vj. 420 TEUR) sowie mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr von im Umfang von 165 TEUR (Vj. 160 TEUR).
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 Euro und ist zur Hälfte eingezahlt. An
Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
waren - nach verschmelzungsbedingten Zugang des von der
übertragenden Firma Formula Kunststoff GmbH
übernommenen Vermögens i.H.v. 121.058,25 Euro - ein
Betrag von 776.058,25 Euro auszuweisen. Gewinnrücklagen
waren nicht zu verzeichnen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
a) Rückstellungen für Pensionen
Die Rückstellungen für Pensionen (Vj. 433
TEUR) sind zum Bilanzstichtag durch Abgeltung des
Versorgungsanspruchs entfallen.
b) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 309
T€ (Vj. 143 TEUR) beinhalten die voraussichtlich
notwendigen Erfüllungsbeträge für:
- Urlaubslöhne
- Gewährleistungen
- Unsicherheiten aus etwaigen
Rückzahlungsverpflichtungen für
erhaltene Überbrückungshilfen früherer
Jahre
- noch zu erbringende Leistungen
- Jahresabschlusskosten
- Archivierungskosten
Mit Ausnahme der Rückstellung für
Archivierungskosten betragen die Restlaufzeiten weniger als
ein Jahr, sodass diese voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nicht nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB abzuzinsen waren. Der Abzinsungsbetrag für die
Rückstellung der Archivierungskosten beträgt
weniger als 1 T€ (Vj. weniger als 1 T€).
c) Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nach § 285 Nr. 1 und 2
HGB folgendermaßen aufzugliedern:
|
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr
|
Restlaufzeit
über fünf Jahre
|
Durch Grundpfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert:
|
|
€
|
€
|
€
|
Art und Form der
Sicherheit
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
37.500,00
|
56.250,00
|
243.750,00
|
Grundpfandrechte Dritter Bürgschaft-
en, Dritter Sicher-
ungsübereignung
|
Vorjahr
|
(400.393,70)
|
(93.750,00)
|
(619.676,00)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
138.866,58
|
|
|
Vorjahr
|
(343.355,70)
|
|
|
|
gegenüber verbundener
Unternehmen
|
57.302,25
|
|
|
|
Vorjahr
|
(52.661,25)
|
|
|
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
516.439,08
|
|
|
|
Vorjahr
|
(89.544,62)
|
|
|
|
- davon gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
|
|
|
Vorjahr
|
(0,00)
|
|
|
|
- davon aus Steuern
|
19.396,36
|
|
|
|
Vorjahr
|
(35.593,13)
|
|
|
|
- davon im Rahmen sozialer
Sicherheit
|
1.607,78
|
|
|
|
Vorjahr
|
(160,00)
|
|
|
|
Gesamt lfd. Jahr
|
885.955,27
|
56.250,00
|
243.750,00
|
|
Gesamt Vorjahr
|
(885.955,27)
|
(93.750,00)
|
(619.676,00)
|
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt im
Geschäftsjahr 206.250,00 Euro (Vorjahr: 245.922,00
Euro).
In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein
Abfindungsbetrag aus Altersvorsorge zum
versicherungsmathematischen Barwert von 387 TEUR enthalten.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außergewöhnliche Erträge bzw.
Aufwendungen sowie
periodenfremde Erträge
bzw. Aufwendungen i.S.d. § 285 Nr. 31 u. 32 sind
im Geschäftsjahr nicht angefallen.
V.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB betragen:
aus Leasingverträgen:
| 2024: |
76.956,00 EUR |
| Folgejahre: |
0,00 EUR |
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte nach der
Berechnungsmethode gem. § 267 Abs. 5 HGB im
Jahresdurchschnitt 45 (Vj. 45) Mitarbeiter.
Mitglieder der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2023 oblag:
Herrn Ulrich
Sander, 01.01.2023 - 31.12.2023
Herrn Thomas Sander, 01.01.2023 - 31.12.2023
Herrn Bastian Sander, 01.01.2023 - 31.12.2023
Die Geschäftsführer haben
Alleinvertretungsbefugnis und sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Nachtragsbericht
Der Angriff Russlands auf die Ukraine stellt eine
Zäsur der internationalen Sicherheitslage sowie nach
Auskunft der Bundesregierung eine Zeitenwende dar. Infolge
dessen kam es zu Energie- und Materialpreisverteuerungen, die
bisher jedoch keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf
unsere geschäftliche Situation hatten. Weitere
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag von besonderer
Bedeutung haben nicht stattgefunden.
Ergebnisverwendung
Zur Ergebnisverwendung sind aufgrund der
Größenmerkmale der Gesellschaft keine Angaben
veranlasst.
Altdorf, den 27.05.2024
Polyplast Sander GmbH
Geschäftsführung:
______________________________________ __________
Ulrich Sander Thomas Sander Bastian
Sander
sonstige Berichtsbestandteile
Feststellungsdatum: 27.05.2024 |