Sparkasse Bamberg

Bamberg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRA 9993
Eingetragen
23.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die banküblichen Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Schmidt
seit 13.8.2019
Vorstandsmitglied
Stephan Kirchner
seit 5.6.2009
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Bamberg

Bamberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.

1. Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Die Sparkasse Bamberg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bamberg. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Bamberg. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind die Stadt und der Landkreis Bamberg. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand.

Die Sparkasse Bamberg ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse Bamberg unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse 8 BeratungsCenter, 20 Geschäftsstellen und 17 SB-Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet.

Im Bereich Stiftungen engagierte sich die Sparkasse Bamberg zum einen mit ihrer eigenen Stiftung für Kunst, Kultur und Denkmalpflege und zum anderen mit der Stiftergemeinschaft. 2023 wurden aus der sparkasseneigenen Stiftung insgesamt rund 157 TEUR an Projekte in der Region ausgeschüttet. Das Stiftungskapital beträgt 5 Mio. EUR.

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg, in der jeder Bürger über die Kommune bis hin zum gemeinnützigen Verein seine eigene Stiftung einrichten kann, umfasste im Jahr 2023 85 Stiftungen mit einem Vermögen von ca. 16 Mio. EUR. Im vergangenen Jahr wurden ca. 180 TEUR an die von Stiftern ausgewählten Begünstigten übergeben. Davon verbleiben ca. 90 % bei gemeinnützigen Einrichtungen aus dem Stadt- und Landkreis Bamberg.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).

In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV).

Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).

Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).

Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern.

In der Stadt Bamberg stieg die Quote von 4,1 % auf 4,4 % und im Landkreis Bamberg von 2,3 % auf 2,6 % (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

2.1.1 Zins- und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV).

2.1.2 Wettbewerbssituation und Marktstellung im Geschäftsgebiet

Im Berichtsjahr schenkten rund 177.000 Kundinnen und Kunden der Sparkasse Bamberg ihr Vertrauen.

Die Marktanteilszahlen der Kropf-Studie aus den Vorjahren im Privatkundenbereich zeigen auf, dass der Marktanteil der Sparkasse Bamberg deutlich über dem Durchschnitt der anderen bayerischen Sparkassen liegt. Damit ist sie unangefochtene Marktführerin.

Auch im Geschäftskundenbereich bestätigen die Marktanteilszahlen der Kropf-Studie aus den Vorjahren die Marktführerschaft der Sparkasse Bamberg in der Region Bamberg. In einem unabhängigen Bankentest der Tageszeitung "Die Welt" erzielt sie zum vierten Mal hintereinander den ersten Platz in ganz Bayern bei der Beratung für Firmenkunden. Dies belegt eine sehr hohe Beratungsqualität.

Eine weitere Auszeichnung unterstreicht die hohe Qualität der Sparkasse Bamberg. Beim bundesweiten Test zur Immobilienvermittlung der Zeitschrift "Capital" haben die Makler der Sparkasse Bamberg erneut das beste Ergebnis aller Makler in Bamberg erzielt. Die beste Bewertung mit 5 Sternen für die Sparkasse beruht auf der Kombination aus hoher Beratungs- und Servicequalität, langjähriger Erfahrung im regionalen Immobilienmarkt und dem fairen Umgang mit Interessenten und Verkäufern.

Hauptkonkurrent der Sparkasse ist nach wie vor die VR-Bank Bamberg-Forchheim eG. Die im Stadtgebiet ansässigen Filialen einiger Großbanken können nur geringe Marktanteile verbuchen.

Die Sparkasse Bamberg unterhält 45 Standorte, davon 8 Beratungs-Center, 20 Geschäftsstellen und 17 SB-Standorte, mit insgesamt 54 Geldautomaten. Damit verfügt sie auch weiterhin über das dichteste Service- und Vertriebsnetz aller Finanzdienstleister in der Stadt und im Landkreis Bamberg. Die bei den dezentralen Beratungs-Centern angesiedelten Wertpapier- und Gewerbekunden-Beraterinnen und -Berater werden von den Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen und unterstützen die Geschäftsstellen mit ihren tiefergehenden Kenntnissen.

Auch im digitalen Vertrieb ist die Sparkasse Bamberg mit ihrem Digitalen Beratungs-Center und Business-Center sehr gut aufgestellt.

2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der Kundeneinlagen und der Bilanzsumme

Vermögenslage: Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung

Finanzlage: LCR, NSFR und die Survival Period

Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung und Cost-Income-Ratio (CIR)

2.3 Geschäftsverlauf

Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein leichter Anstieg erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich erfüllt.

Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 4.710,7 Mio. EUR. Der leichte Rückgang von 90,4 Mio. EUR oder 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Eigenanlagen sowie den Rückgang von Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Rückgang des Geschäftsvolumens um 133,8 Mio. EUR oder 2,5 % auf 5.151,5 Mio. EUR zu verzeichnen.

In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch liegen die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 3.076,4 Mio. EUR um 72,4 Mio. EUR (+2,4 %) über dem Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die verstärkte Nachfrage nach gewerblichen Finanzierungen und Wohnungsbaukrediten zurückzuführen.

Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 158,5 Mio. EUR auf 1.307,4 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil auf die Rückführung des Offenmarktgeschäftes zum Fälligkeitstermin zurückzuführen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 168,5 Mio. EUR auf 268,0 Mio. EUR (- 38,6 %) zu verzeichnen, was hauptsächlich in einer Fälligkeit von GLRG III Anlagen sowie der Reduzierung von Geldaufnahmen begründet ist.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen mit einem Anstieg um 31,8 Mio. EUR auf 3.846,0 Mio. EUR (+ 0,8 %) einen leichten Zuwachs auf. Während die Spareinlagen mit 622,4 Mio. EUR um 227,7 Mio. EUR (- 26,8 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 3.223,6 Mio. EUR eine Steigerung von 259,5 Mio. EUR oder 8,8 % auf. Diese Entwicklung beruht auf den Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist, die um 694,9 Mio. EUR von 191,3 Mio. EUR auf 886,2 Mio. EUR angestiegen sind.

Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich positiv entwickelt. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf das ansteigende Vertragsvolumen im Bauspargeschäft sowie im Wertpapiergeschäft zurückzuführen.

2.4 Vermögenslage

In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

AKTIVA

2022
TEUR
2023
TEUR
in % BS 2022 in % BS 2023
Barreserve 64.700 62.698 1,3 1,3
Forderungen an Kreditinstitute 602.294 587.756 12,5 12,5
Forderungen an Kunden 3.004.077 3.076.446 62,6 65,3
Wertpapiergeschäft 863.637 719.632 18,0 15,3
Beteiligungen 54.095 54.252 1,1 1,2
Immaterielle Anlagewerte u. Sachanlagen 171.237 169.838 3,6 3,6
Sonstiges 40.999 40.058 0,9 0,8
Bilanzsumme (BS) 4.801.039 4.710.680 100,0 100,0
davon Anlagevermögen 721.473 686.170 15,0 14,6

PASSIVA

2022
TEUR
2023
TEUR
in % BS 2022 in % BS 2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 436.531 267.993 9,1 5,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.814.201 3.845.974 79,4 81,6
Verbriefte Verbindlichkeiten 35.006 36.422 0,7 0,8
Nachrangige Verbindlichkeiten 5 0 0,0 0,0
Eigenkapital (inkl. Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 465.005 507.654 9,7 10,8
Sonstiges 50.291 52.637 1,1 1,1
Bilanzsumme (BS) 4.801.039 4.710.680 100,0 100,0

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage haben sich erfüllt.

In der Bilanzstruktur ergab sich gegenüber dem Vorjahr durch die Rückführung des Offenmarktgeschäfts sowie von Geldaufnahmen ein Rückgang der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital 192,0 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,2 % gegenüber dem Vorjahr. Neben dem Eigenkapital verfügt die Sparkasse über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 315,7 Mio. EUR.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 15,9 % (Vorjahr 15,6 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,75 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

2.5 Finanzlage

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 3 Monate. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden zeitweilig in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht.

Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 198,4 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 131,1 %. Die Survival Period beträgt zum Bilanzstichtag 5 Monate.

2.6 Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Veränderung
in TEUR 2022 2023 in % der DBS in TEUR in %
Bilanzsumme (DBS) 4.733.447 4.728.921 100,0 -4.526 -0,1%
Zinsüberschuss 61.627 72.124 1,5 10.497 17,0%
Provisionsüberschuss 31.295 31.328 0,7 33 0,1%
so. ordentlicher Ertrag 9.955 10.786 0,2 831 8,3%
Gesamtertrag 102.877 114.238 2,4 11.361 11,0%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 60.786 64.698 1,4 3.912 6,4%
- Personalaufwand 38.986 40.408 0,9 1.422 3,6%
- andere Verwaltungsaufwendungen 21.800 24.290 0,5 2.490 11,4%
so. ordentlicher Aufwand 6.151 5.663 0,1 -488 -7,9%
Gesamtaufwand 66.937 70.361 1,5 3.424 5,1%
Betriebsergebnis I (vor Bewertung) 35.940 43.877 0,9 7.937 22,1%
Bewertungsergebnis 1) -24.593 -32.783 -0,7 -8.190 33,3%
Betriebsergebnis nach Bewertung 11.347 11.094 0,2 -253 -2,2%
Neutrales Ergebnis 2.095 313 0,0 -1.782 -85,1%
Ergebnis vor Steuer 13.442 11.407 0,2 -2.035 -15,1%
Steuer -11.345 -9.058 -0,2 2.287 -20,2%
Jahresergebnis 2.097 2.349 0,05 252 12,0%

1) Einschließlich Veränderungen der Vorsorgereserven gemäß 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem geringfügig über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem leichten Rückgang der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich teilweise erfüllt.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen Anstieg um 17,0 %. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt auf dem Niveau des Vorjahreswerts (+0,1 %). Während steigende Erlöse im Wesentlichen im Auslandsgeschäft und Giroverkehr zu verzeichnen waren, entwickelten sich im Wesentlichen die Vermittlungserlöse aus dem Bauspar- und Versicherungsgeschäft rückläufig.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind um 6,4 % gestiegen. Der Anstieg ist sowohl auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen als auch auf insbesondere inflationsbedingt steigende andere Verwaltungsaufwendungen zurückzuführen.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,9 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) mit 0,1 % der DBS über dem Vorjahreswert.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 59,6 % (Vorjahr 62,8 %).

Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 32,8 Mio. EUR um 8,2 Mio. EUR ungünstiger aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren maßgeblich die Zuführungen zu den Vorsorgereserven nach § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB).

Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,2 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) auf dem Niveau des Vorjahres.

Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich um 1,8 Mio. EUR auf einen Saldo von 0,3 Mio. EUR. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus rückläufigen Erträgen aus Rückstellungsauflösungen.

Mit 2,3 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 0,2 Mio. EUR höheres Jahresergebnis aus.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,05 %.

2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann trotz der eingebrochenen Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld-und Kapitalmärkten auf ein zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung können die geschäftliche Entwicklung, die Entwicklung der Ertragslage und die Finanzlage als zufriedenstellend beurteilt werden. Die Vermögenslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

3. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

4. Risikobericht

4.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienkursrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden-und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 36,0 35,1 97,5
Eigengeschäft 7,0 5,1 73,4
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 213,0 150,9 70,9
Spreadrisiko 42,0 30,2 72,0
Aktienkursrisiko 9,0 3,4 37,8
Immobilienrisiko 41,0 37,1 90,6
Beteiligungsrisiko 16,0 14,1 87,8
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 17,0 11,4 66,8
Operationelles Risiko 19,0 19,1 100,4
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 400,0 306,4 76,6

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2025. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen von 13,15 % im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren)

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Blankokreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kreditbasket-Transaktionen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 62,18 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 33,68 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden bei den Krediten an Unternehmen und öffentlichen Haushalten mit 22,59 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie an das verarbeitende Gewerbe mit 10,81 %. Darüber hinaus entfallen 9,25 % auf die Ausleihungen an die Branche Beratung, Planung, Sicherheit.

Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:

Größenklassen Kreditvolumen
Mio. EUR %
0 bis 1 Mio. EUR 1.998,0 47,5
> 1 bis 5 Mio. EUR 811,3 19,3
> 5 bis 10 Mio. EUR 460,6 10,9
> 10 bis 25 Mio. EUR 516,9 12,3
> 25 Mio. EUR 421,5 10,0

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Ausfallwahrscheinlichkeit
in %
Anzahl in % Volumen
in %
1 bis 10 < 3,0 % 95,7 95,8
11 bis 15 (C) 3,0 % bis 45,0 % 3,3 2,1
16 bis 18 > 45,0 % 0,7 1,2
Ohne Note --- 0,3 0,9

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Konzentrationsrisiko beim Blankovolumen, da die 30 größten Blankovolumen zum Stichtag 31.12.2023 einen Anteil von ca. 28,45 % am gesamten Blankovolumen besitzen.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 9.817 9.038 997 900 16.958
Rückstellungen 1.287 732 851 62 1.106
Pauschalwertberichtigungen 4.925 1.343 0 0 6.268
Pauschale Rückstellungen 1.606 449 0 0 2.055
Gesamt 17.635 11.562 1.848 962 26.387

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte (inkl. Tages-/ Termingelder und Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute) umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 780,6 Mio. EUR im Wertpapierbereich und rund 167,7 Mio. EUR an Immobiliendirektbeständen. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (616,6 Mio. EUR) sowie sonstige Investmentfonds (113,9 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Standard & Poor's AAA bis BBB+ BBB bis BBB- BB+ bis BB- B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 621,1 10,9 34,6 0,0 0,0 113,9
31.12.2022 689,7 27,2 26,8 0,0 0,0 151,1

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 208,9 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

4.2.2 Markpreisrisiko

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR".

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -103.753 120.148
in % der Eigenmittel -21,2 +26,1

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Excel"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

4.2.3 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen.

4.2.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

4.2.5 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im adversen Szenario (Schwerer konjunktureller Abschwung)

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Überleitung der IT-Risiken aus dem Risikokatalog in das Risikomanagement der operationellen Risiken

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.2.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 76,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als herausfordernd.

5. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.

Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt.

Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

5.1 Rahmenbedingungen

Die Wirtschaftstätigkeit ist auch zu Beginn des Jahres 2024 durch einige sich addierende externe Einflüsse weiter gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen nicht vom Einsetzen einer deutlichen Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 lediglich ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).

Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).

Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

5.2 Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.

Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt.

Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.

Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik und durch einen Fachkräftemangel belastet werden können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Chancen sehen wir vor allem in einem verstärkten energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen.

