Wasserburger Energie GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Horn seit 24.1.2025 | Sonstige |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() Stadtwerke Wasserburg a. InnWasserburg a. InnJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Unterzeichnet
09.12.2025 Helmut Wiedemann BILANZStadtwerke Wasserburg a. InnAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung
1)
Einschließlich Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (2022: 0 Euro / 2021:
433.685 Euro) sowie einschließlich abgesetzter Stromsteuer (2022: 719.457,73 Euro
/ 2021: 711.333,03 Euro) Anhang zum Jahresabschluss 20221. Rechtsform der Stadtwerke Wasserburg a. Inn und Rechtsgrundlagen Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind ein Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des $ 1 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) mit Sitz in Wasserburg a. Inn. Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter HR A 8076 eingetragen. Sie werden als wirtschaftliches Unternehmen nach den Vorschriften der GO, der EBV sowie nach den Bestimmungen der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn als „Stadtwerke Wasserburg a. Inn“ in der jeweils gültigen Fassung geführt. Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn umfassten im Jahr 2022 die folgenden städtischen Betriebe: das Elektrizitätswerk (EW). das Wasserwerk (WW), das Bade -, Sport- und Freizeitzentrum BADRIA (BADRIA). Im Jahr 2008 wurde unter anderem für die Realisierung von Energieerzeugungsprojekten eine GmbH gegründet, die Wasserburger Energie GmbH, mit Sitz in Wasserburg a. Inn, an der die Stadtwerke Wasserburg a. Inn zu 100 % beteiligt sind. Mit Wirkung ab dem Jahr 2009 wurde zwischen den Stadtwerken Wasserburg a. Inn und der Wasserburger Energie GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Zum 01.01.2018 wurde zusammen mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG (ENB) eine Gasnetzgesellschaft gegründet, die Energienetze Wasserburg GmbH & Co. KG (EWS). Die EWS ist Eigentümerin des Gasnetzes in Wasserburg a. Inn und hat es an die ENB verpachtet. Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind mit 51% an der EWS beteiligt. Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn erstellen ihre Jahresabschlüsse laut § 10 der Betriebssatzung vom 08.06.2014 und auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung (FBV) sowie gemäß den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB). Der § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird beachtet (vgl. Nr. 9). 2. Organe der Stadtwerke Wasserburg a. Inn Gemäß § 3 der Betriebssatzung vom 06.06.2014 waren folgende Organe für die Angelegenheiten der Stadtwerke Wasserburg a. Inn im Jahr 2022 zuständig:
Zusammensetzung des Werkausschusses:
Zusammensetzung der Werkleitung:
3. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 a) Form und Darstellung von Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und des Anlagennachweises Form und Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises orientieren sich nach den Formblättern der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung (VwEBV). Die Anforderungen gemäß dem BIIRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) wurden, wie auch bereits im Vorjahr, umgesetzt. b) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene, immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear nach ihrer voraussichtlichen, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechend den Branchentabellen für Versorgungsbetriebe abgeschrieben. Die Aktivierungen des Sachanlagevermögens erfolgten zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Als Anschaffungskosten wurden die Nettorechnungsbeträge zuzüglich Nebenkosten angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden hierbei nicht angesetzt. Die Absetzung für Abnutzung für Gebäude und für bewegliche Anlagegüter wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den Branchentabellen für Versorgungsbetriebe durchgeführt, wobei sämtliches ab 2008 beschafftes Sachanlagevermögen linear abgeschrieben wurde, Bis zum Jahr 2008 wurde das Sachanlagevermögen der Strom- und Wasserversorgung degressiv und das Sachanlagevermögen des BADRIA linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgüter mit Anschaffungskosten von 250 Euro bis 800 Euro netto wurden analog dem Einkommenssteuerrecht sofort abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen wurden die Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften mit fortgeschriebenen, durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Die flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Im Berichtsjahr wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf den Nettobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durchgeführt. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die latenten Steuern beruhen auf Differenzen bei den Finanzanlagen (passive latente Steuer). Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 15,8 %. Daneben bestehen noch steuerliche Verlustvorträge, so dass insgesamt ein Aktivüberhang besteht. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden ab 2003 aktivisch von den Anschaffungskosten des laufenden Jahres bzw., falls erforderlich, von den Anschaffungskosten des Vorjahres oder der Vorjahre abgezogen und mindern somit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen. Der Bestand der bereits passivierten empfangenen Ertragszuschüsse wird nicht berührt. Diese werden weiterhin mit 5 % jährlich aufgelöst. Im Jahr 2020 wurde von der Stadt Wasserburg a. Inn nachträglich ein Investitionszuschuss In Höhe von 2,5 Millionen Euro für diverse Investitionen im Badria in den Jahren 2013 bis 2019 gewährt. Außerdem hat die Stadt einen Investitionszuschuss in Höhe von 280.000 Euro für diverse Investitionen im Jahr 2020 geleistet. Beide Zuschüsse wurden passiviert und werden ab 2020 analog zu den jeweiligen Abschreibungsfristen aufgelöst. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr grundsätzlich mit dem fristadäquaten Rechnungszins gemäß § 263 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken, denen ausreichend Rechnung getragen wurde. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 4. Angaben zur Bilanz und zu Positionen der Bilanz a) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagennachweis (Seite 7) zu entnehmen. Die Beteiligungen der Stadtwerke Wasserburg a. Inn stellen sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
b) Umlaufvermögen Die Forderungen gegenüber der Stadt betragen 34 T€, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände 1.876 T€. c) Stammkapital Das Stammkapital hat sich gegenüber dem Jahr 2021 nicht verändert. d) Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage hat sich gegenüber dem Jahr 2021 um 833 TEUR erhöht. Dabei handelt es sich um die Abschlagszahlungen der Stadt der Monate Januar 2022 bis Dezember 2022 für den Defizitausgleich 2022 gem. Betrauungsakt. e) Rückstellungen Für alle Beschäftigten der Stadtwerke (mit Ausnahme der kurzfristig Beschäftigten) wurde gemäß der jeweils gültigen Satzung der Bayerischen Versorgungskammer in die Zusatzversorgungskasse einbezahlt. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 566.035,74 Euro setzen sich zusammen aus:
D Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit (RLZ) von mehr als fünf Jahren zum 31.12.2022 gehen aus nachstehender Aufstellung hervor (Angaben in Euro):
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 542.388,46 Euro (im Vorjahr 230.564,73 Euro) mit einer RLZ bis zu einem Jahr enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten wurden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen In Höhe von 6.037,39 Euro aus der Verlustübernahme ausgewiesen. g) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit bestanden Stromabnahmeverpflichtungen gegenüber anderen Energieversorgungsunternehmen für Folgejahre in Höhe von rund 15,98 Millionen Euro für eine Abnahmemenge von 51.569 MWh. Davon entfielen für das Jahr 2023 rund 12,44 Millionen Euro für eine Menge von 36.861 MWh, für das Jahr 2024 ca. 2,60 Millionen Euro für 9.960 MWh und für das Jahr 2025 rund 0,94 Millionen Euro für eine Menge von 4.748 MWh. Als Sicherungen bestehen lediglich die üblichen Eigentumsvorbehalte im Zusammenhang mit den Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr bestand eine selbstschuldnerische Bürgschaft zwischen den Stadtwerken Wasserburg a. Inn (Bürge) und der Lechwerke AG (Gläubiger) in Höhe von bis zu 200.000 Euro für den Zahlungsanspruch aus Stromlieferungen der Lechwerke AG gegen die KOS Energie GmbH (Stromlieferant der Stadtwerke), soweit diese Stromlieferung von der KOS Energie GmbH an die Stadtwerke weitergegeben wurde. Die Werkleitung rechnet nicht mit einer Inanspruchnahme aus den o.g. Haftungsverhältnissen. Für die WEG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag der auch Verlustübernahmen beinhaltet. 5. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung a) Umsatzerlöse 2022 (einschließlich Erträge aus Auflösung empfangener Ertragszuschüsse) Die erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse Nebengeschäfte enthalten neben den Umsatzerlösen aus der Gaskooperation mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG u. a. die Umsatzerlöse aus dem Nahwärmeverkauf Umsatzerlöse für Kooperationen des Wasserwerks mit anderen Wasserversorgern, Umsatzerlöse aus dem Bau und Unterhalt der städtischen Straßenbeleuchtung und Umsatzerlöse aus sonstigen Nebengeschäften. b) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Berichtsjahr auf ca. 229.000 Euro. Darin enthalten sind die Auflösungen passivierter Ertragszuschüsse für das Badria in Höhe von 154.100 Euro. C) Honorar des Abschlussprüfers Für das Honorar des Abschlussprüfers wurden bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen 47.646,00 Euro gebucht. Das Honorar betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen für das Jahr 2022. Für EEG- und KWKG-Prüfvermerke wurden 3.762,00 Euro in Rechnung gestellt. d) Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden zu marktüblichen Preisen abgewickelt.
