MediaInterface GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2023
A K T I V A
|
30.9.2023
€ |
30.9.2022
€ |
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
192.372,00 |
242.018,00 |
| II.
Sachanlagen |
381.166,26 |
447.033,26 |
| III.
Finanzanlagen |
1.194.180,48 |
1.188.327,28 |
| |
1.767.718,74 |
1.877.378,54 |
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
| I.
Vorräte |
115.915,31 |
162.600,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
721.706,23 |
1.326.030,51 |
| III.
Wertpapiere des Umlaufvermögens |
743.107,75 |
743.107,75 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.698.462,56 |
455.966,01 |
| |
3.279.191,85 |
2.687.704,81 |
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
198.456,83 |
317.968,35 |
|
5.245.367,42 |
4.883.051,70 |
P A S S I V A
|
30.9.2023
€ |
30.9.2022
€ |
|
A. Eigenkapital
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
62.500,00 |
62.500,00 |
| ./.
Nennbetrag eigener Anteile |
-7.500,00 |
0,00 |
|
55.000,00 |
62.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
84.214,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
581.000,00 |
729.286,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
1.705.729,77 |
2.054.998,33 |
| V.
Jahresergebnis |
496.169,54 |
-349.268,56 |
| |
2.837.899,31 |
2.581.729,77 |
|
B. Rückstellungen
|
457.421,36 |
402.895,65 |
|
C. Verbindlichkeiten
|
947.582,42 |
837.802,67 |
|
D. Rechnungsabgrenzungsposten
|
1.002.464,33 |
1.060.623,61 |
|
5.245.367,42 |
4.883.051,70 |
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die MediaInterface GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden,
HRB 32331), hat als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 (1) HGB ihren Jahresabschluss unter Beachtung
der §§ 242 ff. HGB und der sie ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264 ff. HGB und des
GmbH-Gesetzes aufzustellen und gemäß der
§§ 325 ff. HGB offenzulegen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt zwischen drei und 10 Jahren.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen
bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen gekürzt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit
Anschaffungskosten angesetzt.
Die in der Berichtsperiode ausgewiesenen sonstigen
Ausleihungen des Anlagevermögens sind mit den
historischen Anschaffungskosten bewertet.
Die Waren sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips
zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Anschaffungskosten werden nach dem mittleren
Einkaufspreisen ermittelt. Für nicht gängige
Bestände sind angemessene Wertabschläge
vorgenommen worden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch
eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung
getragen.
Mittel- und langfristig unverzinsliche Forderungen
wurden mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz
abgezinst.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens
erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede zwischen den
Bilanzansätzen in der Handelsbilanz und in der
Steuerbilanz ermittelt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf
Verlustvorträge ermittelt, soweit innerhalb der
nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu
erwarten ist. Die gesamten ermittelten aktiven und passiven
latenten Steuern werden sodann saldiert. Im Falle eines
Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag
wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 S.
2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände und Schulden in fremder
Währung werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit
dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die
Folgebewertung bei Vermögensgegenständen und
Schulden mit einer Restlaufzeit kleiner als ein Jahr
erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Bei einer Restlaufzeit größer als ein Jahr
erfolgt die Bewertung zum Abschlussstichtag unter Beachtung
des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste
aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt
werden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von T€ 65 (Vj.: T€ 84)
ausgewiesen.
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
T€ 0 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vj.:
T€ 105). Die übrigen Forderungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich
kurzfristig fällig.
2. Eigenkapital
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022/23
eigene Anteile von einem ehemaligen Gesellschafter
erworben. Der über den Nennbetrag der Anteile
hinausgehende Betrag des Kaufpreises wurde dabei mit der
Kapitalrücklage und den anderen Gewinnrücklagen
verrechnet.
3. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten hat ein Teilbetrag in Höhe von
T€ 104 (Vj.: T€ 28) eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr, ein Teilbetrag in Höhe von T€ 329
(Vj.: T€ 236) eine Restlaufzeit von 1 bis zu 5 Jahren
und ein Teilbetrag in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€
236) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Die übrigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
bestehenden Miet-, Leasing-, Dienstleistungs- und
ähnlichen Verträgen für das Folgejahr
betragen T€ 1.261 (Vj.: T€ 1.184).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen aus bestehenden
Dienstleistungsverträgen für das Folgejahr
betragen T€ 765 (Vj.: T€ 687).
IV. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr im Durchschnitt 56
Arbeitnehmer (Vj.: 63 Arbeitnehmer) beschäftigt.
Dresden, 29. Dezember
2023
gez.
Robert Gröber
MediaInterface GmbH
- Geschäftsführung -
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde am 9.
Januar 2024 per Gesellschafterbeschluss festgestellt.
|