Darüber hinaus kann unser umfassender Beratungsansatz positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge liefern. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

5.3 Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem leichten Wachstum, vorrangig getragen aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden. Gleichzeitig wollen wir den Bestand an Schuldscheindarlehen weiter zurückführen.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg aus. Dies ist auf die prognostizierte Entwicklung bei all unseren Kundengruppen zurückzuführen.

Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten Rückgang der Bilanzsumme.

5.4 Vermögenslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und des sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB).

Aufgrund unserer angemessenen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG und § 10 Abs. 3 KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können.

5.5 Finanzlage

Nach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien - wie in der Risikostrategie definiert - größer als fünf Wochen sein. In Erwartung erhöhter Liquiditätsabflüsse haben wir zusätzliche Liquiditätspuffer aufgebaut.

5.6 Ertragslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und des sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.

Ursächlich ist ein Rückgang der Zinsspanne, sowie ein leicht steigender Provisionsüberschuss und ein deutlich steigender Verwaltungsaufwand.

Wir gehen von einem deutlichen Anstieg der Cost-Income-Ratio aus.

Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnen wir aufgrund deutlich steigender Risikovorsorge im Kreditgeschäft mit deutlich höheren Belastungen. Wir erwarten aus dem Kreditgeschäft sowie aus den Wertpapieren schlechtere Bewertungsergebnisse.

Damit gehen wir von einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus.

5.7 Gesamtaussage

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer negativen Entwicklung der Ertragslage.

Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt deutlich negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

 

Bamberg, 28. März 2024

Sparkasse Bamberg

Vorstand

Stephan Kirchner

Thomas Schmidt

 

Bamberg, 24. April 2024

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Oberbürgermeister Andreas Starke

der Sparkasse Bamberg
Sitz Bamberg
eingetragen beim Amtsgericht Bamberg
Handelsregister-Nr. HRA 9993

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 26.074.228,58 27.627
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 36.623.294,20 37.073
62.697.522,78 64.700
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 508.295.903,68 393.120
b) andere Forderungen 79.459.928,42 209.175
587.755.832,10 602.294
4. Forderungen an Kunden 3.076.446.167,65 3.004.077
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.218.073.193,90 EUR (1.172.055)
Kommunalkredite 122.782.200,25 EUR (128.326)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 9.867.500,00 9.914
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
9.867.500,00 9.914
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 124.913.442,45 203.395
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 124.913.442,45 EUR (203.395)
bb) von anderen Emittenten 470.969.595,08 499.372
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 267.505.691,53 EUR (312.278)
595.883.037,53 702.767
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
605.750.537,53 712.681
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 113.882.139,16 150.956
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 54.251.604,37 54.095
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.838.629,64 EUR (1.839)
an Wertpapierinstituten 101.000,00 EUR (101)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 9.642.875,86 10.257
darunter:
Treuhandkredite 9.642.875,86 EUR (10.257)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.306,00 21
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
6.306,00 21
12. Sachanlagen 169.831.650,55 171.216
13. Sonstige Vermögensgegenstände 26.964.195,06 27.407
14. Rechnungsabgrenzungsposten 3.451.640,03 3.335
Summe der Aktiva 4.710.680.471,09 4.801.039

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 9.187.959,17 5.965
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 258.805.313,97 430.566
267.993.273,14 436.531
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 575.799.929,04 805.915
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 46.559.743,83 44.155
622.359.672,87 850.070
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.337.404.155,25 2.772.844
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 886.210.115,88 191.287
3.223.614.271,13 2.964.131
3.845.973.944,00 3.814.201
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 36.422.225,76 35.006
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
36.422.225,76 35.006
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 9.642.875,86 10.257
darunter:
Treuhandkredite 9.642.875,86 EUR (10.257)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.479.340,72 3.038
6. Rechnungsabgrenzungsposten 2.236.641,09 1.165
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.560.734,00 18.848
b) Steuerrückstellungen 1.975.880,10 1.379
c) andere Rückstellungen 14.741.918,31 15.605
35.278.532,41 35.832
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 5
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 315.700.000,00 275.400
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 1.022.583,76 1.023
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 189.082.297,71 186.985
189.082.297,71 186.985
d) Bilanzgewinn 1.848.756,64 1.597
191.953.638,11 189.605
Summe der Passiva 4.710.680.471,09 4.801.039
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 130.749.535,81 128.131
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
130.749.535,81 128.131
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 310.048.696,61 356.118
310.048.696,61 356.118

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 84.594.017,58 52.977
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (20)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 8.034.206,04 6.629
92.628.223,62 59.607
2. Zinsaufwendungen 27.385.880,98 2.688
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 96.903,64 EUR (2.252)
65.242.342,64 56.918
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 4.306.654,54 4.066
b) Beteiligungen 2.461.218,43 1.632
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
6.767.872,97 5.698
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 32.691.195,44 33.173
6. Provisionsaufwendungen 1.311.278,02 1.503
31.379.917,42 31.670
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 13.727.450,85 13.582
9. (weggefallen)
117.117.583,88 107.868
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 32.109.629,02 30.652
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.199.103,04 9.223
darunter:
für Altersversorgung 2.863.813,34 EUR (3.217)
41.308.732,06 39.875
b) andere Verwaltungsaufwendungen 21.621.744,23 19.218
62.930.476,29 59.094
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 5.678.971,59 5.642
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.156.852,73 4.955
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.281.366,81 5.213
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
5.281.366,81 5.213
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 19.382
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 12.760.911,84 0
12.760.911,84 19.382
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 40.300.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 11.530.828,30 13.584
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.058.095,93 11.345
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 123.975,73 141
9.182.071,66 11.487
25. Jahresüberschuss 2.348.756,64 2.097
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
2.348.756,64 2.097
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
2.348.756,64 2.097
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 500.000,00 500
b) in andere Rücklagen 0,00 0
500.000,00 500
29. Bilanzgewinn 1.848.756,64 1.597

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt.

Wertpapiere

Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie Teile der Wertpapiere des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei dem anderen Teil der festverzinslichen Wertpapiere des Anlagebestandes werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Anteile an einem Investmentvermögen, die als Sondervermögen ausgestaltet sind, werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Illiquiditätsabschlag bewertet.

Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet.

Beteiligungen

Beteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 bis 80 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Für geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände und für geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 1.000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 239 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten sowie der Zahlungsverkehrskosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Zahlungsverkehrserträge sowie Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Strukturierte Finanzinstrumente

Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine getrennte Bilanzierung.

Derivative Finanzinstrumente

Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps und Swaptions wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

Credit Default Swap (CDS), bei denen die Sparkasse als Sicherungsgeber eine Zahlung nur bei Ausfall leisten muss und die sie bis zur Endfälligkeit halten wird, werden wie eine übernommene Bürgschaft bilanziert (gestellte Kreditsicherheit). Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn am Abschlussstichtag mit dem Eintritt des Kreditereignisses ernsthaft zu rechnen ist.

Credit Default Swaps (CDS) werden zur Absicherung von Forderungen eingesetzt ohne dass eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB zugeordnet wurde. Da die Sparkasse diese CDS bis zur Endfälligkeit halten wird, werden sie nicht eigenständig bilanziert, sondern nur bei der Bewertung der jeweils abgesicherten Forderung berücksichtigt (erhaltene Kreditsicherheit).

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 78.591 141.199
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 5.000 --
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 30.000 155.000
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre -- 20.000
- mehr als fünf Jahre 30.000 20.000

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 14.547 14.547
- nachrangige Vermögensgegenstände 1.300 1.400
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 71.761 78.471
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 256.879 249.595
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 936.999 932.849
- mehr als fünf Jahre 1.665.636 1.581.553
- mit unbestimmter Laufzeit 142.680 159.664

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 94.944 123.982
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), 602.132 709.242
davon sind
- börsennotiert 505.476 599.110
- nicht börsennotiert 96.656 110.132
- Nicht mit dem Niederstwert bewertet:
- Buchwert 164.950 164.950
davon entfällt auf börsenfähige Wertpapiere 164.950 164.950
- Beizulegender Zeitwert 148.145 140.468

Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um notenbankfähige Wertpapiere von Kreditinstituten, Pfandbriefe und Credit Linked Notes.

Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil diese auf die Entwicklung der Marktzinsen zurückzuführen sind und eine Einlösung zum Nennwert erwartet wird.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, 6.848 47.280
davon sind
- börsennotiert 6.848 47.280
- nicht börsennotiert -- --

Anteile an Investmentvermögen

An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz Marktwert zu Buchwert
TEUR
Ertragsausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Immobilienfonds
- mondial medicofonds Deutschland I 23.179 20.000 +3.179 663
- Deutsche Investment - Wohnen III 36.008 20.000 +16.008 560

Für eine Rückgabe von Anteilen des mondial medicofonds Deutschland I sollte 12 Monate vorher gekündigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird ein Rücknahmeabschlag in Höhe von 5 % auf den zurückzuzahlenden Betrag erhoben, der der Fondsgesellschaft zusteht.

Anteile des Fonds Deutsche Investment - Wohnen III können zum Monatsletzten des Kalendermonats, der dem Zugang der Rückgabeerklärung folgt, zurückgegeben werden.

Die Fondsanteile sind dem Anlagevermögen zugeordnet.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,4 1.859.741 ---
(31.12.2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad 0,3 697.089 51.994
Homburg v.d. Höhe (30.09.2022) (2021/2022)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,8 474.303 ---
(31.12.2023)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,6 1.330.461 ---
(30.06.2023)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 3.285.298 ---
(31.12.2022)
Bayern Card-Services Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 1,8 2.792 2.942
(31.12.2022)
IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München 1,7 23.173 2
(31.12.2022)
S-Immo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, München 1,6 5.500 809
(31.12.2022)

Darüber hinaus ist die Sparkasse Bamberg an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 1,8
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 1,3

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die Sachanlagen entfallen mit 22.794 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 2.110 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen werden Barsicherheiten für die Bankenabgabe des Restrukturierungsfonds in Höhe von 895 TEUR (im Vorjahr 727 TEUR) bilanziert. Davon wurden im Berichtsjahr 168 TEUR zugeführt. Der Sachaufwand hat sich dadurch entsprechend reduziert.

Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 30 TEUR (im Vorjahr 34 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag.

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,1 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 836 238.739 23.293
Zugänge -- 4.270 453
Abgänge -- 471 684
Umbuchungen -- -- --
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 836 242.538 23.062
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 815 67.523 0
Abschreibungen im Geschäftsjahr 15 5.664 --
Zuschreibungen im Geschäftsjahr -- 11 --
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen -- -- --
im Zusammenhang mit Abgängen -- 470 --
im Zusammenhang mit Umbuchungen -- -- --
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 830 72.706 0
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 6 169.832 23.062
Stand am 31.12. des Vorjahres 21 171.216 23.293
Bilanzposten Buchwert 31.12.2022 *)
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Buchwert 31.12.2023 *)
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 321.892 9.243 331.135
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 150.956 -43.073 107.883
Beteiligungen 54.095 157 54.252

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 265.895 261.600
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 257.615 355.635
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 9.123 83.758
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 24.145 123.992
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 90.392 97.196
- mehr als fünf Jahre 135.141 127.284

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 2 1
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 43.937 43.360
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.555 743
- mehr als fünf Jahre 66 51
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 400.651 77.429
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 293.346 75.756
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 176.792 37.441
- mehr als fünf Jahre 15.147 661

Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Posten 3 a) begebene Schuldverschreibungen
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 1.500 5.200

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 1.067 TEUR (im Vorjahr 121 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 44.736 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 44.737 TEUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 1: Eventualverbindlichkeiten

Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine weiteren wesentlichen Erkenntnisse bekannt geworden, die eine über die Risikovorsorge hinausgehende Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche.

Posten 2: Andere Verpflichtungen

Wir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 1. a): Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften

In dem Posten sind Erträge aus der Abzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 32 TEUR (im Vorjahr 5 TEUR) enthalten.

Posten 2: Zinsaufwendungen

In dem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 17 TEUR (im Vorjahr 15 TEUR) enthalten.

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge aus der Vermietung eigener Immobilien zu etwa 67 % und Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen zu etwa 10 % als wesentliche Einzelbeträge.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 607 TEUR (im Vorjahr 799 TEUR) und Erträge aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von Rückstellungen in Höhe von 46 TEUR (im Vorjahr 1 TEUR) enthalten.

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" der Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwendungen aus der Vermietung eigener Immobilien zu etwa 54 % als wesentlichen Einzelbetrag.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 286 TEUR (im Vorjahr 385 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 265 TEUR (im Vorjahr 675 TEUR) enthalten.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 24. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 239 TEUR.

Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche Vorschriften

Die Sparkasse Bamberg fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MiStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung.

SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps 10.000 64.188 -- 74.188
Zinsoptionen
- Käufe -- 3.000 -- 3.000
- insgesamt - 10.000 67.188 -- 77.188
Davon Handelsgeschäfte -- -- -- --
Davon Deckungsgeschäfte -- -- -- --
Risiken aus Kreditderivaten
Credit Default Swaps
- Sicherungsnehmer 1.500 34.700 -- 36.200
- insgesamt - 1.500 34.700 -- 36.200
Davon Handelsgeschäfte -- -- -- --
Davon Deckungsgeschäfte -- -- -- --

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Zinsrisiken
Zinsswaps 1 74.188 689 1.134 -- --
Zinsoptionen
- Käufe 3.000 76 -- 89 Aktiva 13
- insgesamt - 77.188 765 1.134 89 Aktiva
Risiken aus Kreditderivaten
Credit Default Swaps
- Sicherungsnehmer 36.200 138 94 -- --
- insgesamt - 36.200 138 94 -- --

1 Zinsswaps mit einem negativen Marktwert von 1.134 TEUR und einem positiven Marktwert von 689 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten.

Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte von europäischen Swaptions werden auf der Basis des Modells Black 76 ermittelt. Grundlage der Bewertung sind die Diskontierungskurven und die jeweils zugeordnete maßgebliche Volatilität, die von Refinitiv bezogen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizite Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Bamberg Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 29.448 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.282 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 51.266 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.073 TEUR, die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates 234 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2023 11.844 TEUR zurückgestellt. Die laufenden Bezüge für diesen Personenkreis betrugen im Geschäftsjahr 859 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 922 TEUR gewährt. Die Mitglieder des Vorstandes beanspruchten keine Kredite.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
- für Abschlussprüfungsleistungen 199
davon für das Vorjahr 5
- für andere Bestätigungsleistungen 39
davon für das Vorjahr 0

Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüf erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Andreas Starke Oberbürgermeister der Stadt Bamberg
Stellvertretender Vorsitzender: Johann Kalb Landrat des Landkreises Bamberg
Mitglieder: Helga Bieberstein Pflegedienstleiterin, Kreisrätin
Rüdiger Gerst Bürgermeister der Gemeinde Kemmern, Kreisrat
Jonas Glüsenkamp 2. Bürgermeister der Stadt Bamberg
Dr. Franz-Wilhelm Heller Rechtsanwalt, Stadtrat
Beate Klug Geschäftsführende Gesellschafterin Irene Steiger GmbH & Co. KG
Wolfgang Möhrlein Bürgermeister der Gemeinde Litzendorf, Kreisrat
Walter Schweinsberg Bis 31.12.2023 Geschäftsführer Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG Ab 01.01.2024 Geschäftsführer im Ruhestand
Michael Sitzmann Rolladen- und Jalousiebaumeister, Kreisrat
Klaus Stieringer Geschäftsführer Stadtmarketing Bamberg e.V., Stadtrat
Heribert Trunk Geschäftsführender Gesellschafter BI-LOG Service Group GmbH

Vorstand

Vorsitzender: Stephan Kirchner
Mitglieder: Thomas Schmidt

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende ist Mitglied im Verwaltungsrat der LBS Süd.

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023
Vollzeitkräfte 329
Teilzeit- und Ultimokräfte 270
599
Auszubildende 29
Insgesamt 628

 

Bamberg, 28. März 2024

Sparkasse Bamberg

Vorstand

Stephan Kirchner

Thomas Schmidt

 

Bamberg, 24. April 2024

Sparkasse Bamberg

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Oberbürgermeister Andreas Starke

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Bamberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Bamberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Bamberg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 117.118 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 492.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 11.531 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 9.058 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Bamberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Bamberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Bamberg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen.

Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt.

Unsere Schlussfolgerungen

Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG

Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG

Prüfung von Kreditpooling Transaktionen zu Sparkassen-Kreditbaskets

Verantwortliche Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Roland Hoffmann.

 

München, den 6. Mai 2024

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern

Schmidt, Wirtschaftsprüferin

Hoffmann, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES VERWALTUNGSRATES

Der Verwaltungsrat hat während des Berichtsjahres 2023 die ihm nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen obliegenden Aufgaben, die auch die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes umfassen, wahrgenommen. Er wurde vom Vorstand in sechs Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage, grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über sonstige wichtige Angelegenheiten der Sparkasse unterrichtet. Im Rahmen der Risikoberichterstattung gemäß Mindestanforderungen der Bankenaufsicht an das Risikomanagement (MaRisk) informierte der Vorstand den Verwaltungsrat über die erstellten Risikoberichte.

Der von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der heutigen Sitzung festgestellt. Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt.

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes beschloss der Verwaltungsrat, den Bilanzgewinn von 1.848.756,64 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Bamberg, 24. Juni 2024

Sparkasse Bamberg

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Oberbürgermeister Andreas Starke

Nachhaltigkeitsbericht 2023

Berichtsparameter

Allgemeine Informationen

Unternehmensdaten

Sparkasse Bamberg

Carl-Meinelt-Str. 10

96050 Bamberg

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Nutzung von Rahmenwerken

Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt. Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G.

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Haltung Referenzen
H1 Allgemeine Informationen GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28
H2 Geschäftsmodell GRI SRS 2021: 2-6, 2-22
H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H4 Grundsätze der Unternehmensführung GRI SRS 2016: 405-1 GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement GRI SRS 2016: 413-1, 417-1 GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29
H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele GRI SRS 2016: 201-2GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-13, 2-17, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-2, 3-3
H7 Implementierung in Prozesse und Controlling GRI SRS 2021: 2-13
H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2
H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1, 412-2, 412-3 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung GRI SRS 2016: 204-1, 308-1, 308-2, 408-1, 409-1, 414-1, 414-2 GRI SRS 2021: 2-6
H13 Umweltbelange GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1 GRI SRS 2018: 303-5 GRI SRS 2020: 306-3 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1 GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3
H16 Gesundheit und Wohlergehen GRI SRS 2016: 401-3 GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Haltung Referenzen
H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3
H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende GRI SRS 2016: 205-2 GRI SRS 2021: 2-23, 2-26
H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1 GRI SRS 2019: 207-1 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H20 Dialog mit Anspruchsgruppen GRI SRS 2016: 413-1 GRI SRS 2021: 2-25, 2-29

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Produkte Referenzen
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1

Berichtsperiode

1. Januar bis 31. Dezember 2023

Berichtsinhalte

Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen der turnusmäßigen Statusberichte seitens des Projektcontrollings eingebunden.

Die Sparkasse Bamberg stellt zum Berichtsjahr 2023 auf den Sparkassenstandard um. Die Wesentlichkeitsanalyse wird zum CSRD-Standard im Folgejahr ergänzt.

Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.

Kontakt

Marian Tögel

Multiprojektmanager

0951-1898-2114

marian.toegel@skba.de

Fabian Bergmann

Nachhaltigkeitskoordinator

0951-1898-2111

fabian.bergmann@skba.de

Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage

Finanzpublikationen | Sparkasse Bamberg (sparkasse-bamberg.de)

Geschäftspolitik

Öffentlicher Auftrag

Die Sparkasse Bamberg ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie wurde im Jahr 1825 errichtet, um im Gebiet ihres kommunalen Trägers die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Freistaats Bayern niedergelegt und umfasst unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.

Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig.

Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

Den Wandel zu mehr Nachhaltigkeit anzugehen ist uns wichtig. Die Unternehmen stehen bei den Themen Energieeffizienz, Energieerzeugung, E-Mobilität und regulatorischen Anforderungen vor großen Herausforderungen. Deshalb unterstützen wir aktiv die Transformation des Mittelstandes mit umfassender Beratung, kontinuierlicher Begleitung und individuellen Finanzierungen.

Wertschöpfung und Lieferkette

Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassenverband Bayern und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote.

Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.

Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.

Organisationsprofil

Allgemeine Informationen

Wesentliche Daten per 31.12.2023 Wert Vorjahr
Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt 628 659
Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) 492 527
Anzahl Auszubildende und Trainees 33 33
Anzahl Filialen (personenbesetzt) 28
Anzahl SB-Filialen 17 11
Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) 62
Anzahl Geldausgabeautomaten 54 54
Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 29 28
Anzahl Ein- und Auszahlautomaten 28 28
Anzahl Privatgirokonten 117.559 116.985
Anzahl Geschäftsgirokonten 12.665 12.163
Bilanzsumme in T€ 4.710.680 4.801.039
Gesamteinlagen in T€ 3.845.974 3.814.201
Kreditvolumen in T€ 3.076.446 3.004.077
Eigenkapital in T€ 191.954 189.605

Vorstand

Stephan Kirchner, Vorstandsvorsitzender

Thomas Schmidt, Vorstandsmitglied

Verwaltungsrat

Andreas Starke Verwaltungsratsvorsitzender
Johann Kalb stv. Verwaltungsratsvorsitzender
Helga Bieberstein Verwaltungsratsmitglied
Rüdiger Gerst Verwaltungsratsmitglied
Jonas Glüsenkamp Verwaltungsratsmitglied
Dr. Franz-Wilhelm Heller Verwaltungsratsmitglied
Beate Klug Verwaltungsratsmitglied
Wolfgang Möhrlein Verwaltungsratsmitglied
Walter Schweinsberg Verwaltungsratsmitglied
Michael Sitzmann Verwaltungsratsmitglied
Klaus Stieringer Verwaltungsratsmitglied
Heribert Trunk Verwaltungsratsmitglied

Verwaltungsrat

Stephan Kirchner Vorstand
Thomas Schmidt Vorstand

Träger

Kommunale Trägerkörperschaft (Art. 4 SpkG) der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Bamberg, dem als Mitglieder der Landkreis Bamberg und die kreisfreie Stadt Bamberg angehören.

Rechtsform

Die Sparkasse ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.

Beteiligungen Anteil
in %
Direkte Beteiligung
Beteiligungen S-Finanzgruppe
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,4 Ja
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d. Höhe 0,3 Ja
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,8 Ja
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,6 Ja
Bayern Card-Services Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 1,8 Ja
IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München 1,7 Ja
S-Immo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, München 1,6 Ja
Sonstige Beteiligungen
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 1,8 Ja
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 1,3 Ja

Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen

Die Sparkasse Bamberg ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen.

Geschäftsgebiet und wichtige Märkte

Der Geschäftsbezirk der Sparkasse umfasst den Landkreis Bamberg und die Stadt Bamberg.

Geschäftsbereiche

Marktbereiche Nord, Süd, Medialer und Zentraler Vertrieb, Businesskunden sowie Eigenhandel

Consulting

Interne Revision

Kommunikation

Marktfolge Aktiv/Recht/Passiv

Organisation

Personal

Unternehmenssteuerung

Vorstandsservice

Beauftragtenwesen

Wichtige Produkte und Dienstleistungen

Privatkunden

Konten & Karten

Absicherung

Altersvorsorge

Kredit & Konsum

Sparen & Anlegen

Wohnen & Immobilien

Businesskunden

Service & Liquidität

Investitionen

Risiken

Internationale Aktivitäten

Mitarbeitergewinnung & -bindung

Nachfolgeregelung

Wichtige Kundengruppen

Privatkunden

Servicekunden

Komfortkunden

Junge Erwachsene

Individualkunden

Private Banking

Businesskunden

Geschäftskunden

Gewerbekunden

Firmenkunden

Unternehmenskunden

Kommunen

Heil- und Freiberufe

Grundsätze der Unternehmensführung

Bericht zur Unternehmensführung

Grundlagen der Unternehmensführung

Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat folgende Grundlagen:

Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.

Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlichrechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (Bayerisches Sparkassengesetz, Bayerische Sparkassen-Ordnung, Satzung des Sparkassenverbandes Bayern). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben.

Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Bayern.

"Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse

Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

1. Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

2. Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.

3. Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

4. Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.

5. Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Sparkasse

Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes. (Satzung der Sparkasse Bamberg)

Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Aufsichtsrats

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Nähere Angaben zu den oben genannten Themen befinden sich auch im Abschnitt "Corporate Governance".

Vergütung

Die Sparkasse Bamberg ist als kleines und nicht komplexes Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR einzustufen. Sie ist nicht börsennotiert und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 1 CRR. Daher besteht keine Offenlegungspflicht gemäß Art. 450 CRR. Da der Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 2 CRR eröffnet ist, besteht ebenfalls keine Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 der Institutsvergütungsverordnung.

Diversität im Vorstand

Die Sparkasse hat eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand im Einsatz. Hierin hat sie festgelegt, dass sie Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand anstrebt. Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder wird auf Vielfalt hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualitäten und Kompetenzen geachtet und dabei insbesondere die Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Als Sparkasse Bamberg bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit: Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz der natürlichen Umwelt. Künftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Mit unserer unternehmerischen Haltung, unseren Produkten und gesellschaftlichen Initiativen wollen wir uns als Sparkasse für die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks unserer Region sowie für die Verbesserung der für alle frei zugänglichen Lebensqualität einsetzen. Aus diesem Grund hat die Sparkasse Bamberg am Ende des Jahres 2020 die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet.

Ein Nachhaltigkeitsverständnis wurde vom Vorstand verabschiedet. Das derzeitige Ambitionsniveau stellt die unterzeichnete Selbstverpflichtung dar. Es wurden ein Steuerungs sowie ein Arbeitskreis zur Erarbeitung von Maßnahmen installiert. Darüber hinaus wurde die Stelle eines Nachhaltigkeitsmanagers geschaffen.

Gesamtverantwortlich für die Umsetzung ist der Vorstand der Sparkasse Bamberg. Die operative Steuerung liegt beim Unternehmensbereich Unternehmenssteuerung.

Corporate-Governance-Kodex und Compliance

Der Verhaltenskodex/Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse Bamberg bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln und Zwischenmenschlicher Umgang für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der Verhaltenskodex/Corporate-Governance- Kodex trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Bamberg. Dieser ist für alle Mitarbeiter im Intranet veröffentlicht und einsehbar.

In der Sparkasse Bamberg besteht zudem ein funktionierendes Hinweisgebersystem. Die Mitarbeiter können hier anonym bzw. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz auch personalisiert Meldungen abgeben. Die Meldungen werden den Vorgaben entsprechend vertraulich behandelt. Informationen sind für die Mitarbeiter jederzeit im Intranet abrufbar. Änderungen im Bereich des Hinweisgebersystem werden den Mitarbeitern zeitnah mitgeteilt.

Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung keine Berichterstattung
Corporate Governance Kodex vorhanden
Diversitätsrichtlinie für den Vorstand vorhanden
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit Funktion
Bereich
Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene Vorstandsvorsitzender
Operative Verantwortung Nachhaltigkeitskoordinator

Kundenberatung und Beschwerdemanagement

Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher

In 28 Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.

Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens-und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 30.270 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept durch.

Unser Qualitätsversprechen

1. Wir machen es den Menschen einfach, ihr Leben besser zu gestalten.

2. Wir sind der Vertrauenspartner unserer Kunden und haben immer eine Lösung.

3. Wir leben Nähe digital und persönlich - wann, wo und wie sie uns brauchen.

4. Wir zeigen Möglichkeiten auf - die Qualität unserer Leistung schafft Sicherheit und Mehrwert.

5. Wir stärken durch unseren ökonomischen Erfolg die Region und übernehmen nachhaltig gesellschaftliche Verantwortung.

6. Wir wirtschaften nachhaltig - das bedeutet für uns Erträge sozial, ökologisch und verantwortungsvoll zu erwirtschaften.

Produktverantwortung

Die Sparkasse Bamberg bekennt sich zu ihrer Produktverantwortung und nimmt diese für die von ihr vertriebenen Produkte und Dienstleistungen umfassend wahr. Unsere Vorgaben für Produktverantwortung definieren die Elemente unseres verantwortungsbewussten und integren Verhaltens gegenüber allen Kundinnen und Kunden - von der Entwicklung eines Produkts oder einer Dienstleistung bis hin zum auf die individuellen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zugeschnittenen Beratung. Zu den Themen, auf die die Sparkasse Bamberg im Rahmen ihrer Produktverantwortung besonderen Wert legt, gehören u. a.

das sorgsame Vorgehen bei der Entwicklung von neuen Produkten und bei der Umsetzung neuer produktbezogener Anforderungen,

eine umsichtige und ganzheitliche Kundenberatung,

die Vermeidung von Überschuldung,

eine klare, verständliche und ausgewogene, Chancen und Risiken benennende Kommunikation sowie

der gute und transparente Umgang mit Kundenimpulsen bzw. Interessenskonflikten.

