agento Personal Management GmbH

Zwergerstraße 3, 88214 Ravensburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 552827
Eingetragen
1.6.2006
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Personalberatung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Stotz
seit 29.8.2006
Geschäftsführer
Achim Zintgraf
seit 29.8.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

agento Personal Management GmbH

Ravensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 137.519,00 126.499,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 37.517,00 26.497,00
III. Finanzanlagen 100.000,00 100.000,00
B. Umlaufvermögen 997.120,03 1.296.457,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 692.429,94 656.676,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.959,73 39.564,09
davon gegen Gesellschafter 11.701,94 11.537,26
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 304.690,09 639.780,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 793,33 3.173,33
Aktiva 1.135.432,36 1.426.129,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 778.590,00 1.026.031,93
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 901.031,93 1.000.381,24
III. Jahresfehlbetrag 147.441,93 -650,69
B. Rückstellungen 133.406,10 138.598,73
C. Verbindlichkeiten 223.436,26 261.498,97
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 223.436,26 261.498,97
Passiva 1.135.432,36 1.426.129,63

8. Anhang

8.1  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, Bilanzierungs- und  Bewertungsmethoden

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: agento Personal Management GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Ravensburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 552827

Allgemeines

Der Jahresabschluss der agento Personal Management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267a Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 I S.4, 267, 274a, 276, 288 I HGB Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus macht die Gesellschaft von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die flüssigen Mittel sind mit Nominalwerten angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung laufende Sachverhalte, die in Euro umgerenet wurden. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurde § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angwendet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzhierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

8.2  Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 11.697,95 EUR Forderungen gegen Gesellschafter.
Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von / wie im Vorjahr keine.

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von 901.031,93 EUR.

Eine rechnerische Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) der GmbH ist nicht gegeben, da die Geschäftsführer einstimmig eine positive Fortbestehensprognose für die folgenden Jahre abgeben konnten.

Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten wurden nicht durchgeführt

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 223.436,26 EUR (Vorjahr:261.498,97 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). In den Verbindlichkteiten sind 39.959,73 EUR (Vorjahr: 39.564,09 EUR) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind i. H. von 0,00 EUR durch Grundpfandrechte gesichert.
Der unter der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten gesichert.

für die Verbindlichkeiten bestehen im Üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

Aufgrund der Befreiungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Angaben zu latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB verzichtet.

8.3  Sonstige

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnahmner betrug 6

Geschäftsführung

Geschäftsführer: Herr Markus Stotz und Herr Achim Zintgraf

Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt.

Haftungsverhältnisse § 251 HGB

Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB lagen auskunftsgemäß am Bilanzstichtag keine vor.



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zum Unterzeichner:

 

Ravensburg, den 08.07.2024

gez. Herr Markus Stotz und Herr Achim Zintgraf

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024 festgestellt.

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