6. Beschäftigtenzahl und Arbeitnehmergruppen Im Geschäftsjahr 2022 war bei den Stadtwerken Wasserburg a. Inn durchschnittlich folgende Personenzahl beschäftigt (VZ, TZ, inkl, geringfügig Beschäftigte, inkl. Mitarbeiter in ATZ Arbeitsphase, ohne Mitarbeiter in ATZ Freistellungsphase, ohne kurzfristig Aushilfen, ohne Mitarbeiterinnen in Erziehungsurlaub, ohne Werkleiter, ohne Auszubildende): Beschäftigte 65 (davon weiblich: 31 / männlich: 34) 7. Sitzungsgelder der Werkausschuss-Mitglieder (ohne Vorsitzenden und ohne Vertreter) und Gesamtbezüge der Werkleitung Die Mitglieder des Werkausschusses erhielten für die Teilnahme an den Werkausschuss-Sitzungen Im Jahr 2022 Sitzungsgelder in folgender Gesamthöhe: 2.256,00 Euro. Die Werkleitung (Werkleiter und stellvertretende Werkleitung) hat im Jahr 2022 insgesamt 122.423,79 Euro brutto an Entgelt bezogen. 8. Ergebnisverwendung Die Werkleitung wird dem Werkausschuss der Stadt Wasserburg a. Inn nach erfolgter Prüfung des Jahresabschlusses empfehlen, dem Stadtrat der Stadt Wasserburg a. Inn zu empfehlen, den Jahresabschluss 2022 festzustellen und den Jahresverlust 2022 der Stadtwerke Wasserburg a. Inn in Höhe von 1.291.074,13 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Rechnungslegung und interne Buchführung gemäß § 6b EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Für die Elektrizitätsverteilung sowie für den Messstellenbetrieb wurden intern separate Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt. 10. Unterschriften Die Werkleitung hat den vorliegenden Jahresabschluss 2022 inklusive Anhang, Lagebericht und Erfolgsübersicht nach bestem Wissen gemäß den jeweils gültigen Vorschriften (EBV, HGB, EnWG) erstellt.
Wasserburg a. Inn, den 24.11.2025 Uwe Horn, Werkleiter Anlagennachweis 2022Zusammenfassung
2)
Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere
3)
Zuschreibungen sind in Spalte 8 gesondert aufzuführen. Lagebericht 2022Stadtwerke Wasserburg a. InnVorbemerkung: Da der Jahresabschluss 2022 erst verspätet erstellt wurde, sind die Prognosen, Einschätzungen und andere Angaben zu den Folgejahren aus heutiger Sicht, also rückwirkend, getroffen worden. 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Struktur des Unternehmens und Geschäftstätigkeit Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind ein Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV. Sie werden als wirtschaftliches Unternehmen nach den Bestimmungen der Betriebssatzung für den Cigonbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn „Stadtwerke Wasserburg a. Inn“ in der jeweils gültigen Fassung geführt. Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn umfassen die folgenden Betriebe:
Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn haben darüber hinaus im Jahr 2022 noch Nebengeschäfte (N) durchgeführt. Im Sinne des § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsgesetz sind die Stadtwerke Wasserburg a. Inn ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen, da sie neben den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsvertellung und Messstellenbetrieb auch die Funktionen Erzeugung und Vertrieb von Elektrizität ausüben. Neben den Tätigkeiten in den Sektoren Elektrizität, welche auch sonstige Tätigkeiten in diesen Sektoren umfassen, sind die Stadtwerke auch in den oben beschriebenen Sparten tätig. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung haben die Stadtwerke Wasserburg a. Inn in der internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors sowie außerhalb dieses Sektors führen die Stadtwerke ebenfalls separate Konten. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten vorgenommen. Für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb haben die Stadtwerke Wasserburg a. Inn jeweils einen Tätigkeitsabschluss aufgestellt. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Wasserburg a. Inn in diesem Lagebericht auf die Tätigkeiten eingegangen. Dieser Verpflichtung wurde vorstehend sowie insbesondere in Abschnitt 2.1. nachgekommen. Zusätzlich haben die Stadtwerke hinsichtlich der Lageberichterstattung auch die Vorschriften des § 24 EBV Bayern zu beachten. So sind die entsprechenden Angaben dazu in die nachfolgenden Abschnitte integriert. 1.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland war Im Jahr 2022 noch stark geprägt von der Corona-Pandemie und von zunehmenden Liefer- und Materialengpässen. Auch mit Ausbruch des Kriegs veränderten sich die zunächst positiven wirtschaftlichen Vorzeichen für die gesamte EU schlagartig und wirkten sich auch auf das erwartete BIP-Wachstum des Euroraums aus. Gemäß OECD soll das BIP des Euroraums im Jahr 2022 nur um 3,3 Prozent gewachsen sein, Wegen der über das vergangene Jahr hinweg anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen: Nachdem sie im Juli erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte anhob und im September den nächsten Zinsschritt um 0,75 Punkte folgen ließ - was die stärkste Anhebung seit Einführung der Gemeinschaftswährung war -, folgten Ende November und Mitte Dezember weitere Anstiege um 0,75 und 0,5 Punkte. Damit will die EZB Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf ihren Zielwert von 2 Prozent zu senken. Kurzfristig dürfte die nunmehr vollzogene Zinswende, die zu einem Anstieg der Zinssätze bel Banken geführt hat, das Wirtschaftswachstum in Europa weiter dämpfen. Im Jahr 2022 wird die deutsche Wirtschaft laut der Prognose des ifo Instituts um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen sein. In 2021 wuchs das Bruttoinlandsprodukt noch um 2,6 %. Für 2023 wurde mit einem jahresdurchschnittlichen Rückgang von 0,1 % gerechnet. Dis November waren dabel im Jahr 2022 durchschnittlich rund 2,43 Millionen Personen arbeitslos gameldet. Das entspricht einem Durchschnitt von 5,3 %. Die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2021 lag bei 2,61 Millionen, was einer Arbeitslosenquote von 5,7 % entspricht. Damit hat sich die Zahl der Arbeitslosen in 2022 verringert. Die Anzahl der Erwerbstätigen wuchs leicht von 45,4 Millionen im Jahresdurchschnitt 2021 auf 46,8 Mio. Im Jahresdurchschnitt 2022. Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen Energiepolitisches und rechtliches Umfeld - Konjunkturelle Entwicklung[1][2][3][4][5][6] Vor dem Beginn des Ukraine-Konfliktes zeigte sich die Weltwirtschaft trotz der Corona-Pandemie vergleichsweise robust. Die Infektionszahlen führten aufgrund eines vergleichsweise milden Krankheitsverlaufs bei der Mehrzahl der Erkrankten nicht zum befürchteten Kollaps im Gesundheitswesen. Die ökonomischen Folgen der Pandemiewelle fielen daher zunehmend geringer aus als ursprünglich befürchtet. Im Gegenzug verschärften die Folgen des Ukraine-Konfliktes die Störungen in den weltweiten und vor allem den europäischen Lieferketten und erhöhten den inflationären Druck. Anhaltend hohe Preise für Energie und Rohstoffe, sowie der Ausfall von Nahrungsmittel- und Düngemittelexporten aus dem Kriegsgebieten wirken sich deutlich negativ aus. Das statistische Bundesamt geht von einer Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2022 von voraussichtlich +7,9 % aus. Maßgeblich verantwortlich für die Teuerungsrate sind dabei die Preise für Energie und Nahrungsmittel. Die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden wirkte sich dabei preissenkend aus. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsaussichten für das Jahr 2022 im Herbst auf 1,4 % nach unten korrigiert. Darüber hinaus rechnet sie mit einer Rezession über die nächsten drei Quartale, beginnend mit dem dritten Quartal 2022. Positiv zu bewerten ist dabei, dass diese Entwicklungen kaum negative Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen haben. Der Arbeitsmarkt zeigt sich stabil. Trotz der deutlich eingetrübten Geschäftserwartungen im Einzelhandel und in der Industrie, sind die Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2022 erneut rückläufig. Die deutschen Amtsgerichte meldeten mit 7.113 beantragten Unternehmensinsolvenzen, 4 % weniger Anträge als im 1. Halbjahr 2021 (-21 % ggü. dem 1. Halbjahr 2020). Auch bei den Privatinsolvenzen hat sich im 1. Halbjahr 2022 die Insolvenzwelle gegenüber dem Jahr 2021 abgeschwächt. Experten gehen in den nächsten Monaten von steigenden Insolvenzzahlen aus, eine Insolvenzwelle wird derzeit nicht erwartet. Jedoch stellen die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die drastischen Preissteigerungen der Energiepreise für viele Energieverbraucher eine Belastung dar, deren Auswirkung auf das Insolvenzgeschehen im weiteren Jahresverlauf 2023 nur schwer abzusehen ist. Allerdings sollen milliardenschwere Maßnahmen der Bundesregierung (bis zu 300 Milliarden Euro) diesen Entwicklungen entgegenwirken und Verbraucher von Strom, Gas und Wärme finanziell entlasten. Dazu die Inhalte des „Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme". Soforthilfe Dezember Für Haushalte und kleinere Unternehmen übernimmt die Bundesregierung die Abschlagszahlung für Dezember. Gaspreisbremse Die Gaspreisbremse soll dann bereits ab Januar 2023 gelten und ab März 2023 rückwirkend ausgezahlt werden. Für Verbrauchsstellen von Endverbrauchern mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie für bestimmte Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden soll der Gaspreis bis Dezember 2023 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das gilt für 80% des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den überschreitenden Verbrauch ist der Vertragspreis zu entrichten. Bei Gasverbrauchsstellen mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden werden 7 Cent/kWh (Gas) netto auf 70% des Jahresverbrauchs angesetzt. Strompreisbremse Der Strompreis wird bei Verbrauchsstellen mit weniger als 30.000 kWh auf 40 Cent/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für 80% des Vorjahresverbrauchs. Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Bei Stromverbrauchsstellen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden werden 13 Cent/kWh (Strom) netto auf 70% des Jahresverbrauchs angesetzt. Härtefallregelungen Wirtschaft und Gesellschaft sind so komplex, dass auch bei noch so sorgfältiger Planung dennoch Situationen entstehen können, in denen die hohen Energiepreise nicht tragbar sind. Dann greift eine Härtefallregelung. Die Härtefallregelungen sollen vor allem Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen unterstützen. Denn diese sind besonders stark belastet und können selten Energiekosten durch weniger Energieverbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell reduzieren. Entlastungspakete Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits drei umfangreiche Entlastungspakete vorgelegt. Darin sind unter anderem enthalten: Entlastungen bei der Einkommensteuer, Kindergelderhöhung und höherer Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus, Heizkostenzuschuss, Steuerfreibetrag, Wegfall EEG-Umlage. AKW-Laufzeitverlängerung bis Mitte April 2023 Im November 2022 hat der Bundestag, die Laufzeiten für die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland um dreieinhalb Monate bis zum 15. April 2023 verlängert. Der Einsatz der Kernkraftwerke soll im Winter 2022/2023 das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, Insbesondere in Frankreich, unterstützen. Mit einem Anteil von ca. 6 % im Jahr 2021 an der deutschen Stromerzeugung. können die drei Atomkraftwerke allerdings nur einen kleinen Beitrag leisten. Ausbau der LNG-Infrastruktur (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG v. 24.05.2022) Mit der Inbetriebnahme des ersten LNG Terminal Deutschlands in Wilhelmshafen am 21.12.2022 wurde die Grundlage dafür gelegt, sich unabhängiger von einzelnen Energiebezugsquellen zu machen. Als weitere Standorte für die schwimmenden Terminals sind Lubmin, Stade und Brunsbüttel geplant. Die LNG-Terminals sollen soweit möglich die fehlenden russischen Gaslieferungen, insbesondere im Winter 2023/24 ersetzen. Insgesamt könnten damit bis zu ca. 24,8 % des Gasbedarfes über diese schwimmenden LNG Terminals gedeckt werden. Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) 2023 Der Bundesrat hat am 08.07.2022 das vom Bundestag am 07.07.2022 beschlossene Gesetzespaket für den schnelleren Ausbau von Ökostrom verabschiedet.[8] Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen Im Stromsektor wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzasnovelle seit Jahrzehnten Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen und die Klimaerwärmung auf 1,5 "°C begrenzt werden. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.[9] Entwicklung der Energiewirtschaft[10] Der Energieverbrauch in Deutschland erreichte 2022 eine Höhe von 11.829 Petajoule (PJ) beziehungsweise 403,6 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio, t SKE). Das entspricht einem Rückgang um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Energieverbrauch erreichte damit nach Berechnungen der Ar beitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Der gegenüber dem Vorjahr deutliche Rückgang beim Energieverbrauch hat mehrere Ursachen: Trotz der sich im Jahresverlauf verstärkenden konjunkturellen Eintrübung ging von der Wirtschaft ein energieverbrauchssteigernder Effekt aus. Eine Erhöhung des Energieverbrauchs ergab sich auch aus dem Anstieg der Bevölkerungszahl: Allein bis August erhöhte sich die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen um knapp eine Million. Andererseits kam es infolge der stark gestiegenen Energiepreise sowohl zu kurzfristigen verhaltensbedingten Einsparungen wie auch zu Energieeffizienzinvestitionen mit mittelbis langfristiger Wirkung. Zu einer Minderung des Energieverbrauchs dürften auch preisbedingte Produktionskürzungen in einzelnen Wirtschaftsbranchen geführt haben, so die AG Energiebilanzen in ihrer vorläufigen Abschätzung der Entwicklung für das zu Ende gehende Jahr. Knapp ein Prozent des Gesamtrückgangs beim Energieverbrauch führt die AG Energiebilanzen auf die gegenüber 2021 wärmere Witterung zurück. Bereinigt um den Temperatureinfluss wäre der Energieverbrauch 2022 in Deutschland nur um 3,9 Prozent gesunken. Der Verbrauch von Mineralöl erhöhte sich 2022 insgesamt um 3 Prozent auf 4.160 PJ (141,9 Mio. t8KE) Der Anteil des Mineralöls am gesamten Primärenergieverbrauch stieg auf 35,2 Prozent (Vorjahr 32,5 Prozent). Der Verbrauch von Ottokraftstoff erhöhte sich um rund 4 Prozent, beim Dieselkraftstoff gab es dagegen einen Rückgang um 1 Prozent. Der Absatz von leichtem Heizöl stieg um rund 14 Prozent, da viele Haushalte und Betriebe - unter anderem, um Erdgas zu substituieren - ihre Lagerbestände erhöht haben. Der Absatz von Flugkraftstoff stieg kräftig um 43 Prozent. Die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie verringerten sich dagegen um 7,2 Prozent. Der Erdgasverbrauch fiel 2022 um knapp 15 Prozent auf 2.814 PJ (96,0 Mio, t SKE). Das ist der niedrigste Stand seit 2014. Hauptursache für diese Entwicklung waren neben der zeitweise deutlich milderen Witterung die prals- und nachfragebedingten Absatzrückgänge in allen Verbrauchsbereichen. Der Anteil des Erdgases am gesamten Primärenergieverbrauch fiel von 26,6 auf 23,8 Prozent. Der Verbrauch an Steinkohle stieg 2022 um knapp 5 Prozent und erreichte eine Höhe 1.161 PJ (39,6 Mio. t SKE). Der Einsatz von Steinkohle in Kraftwerken erhöhte sich um mehr als 16 Prozent. In der Eisen- und Stahlindustrie wurde aufgrund der konjunkturellen Entwicklung etwa 6 Prozent weniger Steinkohle eingesetzt. Der Einsatz von Steinkohle in den Kraftwerken wurde begünstigt durch den Preisanstieg bei den Wettbewerbsenergien und die Wiederinbetriebnahme von Anlagen im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiekrise. Der Anteil der Steinkohle am gesamten Primärenergieverbrauch erhöhte sich von 8,9 auf 9,8 Prozent. Der Verbrauch von Braunkohle stieg um rund 5 Prozent auf 1,185 PJ (40,4 Mio. t SKF), Rund 90 Prozent des Beitrages der Braunkohle zum Energieverbrauch entfällt auf die Stromerzeugung. Der Mehreinsatz glich verminderte Beiträge anderer Energieträger zur Erzeugung von Strom und Wärme aus. Braunkohle hatte 2022 einen Anteil von 10 Prozent (Vorjahr: 9,1 Prozent) am gesamten Primärenergieverbrauch. Die Stromerzeugung der Kernenergie lag 2022 um knapp die Hälfte niedriger als 2021. Für die Halblerung der Stromerzeugung sorgte die Stilllegung der Anlagen In Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen mit zusammen 4.000 Megawatt (MW) Leistung. Zugleich verminderten die verbliebenen drei Kraftwerksblöcke ab Oktober ihre Produktion, um den beschlossenen Weiterbetrieb bis zum 15. April 2023 sicherstellen zu können. 2022 hatte die Kernenergie einen Anteil von 3,2 Prozent (Vorjahr: 6,1 Prozent) am gesamten Energieverbrauch in Deutschland. 2022 floss mehr Strom ins Ausland als umgekehrt nach Deutschland hinein, In Summe betrug der Stromaustauschsaldo minus 99 PJ (3,4 Mio. t SKE). Hauptgründe für diese Entwicklung sind Verschiebungen im europäischen Stromerzeugungsmix sowie die gestiegene Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die erneuerbaren Energien steigerten ihren Beitrag zum Primärenergieverbrauch 2022 um 4,4 Prozent auf 2.034 PJ (69,4 Mio. t SKE). Der Anteil der Erneuerbaren am gesamten Primärenergieverbrauch erreichte 2022 cinen Anteil von 17,2 (Vorjahr: 15,7) Prozent. Bei der Windenergie kam es zu einem Anstieg der Stromerzeugung um 12 Prozent. Die Solarenergie legte um 21 Prozent zu. Beide profitierten von einer außergewöhnlichen günstigen Witterung.
