Ruby-Solutions Verwaltungs GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barbara Schul seit 19.6.2006 | Geschäftsführer |
Klaus-Dieter Schulz seit 19.6.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klaus-Peter Schulz GmbHBaden-BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Größenklasse nach HGB Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Neben den Änderungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG zum Jahresabschluss 2010 sind keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen worden. Gegebenenfalls sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Euro-Umrechnung für auf fremde Währungen lautende Posten Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung von Herstellungskosten einbezogen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen. So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mitAnschaffungskosten bis € 150 (bei Erwerb bis 2007 mit Anschaffungskosten bis € 410) wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann. Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen. Finanzanlagen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Vorräte Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgte zum Nennwert vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes. Wertpapiere Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Flüssige Mittel Der Ansatz erfolgte zum Nominalwert. Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Außerordentliche Aufwendungen und Erträge im Übergang zum BilMoG Abweichungen aus früheren steuerlichen Sonderabschreibungen und Bewertungsdifferenzen wurden zulässiger Weise fortgeführt. Aus dem Übergang zu den Bewertungsmethoden nach BilMoG ergaben sich, neben eventuellen Anpassungen bei den folgend separat dargestellten Pensionsrückstellungen keine in dem GuV-Posten Außerordentliche Aufwendungen / Außerordentliche Erträge auszuweisenden Beträge. Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 31.974 (Vorjahr = € 26.150). Verbindlichkeiten Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben €
78.624
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben €
0
Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sindvon dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0 gesichert (Vorjahr = € 0). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurden keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen gewährt. Mitglieder der Geschäftsführung Herr Klaus-Peter Schulz, Zahntechniker und Frau Barbara Schulz, kaufmännische Angestellte in 76530 Baden-Baden waren alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer. Beteiligungsverhältnisse mit Anteilsbesitz von mindestens 20% Die Klaus-Peter Schulz GmbH ist mit 95 % (Vorjahr = 95%) an der Klaus-Peter Schulz GmbH & Co. KG in Baden-Baden beteiligt. An der Klaus-Peter Schulz GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden wird eine Stammeinlage mit € 2.556 (Vorjahr = € 2.556) von insgesamt € 5.113 (Vorjahr = € 5.113) gehalten. Laut dem letzten vorliegenden Jahresabschluss per 31.12.10 beträgt das gesamte Eigenkapital € 478.090 (Vorjahr = € 507.889) und das Jahresergebnis € 26.498 (Vorjahr = € 54.810). Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Klaus-Peter Schulz GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden. Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Soweit erforderlich wurden die Finanzanlagen (im Anlagevermögen) auch bei nur vorübergehenden Wertminderungen gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag wurde versicherungsmathematisch von der HENN • GLÖCKLE • HORCHER Steuerberatungsgesellschaft mbH berechnet. Grundlagen der Berechnung sind die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck und ein Rechnungszinssatz von 5,15 %. Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % jährlich berücksichtigt und laufende Rentensteigerungen mit 0 %. Die begünstigten Personen unterliegen keinen regelmäßigen oder tariflichen Lohnerhöhungen, laufende Rentensteigerungen sind nach der Pensionszusage nicht vorgesehen. Die Erhöhung der Pensionsrückstellung durch die geänderten Vorschriften des BilMoG wurde per 01.01.10 mit einem Betrag von € 35.976 ermittelt. Hiervon sind planmäßig jährlich mindestens 1/15, entspricht € 2.398 zuzuführen. Tatsächlich wurden im Geschäftsjahr € 2.398 (Vorjahr = € 0) als außerordentlicher Aufwand zugeführt. Die danach noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Pensionsverpflichtung beträgt zum Geschäftsjahresende € 33.578 (Vorjahr = € 35.976). Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen) Es wurden im Geschäftsjahr (wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite vorgenommen. Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen oder nur Anteile bis zu 10% auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0 (Vorjahr = € 0). Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:
Latente Steuern nach § 274 HGB Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen. IV. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt. Gegenüber den Gesellschafter-Geschäftsführern Klaus-Peter und Barbara Schulz bestehen zum Bilanzstichtag Gehaltsverbindlichkeiten aus Tantiemen in Höhe von € 44.654 (Vorjahr = € 44.654). Diese Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter der Position Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Baden-Baden, den 03.02.2012
Klaus-Peter Schulz Barbara Schulz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.02.2012 |
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