INIT Consulting AG
Am Güßgraben 6, 85055 Ingolstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Haas seit 22.3.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Herbert Erich Tuscher seit 28.8.2017 | Vorstandsmitglied |
Günter Seitz seit 27.4.2004 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INIT Consulting AGIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die INIT Consulting AG hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist im Amtsgericht Ingolstadt unter HR B 2585 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt worden. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. III. Abweichung von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I 2 HGB) vorgenommen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i. V. m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 II HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 II a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Entwicklungsleistung zu aktivieren. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstandes nach dessen Produktlebenszyklus angesetzt. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten § 253 I 1 HGB oder dem beizulegenden niedrigeren Wert. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen, die einen Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. V. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert "Kundenstamm BITS" wird auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer (10 Jahre) planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bemisst sich anhand der voraussichtlichen Laufzeit der geschlossenen Wartungsverträge. Die Gesellschaft war im Berichtsjahr an folgenden Gesellschaften beteiligt:
In den Finanzanlagen ist ein Darlehen gegenüber der Tuscher Verwaltungs UG in Höhe von 179.162,47 € (Vorjahr: 133.712,47 €) enthalten. Die Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen enthalten folgende Beträge, die gleichermaßen den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet werden können betragen -,-- € (Vorjahr: -,-- €). Diese Forderungen bestehen gegenüber der initconsulting GmbH, Österreich. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 57.902,06 € (Vorjahr: 57.328,77 €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten Forderungen gegenüber Vorstand 422.687,52 € (Vorjahr: 253.502,49 €) Angaben zum Eigenkapital: Das Grundkapital i. H. v. 100.000 € besteht aus 100.000 Stück Inhaberaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €. Die Gründung der AG erfolgte mit einem Grundkapital von 50.000 €. Dieses wurde mit Hauptversammlung vom 30.03.2001 um 2.500,00 € auf 52.500,00 € und vom 04.08.2004 um 47.500,00 € auf nunmehr 100.000,00 € erhöht. Ein genehmigtes Kapital ist nicht vereinbart. Im Rahmen der Verschmelzung der Günter Seitz Verwaltungs-GmbH sowie INIT Ingolstadt GmbH & Co. KG mit der INIT Consulting AG erfolgte eine Einstellung in die Kapitalrücklage i.H.v. 69.429,06 €. Sie übersteigt die nach § 150 Abs. 2 AktG geforderten 10 % des Grundkapitals. Zum 31.12.2022 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 2,00 € (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Aktivierung von Entwicklungskosten entfallen. Passive latente Steuern wurden aufgrund der Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung der Ausschüttungssperre nicht berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Übernommene Haftungsverhältnisse für fremde Dritte oder verbundene Unternehmen gemäß § 251 HGB bestehen im Geschäftsjahr nicht. Die Gesellschaft ist aufgrund des Abschlusses von Miet- und Leasingverträgen finanzielle Verpflichtungen eingegangen: Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Annuitätendarlehen. Bei der Ermittlung der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum Tilgungsende unterstellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe wie folgt besichert: 1. Selbstschuldnerische Bürgschaft Günter Seitz i. H. v. 400.000,00 € 2. Abtretung Risikolebensversicherung, Versicherungssumme 400.000,00 € 3. Globalabtretung Drittschuldnerkreis Buchst. A-Z INIT Consulting AG 4. Buchgrundschuld i. H. v. 250.000,00 € eingetragen Objekt 85055 Ingolstadt, Am Güßgraben 6 5. Selbstschuldnerische Bürgschaft Günter Seitz i. H. v. 250.000,00 € Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Übernommene Haftungsverhältnisse für fremde Dritte oder verbundene Unternehmen gemäß § 251 HGB bestehen im Geschäftsjahr nicht. Die Gesellschaft ist aufgrund des Abschlusses von Miet- und Leasingverträgen finanzielle Verpflichtungen eingegangen:
VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die gesamten Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen T€ 481. Im Geschäftsjahr fielen weder Erträge noch Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung an. VII. Sonstige Angaben Die Vorstandschaft der Gesellschaft setzt sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: Markus Haas, Vorstandsvorsitzender ab 01.01.2023 (CEO) Günter Seitz, Vorstand ab 01.01.2023 (COO) Herbert Tuscher, Vorstand ab 01.04.2016 (COO) Peter Hehl, Vorstand ab 01.07.2019 (CTO) Der Vorstandsvorsitzende ist von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit befreit, als das er die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit Dritten vertreten kann, auch wenn er zugleich für den Dritten als Vertreter auftritt. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB: Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Herr Prof. Dr. Werner Schmidt, Professor FH Ingolstadt, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Siegfried Hartmann, Geschäftsführer, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Herr Joachim Seitz, Dipl.-Sozialpädagoge, Aufsichtsrat Die Angabe der Gesamtbezüge unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Angaben gem. § 285 Nr. 7 HGB: Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 75 Arbeitnehmer. Ergebnisverwendungsvorschlag:Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Ergebnisverwendung vor:
Ingolstadt, den 08.07.2024 Markus Haas, Vorstandsvorsitzender Herbert Tuscher, Vorstand Günter Seitz Peter Hehl, Vorstand sonstige Berichtsbestandteile
Kösching, 08.07.2024 Günter Seitz Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2024 festgestellt. |
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