FREUND ServiceTechnik GmbHLiquidiert
17034 Neubrandenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Freund seit 18.7.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"FREUND ServiceTechnik GmbH"NeubrandenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Rechtsverhältnisse
*ohne Aufwendungen für bezogene Leistungen (1) ohne Minderung/Erhöhung Bestand Aufträge in Arbeit Sonstige Angaben Geschäftsführung und Vertretung Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden die Pflicht zur Geschäftsführung und das Recht zur Vertretung wahrgenommen von Herrn Michael Freund als einzelvertretungsberechtigtem und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer. Ergebnisverwendung Der erzielte Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§§ 246 ff. HGB und 6 EStG) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt. (Entgeltlich erworbene) immaterielle Anlagewerte sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit sie einem Wertverzehr unterliegen, um Abschreibungen vermindert. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen werden mit dem Betrag passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der zu erwartenden ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich ist. Sie werden so bemessen, dass sie den erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 a lit. e EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich beachtet. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich beachtet. Auf die Änderung von § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gemäß Fassung vom 23.06.2022 wird verwiesen. Ein grundlegender Wechsel in den Bilanzierungsmethoden oder gravierende Änderungen in der Ausübung von Bewertungswahlrechten fanden nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz Die insgesamt bilanzierten Verbindlichkeiten (Darlehen gegenüber Kreditinstituten) sind, soweit aus hier vorliegenden Unterlagen ersichtlich, bis zur Höhe der ausgewiesenen Werte durch Pfandrechte gesichert. Die Laufzeit eines gewährten Investitionsdarlehens (ausgewiesen mit EUR 290.000,00) beträgt mehr als 5 Jahre. Hier bestehen als Sicherheiten eine eingetragene Grundschuld, Sicherungsübereignungen und eine persönliche Bürgschaft. Ferner wird auf übliche zugunsten von Gläubigern bestehende Eigentumsvorbehalte und sonstige ähnliche Sicherungsrechte gem. BGB hingewiesen. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind als Eventualverbindlichkeiten latente Gewährleistungsrisiken als Haftungsverhältnisse lt. § 251 HGB zu vermerken. Ggf. stehen diesen jedoch entsprechende Rückgriffsforderungen z.B. an ausführende Handwerker (Subunternehmer) und Lieferanten gegenüber. sonstige Berichtsbestandteile
Neubrandenburg, den 07.12.2023, gezeichnet: Michael Freund (GF)
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