→ Produktverantwortung

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und -kunden sowie Firmenkunden. Diese werden durch After-Sales-Standardbefragungen der Sparkassen-Finanzgruppe zum Finanzkonzept erhoben.

Im Anschluss an die Befragungen stellen wir Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig entsprechende Maßnahmen um.

Unsere Kundenzufriedenheit - ermittelt mit dem Top-3-Box-Wert - beträgt im Jahr 2022 [87 %].

Die Kundenzufriedenheit speziell zur Betreuung und Beratung unserer Kundinnen und Kunden beträgt im Jahr 2022 [80 %].

Die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer privaten Kundinnen und Kunden als Ausdruck der Kundenbindung beträgt im Jahr 2022 [87 %].

Das Zielsystem der Sparkasse orientiert sich an der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit einbezogen.

Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept Anzahl
Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt 30270
Davon:
Privatkundinnen/-kunden 29370
Firmenkunden 900
Indexwerte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung Punkte
Kundenzufriedenheitsindex Privatkundinnen/-kunden 55
(2022)
Kundenbindungsindex Privatkundinnen/-kunden 71
(2022)
Kundenzufriedenheitsindex Firmenkunden 50
(2023)
Kundenbindungsindex Firmenkunden 64
(2023)

Die Umfragen zur Kundenzufriedenheit werden für Privatkunden und Firmenkunden im jährlichen Wechsel durchgeführt.

Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung In %
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden 80
(2022)
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkunden 58
(2023)

Die Umfragen zur Kundenzufriedenheit werden für Privatkunden und Firmenkunden im jährlichen Wechsel durchgeführt.

Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung In %
Kundenzufriedenheit Privatkundinnen/-kunden 87
(2022)
Weiterempfehlungsbereitschaft Privatkundinnen/-kunden 87
(2022)
Kundenzufriedenheit Firmenkunden 68
(2023)
Weiterempfehlungsbereitschaft Firmenkunden 81
(2023)

Die Umfragen zur Kundenzufriedenheit werden für Privatkunden und Firmenkunden im jährlichen Wechsel durchgeführt.

Impuls- und Beschwerdemanagement

Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen.

Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse Bamberg (Preise und Hinweise | Sparkasse Bamberg (sparkasse-bamberg.de)) veröffentlicht. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden.

Im vergangenen Jahr wurden 440 Beschwerden im Beschwerdemanagement registriert. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um 37 Prozent, der mutmaßlich im Zusammenhang steht mit Beschwerden wegen Prämienspar-Verträgen. Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten werden im Rahmen des Beschwerdemanagements systematisch ausgewertet.

Durch Maßnahmen wie Sammlung und Informationsweiterleitung an interne Fachabteilungen, erneute Vermittlung spezifischer Schulungsinhalte, Gebührenanpassung und Abstimmungen mit externen Dienstleistern wurden eine Reihe von Kundenimpulsen in unsere Prozesse aufgenommen und Vorkehrungen getroffen, um vergleichbare Anlässe für Beschwerden in Zukunft zu vermeiden.

→ Beschwerdemanagement-Grundsätze

Beschwerdemanagement Anzahl
Erfasste Kundenbeschwerden insgesamt 440

Schlichtungsverfahren

Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse.

Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudspersonen, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.

→ Schlichtungsstelle

Schlichtungsverfahren Anzahl
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt 10
Davon zu:
Zahlungsverkehr und Kontoführung 1
Kreditgeschäft 0
Wertpapiergeschäft 1
Spargeschäft 8
Sonstiges 0
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) Anzahl
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 3
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 0
Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden 1
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 5
Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche 8

Im Jahr 2023 konnten hingegen insgesamt 17 Schlichtungsanträge abschließend bearbeitet werden. Davon 10 Verfahren, die in 2022 und 7 Verfahren, die in 2023 eingegangen sind. (3 Schlichtungsverfahren, die uns in 2023 erreicht haben, befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.)

Verhaltensstandards für Mitarbeitende

Rechtlicher Rahmen

Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.

Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Capital Requirements Regulation (CRR)

Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)

Gesetz über Geldwäsche (GwG)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Der Verhaltenskodex der Sparkasse Bamberg enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Bayern, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen.

Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Unternehmensinteresse, die Geschäftstätigkeit und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags langfristig zu gewährleisten und alle unternehmerischen Entscheidungen an dieser Aufgabe auszurichten.

Zu diesem Zweck arbeiten beide Organe vertrauensvoll und eng zusammen. Der Verwaltungsrat legt die geschäftspolitischen Richtlinien fest. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und bestimmt in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung. Er trägt ebenfalls Sorge für die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien (Compliance), während der Verwaltungsrat zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung ist.

Dazu ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Unternehmensführung relevanten Informationen insbesondere der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und der Compliance zu berichten.

Werte und Handlungsrichtlinien

Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert werden.

Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Sparkasse Bamberg verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren. Die Verhaltensregeln sind in der allgemeinen Dienstanweisung und dem Verhaltenskodex fixiert.

Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Sparkasse Bamberg liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkasse Bamberg eingebunden.

Die Sparkasse Bamberg duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen.

Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung. Um dies zu unterstreichen hat der Vorstand mit dem Personalrat eine Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet.

In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Sparkasse Bamberg gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Jeder Mitarbeitende unterzeichnet im Rahmen des Onboardings eine entsprechende Verpflichtungserklärung. Die Rollen- und Rechtevergaben wird anhand der Stellenbeschreibungen zentral durch den Unternehmensbereich Organisation vorgenommen und von den Führungskräften halbjährig rezertifiziert.

Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen.

Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Sparkasse Bamberg festgelegt und werden regelmäßig geschult.

Der Verhaltenskodex/Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse Bamberg bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfe in Konfliktsituationen. Er trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Bamberg. Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter im Intranet veröffentlicht und einsehbar.

In der Sparkasse Bamberg besteht zudem ein funktionierendes Hinweisgebersystem. Die Mitarbeiter können hier anonym bzw. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz auch personalisiert Meldungen abgeben. Die Meldungen werden den Vorgaben entsprechend vertraulich behandelt. Informationen sind für die Mitarbeiter jederzeit im Intranet abrufbar. Änderungen im Bereich des Hinweisgebersystem werden den Mitarbeitern zeitnah mitgeteilt.

Verhaltensstandards für Mitarbeitende Status
Wahrung des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes implementiert
Compliance Funktion nach MaRisk/ § 25 a KWG implementiert
Compliance Funktion nach MaComp (Kapitalmarkt- und Wertpapiercompliance) implementiert
Möglichkeit der Meldung von Fehlverhalten, Verdachtsfällen oder Missständen über das Hinweisgebersystem ("Whistle Blowing) implementiert
Geldwäscheprävention, Vermeidung doloser Handlungen und Anzeige relevanter Vorgänge bei den zuständigen Behörden implementiert
Kompetenzkatalog (z. B. bei Interessenkonflikten) implementiert

Sozialbelange

Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange

Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags. Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.

Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten

Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.

Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.

Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken.

Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".

Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot

Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.

Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.

Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge.

Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.

Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften

Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Förderengagements stehen in Einklang mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse.

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir unsere Wertschöpfung zu einem großen Teil in unserem Geschäftsgebiet realisiert. Direkte Ausschüttungen an unseren Träger stärken den Haushalt der Kommunen in unserem Geschäftsgebiet. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr einen wirtschaftlichen Beitrag in Höhe von 72.457.000 Euro zum Gemeinwesen geleistet.

Beitrag zum Gemeinwesen

Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 468.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 44.000 Euro, auf Bildung/Wissenschaft 50.000 Euro, auf die Kultur 158.000 Euro, auf den Sport 105.000 Euro, auf die Wirtschafts- und Strukturförderung 34.000 Euro sowie auf Sonstiges 77.000 Euro.

Damit erwirtschaftetes Kapital der örtlichen Gemeinschaft dauerhaft erhalten bleibt, hat die Sparkasse 2 Stiftungen gegründet. Mit der Stiftung für Kunst, Kultur und Denkmalpflege unterstützt sie Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur und Denkmalpflege. Das derzeitige Stiftungskapital beträgt 5,0 Mio. Euro. Insgesamt hat die Stiftung im Jahr 2023 Projekte mit 133.000 Euro gefördert. Die Zweite Stiftung der Sparkasse Bamberg ist die Bamberger-Wirtschaftstage Stiftung, zur Förderung und Unterstützung sozialer Zwecke in der Region Bamberg, mit einem Stiftungskapital von ca. 370.000 Euro. Sie hat im Berichtsjahr Projekte mit 20.000 Euro unterstützt.

Beitrag zum Gemeinwesen Volumen
in T€
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 9.058
Personalaufwand 41.309
Sachaufwand 21.622
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 468
Davon: Soziales 44
Davon: Bildung/Wissenschaft 50
Davon: Kultur 158
Davon: Sport 105
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung 34
Davon: Sonstiges 77
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 72.457

Dialog mit Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen der Sparkasse

Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

Anspruchsgruppen

Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider)

Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

Kommunikation mit Anspruchsgruppen

Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.

Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.

Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen hat eine Arbeitsgruppe im DSGV ein umfassendes Instrument zur Befragung und Analyse entwickelt. Damit können Sparkassen auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Anliegen, Perspektiven und Erwartungen aller ihrer Anspruchsgruppen zur Nachhaltigkeit ermitteln, vergleichen und in ihre Wesentlichkeitsanalysen (s. nächsten Abschnitt) einbinden. Der Basisfragebogen, mit dem alle Anspruchsgruppen die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkasse und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen beurteilen, wird für die Gruppen Mitarbeitende, Privatkunden und Firmenkunden zusätzlich um zielgruppenspezifischen Fragen ergänzt. Alle Anspruchsgruppen haben zudem die Möglichkeit, Freitexte einzugeben, welches ein umfassendes Feedback erlaubt.

Die Identifikation der Anspruchsgruppen der Sparkasse Bamberg ergibt sich aus der unternehmerischen Tätigkeit und der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts. Ein Prozess zur Identifizierung wurde bisher nicht aufgesetzt und ist derzeit auch nicht geplant.

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und des gesellschaftlichen Engagements betreibt die Sparkasse Bamberg einen stetigen Austausch mit den genannten Anspruchsgruppen. Der Austausch und die Dialoge erfolgen in unterschiedlichen Formaten und über unterschiedliche Kommunikationskanäle. Hierzu organisieren und veranstalten wir regelmäßige Kundenveranstaltungen wie die Bamberger Wirtschaftstage oder das Landwirteforum, führen Betriebserkundungen durch oder halten Vorträge in Schulen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Kommunikation mit unseren Kunden ist unser Qualitätsmanagement. Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Daher führen wir regelmäßig Kundenzufriedenheitsbefragungen (Sparkassen-Online-Kunden-Dialog, Sparkassen-Firmenkundendialog, Befragungen nach Finanzkonzeptgesprächen) über unterschiedliche Kontaktwege durch. Aus den Rückmeldungen der Kunden erhalten wir hilfreiche Ansatzpunkte, um unsere Kundenzufriedenheit und unsere Qualität stetig und nachhaltig zu erhöhen. Darüber hinaus dient zur Qualitätssteigerung unserer Beratung die Mitarbeiter Coaching Maßnahme, "Testkäufe auf Gegenseitigkeit - Kollegen lernen von Kollegen".

Zusätzlich liefert uns auch unsere S-Innovationswerkstatt wichtige Ansatzpunkte, von Mitarbeitern, zur nachhaltigen Verbesserung unserer Leistungen aber auch unseres ökologischen Fußabdrucks.

Kommunikation mit unseren Mitarbeitern findet aber auch über eine große Jahresauftaktveranstaltung, einen Infomarkt mit Workshops und Infoständen, ein Informationsforum statt sowie über regelmäßige Besprechungen, Mitarbeitergespräche und Führungskreise.

Die Sparkasse Bamberg ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern (SVB) und über diesen dem Deutschen Sparkassen und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Wir spenden nicht an Parteien und Politiker.

Zugänge zu Finanzdienstleistungen

Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region. Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden ein.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen

Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 117.559 Privatgirokonten (Vorjahr: 116.857) geführt, 41 davon waren Basiskonten (Vorjahr: 29).

Filialnetz und digitale Zugangswege

Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 28 Filialen (Vorjahr: 38) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.

An insgesamt 62 Standorten (Vorjahr: 54) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs-und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.

Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.

Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten 90.469 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 86.223) ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich: 137.700 Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard für Zahlungen im Handel - das sind 1.630.000 Zahlungen mehr als im Vorjahr. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt: Im Dezember 2023 waren 87,5 % Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone. Die Anzahl der Zahlungen mit der App "Mobiles Bezahlen" ist im Berichtsjahr im Trend.

Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.

2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der Sparkassen-Finanzgruppe für Geschäfts- und Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der Nutzung des S-Firmenkundenportals und der Business Center mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun mit der App jederzeit und überall die Übersicht über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen - auf Wunsch auch über Konten bei anderen Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware Lexoffice geladen werden.

Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Als Sparkasse sind wir eine Daten nutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität. Nähere Informationen dazu stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit Datenschutz - Ihre Angaben bleiben vertraulich - Sparkasse Bamberg (sparkasse-bamberg.de)

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Privatpersonen Anzahl
Privatgirokonten gesamt 117.559
Davon: Basiskonten 41
Filialnetz und digitale Zugangswege Anzahl
Filialen (personenbesetzt) 28
Fahrbare Filialen 0
SB-Filialen 17
SB-Geräte (Bankautomaten) 62
Geldausgabeautomaten 54
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 29
Ein- und Auszahlungsautomaten 28
Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking 90.469
Installationen der Sparkassen-Apps 42.560

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Sprachservices

Wir stellen besondere Angebote für benachteiligte Zielgruppen bereit z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, kranke Menschen.

Wir bieten auch fremdsprachige Leitfäden in türkischer/russischer/arabischer etc. Sprache an, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen. Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch, Tschechisch und Polnisch zur Verfügung sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.

Barrierefreiheit

Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus.

33 unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 33 Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.

"Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt."

Weitere Informationen werden auf der zentralen Seite www.sparkasse.de bereitgestellt. Hier gibt es zwei Fokusseiten zum Thema "Leichte Sprache" und "Barrierefreiheit".

Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Sparkasse Bamberg betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche an.

Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Deshalb schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen.

