Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 12742
Eingetragen
12.8.1987
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Holz und von BöttcherwarenHerstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall
Gegenstand
Handel, Im- und Export sowie die Herstellung von Verpackungen aller Art und von artverwandten Artiikeln und Maschinen.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Hutmacher
seit 22.7.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ditgens Verpackung GmbH

Grevenbroich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.426,50 10.623,50
I. Sachanlagen 4.426,50 10.623,50
B. Umlaufvermögen 117.504,93 156.085,82
I. Vorräte 23.944,00 10.386,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 91.653,19 144.800,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.907,74 899,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.160,64 2.027,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 124.092,07 168.736,74

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 60.542,91 57.269,61
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 31.705,02 21.615,00
III. Jahresüberschuss 3.273,30 10.090,02
B. Rückstellungen 14.867,50 16.399,50
C. Verbindlichkeiten 48.681,66 95.067,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 124.092,07 168.736,74

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear als auch degressiv abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

91.653,19


0,00


144.800,22


0,00

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Fertigung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen, Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die Rückstellung für latente Steuern beruht darauf, dass der steuerliche Gewinn des Vorjahres durch die außerbilanzielle Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 EStG in Höhe von EUR 13.500,00 gemindert wurde. Für die Bewertung der latenten Steuer wurde ein Steuersatz von 30% zugrunde gelegt.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 48.681,66 40.373,00 95.067,63 70.129,72

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 6.790,75 (€ 14.564,15) ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hans-Jürgen Hutmacher.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Bildung von Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheiten gebildet.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Grevenbroich, den 28. Juni 2012

...........................................

Hans-Jürgen Hutmacher

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2012.

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