b-next
holding AG
Herford
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
60.292,10 |
62.154,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
862,02 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
5,00 |
862,02 |
| II.
Sachanlagen |
5.286,10 |
6.291,40 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
5.286,10 |
6.291,40 |
| III.
Finanzanlagen |
55.001,00 |
55.001,00 |
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
55.001,00 |
55.001,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.249.562,62 |
4.254.212,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.247.457,65 |
4.253.079,83 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
52.564,70 |
50.025,06 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
5.162.803,98 |
4.089.073,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.250,06 |
3.046,54 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
32.088,97 |
113.980,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.104,97 |
1.132,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
74.079,66 |
63.543,43 |
| Aktiva |
5.383.934,38 |
4.379.909,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
208.298,59 |
235.148,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
211.200,00 |
211.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
188.832,00 |
188.832,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
8.786,80 |
8.786,80 |
| 1.
gesetzliche Rücklage |
3.190,99 |
3.190,99 |
| 2.
andere Gewinnrücklagen |
5.595,81 |
5.595,81 |
| IV.
Verlustvortrag |
173.670,43 |
174.954,95 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
26.849,78 |
-1.284,52 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
|
1.000.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
55.041,57 |
116.637,39 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
|
2.197,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
55.041,57 |
114.440,39 |
| D.
Verbindlichkeiten |
5.118.469,22 |
3.028.124,23 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
155.497,15 |
81.312,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
155.497,15 |
81.312,66 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
3.862.349,34 |
2.901.645,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.862.349,34 |
2.901.645,62 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.100.622,73 |
45.165,95 |
| davon
aus Steuern |
100.622,73 |
39.145,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.100.622,73 |
45.165,95 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.125,00 |
|
| Passiva |
5.383.934,38 |
4.379.909,99 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
520.352,51 |
522.519,92 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
1.299.993,12 |
1.238.883,56 |
| davon
Erträge aus der Währungsumrechnung |
1.769,71 |
5.730,32 |
| 3.
Materialaufwand |
84.428,89 |
49.876,03 |
| a)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
84.428,89 |
49.876,03 |
| 4.
Personalaufwand |
624.424,89 |
623.449,12 |
| a)
Löhne und Gehälter |
611.315,32 |
610.809,76 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
13.109,57 |
12.639,36 |
| davon
für Altersversorgung |
4.262,21 |
3.792,00 |
| 5.
Abschreibungen |
8.176,16 |
6.972,82 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
8.176,16 |
6.972,82 |
| 6.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.054.277,04 |
993.659,47 |
| davon
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
597,78 |
359,60 |
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
74.996,97 |
81.823,85 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
-287,80 |
2.197,10 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
-25.670,52 |
3.425,09 |
| 10.
sonstige Steuern |
1.179,26 |
2.140,57 |
| 11.
Jahresfehlbetrag |
26.849,78 |
-1.284,52 |
Anhang der b-next holding AG
zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023
Der vorliegende Jahresabschluss der b-next holding
AG, Bielefelder Straße 12, 32051 Herford,
Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB10764, wird gemäß
den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie
den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapital-gesellschaft"
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB wird teilweise
Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss
wurde unter der Annahme der Going-Concern Prämisse
ausgegangen. Es sind keine Sachverhalte bekannt, die
Zweifel an der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen.
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das abnutzbare Sachanlagevermögen werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und
entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben (entgeltlich erworbene
Konzessionen 3 bis 6 Jahre, und andere Anlagen 2 bis 19
Jahre). Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung
bei einem Wert bis EUR 800,00 voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
b) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch eine pauschale
Wertberichtigung berücksichtigt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum
Nennwert.
c) Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und
werden in
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags
angesetzt. Preis- und Kostensteigungen sind angemessen
berücksichtigt worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen wurden jeweils verrechnet und zum
Stichtag als Forderung oder Verbindlichkeit ausgewiesen.
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen,
dass die betroffenen Vermögensgegenstände und
Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsverwertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die
Folgebewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag
unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach
Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht
berücksichtigt werden. Vermögensgegenstände
und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag nach § 256a S. 2 HGB bewertet.
d) Sonstiges
Die NRW Bank ist eine stille Beteiligung mit der
b-next holding AG eingegangen.
Das Investitionsvolumen beläuft sich auf
EUR 1,0 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.).
Die Vergütung beinhaltet fixe, vom Jahresergebnis
unabhängige, sowie variable vom Konzernergebnis
abhängige Bestandteile. Die Laufzeit der stillen
Beteiligung endet am 19.09.2025.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2.