Förderung der wirtschaftlichen Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen

Fremdsprachige Leitfäden

Fremdsprachiges Online-Banking

Hausbesuche für Kranke und Ältere

Barrierefreiheit in der Sparkasse Anzahl
Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten 33
Davon: rollstuhlgerecht 33
Davon: sehbehindertenunterstützend -
Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend -

Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange

Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Nachhaltigkeits-und Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Umwelt Umweltbildung Schulprojekts "Energievision2050 - Unser Klima. Meine Energie. Deine Zukunft 2023
Interreligiöser Dialog Förderung von Toleranz Judentum live erleben 2023
Finanzielle Bildung Finanzielle Bildung und Kompetenz aufbauen Planspiel Börse 2023

Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.

Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.

Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse

Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.

Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben kann".

Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren.

Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO 2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).

Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet. Die strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur wurde im Geschäftsjahr 2023 erstmals durchgeführt.

Hierbei wurden Nachhaltigkeitsfaktoren aus allen drei ESG-Perspektiven ausgewählt und genauer analysiert. Als Zeitraum wurden maximal zehn Jahre betrachet. In einem ersten Schritt wurden Wirkungsketten der Faktoren und direkte und indirekte Auswirkungen mit potentiellen Konsequenzen für unser Geschäftsmodell aufgezeigt. Im nächsten Schritt wurden Folgen dargestellt, die wir für unsere wesentlichen Risikoarten aus dem Nachhaltigkeitsfaktor erkennen können. Insgesamt gewonnene Erkenntnisse wurden am Ende zusammengefasst und qualitativ bewertet. Diese Bewertung erfolgte nach dem erkennbaren Einfluss auf unser Geschäftsmodell. Im Gesamtüberblick konnte im Zeitraum von zehn Jahren kein Nachhaltigkeitsfaktor identifiziert werden, der eine wesentliche Auswirkung auf unser Geschäftsmodell aufzeigte.

Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.

Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.

Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten.

Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele

Nachhaltigkeitsmanagement

Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.

Nachhaltigkeitsverständnis

Der Vorstand der Sparkasse Bamberg hat sich klar zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:

Als Finanzdienstleister, aber auch als Anstalt des öffentlichen Rechts, haben wir einen öffentlichen Auftrag dem Gemeinwohl zu dienen. Unser Nachhaltigkeitsverständnis ist geprägt durch unseren öffentlichen Auftrag und der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften. Uns ist bewusst, dass unser Handeln ökonomische, wie auch ökologische Auswirkungen hat. Dabei haben wir immer die langfristigen Auswirkungen unserer Geschäftsentscheidungen im Blick und interpretieren unser gesamtes Geschäftsmodell als nachhaltig. Dies prägt auch unsere Geschäftsbeziehungen, unsere Beratungen und unsere Produktpaletten. Für uns intern bedeutet dies, dass wir Nachhaltigkeit in allen Facetten leben und umsetzen. Im Sinne der ESG-Kriterien, aber auch darüber hinaus. Unser Nachhaltigkeitsmanagement umfasst daher Ziele und Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich, Geschäftsbetrieb, bei Finanzierungen, im Eigengeschäft, sowie im lokalen Förderengagement.

Nachhaltigkeitsstrategie

Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen.

Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems. Wir werden die Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft sowie unserer Anspruchsgruppen weiterentwickeln. Als Sparkasse orientieren wir uns an den "Principles for Responsible Banking (PRB)" der Vereinten Nationen (UNEP FI), die nachfolgend aufgeführt sind.

Leitlinie 1: Strategische Ausrichtung

Wir werden unsere Geschäftsstrategie so ausrichten, dass sie in Übereinstimmung mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs), dem Pariser Klimaabkommen und wesentlichen nationalen und regionalen Rahmenwerken zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele beiträgt und den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Leitlinie 2: Auswirkungen und Zielsetzung

Wir werden die aus unseren Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen resultierenden positiven Auswirkungen auf Mensch und Umwelt fortwährend steigern. Zeitgleich werden wir die negativen Auswirkungen verringern und die entsprechenden Risiken managen. Dabei werden wir uns in der Entwicklung und Veröffentlichung von Zielvorgaben auf die Bereiche konzentrieren, in denen wir die größten Auswirkungen haben.

Leitlinie 3: Kundenbeziehungen

Wir werden vertrauensvoll mit unseren Kundinnen und Kunden zusammenarbeiten, um nachhaltige Arbeitsweisen zu ermutigen. Wir werden Kundinnen und Kunden darin unterstützen, Wirtschaftstätigkeiten so auszurichten, dass gemeinsamer Wohlstand für jetzige und künftige Generationen geschaffen wird.

Leitlinie 4: Stakeholder

Wir werden auf eigene Initiative hin relevante Anspruchsgruppen verantwortungsvoll zurate ziehen, einbinden und mit diesen partnerschaftlich zusammenarbeiten, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen.

Leitlinie 5: Governance und Unternehmenskultur

Wir werden unser Bekenntnis zu diesen Leitlinien durch eine wirksame Unternehmensführung ("Corporate Governance") und eine Unternehmenskultur des verantwortungsvollen Bankwesens umsetzen.

Leitlinie 6: Transparenz und Verantwortung

Wir werden regelmäßig unsere eigene und die kollektive Umsetzung der Leitlinien überprüfen. Für unsere positiven und negativen Auswirkungen und unseren Beitrag zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele übernehmen wir Verantwortung und stellen hierüber Transparenz her.

Nachhaltigkeitsziele

Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen haben wir und am "Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" und der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klima-freundliches und nachhaltiges Wirtschaften" (beide DSGV) orientiert.

Auf Basis der Geschäftsstrategie, unseres Nachhaltigkeitsverständnisses und der Risikoinventur haben wir erste Nachhaltigkeitsziele in die Geschäftsstrategie mit aufgenommen.

Strategische Nachhaltigkeitsziele

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Schadstoffemissionen CO 2 -neutraler Geschäftsbetrieb Reduzierung des Verbrauchs von fossilen Brennstoffen (Öl,Gas) bei der Heizung unserer betriebsnotwendigen Immobilien bis 2035
Mobilität der Mitarbeiter Verstärkte Nutzung digitaler Arbeitsformen Erhöhung Verhältnis Mitarbeiter mit Token zu aktiv Beschäftigten laufend
Nachhaltige Investitionen Handeln im Einklang mit den ESG-Kriterien Nachhaltigkeitscheck im Depot A über den Deka Treasury Kompass laufend
Nachhaltigkeitsverständnis Status
Bekenntnis des/der Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet
Bekenntnis des Gesamtvorstands unterzeichnet
Bekenntnis des Verwaltungsrats in Planung

Implementierung in Prozesse und Controlling

Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse

Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse. Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert.

Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist im Kreditbereich durch die Einführung des S-ESG-Scores erfolgt.

An anderen Stellen, wie im Eigengeschäft ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gelebte Praxis.

Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein Thema, welches als zusätzliches Kriterium immer stärker in den Planungs-, Steuerungs-und Controllingprozess integriert wird. Regulatorische nachfolgende beschriebene Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Bedarf erforderlich machen, werden notwendige Prozesse und Verfahren aufgesetzt.

In der Geschäftsstrategie sind Nachhaltigkeitsziele in allen Perspektiven verankert. Zusätzlich wurde bei der strategischen Festlegung für dieses Jahr eine Nachhaltigkeitsinterpretation - abgeleitet aus unserem Nachhaltigkeitsverständnis - mit in unsere Unternehmensstrategie aufgenommen.

Ein Nachhaltigkeitsverständnis wurde vom Vorstand verabschiedet. Das derzeitige Ambitionsniveau stellt die unterzeichnete Selbstverpflichtung dar. Es gibt einen festen Steuerungs- sowie Arbeitskreis zur Erarbeitung von Maßnahmen. Darüber hinaus ist die Stelle eines Nachhaltigkeitsmanagers installiert.

Kontrolle

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung und Produkte transparent.

Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt.

Status der Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen implementiert
Nachhaltigkeits-Reporting nach Sparkassen-Standard in Arbeit

Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft

Mit bedarfsgerechten Produkten und Beratungsangeboten fördert die Sparkasse Bamberg eine stabile Entwicklung der regionalen Wirtschaft, des Standorts sowie der Infrastruktur in ihrem Geschäftsgebiet. Als regionales Kreditinstitut tragen wir maßgeblich zum Klimaschutz und zu dem Ausbau erneuerbarer Energien, zur Lösung demografischer Herausforderungen und zur Bewältigung sozialer Aufgaben bei.

Eine Ermittlung der sozialen und ökologischen Wirkungen unserer wesentlichen Produkte und Dienstleistungen führen wir aktuell, aufgrund der kaum möglichen Messbarkeit von Finanzdienstleistungen, nicht durch.

Die Hauptleistung der Sparkasse Bamberg liegt in der Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten im Geschäftsgebiet der Sparkasse. In den ESG relevanten Bereichen arbeitet die Sparkasse Bamberg sehr eng mit den Verbänden und Produktpartnern der Sparkassenfinanzgruppe aber auch Partnerunternehmen wie den Kranken/Gesundheitskassen zusammen. Aus diesem Grund entstehen in der Sparkasse Bamberg keine nennenswerten Forschungsaufgaben. Die Investitionen für Forschung in für ESG relevante Bereiche wurden im Berichtsjahr deshalb auch nicht erfasst.

Kundenkreditportfolio der Sparkasse

Eine prozentuale Aufteilung erfolgt nur im Bereich Unternehmen und Öffentliche Haushalte.

Es gibt gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Veränderung bei der relativen Branchenverteilung der Kredite an Unternehmen und öffentliche Haushalte. Die Schwerpunkte bilden weiterhin die beiden größten Branchen "Grundstücks- und Wohnungswesen" und "Verarbeitendes Gewerbe".

Der stärkste prozentuale Rückgang mit -0,46 % und zugleich auch die größte Veränderung mit negativem Vorzeichen in Euro (-15,2 Mio. Euro) zeigte sich bei der Branche "Beratung, Planung, Sicherheit".

Die größte positive Veränderung in Euro (+3,7 Mio. Euro) vollzog sich in der Branche "Gesundheit und Soziales". Der größte prozentuale Zuwachs (+0,2 %) erfolgte in der Branche "Grundstücks- u. Wohnungswesen".

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft

Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen.

Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein.

Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.

Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating.

S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen

Verteilung des Kreditbestands auf die Noten

% des untersuchten Kreditbestands

→ 100,00 gesamt

ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft

Die nachfolgenden Richtlinien zur Steuerung von ESG-Risiken sind im Kundenkreditgeschäft implementiert: Die Sparkasse berücksichtigt die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft über den S-ESG Score. Die ESG-Bewertung des Kunden ist bei mittleren und großen Unternehmen, ab einer Bagatellgrenze von 750 T€ (maßgeblich ist das Einzelkreditengagement) zu individualisieren. Bei Kunden mit den Noten D und E ist bei allen gewerblichen Kreditnehmern eine Kommentierung durchzuführen sowie ggf. Maßnahmen zu definieren. Aktuell sind keine weiteren Richtlinien im Kundengeschäft geplant.

Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft

Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Implementierung Nachhaltigkeitsgremium Begleitung des Thema Nachhaltigkeit auf Führungsebene anlassbezogen regelmäßige Treffen (anlassbezogen)
Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Teilnahme am Zertifikatsprogramm Sustainable Finance des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Die Sparkassen begreifen sich als Motor und Begleiter im Transformationsprozess ihrer gewerblichen Kundinnen und Kunden, um als kompetente Partner von diesen erkannt und angenommen zu werden. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag in der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags. Teilnahme an den verschiedenen Modulen des Zertifikatsprogrammes je nach Tätigkeitsbereich. 10. Januar 2024 (Kickoff) bis zum 07. Mai 2024 (letzter Termin Modul 6)
Die Beraterinnen und Berater verstehen sich als Begleiterinnen und Begleiter der Transformation für Investitionsbedarfe im Kundengespräch, damit ihre Kundinnen und Kunden sich bestmöglich an die neuen Anforderungen anpassen und sich auf dem Markt behaupten können. Sie binden das Thema Nachhaltigkeit aktiv in ihre Gespräche ein, um sich zu positionieren. Sie ergreifen die sich bietenden Ertragschancen proaktiv, um die Marktposition der eigenen Sparkasse zu sichern. Die Berater in den Segmenten GK, FK und UK durchlaufen alle Module und erhalten das Zertifikat "Geprüfte Beraterin/Geprüfter Berater Sustainable Finance".
generell Fokus in der Kundenberatung zum Thema Wohnen&Immobilien Abfrage Bedarf an energetischen • Prüfung der Einbindung von ÖMi-Darlehen laufend
• gilt für Immobilienbesitzer mit Abfrage zu geplanten oder anstehenden (energetischen) Renovierungen/Sanierungen Renovierungen/Sanierungen oder energieeffizienter Neubau • Berücksichtigung weitere Fördermöglichkeiten in der Beratung (z.B. BAFA-Zuschüsse oder LABO-Darlehen)
• gilt ebenso für Kunden, die sich eine Immobilie kaufen oder bauen möchten • ggf. Hinweis an Kunden zur Kontaktaufnahme mit Energieberatern (Energieberater gemäß Homepage der Klimaallianz Bamberg oder an zwei mit Sparkasse Bamberg kooperierenden Energieberatern)
• u.a. Vertrieb über Abteilung Immobilien von Neubauten nach aktuellen energetischen Standards bzw. bereits energetisch renovierte Immobilien

Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.

Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen.

Die Sparkasse stellt Sparprodukte bereit, die mit einem klaren ökologischen und/oder sozialen Nutzen verbunden sind: Wichtige Nachhaltigkeitsimpulse konnten im Berichtsjahr u. a. über den Klimasparbrief gesetzt werden. Unsere Kundschaft hat hohes Interesse, das eigene Geld ethisch, nachhaltig und für nachvollziehbare Zwecke anzulegen: Im Berichtsjahr wurde ein Volumen von 5.747.000 Euro in diesen nachhaltigkeitsorientierten, bilanzwirksamen Sparbriefe angelegt. Das entspricht einem Anteil von 0,88 Prozent an den Einlagen in Sparkassenbriefen.

Unser Ziel ist es, unser Angebot an Sparprodukten, mit denen Investitionen und Innovationen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Region finanziert werden, auszubauen.

Bei neuen Produktkonzeptionen sowie Überarbeitungen in der Produktpalette werden die Faktoren und Eigenschaften zur Nachhaltigkeit berücksichtigt. Der Klimasparkassenbrief dient zum Beispiel u.a. der Finanzierung von ökologischen Maßnahmen in der Region.

Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt 1.547.496.624 Euro, von denen 998.600.624 Euro (Quelle: Deka Easy Access, Stand 31.12.2023) auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und 548.896.000 Euro auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).

Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)

Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.

ESG-Risikoscreening der Eigenanlage

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Depot A anhand der über Deka Easy Access abrufbaren Einstufungen der imug rating GmbH, Hannover bewertet.

Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A)

Bei unseren Anlagen achten wir grundsätzlich darauf, dass bei Investitionen in Assets von Unternehmen, diese Unternehmen nach IMUG Rating (über Deka Easy Access) nicht negativ bewertet sind. Auch bei den investierten Immobilienfonds besteht seitens der Fondsgesellschaften ein Bestreben, diese Fonds -sofern möglich- nach Art. 8 OfflVo (mondial medicofonds, Real I.S. Themenfonds Deutschland) zu klassifizieren. Eine Implementierung eines ESG-Risikoscreenings ist derzeit noch nicht in Planung.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)

Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung und in die Investmentprozesse im Rahmen der Vermögensverwaltung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.

Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.

Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent) , zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen.

Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.

Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung, für die Vermögensverwaltung, und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: Nachhaltigkeit | Sparkasse Bamberg (sparkasse-bamberg.de).

ESG-Richtlinien für die Kundenanlage

ESG-Richtlinien für die Kundenanlage und die Vermögensverwaltung im Rahmen der Kundenanlage und in der Vermögensverwaltung setzt die Sparkasse individuelle und kundenspezifische Nachhaltigkeitsvorgaben und -konzepte um. Wir verfügen über die notwendigen Instrumente und Kompetenzen, um die Nachhaltigkeitskriterien von institutionellen Anlegerinnen und Anlegern, wie zum Beispiel Stiftungen oder Kirchen, im Portfoliomanagement erfolgreich umzusetzen. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich dabei von der reinen Umsetzung der von den Kundinnen und Kunden vorgegebenen Positiv- oder Negativkriterien bis zur umfassenden Beratung bei der Entwicklung einer individuellen nachhaltigen Anlagestrategie. Bei Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt berücksichtigt:

1. Zum einen sind unsere Produktanbieter (Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten) aufgrund regulatorischer Vorgaben oder anerkannter Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen oder über die Auswahl der Basiswerte zu berücksichtigen.

2. Zum anderen weisen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (sog. ESG-Strategieprodukte mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen) sogenannte Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards auf. Dies bedeutet, dass die o. g. Produktanbieter nicht in Unternehmen investieren (bei Investmentfonds), die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen oder diese Unternehmen nicht als Basiswert zugrunde legen (bei Zertifikaten).

3. Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb zu mehr als 10 Prozent aus Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent)1, zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus der Gewinnung und/oder der Verstromung von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen (ohne positive Perspektive). Sofern in Staatsanleihen investiert wird oder diese als Basiswert zugrunde gelegt werden, dürfen dies nur Anleihen solcher Staaten sein, die keine schwerwiegenden Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen. Wenn eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist, kann in das betreffende Unternehmen bzw. den Staat nicht investiert werden bzw. scheiden diese als Basiswert aus.

4. Zudem verfolgt der Produktanbieter bei diesen Finanzinstrumenten eine ESG-Strategie, mit der negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren reduziert werden sollen. Diese ESG-Strategie bezieht sich wiederum auf den Auswahlprozess bei Investmentfonds (Anlagestrategie) bzw. die Kreditvergabe und Eigenanlage bei Anleihen und Zertifikaten (Kredit-Policy).

-> Nachhaltigkeit in der Anlageberatung

Nachhaltige Anlageberatung

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen.

Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit 26.06.2022 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.

ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2 -Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin).

Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen.

Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren.

Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll. Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

Finanzanlagen mit sozialer/ökologischer Auswahlprüfung Wert
Volumen Finanzanlagen in T€ gesamt 1.547.497
Davon: Depot A in T€ 998.601
Davon: Depot B in T€ 548.896
Anteil der Eigenanlage (Depot A), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde 789.262
Anteil der Kundenanlage (Depot B), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde 110.962

Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet: Stadt- und Landkreis Bamberg. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Sparkasse Bamberg hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.

Mit größeren oder für die Sparkasse Bamberg besonders wichtigen Lieferanten und Dienstleistern finden Jahresgespräche statt. Dabei werden mit ihnen zu allen relevanten Belangen unsere internen Einschätzungen und Bewertungen sowie neue Anforderungen diskutiert und mögliche und/oder notwendige Veränderungen erörtert.

Die Sparkasse Bamberg behält sich vor, durch Stichproben bzw. bei begründeten Verdachtsfällen, die Einhaltung getroffener Vereinbarungen durch ihre Lieferanten und Dienstleister zu überprüfen. Liegt ein besonders schwerwiegender oder anhaltender Verstoß gegen menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Pflichten oder ein vergleichbar schwerwiegender Sachverhalt in diesem Zusammenhang vor, können wir die Geschäftsbeziehung außerordentlich kündigen.

Umweltbelange

Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange

Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert. Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet.

In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle.

Inside-out-Risiken

Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann. Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:

Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio: Nähere Angaben hierzu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft".

Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon Footprint. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)".

Outside-in-Risiken

Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere Informationen dazu finden sich in der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Kerngeschäft (s. auch Indikator H8). Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine abschließenden Methoden.

Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse.

Umweltleistung und Ressourcenverbrauch

VfU-Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse

Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse Bamberg wurde mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") für das Geschäftsjahr 2023 erstmals erstellt. Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.

Bei der Erstellung der Klimabilanz haben wir uns auf das dem Berichtsjahr vorausgegangene Jahr bezogen, da viele relevante Informationen, wie z.B. Nebenkostenabrechnungen etc. teilweise erst mit deutlichem Zeitverzug vorliegen. Die Klimabilanz 2022 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.

Datenqualität

Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom, teilweise Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel, Abfall) basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten geschätzt oder hochgerechnet.

Strom: Datengrundlage bilden die Stromabrechnungen und Zählerstände.

Wärme: Der Wärmeverbrauch wurde auf Basis der Nebenkostenabrechnungen berechnet. Schätzungen über den Wirkungsgrad unsere Blockheizkraftwerke wurden vorgenommen.

Geschäftsverkehr: Die Angaben im Geschäftsverkehr entstammen Abrechnungen und tatsächlichen Verbräuchen. Bahnfahrten und Pendlerverkehr wurden aufgrund fehlender Daten nicht mit erfasst.

Papier: Der Papierverbrauch entstammt Abrechnungen für bezogene Papierprodukte. Aufgrund fehlender Daten konnten nicht alle Druckaufträge etc. erfasst werden.

Wasser: Der Wasserverbrauch entstammt Nebenkostenabrechnungen und tatsächlichen Zählerständen.

Abfall: Die Angaben zur Papierentsorgung entstammen Abrechnungen eines Dienstleisters. Weitere Angaben sind geschätzt. Aufgrund fehlender Daten konnte nicht für jede Abfallkategorie ein Wert ermittelt werden.

Kühl- und Löschmittel: Aufgrund fehlender Daten konnten keine Verluste ermittelt werden.

VfU-Kennzahlen Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung Datenqualität Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder
in %
THG-Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalente
Geschäftsreisen
Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiter/-in) 593.357 1.125 206
Direkter Straßenverkehr (erfasst in km, Scope 1) 216.104 0 36% 72
Fahrten mit Elektro-Fahrzeugen (Scope 2) 1.663 0 0% 0
Fahrten mit Plug-In-Hybriden (Scope 2) 345.605 0 58% 124
Indirekter Straßenverkehr in km (Scope 3) 29.985 0 5% 10
Papier
Papierverbrauch insgesamt in t (kg pro Mitarbeiter/-in) 15 29 14
Frischfaserpapier (ECF und TCF) 12,6 0 82% 11
Frischfaserpapier, chlorgebleicht 2,7 0 18% 2
VfU-Kennzahlen Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung Datenqualität Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder
in %
THG-Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalente
Gebäudeenergie
Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 4.286.448 8.128 821
davon in % Anteil aus erneuerbaren Energien 20%
Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 1.339.635 2.540 125
Strom aus Laufwasserkraftwerken 821.019 0 3
Stromproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung 497.558 0 113
Strom aus Home Office 21.058 0 9
Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) 2.946.814 5.588 697
Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh 2.849.766 683
Erdgas 798.399 0 205
Heizöl EL 124.150 0 41
Wärmeproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung 1.927.217 0 438
Verbrauch von Fernwärme in kWh 67.912 13
Fernwärme aus Holzpellets 29.136 0 2
Fernwärme aus Durchschnittsmix - Deutschland 38.776 0 11
Erneuerbarer Gebäudeenergieverbrauch in kWh 29.136 1
Energie aus Holzschnitzel-Heizungen 29.136 0 1
Wasser
Wasserverbrauch insgesamt in m 3 (Liter pro Mitarbeiter/-in) 6.459,0 12.247 4
Regenwasser 589,0 0 9% 0
Trinkwasser 5.870,0 0 91% 4
Abfälle
Gesamtes Abfallaufkommen in t (kg pro Mitarbeiter/-in) 22 41 0
Abfälle zur Verwertung/zum Recycling 22 0 100% 0
(Daten extrapoliert auf 100 %-System) einbezogene Beschäftigte % Beschäftigte in System einbezogen Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder
in %
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter/-in) 527 100% 1.593 3.021
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter/-in) 527 100% 1.044 1.980
Direkte Emissionen Scope 1 683 1.296
indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method 644 1.222
indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method 96 182
indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 265 503
THG-Reduktionszertifikate zur Kompensation in Tonnen: 0 0%
Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): 1.044 100%

Datenqualität

3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B. Zuliefererrechnungen, Zählerwert

2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen Schätzung

1 Daten basieren auf einer groben Schätzung

0 Daten nicht angegeben

Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs

Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser.

Im Jahr 2022 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 1.044,5 Tonnen CO 2 -Äquivalente nach dem Marktansatz (unter Berücksichtigung von Grünstrom).

Die relativen THG-Emissionen betrugen 1.980 kg CO 2 Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw. pro Mitarbeiter.

Die THG-Emissionen entfielen in 2022 auf Strom (12 %), Wärme (67 %), Verkehr (20 %), Papier (1 %) und Wasser (1 %).

Mitarbeitermobilität

Die Sparkasse Bamberg fördert das Job-Ticket für Mitarbeitende mit einer Gesamtförderung von 50% der Kosten. Für Auszubildende wird das bayerische Ermäßigungsticket während der Ausbildungszeit zu 100% übernommen.

Es besteht die tarifliche Möglichkeit des Job-Rad-Leasings für alle Mitarbeitende.

Um die Anreisewege zum Arbeitsplatz zu reduzieren besteht für alle Mitarbeitende die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.

Klima- und Umweltziele

Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 CO 2 -neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2020 öffentlich dokumentiert.

Die Verbesserung unserer Klimabilanz richten wir am übergeordneten Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau aus.

Diese Ziele erreichen wir durch die Elektrifizierung unseres Fuhrparks, durch Überprüfung von Energieeffizienzen bei unseren betriebsnotwendigen Immobilien sowie durch Reduktion und Kompensation von Energieverbräuchen.

Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung

In der nachfolgenden Tabelle sind Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung der Sparkasse Bamberg aufgeführt.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n)
Gebäudeenergieverbrauch
Stromverbrauch Reduzierung des Stromverbrauchs • Umstellung auf LED-Beleuchtung weiter vorantreiben
• Optimierungen bei Heizungen und Klimaanlagen vornehmen
• Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Wärmeverbrauch Reduzierung des Wärmeverbrauchs • Optimierung von Heizungen im Betrieb
• Überprüfung von Neuanschaffungen an gewissen Standorten
• Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Verbrauch erneuerbarer Gebäudeenergie Ausbau erneuerbare Energieträger • Überprüfung, ob weitere PV-Anlagen installiert werden können
Geschäftsreiseverkehr Umstellung des Fuhrparks • Weitere Reduzierung und Elektrifizierung unseres Fuhrparks
Reduzierung des allgemeinen Geschäftsverkehrs • Mobiles Arbeiten
• Forcierung Geschäftsreisen per ÖPNV vorzunehmen
Papierverbrauch Reduzierung des Papierverbrauchs • Einführung einer internen digitalen Postverteilung
• Einführung einer digitalen Ablage
• Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Wasserverbrauch Reduzierung des Wasserverbrauchs • Maßnahmenüberprüfung (aus Energieaudit), ob Wasserverbrauch gesenkt werden kann

Berichterstattung über potenziell ökologisch nachhaltige Vermögenswerte der Sparkasse gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung

Qualitative Angaben 1

Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Bamberg verpflichtet die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Bamberg

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Bamberg umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Bamberg erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen.

Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Bamberg umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt.

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Sparkasse Bamberg auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,20 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Bamberg auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,22 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.

Es wurden in den vergangen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.

Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

Ein großer Teil der Aktiva der Sparkasse Bamberg gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

Es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt.

Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 39,52 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.

Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)

Haupt-KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte 8
KPI **** 0,2
KPI ***** 0,22
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** 0,17
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) 39,52
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) 13,32

GAR (Zuflüsse)

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 1
KPI **** 0,45
KPI ***** 0,45
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** 46,1
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) 53,42
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) 0,89

Handelsbuch *

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 0
KPI **** 0
KPI ***** 0
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) ***
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)

Finanzgarantien

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 0
KPI **** 0
KPI ***** 0
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) ***
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)

Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 0
KPI **** 0
KPI ***** 0
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) ***
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)

Gebühren- und Provisionserträge **

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
KPI ****
KPI *****
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) ***
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)

Gebühren- und Provisionserträge **

Zusätzliche KPI Wert
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)

Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Bamberg ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.365 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 21,05 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld a25) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Bamberg finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,56 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite

Gebäudesanierungskredite

Die Sparkasse Bamberg weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 199 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Davon wurden 199 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen.

Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Private Haushalte - Kfz-Kredite

Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Alle seit Ende 2023 neu vergebenen Kfz-Kredite an private Haushalte werden bezüglich Taxonomiekonformität bewertet. Bei allen Neufinanzierungen werden Kundeninformationen bezüglich der Emissionen der zu finanzierenden Kraftfahrzeuge erhoben.

Zum Geschäftsjahresende sind daher keine Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten taxonomiekonform. Von der Sparkasse werden dabei künftig lediglich Finanzierungen von emissionsfreien Kraftfahrzeugen als taxonomiekonform erfasst. Der fehlende Anteil an taxonomiekonformen Finanzierungen in diesem Bereich erklärt sich damit, dass zunächst ausschließlich das Neugeschäft von der Pflicht zur Ermittlung der Taxonomiekonformität betroffen ist. Diese Pflicht besteht aufgrund der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erst zum Geschäftsjahresende 2023.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Sparkasse Bamberg hat zum Geschäftsjahresende 2023 17 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch in der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.

