AAB Consult GmbHLiquidiert
07806 Neustadt an der Orla, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfram Friedel seit 21.1.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AAB Consult GmbHNeustadt an der OrlaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr. Nach den in §267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach den steuerrechtlichen Grundsätzen aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- der Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. In die Herstellungskosten werden auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen, jedoch nicht anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten. Nicht einbezogen werden auch Fremdkapitalzinsen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, wenn der Einzelposten 410,00 Euro übersteigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen für Pension und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ein Disagio für aufgenommene Darlehen wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB unter aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Die Bilanzierung erfolgt vor Ergebnisverwendung.
Sonstige Angaben
Neustadt an der Orla, 16.09.2013 gez. Friedel sonstige Berichtsbestandteile
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