Erläuterungen zur Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung
a) Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeitvermerke bezüglich Forderungen
und Verbindlichkeiten sowie die Angaben hinsichtlich eines
Verlustvortrages erfolgen in der Bilanz unter den
jeweiligen Bilanzposten. Es liegen wie im Vorjahr keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren vor.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen werden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen. Es handelt sich bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten um solche aus Lieferungen und Leistungen.
Das Grundkapital der b-next holding AG beträgt
zum 31. Dezember 2023 insgesamt EUR 211.200,00
und ist eingeteilt in 204.940 Stückaktien ohne
Nennbetrag.
b) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 1.769,71 (Vorjahr: EUR 5.730,32). Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen
aus der Währungsumrechnung in Höhe von
EUR 597,78 (Vorjahr: EUR 359,60).
3.
Sonstige Angaben
a) Kredite und Haftungsverhältnisse
Für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten mit
der b-next engineering GmbH und b-fast GmbH gegenüber
Kreditinstituten (Rahmenkredit bei der Hausbank) wurden
folgende Sicherheiten gewährt:
· Forderungsabtretungen A bis D
· Bürgschaft von Herrn Fabisch
(Höchstbetragsbürgschaft i. H. v. TEUR 100)
· Bürgschaft von Herrn Queck
(Höchstbetragsbürgschaft i. H. v. TEUR 50)
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen werden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
b) Vorstand/Aufsichtsrat
Vorstand im Geschäftsjahr 2023 war:
Wolfgang Fabisch, Diplom-Kaufmann, Vlotho Stefan
Queck, Diplom-Kaufmann, Gütersloh Olesja Pauls, Master
of Science (M.Sc.), Bielefeld
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:
Dr. LL. M. Franz Tepper, Vorsitzender,
Rechtsanwalt (Rae Brandi, Gütersloh)
Eoghan Hickey, stellv. Vorsitzender, Principal &
Head of Research (Paris)
Guido M. Sollors, Kaufmann (Sollors GmbH & Co.
KG, Hamburg)
c) Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren 3 Mitarbeiter
beschäftigt.
d) Aktienbestand Angabe gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 und
Nr. 7 AktG
Am 13.04.2018 wurden 1.668 Stückaktien aus der
Mitarbeiterbeteiligung nach dem Ausscheiden des
Mitarbeiters erworben. Der Anteil am Grundkapital betrug
EUR 3.168,00.
In der Hauptversammlung vom 18.12.2019 wurde die
Einziehung der von der Gesellschaft gehaltenen 3.168
Stückaktien beschlossen. Die Einziehung ist in
vereinfachter Form gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3
AktG ohne Kapitalherabsetzung erfolgt, so dass das
Grundkapital der Gesellschaft weiterhin EUR 211.200,00
betrug und die Anzahl der Stückaktien von 211.200 um
3.168 auf 208.032 reduziert wurde. Die Eintragung im
Handelsregister erfolgte am 23.11.2021.
Laut Aktienkaufvertrag vom 21.02.2022 wurden die von
der b-next engineering GmbH gehaltenen 3.092
Stückaktien von der b-next holding AG an die letzte
veräußert. Der Anteil am Grundkapital entspricht
EUR 3.092,00.
In der Hauptversammlung vom 23.02.2022 wurde die
Einziehung dieser 3.092 Anteile durch die b-next holding AG
beschlossen. Die Einziehung soll in vereinfachter Form
gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne
Kapitalherabsetzung erfolgen, so dass das Grundkapital der
Gesellschaft weiterhin EUR 211.200,00 beträgt und die
Anzahl der Stückaktien von 208.032 um 3.092 auf
204.940 reduziert wird. Die Eintragung im Handelsregister
ist am 27.06.2022 erfolgt.
e) Konzern
Die b-next holding AG, Herford, stellt freiwillig
einen Konzernabschluss auf.
f) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen
sich auf monatliche Leasingzahlungen von EUR 7.199,04
für eine Restlaufzeit bis zu 53 Monaten. Aus dem
Mietverhältnis für das angemietete
Bürogebäude ab dem 01.09.2017 ergibt sich eine
monatliche Verpflichtung in Höhe von EUR 19.909,62
für eine Restlaufzeit von 68 Monaten. In Summe
belaufen sich die finanziellen Verpflichtungen auf TEUR
1.638.
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Wolfgang
Fabisch
Stefan Queck
Olesja Pauls
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2024
festgestellt.
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