[1]
.https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2022/20221014-diewirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-oktober-2022.html
[6]
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-atomgesetz-mittwoch-917416
[8]
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1023-51
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Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen | Bundesregierung Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn im Marktumfeld Das Marktumfeld im Bereich der Stromversorgung ist nach wie vor herausfordernd. Dazu tragen energiepolitische Rahmenbedingungen ebenso bei wie die fortschreitende Energiewende, die ab 2021 /2022 cinsetzende Energiekrise (verstärkt durch den Ukraine-Krieg), die Erfordernisse des Klimaschutzes, ein sich verschärfender Wettbewerb sowie steigende Kundenansprüche. Vor allem die regionalen Stadtwerke sehen sich damit stark konfrontiert und arbeiten zum Teil an einer strategischen Neuausrichtung und versuchen neue Geschäftsfelder zu erschließen. So haben sich die Stadtwerke Wasserburg a. Inn z.B. auch dazu entschlossen, dem Kunden Ladestationen für Elektroautos, in Verbindung mit einer Stromlieferung anzubieten. Aber auch in Contracting-Projekte im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung wurde beispielsweise investiert. Die Weiterführung dieser neuen Geschäftsfelder kann nur fortgesetzt werden, wenn sich dadurch wirtschaftliche Vorteile für die Stadtwerke ergeben. Die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Aktivitäten wird derzeit überprüft. Der Betrieb und der Erhalt einer Freizeiteinrichtung in der Größe des Bade-, Sport- und Freizeitzentrums Badria stellt für die Stadtwerke Wasserburg a. Inn jedes Jahr wieder eine große Herausforderung dar. Die Jahre 2020 und 2021 waren aufgrund der Corona-Pandemie und deren Nachwirkungen besonders fordernd. Allerdings waren auch alle anderen Konkurrenz-Freizeiteinrichtungen davon betroffen und mussten ihren Betrieb auf Anordnung einstellen. Der Wettbewerbsdruck in 2022 bleibt aber nach der Corona-Pandemie hoch, zahlreiche Freizeitangebote in der Umgebung, viele andere Wellness- und Badeeinrichtungen sowie zahlreiche Badeseen in der näheren. Umgebung tragen dazu bei. Das Badria muss ständig mit verschiedenen Aktionen, Erneuerungen und Angebotserweiterungen dafür sorgen, dass es im Wettbewerb bestehen kann. Der Bereich der Wasserversorgung ist durch das Anschluss- und Benutzungsrecht, dem Anschluss- und Benutzungszwang und durch die Abrechnung kostendeckender Gebühren gekennzeichnet. 2.0 Wirtschaftsbericht 2.1 Geschäftsverlauf (inkl. Angaben nach § 6b Abs. 7 8. 4 EnWG) Gebäude und Grundstücke (§ 24 Nr. 1 EBV) Nach wie vor stehen den Stadtwerken Wasserburg a. Inn für die Unterbringung des Personals des Elektrizitätswerks, des Wasserwerks und der Verwaltung die Gebäude Max-Emanuel-Platz 2, 4 und 6 und Lagergebäude im Bereich des städtischen Bauhofs in Wasserburg a. Inn zur Verfügung. Hinzukommen, wie in den letzten Jahren, die Grundstücke bzw. grundstücksgleichen Rechte für die Betriebsanlagen des Elektrizitätswerks (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude für Elektrizitätserzeugung, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude für Elektrizitätsverteilung (Trafostationen)) und des Wasserwerks (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude für Brunnen, Hochbehälter und Pumpstationen). Der Gebäude- und Grundstückskomplex Badria (Alkorstraße 14, 83512 Wasserburg a. Inn) steht den Stadtwerken Wasserburg a. Inn ebenfalls nach wie vor zur Verfügung. Elektrizitätaverteilung Das Versorgungsgebiet erstreckt sich über das Stadtgebiet Wasserburg a. Inn, mit Ausnahme der ehemaligen Gemeinde Attel. Darüber hinaus haben die Stadtwerke in der Ortschaft Odelsham in der Gemeinde Babensham ein Leitungsnetz des Elektrizitätswerks. Im Berichtsjahr wurden folgende Mengen über das Versorgungsnetz der Stadtwerke Wasserburg a. Inn verteilt (ohne Eigenverbrauch EW): (s. Anlage 1)
Während im SLP-Bereich ein leichter Rückgang des Stromverbrauches gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist, ergab sich bei den RLM-Kunden eine leichte Steigerung. Der Eigenverbrauch ist dagegen um ca. 23 % gestiegen. Änderungen Im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen der Elektrizitätsverteilung (§ 24 Nr. 2 EBV) Die Länge des Leitungsnetzes der Stromversorgung stieg im Jahr 2022 um 1,06 km auf 172 km. Die Anzahl der Hausanschlüsse stieg um 4 auf insgesamt 1.934. Im Jahr 2022 wurden unverändert 43 eigene Trafostationen mit einer Nennleistung von insgesamt 26,800 kVA betrieben. Die vom vorgelagerten Netzbetreiber bereitgestellte Leistung beträgt 11.300 kVA über das UW Wasserburg bzw. 900 kVA über das UW Staudhamer Feld. Die Stromverluste im Netz betrugen 1,6 %. Die Anlageninvestitionen in die Netzverteilung (einschl. Umbuchung von den Anlagen Im Bau) betrugen im Berichtsjahr 177 T€. Auf die Leitungsnetze und Hausanschlüsse entfallen dabei 116 T€. Strombeschaffung und -verkauf Die für den Vertrieb benötigte Strommenge wurde für das Jahr 2022 im Rahmen einer strukturierten Strategie beschafft. Zusätzlich konnte auch wieder die Menge, die der Beteiligung an der Innkraft Bayern GmbH & Co. KG entspricht, ins Bezugsportfolio aufgenommen werden. Die Strombezugskosten sind gegenüber dem Vorjahr auf Grund der Energiekrise um ca. 73,7 % angestiegen. Stromerzeugung / Erneuerbare Energien Die Stadtwerke betreiben zur Stromeigenerzeugung fünf Fotovoltaik Anlagen (87,51 kWp), eine Wasserkraftanlage (20 kW) und drei Blockheizkraftwerke (538,5 kW elektrische Leistung), siehe Anlage 5.3. Der Stromertrag aus den Fotovoltaikanlagen entspricht mit 80,38 MWh in etwa dem des Vorjahres (79,45 MWh). Der Stromertrag aus dem BHKW Badria lag 2022 bei 1,5 GWh. Der Stromertrag aus dem BHKW, welches seit November 2019 im Rahmen eines Wärme-Contracting betrieben wird, lag bei ca. 45 MWh. Ende 2021 wurde ein weiteres BHKW mit 50 KW als Wärme- Contracting installiert. Hier wurden 2022 145 MWh Strom produziert. Die Stromeigenerzeugung aus dem Wasserkraftwerk ging im Vergleich zum Vorjahr auf 56,18 MWh zurück. Im Vorjahr lag der Ertrag dagegen bei 74,38 MWh. Die gesamte Stromeigenerzeugung betrug im Jahr 2022 ca. 6,4 % von der Stromabgabemenge des eigenen Vertriebs. Seit dem Jahr 2009 besteht eine Beteiligung an der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG, deren Zweck der Prüfung und Planung sowie Vermittlung von Energieerzeugungsprojekten dient. In den Jahren 2011 und 2012 konnten dadurch Beteiligungen an den Windparkgesellschaften Domnitz, Neutz und Zieger realisiert werden. Im Jahr 2010 erfolgte eine Beteiligung an der Innkraft Bayern GmbH & Co. KG, die mit Hilfe einer Eigenkapitalerhöhung der Stadt bei den Stadtwerken finanziert wurde. Im Jahr 2013 erfolgte eine weitere Beteiligung an der Energieallianz Bayern Projekt GmbH & Co. KG, die sich vorrangig mit der Entwicklung von Projekten zur örtlichen Energieerzeugung und -versorgung beschäftigten soll. Im Jahr 2016 wurde ein eigenes Windparkprojekt fertiggestellt. Dazu wurde die Windpark Oerlenbach GmbH & Co. KG gegründet, die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind mit 4,05% an dieser Gesellschaft beteiligt. Im Jahr 2019 wurde ein weiteres Windparkprojekt realisiert und eine weitere Windparkgesellschaft gegründet, die Windpark Adorf GmbH & Co. KG. Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind an dieser Gesellschaft mit 4,99 % beteiligt. Im Jahr 2020 erfolgten weitere Beteiligungen an Stromerzeugungsprojekten. So sind die Stadtwerke Wasserburg a. Inn am Windpark Wadern-Wenzelstein beteiligt. Dieser Windpark wurde im Jahr 2020 errichtet und deckt mit einer Nennleistung von ca. 10 MW den Jahresstromverbrauch von rund 20.000 Haushalten. Außerdem wurde im Jahr 2021 von den Gesellschaftern der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG die Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG gegründet. Diese neue Gesellschaft soll in den nächsten Jahren in die Entwicklung und Umsetzung von Solar-Projekten investieren. Im Jahr 2024 wurde die Solarenergie Bayern Plus GmbH & Co. KG gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von verschiedenen Photovoltaikprojekten. Ebenfalls im Jahr 2024 wurde der Gesellschaftsvertrag der Solarenergie Bayern II GmbH & Co. KG von den Gesellschaftern unterzeichnet. Das Unternehmen dient der Stromerzeugung aus Solarer Strahlungsenergie sowie dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. Wasserversorgung Die Aufgaben der Wasserversorgung bestehen in der Gewinnung und Verteilung von Wasser. Das Versorgungsgebiet umfasst nicht das gesamte Stadtgebiet und in Randbereichen werden auch einzelne Privatkunden mit Frischwasser beliefert, die in anderen Gemeinden liegen. Außerdem bestehen gegenseitige Notverbünde mit den Gemeinden Babensham und Edling, so dass im Notfall von dort Frischwasser bezogen werden kann. