AuBoTec
GmbH
Kirchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.132,00 |
73.790,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3.676,00 |
| II.
Sachanlagen |
56.132,00 |
70.114,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
146.600,53 |
82.734,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.143,08 |
6.925,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134.457,45 |
75.809,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
469,73 |
258,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
203.202,26 |
156.782,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.552,34 |
30.481,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.481,65 |
-4.337,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.070,69 |
9.819,01 |
| B.
Rückstellungen |
20.469,26 |
14.052,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.180,66 |
112.248,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
129.180,66 |
112.248,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
203.202,26 |
156.782,99 |
Anhang
Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der AuBoTec GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und GoB, den
rechtsformspezifischen Vorschriften des GmbHG sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2010 war erstmals das
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
anzuwenden. Auf Grund der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind
die Zahlen des Berichtszeitraums zum Teil nicht mit denen
des Vorjahres vergleichbar. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Absatz 8
Satz 2 EGHGB verzichtet.
Die Gesellschaft hat die Wertgrenzen nach § 267
Abs. 1 HGB nicht überschritten und ist somit als
kleine Kapitalgesellschaft zu klassifizieren. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
größenabhängige Erleichterungen in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert angewandt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert. Soweit abnutzbar, kommen die
fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten
zum Ansatz.
Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt für
immaterielle Vermögensgegenstände linear.
Bewegliche Anlagegüter werden linear oder degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis 410 € wurden im Zugangsjahr in
voller Höhe abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde
unterstellt.
Die in Vorjahren gebildeten
geschäftsjahresbezogene Sammelposten für
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten- bzw.
Herstellungskosten von mehr als 150 € und bis zu 1.000
€, deren Höhe insgesamt von untergeordneter
Bedeutung sind, werden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend
über einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab dem
Jahr des Zugangs, abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet.
Währungsforderungen und -verbindlichkeiten
bestehen im Berichtszeitraum nicht.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist im Handelsregister als
Stammkapital eingetragen und gleichlautend in der Bilanz
zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, wurde von
diesen Wahlrechten in der Weise Gebrauch gemacht, dass die
bisherigen Wertansätze im gesetzlich zulässigen
Umfang beibehalten wurden (Art. 67 EGHGB).
Geschäftsführer
Im Berichtsjahr waren als Geschäftsführer
der Gesellschaft tätig:
Herr Andreas Gnauert, Kirchheim, Kreis
Hersfeld-Rotenburg
Herr Walter Wolf, Ludwigsau, Kreis
Hersfeld-Rotenburg
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Kirchheim, den 29.
Juli 2011
Andreas
Gnauert
Geschäftsführer
Walter
Wolf
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2011 festgestellt.
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