Earthink
GmbH
Velbert
(vormals: Ratingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 20.05.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
20.5.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.333,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.333,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
907.245,66 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
729.711,12 |
25.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
53.753,19 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
177.534,54 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
922.578,66 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
20.5.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
631.446,93 |
25.000,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
291.131,73 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
291.131,73 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
922.578,66 |
25.000,00 |
Anhang zum 31. Dezember 2015
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Earthink GmbH, Velbert,
wurde für das Geschäftsjahr 2015 nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Absatz
2 und 3 HGB beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im
Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Erforderliche Davon-Vermerke für einzelne Posten der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen
ebenfalls im Anhang.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den
handelsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
de voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen-
stände linear vorgenommen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu
410,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden
mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der
fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungspreisminderungen (§§ 253 Abs. 1,
255 Abs. 1 HGB) oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert
am Bilanzstichtag (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen tragen der erwarteten
Inanspruchnahme Rechnung und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung der
Deutschen Bundesbank abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt: Herrn Gisbert Wagner, Velbert.
sonstige Berichtsbestandteile
Velbert, den 17.01.2018
gez. Gisbert Wagner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2018 festgestellt.
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