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen der Wasserversorgung (§ 24 Nr. 2 EBV) Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn betreiben sechs artesische Brunnen und einen Pumpbrunnen mit einer Gesamtschüttung von rd. 2,14 Mio. ma im Jahr 2022 (i.Vj. 2,06 Mio. m3 ). Das Wasser gelangt über vier Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von Insgesamt 5.650 m3 in das Verteilungsnetz. Die drei Druckpumpwerke sind mit insgesamt sieben Pumpen ausgestattet, die eine Förderleistung zwischen 17,8 l/s und 67 I/s aufweisen. Bei einer Länge des Rohrnetzes von rd. 79 km liegt die Zahl der Hausanschlüsse bei 2.407 (i. Vj. 2.401) und die Zahl der installierten Wasserzähler bel 2.434 (i. Vj. 2.430). Die Wasserverluste lagen im Jahr 2022 bei ca. 6,64% der Gesamtanlieferung. Bade-, Sport- und Freizeitzentrum Badria Zu den vielfältigen Aufgaben der Stadtwerke gehört auch der Betrieb des Bade -, Sport- und Freizeitzentrums Badria mit den Bereichen Hallen- und Freibad mit Freizeitgelände, Sauna-Wellness Bereich und einer Mehrzweckhalle. Der integrierte Gastronomiebereich ist gewerblich verpachtet. 2.2 Ertragslage Darstellung der Ertragslage des Unternehmens
Im Bereich der Wasserversorgung hat sich der Absatz gegenüber dem Vorjahr um ca. 4 % erhöht. Im Badria wurde ein negatives Ergebnis von rund 2,23 Mio. Euro erzielt, wobei sich hier vor allem der gestiegene Personalaufwand auswirkt. Die Auflösung des passivierten Investitionszuschusses hat sich wieder positiv auf das Spartenergebnis ausgewirkt. Analyse der Ertragslage und Leistungsindikatoren Nachfolgend wurden die wesentlichen Veränderungen und bedeutende Leistungsindikatoren analysiert: Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden nachfolgend anhand der nach § 24 Nr. 5 EBV vorgeschriebenen Mengen- und Tarifstatistiken detailliert dargestellt und analysiert. Dabei werden Mengen- und Preiseffekte ersichtlich. Stromversorgung Die Umsatzerlöse des Elektrizitätswerks (EW-Netz und EW-Vertrieb) (inkl. Stromsteuer) stellen sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Im Netzbetrieb wurden Im Jahr 2022 Mindererlöse vereinnahmt. Die Umsatzerlöse aus der Stromlieferung (all-inclusive-Verträge, ohne Stromsteuer) gliedern sich wie folgt: (s. Anlage 2 und 3)
Der Stromabsatz (Mengen) hat sich gegenüber 2021 um ca. 2 % erhöht. Im Vergleich dazu haben sich die Umsatzerlöse um ca. 5 % verringert. Nichtfinanzielle Aspekte: Abschließend ist anzumerken, dass der Wettbewerb oft zwar über den Preis geführt wird, die Kunden jedoch auch andere Faktoren wahrnehmen. Wichtiger Leistungsindikator sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wasserburg a. Inn, die von den Stadtwerken Wasserburg a. Inn jahrelang versorgt werden. Insgesamt ist die Kundenzufriedenheit aufgrund der Verankerung in der Bevölkerung nach Auffassung der Werkleitung als hoch zu bezeichnen. Der Markenkern „Vor Ort stets gut versorgt“ und die Alleinstellungsmerkmale (persönlicher Dialog möglich, klein aber trotzdem vielseitig, tiefe Verwurzelung in der Region, ganzheitliche Betrachtung, Ehrlichkeit) der Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind jedoch stets zu kommunizieren. Das Vertrauen, das die Stadtwerke Wasserburg a. Inn in der Stadt genießen, hat auch dazu geführt, dass sich zahlreiche Verbraucher außerhalb des Stadtgebietes für das im Jahr 2011 entwickelte Stromlieferungsprodukt „Inn.Strom+ natur“ entschieden haben und in diesem Produkt noch immer Kundenzuwächse zu verzeichnen sind. Wasserwerk Die Umsatzerlöse des Wasserwerkes stellen sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die verkaufte Wassermenge gliedert sich wie folgt: (lt. Anlage 4 Auswertung „integriert")
Die Wasserabgabemenge hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 % erhöht. Bemerkung: Für die Ermittlung der Mengen und Euro-Werte wurde für 2022, wie auch schon für 2021, eine Auswertung herangezogen, die einen direkten Abgleich mit der GuV ermöglicht. In den obigen Aufstellungen zum Wasserverkauf sind die Werte zur Wasserlieferung an die VG Pfaffing nicht enthalten. Diese wurden im Geschäftsbereich Nebengeschäfte gebucht. Im Jahr 2022 wurden an die VG Pfaffing 111.331 m3 Frischwasser abgegeben. Bade-, Sport-und Freizeitzentrum Badria
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ohne Einnahmen aus Handelswarenverkauf oder sonst. Erlösen Nachdem die Besucherzahlen im Bad bereits im Jahr 2021 gegenüber 2020 leicht angestiegen waren, konnten 2022 gegenüber 2021 nochmals ca. 81 % mehr Badbesucher verzeichnet werden. Im Saunabereich kam es im Jahr 2021 Corona bedingt noch zu einem Besucherrückgang von ca. 30 % im Vergleich zum Vorjahr, während man in 2022 ca. 133 % mehr Saunagäste als im Jahr 2021 vermelden konnte. Dem entsprechend ergab sich auch bei den Erlösen in Bad und Sauna eine erhebliche Steigerung. Nebengeschäfte Im Rahmen der Nebengeschäfte, wurden im Berichtsjahr 357 T€ Umsatzerlöse erzielt (i.V). 574 T€). Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren bzw. die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich für die einzelnen Geschäftsbereiche wie folgt bzw, entwickelten sich wie folgt:
Der gestiegene Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr im Bereich des Elektrizitätswerkes (Netz, Vertrieb und Strommessstellenbetrieb) liegt vor allem an höheren Kosten für die Netznutzung (auch in fremden Netzgebieten), KWKG und die EEG-Glattstellung für das Vorjahr. In der Wasserversorgung ergaben sich höhere Kosten gegenüber dem Vorjahr bei den Verteilungsanlagen. Der meiste Aufwand entstand für Arbeiten in der Bgm.- Schnepf-Str., Zainingerstr., Schmerbeckstr, und in der Siedlung am Dobl. Auch bei den Fremdleistungen für Wassergewinnung und -Bezug fielen erhöhte Kosten an. Hierbei handelt es sich um die Ausgleichszahlungen an die Landwirte im Quellgebiet Fuchsthal. Im Badria stieg der Aufwand für Unterhaltsmaterial und Fremdleistungen im Freibad und Hallenbad im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich durch Fliesenarbeiten, Wartungen und diverse Unterhaltsmaßnahmen. Die Kosten für das Betriebsgebäude stiegen im Wesentlichen für die Unterhaltsreinigung einer Fremdfirma. Im Jahr 2021 waren diese durch die Corona bedingte Schließung erheblich niedriger. Auch im Bereich der Sauna kam es zu höheren Kosten gegenüber dem Vorjahr, in dem die Sauna wegen der Corona-Pandemie häufig geschlossen war. Bei den Nebengeschäften verursachte der Gasbezug 2022 höhere Kosten als im Vorjahr. Ein Rückgang ist bei den Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung zu verzeichnen. Auch bei den Dienstleistungen des E-Werks außerhalb Netzbetrieb gab es einen Rückgang gegenüber dem Jahr 2021, in dem eine Leerrohrverlegung Am Froschlanger stattfand. Personalaufwand Einen Überblick über den Personalbereich geben die nach § 24 Nr. 6 EBV vorgeschriebene Entwicklung des Personals und die Angaben zum Personalaufwand: a) Personalstatistik
(VZ, TZ, inkl. geringfügig Beschäftigte, inkl. Mitarbeiter in ATZ Arbeitsphase, ohne Mitarbeiter in ATZ-Freistellungsphase, ohne kurzfristige Aushilfen, ohne Mitarbeiter*innen in Erziehungsurlaub, ohne Werkleiter, ohne Auszubildende in 2022 (5 insgesamt Azubis)) b) Personalaufwand
Der Personalaufwand lag im Berichtsjahr um ca. 393 T€ (15,19 %) über dem des Vorjahres. Nichtfinanzielle Aspekte: Wesentlich für den Erfolg eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Diese werden nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes vergütet. Im Jahr 2022 und den Folgejahren kam es zu mehreren Kündigungen. Die Stellen konnten nur teilweise nachbesetzt. werden. Jahresergebnis nach Betriebszweigen Zum Jahresergebnis haben die einzelnen Betriebe nach der Erfolgsübersicht, in der auch Lieferungen an andere Betriebszweige berücksichtigt werden, wie folgt beigetragen:
Erläuterungen zu den einzelnen Spartenergebnissen siehe unter Punkt 2.2 Ertragslage. 2.3 Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur des Unternehmens wird durch den nachfolgenden Bilanzaufbau dargestellt. Die Einzelposten der Bilanz sind hier zu Gruppen zusammengefasst und gegeneinander aufgerechnet, soweit sie wirtschaftlich zusammengehören bzw. kein echtes Vermögen oder keine echten Schulden darstellen. Die Jahresverluste der Vorjahre wurden jeweils vom Eigenkapital abgezogen.
