Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 201520
Eingetragen
8.2.1994
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Geschäftsführungen und das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auszuüben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen bzw. deren Geschäftsführung übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Schul
seit 19.6.2006
Geschäftsführer
Klaus-Dieter Schulz
seit 19.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Klaus-Peter Schulz GmbH

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

5.000,00

5.000,00

5,0

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

504.555,45

523,5

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

504.555,45

0,0

Summe Aktiva

509.555,45

528,5



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25,6

II. Gewinnvortrag

89.175,73

57,8

III. Jahresergebnis

19.301,55

134.041,87

31,3

B. Rückstellungen

290.690,00

287,8

C. Verbindlichkeiten

84.823,58

126,0

Summe Passiva

509.555,45

528,5

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Größenklasse nach HGB

Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Neben den Änderungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG zum Jahresabschluss 2010 sind keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen worden. Gegebenenfalls sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Euro-Umrechnung für auf fremde Währungen lautende Posten

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung von Herstellungskosten einbezogen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeit­räume linear und degressiv vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen.

So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mitAnschaffungskosten bis € 150 (bei Erwerb bis 2007 mit Anschaffungskosten bis € 410) wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann. Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen.

Finanzanlagen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Vorräte

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Ansatz erfolgte zum Nennwert vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes.

Wertpapiere

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Flüssige Mittel

Der Ansatz erfolgte zum Nominalwert.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

III. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge im Übergang zum BilMoG

Abweichungen aus früheren steuerlichen Sonderabschreibungen und Bewertungsdifferenzen wurden zulässiger Weise fortgeführt.

Aus dem Übergang zu den Bewertungsmethoden nach BilMoG ergaben sich, neben eventuellen Anpassungen bei den folgend separat dargestellten Pensionsrückstellungen keine in dem GuV-Posten Außerordentliche Aufwendungen / Außerordentliche Erträge auszuweisenden Beträge.

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 31.974 (Vorjahr = € 26.150).

Verbindlichkeiten

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 78.624
(Vorjahr = € 74.393) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0
(Vorjahr = € 0) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sindvon dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0 gesichert (Vorjahr = € 0). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte

An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurden keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen gewährt.

Mitglieder der Geschäftsführung

Herr Klaus-Peter Schulz, Zahntechniker und Frau Barbara Schulz, kaufmännische Angestellte in 76530 Baden-Baden waren alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer.

Beteiligungsverhältnisse mit Anteilsbesitz von mindestens 20%

Die Klaus-Peter Schulz GmbH ist mit 95 % (Vorjahr = 95%) an der Klaus-Peter Schulz GmbH & Co. KG in Baden-Baden beteiligt.

An der Klaus-Peter Schulz GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden wird eine Stammeinlage mit € 2.556 (Vorjahr = € 2.556) von insgesamt € 5.113 (Vorjahr = € 5.113) gehalten. Laut dem letzten vorliegenden Jahresabschluss per 31.12.10 beträgt das gesamte Eigenkapital € 478.090 (Vorjahr = € 507.889) und das Jahresergebnis € 26.498 (Vorjahr = € 54.810).

Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Klaus-Peter Schulz GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden.

Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen

Soweit erforderlich wurden die Finanzanlagen (im Anlagevermögen) auch bei nur vorübergehenden Wertminderungen gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente

Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag wurde versicherungsmathematisch von der HENN • GLÖCKLE • HORCHER Steuerberatungsgesellschaft mbH berechnet. Grundlagen der Berechnung sind die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck und ein Rechnungszinssatz von 5,15 %.

Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % jährlich berücksichtigt und laufende Rentensteigerungen mit 0 %. Die begünstigten Personen unterliegen keinen regelmäßigen oder tariflichen Lohnerhöhungen, laufende Rentensteigerungen sind nach der Pensionszusage nicht vorgesehen.

Die Erhöhung der Pensionsrückstellung durch die geänderten Vorschriften des BilMoG wurde per 01.01.10 mit einem Betrag von € 35.976 ermittelt. Hiervon sind planmäßig jährlich mindestens 1/15, entspricht € 2.398 zuzuführen. Tatsächlich wurden im Geschäftsjahr € 2.398 (Vorjahr = € 0) als außerordentlicher Aufwand zugeführt. Die danach noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Pensionsverpflichtung beträgt zum Geschäftsjahresende € 33.578 (Vorjahr = € 35.976).

Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen)

Es wurden im Geschäftsjahr (wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite vorgenommen.

Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen

Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen oder nur Anteile bis zu 10% auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0 (Vorjahr = € 0).

Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB

In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:

Geschäftsjahr

Vorjahr

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögen

-

-

Gesamtbetrag aktive latente Steuern

-

-

Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert
des Planvermögen, 246 II S. 2 HGB

-

-

abzüglich passive latenten Steuer hierzu

-

-

Gesamtbetrag nach § 268 VIII HGB

-

-

Latente Steuern nach § 274 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen.

IV. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt.

Gegenüber den Gesellschafter-Geschäftsführern Klaus-Peter und Barbara Schulz bestehen zum Bilanzstichtag Gehaltsverbindlichkeiten aus Tantiemen in Höhe von € 44.654 (Vorjahr = € 44.654). Diese Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter der Position Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Baden-Baden, den 03.02.2012

 

Klaus-Peter Schulz

Barbara Schulz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.02.2012

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