Derzeit sind 5,88 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld ac20) bzw. 41,18 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld ab20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Bamberg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:

Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz-und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben.

Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Bamberg die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Sparkasse Bamberg weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 289 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 13,42 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2) taxonomiefähig und 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.

Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d2) vor. Die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich ist 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld b2).

Kreditinstitut

Die Sparkasse Bamberg hat zum Geschäftsjahresende 2023 289 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden 35 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (254 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie.

Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor.

Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts.

Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Bamberg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a16).

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a8).

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen (Bogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz Feld a12).

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Sparkasse Bamberg ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein Großteil der Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Bamberg die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28) taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28) vor.

Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse Bamberg machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,2 % (Basis Turnover) bzw. 0,22 % (Basis CapEx) (Bogen (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld e8 bzw. e9) erklären.

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Sparkasse Bamberg hat derzeit keine derartigen taxonomiekonformen Vermögenwerte (Bogen "1.

Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a31).

Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Sparkasse Bamberg hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.528 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikumsfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 1.528 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Bamberg betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva (32,37% (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33 geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Bamberg besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 1.528 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Bamberg zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikumsfonds, werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Bamberg. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Derzeit sind 5,52 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1.

Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkassen Bamberg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Sparkasse Bamberg hat zum Geschäftsjahresende 2023 5 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten, trotz fehlender Pflicht, in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) Die Vermögenswerte der Sparkasse Bamberg, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 629 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a49). Dies entspricht ca. 13,33 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Sparkasse Bamberg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 131 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 2,78 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Sparkasse Bamberg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 498 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht ca. 10,55 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Bamberg. Eine qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld.

Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Die drei bedeutendsten Branchen (gemäß NACE-Codes) waren dabei Großhandel (ohne Kfz und Krafträdern) mit 5 Mio. Euro; Landverkehr und Transport mit 5 Mio. Euro sowie Luftfahrt mit 4 Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx). Die höchsten Taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weißt die Branche Landverkehr und Transport mit 1 Mio. Euro auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Dass die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze.

Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.

Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, dasd Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Sparkasse Bamberg muss alle sechs Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten verneinen. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie existieren nicht.

Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases existieren nicht.

Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Bamberg begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Bamberg veröffentlicht werden.

Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Bamberg begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. Aus diesem Grund werden die Meldebögen 2-5 (=19-26 nach DSGV Zählung) nicht im Anhang veröffentlicht.

Qualitative Angaben 2

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Sparkasse Bamberg mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Bamberg. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Bamberg nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Bamberg aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Qualitative Angaben 3

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Sparkasse Bamberg. In Ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Bamberg eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Bamberg besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.

Qualitative Angaben 4

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Sparkasse Bamberg hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Qualitative Angaben 5

Zusätzliche oder ergänzende Angaben

Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.

Arbeitnehmerbelange

Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte

Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte

Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.

Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren.

Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen.

Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit

Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue

Die Sparkasse Bamberg beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 619 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 621 Personen. Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 100% Prozent aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Für alle Beschäftigten der Sparkasse Bamberg werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.

Die Sparkasse Bamberg ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Sparkasse Bamberg beträgt 23,6 Jahre. 94,1 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 5,9 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben befristete Arbeitsverträge. Befristungen kommen v. a. zum Tragen bei Ausbildungsverträgen, auf Ebene des Vorstands und zum Teil bei Neueinstellungen vor.

Unsere Ausbildungsquote betrug 5,6% Prozent im Jahr 2023. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen. Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.

Gleichbehandlung und Entgelttransparenz

Für die Sparkasse als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit.

Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Der Engelttransparenzbericht wird alle 5 Jahre erstellt.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert. Die Sparkasse Bamberg erstellt alle 5 Jahre einen Gleichstellungsbericht.

Der Gleichstellungs- und Entgeltransparenzbericht wurde zuletzt 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

→ Gleichstellungs- und Entgeltransparenzbericht 2022 im Bundesanzeiger

Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit

Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Bayern sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. Um innovative Ideen der Mitarbeiter aufzunehmen, gibt es in der Sparkasse Bamberg die S-Innovationswerkstatt. Über die webbasierte Plattform kann jeder Mitarbeiter seine Ideen einbringen. Hier haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, umsetzbare Ideen mit weiteren Kommentaren und Anmerkungen anzureichern und so weiterzuentwickeln. Die Sparkasse Bamberg fördert so nachhaltiges Denken und Handeln. Im Berichtsjahr gab es keine Innovationsprozesse, die sich auf die Nachhaltigkeit ausgewirkt haben.

Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 636 241 395 0
Auszubildende und Trainees 33 14 19 0
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 636 241 395 0
Gleichstellungsbeauftragte 0 0 0 0
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten 0 0 0 0

Als Gleichbestellungsbeauftragte der Sparkasse Bamberg ist die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte der Staatsregierung von Oberfranken zuständig.

Beschäftigungsverhältnisse Wert
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag 100 %
Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 96 %
Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag 4 %
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 23,6 Jahre
Ausbildungsquote 5,6 %
Übernahmequote 100 %

Diversität und Chancengerechtigkeit

In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.

Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.

Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität. Eine Diversitätsrichtlinie für Mitarbeiter ist per Vorstandsbeschluss verabschiedet. Die angemessene Vertretung der Geschlechter in Führungspositionen wird durch Führen in Teilzeit, flexible Arbeitszeiten, Personalentwicklungsmaßnahmen und Förderprogramme für Frauen in Führung ermöglicht.

Geschlecht Alter
Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften Anzahl gesamt männlich weiblich divers < 30 Jahre 30-50 Jahre
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 636 241 395 0 117 244
Vorstandsmitglieder 2 2 0 0 0 0
Führungskräfte 73 58 15 0 7 37
Alter
Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften > 50 Jahre
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 275
Vorstandsmitglieder 2
Führungskräfte 29
Geschlecht Alter
Kontrollorgane und Eigentümer Anzahl gesamt männlich weiblich divers < 30 Jahre 30-50 Jahre
Verwaltungsrat 12 10 2 0 1
Zweckverband 16 12 4 0
Alter
Kontrollorgane und Eigentümer > 50 Jahre
Verwaltungsrat 11
Zweckverband
Frauenanteil nach Hierachieebene Wert
Weibliche Beschäftigte 54,9 %
Weibliche Führungskräfte 17,47 %
Weibliche Vorstandsmitglieder 0 %
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder 17 %
Weibliche Zweckverbandsmitglieder 25 %

Gesundheit und Wohlergehen

Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Bamberg die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze und vieles mehr.

Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Beschäftigten sowie deren Angehörige durch ein umfassendes Informations- und Aufklärungsangebot, durch Schulungen, Seminare, Sport- und Fitnessangebote und vieles mehr.

Es besteht eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Im Rahmen des BGM werden verschiedene Maßnahmen in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse umgesetzt.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Es besteht sowohl für den Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärztin entsprechende Vereinbarungen. Es tagt regelmäßig ein Ausschuss "Arbeitssicherheit".

Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote Wert
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote 7,8 %
Gesundheitsförderung Maßnahmen Anzahl Nutzer/-innen
Organisatorische Verankerung der Gesundheitsförderung Partner-Angebote einer Krankenkasse
Betriebsärztliche Betreuung Sprechstunden, BEM-Gespräche und verschiedene anlassbezogene Termine
Betriebssportangebote Eigener Sportverein SG (Sportgemeinschaft) mit vielen Sportangeboten (z.B. Fußball, Basketball, Badminton, Volleyball, Tennis etc.) Insgesamt 14 Sportangebote und weitere Sonder-Events 520 Mitglieder
Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung - -
Kantine mit biologischem und vegetarischem Angebot 0 0

Grundsätzlich sind alle unsere Arbeitsplätze ergonomisch ausgestattet. Neben der normalen Grundausstattung werden auch vermehrt höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Tastaturen/Mäuse eingesetzt, um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten. Durch ein zunehmendes Desk-Sharing sind allerdings keine genauen Angaben in Zahlen ermittelbar, da diese keine adäquate Vergleichgrundlage darstellen würden.

Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.

Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Sparkasse Bamberg die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können. Diese sind zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, die tariflichen Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit, Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Jobsharing.

Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) 274 21 253 0
Beschäftigte in Elternzeit 40 8 32 0
Rückkehr nach Elternzeit 19 8 11 0

Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Flexible Arbeitszeitmodelle und variablen Arbeitszeitrahmen

Tarifliche Möglichkeiten zur Teilzeit

Angebot von Urlaubskauf

Job-Sharing

Mobiles Arbeiten

Weiterbildung/lebenslanges Lernen

Grundlagen der Aus- und Weiterbildung

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.

Die Sparkasse Bamberg bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.

Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum "Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum "Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an. Anschließend ist die Weiterbildung zur "Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. zum "Sparkassen-Betriebswirt" oder zur "Bankbetriebswirtin" bzw. zum "Bankbetriebswirt" möglich. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum "Bachelor of Science" an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe.

Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zur "diplomierten Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum "diplomierten Sparkassenbetriebswirt". Besonders leistungsstarke Bachelorabsolventinnen oder -absolventen können ein Studium zum "Master of Business Administration (MBA)" anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert.

Die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe (HFM) bietet in enger Kooperation mit der Hochschule Koblenz seit Ende 2018 ein gemeinsames Studienprogramm an. Das "Lehrinstitut mit MBA" führt die Stärken der bestehenden Angebote - Lehrinstitut und MBA-Studium - zu einem einzigartigen Studienkonzept zusammen. Die Studierenden erhalten einen Doppelabschluss: zum einen die "diplomierte Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. den "diplomierten Sparkassen-Betriebswirt" sowie den Abschlussgrad "Master of Business Administration (MBA)". Ziel ist es, talentierte Beschäftigte mit erster Führungserfahrung auf die Übernahme anspruchsvoller Management- und Führungsaufgaben in Finanzdienstleistungsunternehmen vorzubereiten. Auch einen Zertifizierungs-Lehrgang für Nachhaltigkeitsmanager:in bietet die HFM im Rahmen ihrer Weiterbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen an.

Weiterbildungsmaßnahmen

Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.

In die Weiterbildung von Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 480.000,00 Euro investiert. Im Durchschnitt hatte jede bzw. jeder Beschäftigte 2,9 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.

Im Berichtsjahr 2023 haben 59 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Feedbackgespräch zur Beurteilung ihrer Leistung und beruflichen Entwicklung erhalten. Von ihnen waren 64 Prozent Frauen und 36 Prozent Männer sowie 75 Prozent der Führungskräfte. Das Jahresgespräch wird durch einen Gesprächsbogen im Personalmanagementsystem Helix abgebildet. Die Kompetenzen werden durch die zugeordnete Jobfamilie, die Aufgaben durch die Stellenbeschreibung mitarbeiterbezogen zugeordnet. Aus dem Jahresgespräch leitet die Führungskraft Ziele und Maßnahmen ab.

Zu durchgeführten Seminare und Veranstaltungen geben die Mitarbeitenden Veranstaltungsfeedbacks in Helix, aus denen ggf. Maßnahmen abgeleitet werden. Der Gesamtwert der Feedbacks im Berichtsjahr betrug 5,5 von 6 Punkten.

Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 523 109 195 219
Personentage für Fortbildung 1673
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) 486 Euro
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten 2,9 Tage

Pro Mitarbeiter (VZÄ) hat die Sparkasse Bamberg im Jahr 2022 im Durchschnitt 757 Euro für Aus und Fortbildung investiert.

Zufriedenheit der Mitarbeitenden Wert
Mitarbeitendenzufriedenheit mit Weiterbildungsmöglichkeiten %
Mitarbeitendenzufriedenheit mit Entwicklungsmöglichkeiten 92 %

Art der Weiterbildungsangebote

Aufstiegsqualifikationen

Fachweiterbildungen

Weiterbildungen zu methodischen und personalen Kompetenzen

Austausch- und Netzwerkangebote

Achtung der Menschenrechte

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben. Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Für die Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken ist der Unternehmensbereich Unternehmenssteuerung zuständig. Zur Identifikation und Analyse von Risiken bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken relevanten Bereiche mit eingebunden. So wird sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.

Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.

Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen. In Bezug auf Menschenrechtsverletzungen liegen im Geschäftsbetrieb keine wesentlichen Risiken vor, da die Sparkasse Bamberg über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen und Aktivitäten umsetzt.

Alle Mitarbeitenden in den in diesem Zusammenhang relevanten Geschäftsbereichen werden regelmäßig, meistjährlich, durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.

Achtung der Menschenrechte

Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt-und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.

Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht. Wir orientieren uns darüber hinaus an den Vorgaben internationaler Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, den Prinzipien des UN Global Compact, sowie den Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Bankwesen (PRB).

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Sparkasse Bamberg im täglichen Handeln umzusetzen.

Die Sparkasse Bamberg erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.

Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken.

Die Sparkasse Bamberg bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir eine Beauftragtenstelle eingerichtet und besondere Programme aufgelegt.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.

Die Sparkasse Bamberg entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns findet auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der TVöD-Sparkassen (TVöD-S), Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse Bamberg die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.

Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des bayerischen Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

In der Sparkasse Bamberg bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.

Die Sparkasse Bamberg bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse Bamberg duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Sparkasse Bamberg strikt eingehalten.

Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Bamberg verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.

Unser Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung durch die Sparkasse Bamberg möglichst gering zu halten. Daher berücksichtigen wir bei der Kreditvergabe und bei Anlageentscheidungen grundsätzlich ökologische, soziale und ethische Aspekte.

Kundenkreditgeschäft

Die Sparkasse befürwortet die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Zertifikatsprogramm Sustainable Finance des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Dadurch fördern wir die Kompetenz in der Beratung und gleichzeitig die Transformation im Kundengeschäft.

Lieferanten und Dienstleister

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Bamberg Berücksichtigung.

Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie die Interne Revision in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung. Diesbezüglich werden regelmäßig Informationen, Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.

Beschwerden von Kunden können über das Impuls- und Beschwerdemanagement-System eingereicht werden. Je nach Fallzahl der gleichen Beschwerden werden Sensibilisierungs-Hinweise an die entsprechende Fachabteilung gegeben.