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Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände mit RLZ bis zu 1 Jahr
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Verbindlichkeiten gegenüber KI, VbI. Stadt (Darl. Beteiligung WP) Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt 61,9% (i.Vj. 64,1%). Dies ist eine gute Elgenkapitalausstattung, die jedoch aufgrund der Aufgabenstellung der Stadtwerke notwendig ist. Im Berichtsjahr sind als bedeutende Zugänge bei den Investitionen folgende zu verzeichnen:
Die Anlagen im Bau ergeben sich aus der Aufstellung auf der Seite 25. Die langfristigen Verbindlichkeiten betreffen Kommunaldarlehen mit langfristiger Zinsbindung: die Zinsbindung beträgt in der Regel 10 Jahre. Bei den Darlehen läuft die Zinsbindung frühestens ab dem Jahr 2022 aus. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen (§ 24 Nr. 4 EBV) Das Eigenkapital, die empfangenen Ertragszuschüsse und die Rückstellungen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
Liquidität Die Liquidität des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr und am Ende der Berichtsperiode wird durch nachfolgende Kapitalflussrechnung verdeutlicht;
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war im Jahr 2022 mit 698 T€ positiv. Gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere die starke Verbesserung durch die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in den kurzfristigen Passivposten begründet. Der positive Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (2,102 Mio. €) konnte die Ausgaben für die Investitionen in Höhe von 2,212 Mio €, sowie die Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht decken. Somit erhöhte sich der Finanzmittelfonds insgesamt um weitere 588 T€. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen konnten dabei zu 53 % (i.Vj. 90 %) aus den Abschreibungen finanziert werden. Die Finanzlage des Eigenbetriebes ist im Jahr 2022 aufgrund des positiven Cash-Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei gleichzeitig unverändert sehr hohen Investitionen als zufriedenstellend zu beurteilen. 2.4 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen erhöht, während das Umlaufvermögen zurückgegangen ist. Die Vorräte haben sich durch den Einkauf von Heizöl erheblich erhöht. Die kurzfristigen Forderungen sind gegenüber 2021 deutlich zurückgegangen und der Kassenbestand ist zum Bilanzstichtag wesentlich höher als im Vorjahr. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital durch die Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr vermindert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde haben sich um rund 267 T€ erhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 120 T€ erhöht. Die Entwicklung des Nettovermögens ist unter 2.3 Finanzlage dargestellt. Beteiligungen Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2018 wurde mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG (ENB) eine gemeinsame Gasnetzeigentumsgesellschaft, die Energienetze Wasserburg GmbH & Co. KG (EWS), gegründet. Zum Bilanzstichtag halten die Stadtwerke Wasserburg a. Inn 51% und die Energienetze Bayern 49% am Stammkapital. Die ENB hat das Gasnetz in Wasserburg a. Inn in die neue Gesellschaft eingebracht. Den Betrieb, den Ausbau und die Instandhaltung des Gasnetzes führt die Gesellschaft nicht selbst aus, das Gasnetz ist an die ENB verpachtet, die EWS erhält hierfür Pachterlöse. Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind an der Wasserburger Energie GmbH (WEG) mit Unternehmenssitz in Wasserburg a. Inn, mit einem Anteil in Höhe von 100 % am Eigenkapital beteiligt. Das Eigenkapital der WEG betrug zum 31.12.2022 30.640,95 € An weiteren Unternehmen bzw. Körperschaften sind die Stadtwerke Wasserburg a. Inn mit Minderheltsanteilen seit längerer Zeit beteiligt: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG Wasserburg a. Inn, Bürgersolarkraftwerk Parkhaus Wasserburg (Inh.: Regenerative Energien Wasserburg GmbH), KOS Energie GmbH, Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG und an der Energieallianz Projekt GmbH & Co.KG. Außerdem bestehen im Berichtsjahr folgende Beteiligungen, die dem Zweck der Erhöhung des Anteiles der Erzeugung erneuerbarer Energien bel den Stadtwerken Wasserburg a. Inn dienen:
3.0 Risiken Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung bestehen weltweit und somit auch für die Stadtwerke Wasserburg a. Inn generelle Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, der Energiekrise, der im Vergleich zu den Vorjahren relativ hohen Inflation und der Verknappung von Rohstoffen. Das Ausmaß und die Folgen der genannten Risiken sind derzeit noch nicht absehbar. Bei den Stadtwerken wurden im Hinblick auf die oben genannten Krisenherde Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, welche laufend entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst wurden und werden. Im Hinblick auf den Ukraine-Krieg, die Energiekrise und die Inflation wird versucht, den Energieverbrauch der eigenen Liegenschaften und der Fahrzeuge zu senken und ein besonderes Augenmerk bei der Vergabe von Aufträgen auf Kosteneffizienz zu legen. Risiken aus Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 b) HGB) Ein Finanzinstrument in diesem Sinne sind Finanzanlagen, Wertpapiere und Derivate, Darlehensverbindlichkeiten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie schwebende Geschäfte, u.a. auch Warentermingeschäfte, soweit auch ein Barausgleich möglich ist und sie nicht ausschließlich auf die Absicherung eines erwarteten Bedarfs zurückzuführen sind. Preisänderungsrisiken (Währungs -, Zins- und Marktrisiken) Die Stadtwerke tätigen ihre operativen Geschäfte ausschließlich auf Eurobasis. Währungsrisiken sind damit ausgeschlossen. Die Liquiditätsreserven werden ausschließlich in Form von Termin- bzw. Festgeldern angelegt. Die Termin- bzw. Festgelder unterliegen ebenso wie die sonstigen liquiden Mittel keinen Kursschwankungen. Zur Finanzierung der Anlageinestitionen werden auch langfristige Bankdarlehen eingesetzt. Die meisten Darlehen werden mit Festzinssätzen ausgestattet und damit gegen das allgemeine Zinserhöhungsrisiko im Rahmen der langfristigen Zinsbindungsfristen abgesichert. Soweit die Zinsbindung nicht bis zum Ende der Laufzeit der Darlehen gewählt wurde, verbleibt nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Zinsänderungsrisiko. Ein Marktrisiko bei einer Wertänderung liegt vorwiegend bei Vermögenswerten und Schulden mit einer Laufzeit von über einem Jahr vor. Die unter dem Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Beteiligungen tragen derzeit überwiegend kaum Marktrisiken. Ausfallrisiko (Kreditrisiko) Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind einem Kreditrisiko dahingehend ausgesetzt, dass Kunden Ihren Verpflichtungen nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen können. Diese Kreditrisiken werden bei der Strom- und Wasserversorgung durch die Erhebung von Abschlagszahlungen bzw. einer monatlichen Abrechnung bei Großkunden erheblich reduziert. Durch die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug Versorgungssperren zu erheben, bewegen sich die Forderungsausfälle auf niedrigem Niveau. Liquiditätsrisiko Große Liquiditätsrisiken bestehen derzeit keine, da die Stadtwerke Wasserburg a. Inn grundsätzlich über ausreichende Kreditlinien verfügen. Bei kurzfristigen Liquiditätsrisiken, die z. B durch erforderliche Rückzahlungen entstehen könnten, ist es möglich, kurzfristige Kassenkredite als Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg bei der Stadt zu beantragen. Für die Rückzahlung des Defizitausgleichs 2021 und der Strompreisbremse in 2025 wurde kein Kassenkredit bei der Stadt aufgenommen. Zahlungsstromschwankungen Risiken aus Zahlungsstromschwankungen bestanden lediglich im Jahr 2024 und 2025 durch die gesetzlichen Unsicherheiten bei der Abwicklung der Testierung der Energiepreisbremsen und deren Rückzahlung sowie die Erstattung des Defizitausgleiches 2021 auf Grund der Ist-Trennungsrechnung an die Stadt. Die Stadtwerke sind insgesamt nur geringen Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt. Auf den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zur Begrenzung der Finanzrisiken konnte daher verzichtet werden. 4.0 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 Abs. 1 8. 