BENSELER BETEO Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Ingeborg Dr. Keller-Werner seit 6.11.2012 | Prokura |
Birgit Christel Werner-Walz seit 6.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ITC Holding GmbHMarkgröningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Unterlagen für die Offenlegung für das Jahr 2018(Einreichung beim Bundesanzeiger)Inhaltsverzeichnis: 1. Bilanz zum 31. Dezember 2018 2. Anhang für das Geschäftsjahr 2018 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Bilanz zum 31. Dezember 2018der ITC Holding GmbH, MarkgröningenAKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2018ITC Holding GmbH, MarkgröningenA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma ITC Holding GmbH hat ihren Sitz in Markgröningen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB Nr. 205925 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz entspricht den §§ 266, 275 Abs. 2 HGB unter Beachtung rechtsformspezifischer Besonderheiten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenklassen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angaben zu Posten der Bilanz Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB und der §§ 268 - 274a HGB und der Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Im Einzelnen erfolgt die Bewertung grundsätzlich wie folgt: 1. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten werden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Die Zugänge werden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Von Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen. Soweit erforderlich werden auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel entsprechend im Jahr des Zugangs zugleich als Abgang ausgewiesen. 2. Finanzanlagen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 4. Wertpapiere Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. 5. Liquide Mittel Liquide Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag und bis zur Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 8. Latente Steuern Für zukünftige Steuerbe- oder Steuerentlastungen, durch Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in der Zukunft ausgleichen werden, werden aktive oder passive latente Steuern angesetzt. C. Angaben zu Posten der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Gliederung und die Restlaufzeiten sind aus dem nachfolgenden Forderungenspiegel ersichtlich.
Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände sind keine wesentlichen Forderungen ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sind. 4. Aktive latente Steuern Die Position entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt:
In Höhe der aktiven latenten Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 540.000,00 und ist voll einbezahlt. 6. Rückstellungen Unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 2,32 % auf Basis des /-Jahresdurchschnitts würde die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen EUR 5.361.513 statt EUR 4.435.429,00 betragen. Der Unterschiedsbetrag i. H. v. EUR 926.084,00 ist gem. § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Passivverpflichtung wurde mit dem Anspruch aus den verpfändeten Rückdeckungsversicherungen saldiert.
7. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
D. Sonstige Angaben Geschäftsführer Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vergütungen an Geschäftsführer Die Angabe der Höhe der Vergütungen an Geschäftsführer und ehemalige Geschäftsführer sowie deren Hinterbliebene wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Anteilsbesitz
E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Markgröningen, den 25. Juli 2019 Birgit Werner-Walz Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 am 11. September 2019 festgestellt. |
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