BKH GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
21.476,08 |
23.086,08 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
612,00 |
1.028,00 |
| II. Sachanlagen |
10.864,08 |
12.058,08 |
| III. Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B. Umlaufvermögen |
3.368.680,19 |
4.225.477,41 |
| I. Vorräte |
1.030.267,80 |
1.447.265,47 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
2.210.981,39 |
2.544.004,03 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
710.547,75 |
649.196,82 |
| davon gegen Gesellschafter |
49.362,80 |
45.284,67 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
127.431,00 |
234.207,91 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.565,83 |
3.254,62 |
| Aktiva |
3.393.722,10
|
4.251.818,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.383.117,47 |
1.077.024,61 |
| I. eingefordertes Kapital |
565.000,00 |
565.000,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
800.000,00 |
800.000,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-235.000,00 |
-235.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
512.024,61 |
665.259,37 |
| III. Jahresüberschuss |
306.092,86 |
-153.234,76 |
| B. Rückstellungen |
86.094,60 |
40.058,60 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.924.510,03 |
3.134.734,90 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.882.037,57 |
3.124.955,60 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.472,46 |
9.779,30 |
| Summe Passiva |
3.393.722,10 |
4.251.818,11 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die BKH GmbH hat ihren Sitz in Heidelberg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter der Nummer HR B 733821 eingetragen. Der Jahresabschluss der BKH GmbH, Heidelberg wurde nach den Vorschriften der §§ 242
ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz,
die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 266 HGB. Die Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert
angewendet und folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 256a HGB zum Stichtagskurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
werden entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig
linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern erforderlich, werden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlich betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von 3-10 Jahren. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich
die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten
von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden bei Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorgenommen. Zuschreibungen
aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den Anschaffungskosten, wenn die
Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Sofern
erforderlich, erfolgen Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren,
am Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die folgenden Geschäftsjahre entfallenden
Aufwendungen.
8. Eigenkapital Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und wird zum Nennbetrag
bewertet.
9. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
10. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen, bis auf einen Betrag von
T€ 711 (Vorjahr: T€ 649), keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. Der Posten sonstige Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von T€ 49 (Vorjahr: T€ 45). Die Forderungen resultieren aus Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen / etc..
2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen, bis auf einen Betrag von T€ 42 (Vorjahr: T€ 10), keine
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr betragen entsprechend T€ 1.882 (Vorjahr: T€ 3.125).
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 9 (Vorjahr: 9).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Bedeutung sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Heidelberg, den 02. September 2025 gezeichnet Guangzhen Chen Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2025 festgestellt.
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