4 HGB) Compliance-System Aufgrund der Größe des Unternehmens liegt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement bei der Werkleitung. Die Information und Kommunikation über die Chancen und Risiken in den einzelnen Bereichen mit den Abteilungen erfolgt Im Rahmen von regelmäßigen Jour-fixe mit der Kaufmännischen Leitung und den Betriebsleitern. Ein „Tax-Compliance-Management-System" besteht seit 2020. Risiken und Chancen Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn sind als Energie- und Wasserversorger in Zeiten von ständigen Reformen durch den Gesetzgeber und der geforderten Umsetzung der Energiewende zahlreichen Risiken ausgesetzt. Vor allem die regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers auf Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Umlagen, Abgaben und Steuern werden als hohes Risiko angesehen. So lässt z.B. die Festlegung von Erlösobergrenzen verbunden mit der Nichtanerkennung von Kosten und Bildung von Effizienzwerten keine kostenorientierte Preisgestaltung zu. Darüber hinaus werden im Bereich der Energieversorgung eine weiterhin verschärfende Wellbewerbssituation und Energieeinsparmaßnahmen zu Absatzrückgängen führen. Als kommunaler Energie- und Wasserversorger, sehen die Stadtwerke Wasserburg a. Inn auch die Chance, mit der Präsenz vor Ort, Stromkunden aus dem Umland zu gewinnen. Gelebte Kundennähe mit persönlichen Ansprechpartnern und der direkte Bezug zur Regionalität können maßgeblich dazu beitragen, Kunden zu halten bzw. neue zu gewinnen. Neue Geschäftsfelder, z. B. Im Bereich der E-Mobilität, die Umsetzung vom „Mieterstrom-Projekten" oder der Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Contracting-Modell bilden die Basis vielseitiger Entwicklungschancen, bergen aber auch Risiken. Seit dem Jahr 2018 sind die Stadtwerke Wasserburg a. Inn an einer gemeinsamen Kooperationsgesellschaft mit der Energienetze Bayern GmbH beteiligt und somit auch im Bereich der Gasversorgung als örtlicher Ansprechpartner präsent. Daraus ergibt sich nicht nur die Chance, Umsätze im Bereich der Nebengeschäfte zu generieren, die Stadtwerke sollen dadurch langfristig auch als Ansprechpartner im Gasversorgungsbereich (Gasnetzbetrieb) zur Verfügung stehen und so weiter Kunden binden. Insbesondere wegen der sich bereits 2021 abzeichnenden Energie-Krise, die mit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges 2022 noch verstärkt wurde, sind die Risiken im Bereich der Energieversorgung und bei der Umsetzung von Energieversorgungsprojekten exorbitant höher als in den Vorjahren. Der Betrieb des Bade-, Sport- und Freizeitzentrums Badria und die damit verbundenen hohen Aufwendungen für den Unterhalt, aber auch für laufende Investitionen in Attraktivitätssteigerungen und Erneuerungen birgt ein dauerhaftes Risiko hinsichtlich der Liquiditätslage und der Handlungsfähigkeit in den anderen Sparten, zumal der wirtschaftliche Druck vor allem auch im Energiesektor steigt. Jedoch ist mit dem Betrieb des Badria auch die Chance verbunden, sich als modernes, attraktives Stadtwerk zu präsentieren, das die Bürger vor Ort nicht nur mit Strom und Wasser versorgt, sondern Ihnen auch die Möglichkeit bietet, ihre Freizeit aktiv zu gestalten, was zu einer erhöhten Kundenbindung beitragen kann. Prognose für die Jahre 2023 bis 2025 Im Netzbereich übt die Anreizregulierungsverordnung mit der Vorgabe der Erlösobergrenzen für die Bemessung der Netzentgelte auch weiterhin einen erheblichen wirtschaftlichen Druck auf das Unternehmen aus. Maßgeblich für die Entwicklung der Netzentgelte wird das Basisjahr 2026 sein. Der anstehende Rollout von intelligenten Messsystemen wird die Energieversorgungsunternehmen nachhaltig beeinflussen. Mit dem Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur verändern sich Prozesse und Arbeitsweisen im Unternehmen erheblich. Kaum ein Unternehmensbereich der Energiewirtschaft bleibt von den Veränderungen ausgeschlossen. Im Bereich der Wasserversorgung wurden im Jahr 2024 die Gebühren für den Zeitraum 2025 bis 2028 kalkuliert. Zum Ende des Kalkulationszeitraumes erfolgt eine Nachkalkulation. Für die nächsten Jahre wird nicht mit einer starken Änderung der Absatzmenge gerechnet. Die Planungen für die Anbindung eines Ortsteiles von Wasserburg an die bestehende Wasserversorgung, welcher derzeit über ein dort ansässiges großes Unternehmen im Bereich der Milchwirtschaft mit Trinkwasser versorgt wird, laufen weiter. Die hierfür notwendigen Investitionen wurden im Rahmen der stattgefundenen Gebührenkalkulation berücksichtigt. Anlagen im Bau sowie geplante Bauvorhaben (§ 24 Nr. 3 EBV) und deren Finanzierung Die im Anlagennachweis ausgewiesenen Anlagen im Bau des Jahres 2022 betreffen für den im Folgenden genannten Geschäftsbereich (GB) die folgenden Maßnahmen (Angabe der Restbuchwerte zum 31,12.2022): Gesamt: 527.801,46 €
Für den Berichtszeitraum ab 01.01.2023 und für die weitere Zukunft bis 2024 wurden die folgenden, größeren Bauvorhaben realisiert bzw. für 2025 geplant. - EW-Netz: Größte Investitionen:
- EW-Vertrieb: Größte Investitionen:
- Wasserwerk: Größte Investitionen:
- Badria: Größte Investitionen:
-Nebengeschäfte: Größte Investitionen:
Wasserburg a. Inn, den 24.11.2025 Uwe Horn, Werkleiter BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:An den Eigenbetrieb Stadtwerke Wasserburg a. Inn Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Wasserburg a.Inn - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtwerke Wasserburg a.Inn für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, , und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2022 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebs nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 befasst. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sind bei insgesamt positiven Betriebsergebnissen der Versorgungssparten durch einen aufgabenbedingten Betriebsfehlbetrag des BADRIA sowie durch die Vorgaben des KAG geprägt. Im Übrigen geben die wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anlass zu Beanstandungen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
München, 08.12.2025 BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Helmut Wiedemann, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitsabschluss 2022Erstellungsbericht gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG für den TätigkeitsbereichElektrizitätsverteilung (EN) und gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG für den TätigkeitsbereichStrom Messstellenbetrieb (SMSB)A. Elektrizitätsverteilung (Elektrizitätswerk Netz - Geschäftsbereich EN) 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Erstellung der Tatigkeitsabschlüsse entsprechen denen, die auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses angewandt wurden. Die in der Handelsbilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert (vgl. Anhang zum Jahresabschluss). Der Anlagennachweis (Anlage 3), die Angaben zu den Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Angaben zu den Haftungsverhältnissen sind, sowell sie nicht bereits aus dem Tätigkeitsabschluss hervorgehen, als Anlagen diesen Erläuterungen beigefügt. Die Zugänge bei den Abschreibungen wurden in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz nach der linearen Methode ermittelt (vgl. Anhang zum Jahresabschluss). Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden ab 2003 aktivisch von den Anschaffungskosten des laufenden Jahres bzw .. falls erforderlich. von den Anschaffungskosten des Vorjahres oder der Vorjahre abgezogen und mindern somit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen aufwandsgleichen Kosten bewertet. Mit geringen Ausnahmen werden Leistungsbeziehungen nach der Bruttomethode dargestellt (insbesondere Netzentgelte). 2. Verfahren der Kontentrennung Die Kontentrennung erfolgte durch laufende Bebuchung von Unterkonten und Erlös- bzw. Kostenstellen. Abschließend wurde eine Verteilung der Hilfskostenstellen, sowohl aus dem Geschäftsbereich ,EN", als auch aus dem Geschäftsbereich „Verwaltung" auf die Hauptkostenstellen vorgenommen. Nachfolgend wird die Zuordnung auf die Posten des Tätigkeitsabschlusses und der Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnung sowie die Schlüsselung erläutert. Der angewandte, allgemeine Schlüssel blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Schlüsselungen im Vertellungsverfahren wurden gegenüber dem Vorjahr nicht angepasst. 3. Bilanz Aktiva 3.1 Anlagevermögen Die direkt zuordenbaren Wirtschaftsgüter wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Bei den gemeinsamen Wirtschaftsgütern wurde nach dem für die Elektrizitätsverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 3.2 Umlaufvermögen Die Vorräte wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Die direkt zuordenbaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber der Stadt und sonstigen Forderungen, wurden dem Geschäftsbereich EN zugeordnet. Bei den gemeinsamen Forderungen wurde der allgemeine Schlüssel der letzten Jahre zugrunde gelegt (= EN 63%) Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten wurden, sofern direkt zuordenbar, dem Geschäftsbereich EN zugeordnet. Bei gemeinsamen Kassenbeständen und Guthaben wurde bei der Verteilung grundsätzlich der allgemeine Schlüssel angewandt. Beim Kassenbestand der Hausbank wird der Saldo jährlich manuell berechnet und weicht somit bei der Aufteilung auf die einzelnen Geschäftsbereiche von den gebuchten Warten ab. Dies wird deshalb so gehandhabt, da die monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen jeweils vollständig auf den Geschäftsbereich Verwaltung gebucht werden, daraus würde sich bei Anwendung des allgemeinen Schlüssels ein Anteil von 93 % für den Geschäftsbereich EN ergeben. Tatsächlich ist der Anteil EN für Löhne und Gehälter aber viel niedriger, eine Anwendung des allgemeinen Schlüssels würde hier also die Bilanz enorm verfälschen. Ab dem Jahr 2018 wird daher für die Ermittlung der Verteilung dieses Kontos manuell eine Neuverteilung vorgenommen, die dem tatsächlichen Personalaufwand je Abteilung entspricht. 3.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die direkt zuordenbaren Wirtschaftsgüter wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Bei den gemeinsamen Wirtschaftsgütern wurde nach dem für die Elektrizitätsverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 4. Bilanz Passiva 4.1 Eigenkapital Das Ligenkapital wurde, sofern direkt zuordenbar, dem Geschäftsbereich LN zugeordnet. Der Verwaltungsanteil wurde entsprechend dem allgemeinen Schlüssel auf den Geschäftsbereich EN verteilt. 4.2 Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. 