Herstellung von Büromöbeln
Die ReiseExperten GmbH
Eisenbahnstraße 50, 67655 Kaiserslautern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silvia Rapp seit 11.7.2012 | Geschäftsführer |
Hauke Berg seit 11.7.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Die ReiseExperten GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2012Bilanz zum 31.10.2012AKTIVA
Anhang 2012Angaben zur BuchführungFür das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung - System STOTAX - erfasst. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 247a HGB sowie gemäß § 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur BilanzierungDie Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - nach den steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Angaben zur BewertungDie geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die einzelnen Posten der Bilanz haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das nicht abnutzbare Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige AngabenGeschäftsführer waren während des abgelaufenen Geschäftsjahres Frau Silvia Rapp, Kaiserslautern, und Herr Hauke Berg, Otterberg. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Kaiserslautern, Oktober 2013 Gez. Hauke Berg Silvia Rapp Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.10.2013 |
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