Allround-Master GmbH
Saterland
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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1.593.522,00
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568.524,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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11.547,00
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1,00
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II. Sachanlagen
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1.581.975,00
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568.523,00
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B. Umlaufvermögen
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1.325.562,72
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2.457.914,88
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I. Vorräte
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706.164,96
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1.990.270,84
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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312.547,37
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455.529,17
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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306.850,39
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12.114,87
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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40.707,94
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15.366,52
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Summe Aktiva
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2.959.792,66
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3.041.805,40
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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904.124,58
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733.369,36
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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708.369,36
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550.547,58
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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170.755,22
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157.821,78
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B. Rückstellungen
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24.497,00
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98.554,82
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C. Verbindlichkeiten
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2.031.171,08
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2.209.881,22
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Summe Passiva
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2.959.792,66
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3.041.805,40
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Allround-Master GmbH hat ihren Sitz in Saterland.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg) unter HRB 210377 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem
Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die
Gemeinkosten einschließlich bilanzieller
Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst
sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder
eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene
Abschläge Rechnung getragen.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet
(§ 256 Satz 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Bei der Bewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen
orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über
die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit
Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt. Im
Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das
Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der
Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen,
Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des
Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen
Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 Abs. 5 HGB).
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel - als Bestandteil des Jahresabschlusses -
dargestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Rechte und Pflichten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):
Sonstige Vermögensgegenstände €
5.269,22
V. Sonstige Angaben
Die Summe der beschäftigten Arbeitnehmer betrug
im Jahresdurchschnitt 6.
Saterland, den 2. April 2025
Unterschrift gesetzlicher Vertreter
Saterland, den 02. April
2025
gez.
Gerold Hinrichs
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 02. April 2025
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