4.3 Rückstellungen Die Rückstellungen wurden, sofern direkt zuordenbar, dem Geschäftsbereich EN zugeordnet. Der Verwaltungsantail wurde entsprechend dem allgemeinen Schlüssel auf den Geschäftsbereich EN verteilt. 4.4 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden, sofern direkt zuordenbar, dem Geschäftsbereich EN zugeordnet. Der Verwaltungsantail wurde entsprechend dem allgemeinen Schlüssel auf den Geschäftsbereich EN verteilt. 4.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die direkt zuordenbaren Wirtschaftsgüter wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Bei den gemeinsamen Wirtschaftsgütern wurde nach dem für die Elektrizitätsverteilung umgerechneten, allgemeinen Schlüssel verteilt. 5. Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Umsatzerlöse, andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge Die direkt zuordenbaren Umsatzerlöse, aktivierten Eigenleistung an und sonstigen betrieblichen Erträge wurden direkt auf Geschäftsbereich EN gebucht. Die Nebengeschäfte der Elektrizitätsverteilung (z.B. Bau und Betrieb der Straßenbeleuchtung) werden über den Geschäftsbereich Nebengeschäfte (N) abgerechnet. Bei den gemeinsamen Umsatzerlösen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen wurde entsprechend dem allgemeinen Schlüssel der letzten Jahre verteilt. 5.2 Materialaufwand Der direkt zuordenbare Materialaufwand wurde direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Beim gemeinsamen Materialaufwand wurde entsprechend dem allgemeinen Schlüssel der letzten Jahre verteilt. 5.3 Personalaufwand Der direkt zuordenbare Personalaufwand wurde direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Beim gemeinsamen Personalaufwand wurde entsprechend den Mitarbeiterstammkostenstellen und nach dem allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.4 Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen Die direkt zuordenbaren Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Bei den gemeinsamen Abschreibungen und sonstigen betrieblichen. Aufwendungen wurde entsprechend dem allgemeinen Schlüssel der letzten Jahre verteilt. Die Entlastung der Abschreibungen des Netzes (z.B. Fuhrpark) wird nach der Nettomethode dargestellt. Bei den Forderungsverlusten wurde, falls nicht direkt zugeordnet werden konnte, nach dem allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Ertragen wurde, falls nicht direkt zugeordnet werden konnte, nach dem allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.8 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die direkt zuordenbaren Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Bei den gemeinsamen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurde nach dem allgemeinen Schlüssel der letzten Jahre verteilt. 5.7 Sonstige Steuern Die direkt zuordenbaren sonstigen Steuern wurden direkt auf den Geschäftsbereich EN gebucht. Bei den gemeinsamen sonstigen Steuern wurde nach dem allgemeinen Schlüssel der letzten Jahre verteilt. 6. Erläuterungen zu wichtigen Schlüsseln Der allgemeine Schlüssel ergibt sich aus den Umsatzerlösen der einzelnen Geschäftsbereiche der letzten Jahre (Aktennotiz vom 09.03.2012) und stellt sich wie folgt dar:
Die Schlüsselungen innerhalb des L-Werks ergeben sich gemäß den AHK des Anlagennachweises:
B. Strom Messstellenbetrieb (SMSB) 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse entsprechen denen, die auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses angewandt wurden. Die In der Handelsbilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert (vgl. Anhang zum Jahresabschluss). Der Anlagennachweis (Anlage 6), die Angaben zu den Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Angaben zu den Haftungsverhältnissen sind, soweit sie nicht bereits aus dem Tätigkeitsabschluss hervorgehen, als Anlagen diesen Erläuterungen beigefügt. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen aufwandsgleichen Kosten bewertet. 2. Verfahren der Kontentrennung Die Kontentrennung erfolgte durch laufende Bebuchung von Unterkonten und Erlös- bzw. Kostenstellen. Abschließend wurde eine Verteilung der Hilfskostenstellen, sowohl aus dem Geschäftsbereich , SMSB". als auch aus dem Geschäftsbereich „Verwaltung" auf die Hauptkostenstellen vorgenommen. Nachfolgend wird die Zuordnung auf die Posten des Tätigkeitsabschlusses und der Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnung sowie die Schlüsselung erläutert. Der angewandte, allgemeine Schlüssel blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Schlüsselungen im Verteilungsverfahren wurden gegenüber dem Vorjahr entsprechend den jeweiligen Bezugsgroßen angepasst. Für den Geschäftsbereich SMSD wurde 2020 erstmals ein Schlüssel festgelegt. Dieser ergibt sich aus den gesamten Erlösen des Stromnetzbetriebes und des Strom Messstellenbetriebes, es entfallen dabei 0,78 % auf dem Strom Messstellenbetrieb. 3. Bilanz Aktiva 3.1 Anlagevermögen Auf den Geschäftsbereich SMSB wurden im Anlagevermögen bisher nur Kleinstbeträge gebucht. Diese wurden, sofern sie unter die Wartgrenze der Geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen, im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben. Vom Anlagevermögen, welches den Geschäftsbereichen Verwaltung und EN zugeordnet ist, wurde nichts auf den Geschäftsbereich SMSB geschlüsselt, da dieser Geschäftsbereich zumindest derzeit alnen noch sehr untergeordneten Bereich darstellt. 3.2 Umlaufvermögen Es wurden keine Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe für den Bereich SMSB beschafft. Forderungen die den Bereich Strom Messstellenbetrieb betreffen, wurden direkt auf diesen Geschäftsbereich gebucht, Sonstige Forderungen wurden nicht auf dem Bereich SMSB geschlüsselt, da sie diesen Bereich nicht betreffen können, auch nicht anteilig. Sonstige Vermögensgegenständige welche im Geschäftsbereich EN gebucht wurden und evtl, anteilig auch den Bereich Strom Messstellenbetrieb betreffen könnten, wurden mit 0,78% auf SMSB geschlüsselt. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten wurden, sofern direkt zuordenbar, dem Geschäftsbereich SMSB zugeordnet. Bei gemeinsamen Kassenbeständen wurde 0,78% vom Anteil EN auf SMSB geschlüsselt. 3.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Es sind keine aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorhanden. 4. Bilanz Passiva 4.1 Eigenkapital Das Eigenkapital wurde, sofern direkt zuordenbar, dem Geschäftsbereich SMSB zugeordnet. Außerdem wurden 0,78 % des Anteiles EN auf dem Geschäftsbereich SMSB geschlüsselt. 4.2 Empfangene Ertragszuschüsse Es sind keine empfangenen Ertragszuschüsse, die den Strom Messstellenbetrieb betreffen, vorhanden. 4.3 Rückstellungen Bei den Rückstellungen wurden 0,78% der Rückstellungen des Bereiches EN dem Bereich SMSB zugeordnet. 4.4 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten die den Bereich SMSB betreffen, wurden direkt auf diesen Geschaftsberelch gebucht, eine Schlüsselung weiterer Verbindlichkeiten aus anderen Geschäftsbereichen wurde nicht vorgenommen. 4.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Es sind keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten vorhanden. 5. Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Umsatzerlöse, andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge Die Umsatzerlöse, die den Bereich SMSB betreffen, wurden diesem Bereich direkt zugeordnet. Aktivierte Eigenleistungen und sonstigen betriebliche Erträge sind im Geschäftsbereich SMSB nicht vorhanden. 5.2 Materialaufwand Materialaufwand wurde bisher nicht verbucht, da bisher ausschließlich Zähler (moderne Messeinrichtungen) beschafft wurden und diese wie oben bareils erwähnt, als Geringwertige Wirtschaftsgüter verbucht wurden. 5.3 Personalaufwand Der direkt zuordenbare Personalaufwand würde durch die Erfassung der Stunden auf die betreffenden Kostenstellen direkt auf den Geschäftsbereich SMSB gebucht. 5.4 Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen Die in der GuV ausgewiesene Abschreibung betrifft zu 100% der direkt dem Bereich SMSB zugeordneten Abschreibung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entsprechen den direkt auf diesen Bereich gebuchten Aufwendungen, z.B. EDV- und Weiterbildungskosten. 5.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Es sind keine Zinsen oder ähnliche Erträge angefallen, die den Bereich SMSB betreffen. 5.8 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Es sind keine Zinsen oder ähnliche Aufwendungen angefallen, die den Bereich SMSD betreffen. 5.7 Sonstige Steuern Es sind keine Steuern angefallen, die den Bereich SMSB betreffen.
Wasserburg a. Inn, 24.11.2025 Uwe Horn, Werkleiter Anlagen Bilanz EN GuV EN Anlagennachweis EN Bilanz SMSB GuV SMSB Anlagennachweis SMSB BILANZGeschäftsbereich: Elektrizitätswerk NetzAktivseite
Passivseite
1)
Anlagen der Energieversorgung Gewinn- und VerlustrechnungGeschäftsbereich: Elektrizitätswerk Netz
1)
Einschließlich Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse Anlagennachweis EW Netz 2022(inkl. Anteil Verwaltung)
2)
Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere
3)
Zuschreibungen sind in Spalte 8 gesondert aufzuführen
5)
(Spalte 8 x 100) : Spalte 6
6)
(Spalte 11 * 100) : Spalte 6
7)
Mit einer Dezimale anzugeben, z. B. 56,2 v. H. BILANZGeschäftsbereich: Strom MessstellenbetriebAktivseite
Passivseite
Gewinn- und VerlustrechnungGeschäftsbereich: Strom Messstellenbetrieb
1)
Einschließlich Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse Anlagennachweis Strom Messstellenbetrieb (SMSB) 2022
1)
Gemäß Formblatt 3
4)
Spalte 6 ./. Spalte 10 |
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