In der Sparkasse Bamberg besteht zudem ein funktionierendes Hinweisgebersystem. Die Mitarbeiter können hier anonym bzw. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz auch personalisiert Meldungen abgeben. Die Meldungen werden den Vorgaben entsprechend vertraulich behandelt. Informationen sind für die Mitarbeiter jederzeit im Intranet abrufbar. Änderungen im Bereich des Hinweisgebersystem werden den Mitarbeitern zeitnah mitgeteilt.

Corporate Governance

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die wesentlichen Risiken in Bezug auf Compliance, die mit der Geschäftstätigkeit und -beziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind, werden regelmäßig durch den Compliance Beauftragten geprüft und bewertet. Im Rahmen der jeweils zu erstellenden Berichte (z.B. Jahresbericht Compliance (WpHG) incl. der Regelungen der MaComp, Compliancebericht (MaRisk) mit jährlicher MaRiskComplianceRisikoanalyse) werden die entsprechenden Risiken bewertet und dem Vorstand, der Internen Revision und dem Verwaltungsrat vorgelegt. Für das Jahr 2023 wurden keine signifikanten Risiken ermittelt.

Es besteht daher keine Notwendigkeit konkrete Ziele zu definieren.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, d. h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen.

Es werden alle rechtlichen Anforderungen eingehalten. Neben den bankspezifischen Regelungen (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Geldwäschegesetz (GwG) etc.) sind die sparkassenrechtlichen Bestimmungen (Sparkassengesetz (SpkG), Sparkassenverordnung (SpkVO), SparkassenSatzung) zu beachten. Wie jedes andere Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse Bamberg der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank sowie nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Bayern. Ein übergreifendes Konzept gibt es in diesem Bereich bisher nicht.

Nach den Vorschriften des § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG hat die Sparkasse Bamberg ein Hinweisgebersystem eingerichtet, in dessen Rahmen es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht wird, Verstöße gegen

die Capital Requirement Regulation (CRR),

das KWG oder aufgrund des KWG erlassener Rechtsverordnungen,

strafbare Handlungen,

Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch),

Verstöße gegen die MiFIRVerordnung (Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente),

Verstöße gegen die PRIIPsVerordnung (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte),

Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Verstöße gegen die aufgrund des WpHG erlassenen Verordnungen (z.B. WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung),

Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften

zu melden. Erfasst werden Verstöße gegen sämtliche Vorschriften des Bankwesens.

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist die Abteilung Beauftragtenwesen verantwortlich. In unserer Sparkasse pflegen wir eine Compliance Kultur.

Relevante Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden sie bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Interne Richtlinien zu den allgemeinen Pflichten der Mitarbeiter der Sparkasse Bamberg sind in unserer allgemeinen Dienstanweisung (WIR) festgelegt und für alle Mitarbeiter bindend. Zusätzlich gilt für alle Mitarbeiter ein verbindlicher Verhaltenskodex nach MaRisk.

Die Mitarbeiter der Abteilung Beauftragtenwesen sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Sie stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen. Weiter unterstützen und beraten sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die Interne Revision weitergeleitet. Soweit es gesetzlich gefordert ist, werden die Berichte dem Verwaltungsrat vorgelegt.

Leistungsindikator EFFAS V0101

Im Jahr 2023 gab es bei der Sparkasse Bamberg keine Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell und Monopolverstößen.

Leistungsindikator EFFAS V0201

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Bamberg sind der Landkreis und die Stadt Bamberg, weshalb sämtliche Umsätze in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index über 60 erwirtschaftet wurden.

Umsetzung von Compliance Status
Abteilung Compliance implementiert
Compliance-Beauftragter vorhanden
Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung regelmäßig
Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat jährlich
Externer Compliance-Bericht keine Berichterstattung

Politische Interessenvertretung

Die Sparkasse Bamberg ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen -Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.

Wir vergeben weder Spenden noch sonstige Zuwendungen an Parteien und Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen (siehe Leistungsindikatoren 19). Die Sparkasse Bamberg bezieht grundsätzlich keine politische Position und engagiert sich auch nicht politisch.

Angesichts der grundsätzlich neutralen politischen Haltung der Sparkasse Bamberg ist ein Konzept nicht erforderlich.

Es werden alle rechtlichen Anforderungen eingehalten. Neben den bankspezifischen Regelungen (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Geldwäschegesetz (GwG) etc.) sind die sparkassenrechtlichen Bestimmungen (Sparkassengesetz (SpkG), Sparkassenverordnung (SpkVO), SparkassenSatzung) zu beachten. Wie jedes andere Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse Bamberg der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank sowie nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Bayern.

Leistungsindikator EFFAS G0101

Es gab keine Zahlungen und Spenden an politische Parteien, daher 0 %.

Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.

Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.

Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Bei der jährlichen Überprüfung der Delikte nach §25 H KWG, sind seit Jahren keinerlei Auffälligkeiten festgestellt worden.

Anhang

Taxonomie - Berichterstattung nach DelVO (EU) 2021/2178 und DelVO (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas)

Stand: 15. Dezember 2023

lfd. Nummer Meldebogen Meldebogen regulatorische Basis DelVO (EU) ... Erstmalige Veröffentlichung für GJE
1 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI 2021/2178 2023
2 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
3 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
4 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
5 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
6 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
7 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
8 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
9 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
10 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
11 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
12 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
13 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
14 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
15 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
16 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
17 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
18 Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 2022/1214 2023
19 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
20 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
21 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
22 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
23 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
24 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
25 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
26 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
Zusätzlich Qualitative Angaben 2021/2178 2021

* Zu Erläuterungszwecken ergänzt

Anmerkung: Die Meldebögen sind in der konsolidierten Fassung der DelVO 2021/2178 zu finden. Diese wurde zuletzte durch die DelVO 2023/2486 vom 27. Juni 2023 geändert.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen. Änderungen sind vorbehalten.

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI (****) KPI (*****) % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 8 0,2 0,22 0,17 39,52
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 13,32
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1 0,45 0,45 46,1 53,42
Handelsbuch (*) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 0,89
Handelsbuch (*)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.

In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY, für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR ‐ Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]‐ buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 2226 528 8 0 0
2 Finanzunternehmen 289 38 0 0 0
3 Kreditinstitute 289 38 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 35 2 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 254 36 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 17 4 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 17 4 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 1829 487 8 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1365 287 8 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 199 199 0 0 0
27 davon Kfz‐Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 91 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 91 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1865 0 0 0 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen 1528 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1523 0
35 Darlehen und Kredite 1222 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 573 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 71 0
38 Schuldverschreibungen 186 0
39 Eigenkapitalinstrumente 114 0
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 5
41 Darlehen und Kredite 5
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 45 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 26 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 267 0
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 4091 528 8
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte 629 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 131 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 498 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 4720 528 8 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 75 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz‐Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 528 8 0 0
2 Finanzunternehmen 38 0 0 0
3 Kreditinstitute 38 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 2 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 36 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 4 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 4 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 487 8 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 287 8 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 199 0 0 0
27 davon Kfz‐Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 528 8
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 528 8 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz‐Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien‐, Hausrenovierungs‐ und lediglich Kfz‐Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht‐EU‐Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht‐EU‐Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht‐EU‐Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und ‐methoden, da die EU‐Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU‐ Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht‐EU‐Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht‐EU‐Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz‐Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

ag ah ai aj ak
Offenlegungsstichtag T -1
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]‐ buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
al am an ao ap
Offenlegungsstichtag T - 1
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aq ar as at au
Offenlegungsstichtag T -1
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
av aq ax ay az
Offenlegungsstichtag T - 1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
ba bb bc bd be
Offenlegungsstichtag T - 1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
bf bg bh bi bj
Offenlegungsstichtag T - 1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
bk
Offenlegungsstichtag T - 1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR ‐ Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]‐buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 2226 532 9 0 0
2 Finanzunternehmen 289 39 0 0 0
3 Kreditinstitute 289 39 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 35 2 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 254 37 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 17 7 1 0 0
21 Darlehen und Kredite 17 7 1 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 1829 487 8 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1365 287 8 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 199 199 0 0 0
27 davon Kfz‐Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 91 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 91 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1865 0 0 0 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen 1528
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1523
35 Darlehen und Kredite 1222
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 573
37 davon Gebäudesanierungskredite 71
38 Schuldverschreibungen 186
39 Eigenkapitalinstrumente 114
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 5
41 Darlehen und Kredite 5
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 45
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 26
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 267
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 4091 532 9
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte 629
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 131
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 498
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 4720 532 9 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 75 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz‐Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v x x z
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 532 9 0 0
2 Finanzunternehmen 39 0 0 0
3 Kreditinstitute 39 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 2 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 37 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 7 1 0 0
21 Darlehen und Kredite 7 1 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 487 8 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 287 8 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 199 0 0 0
27 davon Kfz‐Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 532 9
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 532 9 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht‐Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz‐Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien‐, Hausrenovierungs‐ und lediglich Kfz‐Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht‐EU‐Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht‐EU‐Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht‐EU‐Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und ‐methoden, da die EU‐Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU‐ Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht‐EU‐Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht‐EU‐Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz‐Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

ag ah ai aj ak
Offenlegungsstichtag T -1
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]‐ buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
al am an ao ap
Offenlegungsstichtag T - 1
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aq ar as at au
Offenlegungsstichtag T -1
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
av aq ax ay az
Offenlegungsstichtag T - 1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
ba bb bc bd be
Offenlegungsstichtag T - 1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
bf bg bh bi bj
Offenlegungsstichtag T - 1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
bk
Offenlegungsstichtag T - 1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR‐ Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht‐Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz‐Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn‐ und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‐Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz‐ und Nicht‐Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht‐EU‐Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR‐Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR‐Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente

2. GAR‐Sektorinformationen ‐ Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

a b
Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 5 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 5 0
3 H51 Luftfahrt 4 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 3 0
c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0
3 H51 Luftfahrt 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0
f g h
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0
3 H51 Luftfahrt 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0
i j
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
k l
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
m o
Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
q r
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
s t
Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
u v
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
w x y
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 5
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 5
3 H51 Luftfahrt 4
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 3
z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0
3 H51 Luftfahrt 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE‐Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE‐Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor‐Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE‐Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE‐Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR‐Sektorinformationen ‐ Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

a b
Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 5 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 5 1
3 H51 Luftfahrt 4 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 3 0
c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0
3 H51 Luftfahrt 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0
f g h
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0
3 H51 Luftfahrt 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0
i j
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
k l
Wasser‐ und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
m o
Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
q r
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
s t
Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
u v
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern)
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg.
3 H51 Luftfahrt
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
w x y
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 5
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 5
3 H51 Luftfahrt 4
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 3
z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4‐Stellen‐Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0
2 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 1
3 H51 Luftfahrt 0
4 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0

2. Bei der Sektor‐Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE‐Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE‐Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 23,74 0,37
2 Finanzunternehmen 13,21 0
3 Kreditinstitute 13,21 0
4 Darlehen und Kredite 6,35 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,17 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,12 0,12
20 Nicht-Finanzunternehmen 22,14 0,84
21 Darlehen und Kredite 22,14 0,84
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 26,6 0,44
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 21,05 0,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,04
27 davon Kfz-Kredite 100 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 12,92 0,2
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0,12
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,01 0,01
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,01
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 23,74 0,37
2 Finanzunternehmen 13,21 0
3 Kreditinstitute 13,21 0
4 Darlehen und Kredite 6,35 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,17 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 22,14 0,84
21 Darlehen und Kredite 22,14 0,84
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 26,6 0,44
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 21,05 0,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,04
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 12,92 0,2
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 54,41
2 Finanzunternehmen 7,07
3 Kreditinstitute 7,07
4 Darlehen und Kredite 0,87
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,21
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,41
21 Darlehen und Kredite 0,41
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 44,71
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 33,36
26 davon Gebäudesanierungskredite 4,86
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 2,21
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 2,21
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100
ag ah
Offenlegungsstichtag T -1
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
ai aj ak
Offenlegungsstichtag T -1
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
al am
Offenlegungsstichtag T -1
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
an ao ap
Offenlegungsstichtag T -1
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aq ar as
Offenlegungsstichtag T -1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
at au
Offenlegungsstichtag T -1
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
av aw
Offenlegungsstichtag T -1
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
ax ay az
Offenlegungsstichtag T -1
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
ba bb
Offenlegungsstichtag T -1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bc bd be
Offenlegungsstichtag T -1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bf bg
Offenlegungsstichtag T - 1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bh bi bj
Offenlegungsstichtag T - 1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bk
Offenlegungsstichtag T -1
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen. Änderungen sind vorbehalten.

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 23,9 0,4
2 Finanzunternehmen 13,42 0
3 Kreditinstitute 13,42 0
4 Darlehen und Kredite 6,5 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,38 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 39,28 5,52
21 Darlehen und Kredite 39,28 5,52
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 26,6 0,44
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 21,05 0,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,04
27 davon Kfz-Kredite 100 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 13 0,22
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 23,9 0,4
2 Finanzunternehmen 13,42 0
3 Kreditinstitute 13,42 0
4 Darlehen und Kredite 6,5 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,38 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 39,28 5,52
21 Darlehen und Kredite 39,28 5,52
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 26,6 0,44
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 21,05 0,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,04
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 13 0,22
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist 54,41
2 Finanzunternehmen 7,07
3 Kreditinstitute 7,07
4 Darlehen und Kredite 0,87
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 6,21
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,41
21 Darlehen und Kredite 0,41
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 44,71
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte 33,36
26 davon Gebäudesanierungskredite 4,86
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 2,21
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 2,21
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100
ag ah
Offenlegungsstichtag T -1
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
ai aj ak
Offenlegungsstichtag T -1
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
al am
Offenlegungsstichtag T -1
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
an ao ap
Offenlegungsstichtag T -1
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aq ar as
Offenlegungsstichtag T -1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
at au
Offenlegungsstichtag T -1
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
av aw
Offenlegungsstichtag T -1
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
ax ay az
Offenlegungsstichtag T -1
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
ba bb
Offenlegungsstichtag T -1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bc bd be
Offenlegungsstichtag T -1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bf bg
Offenlegungsstichtag T -1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bh bi bj
Offenlegungsstichtag T -1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
bk
Offenlegungsstichtag T -1
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar ist
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen. Änderungen sind vorbehalten.

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 42,09 0,45
2 Finanzunternehmen 11,76 0
3 Kreditinstitute 11,76 0
4 Darlehen und Kredite 7,77 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,48 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 97 0
21 Darlehen und Kredite 97 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 63,73 0,78
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 81,88 1,18
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 19,4 0,21
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 42,09 0,45
2 Finanzunternehmen 11,76 0
3 Kreditinstitute 11,76 0
4 Darlehen und Kredite 7,77 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,48 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 97 0
21 Darlehen und Kredite 97 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 63,73 0,78
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 81,88 1,18
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 19,4 0,21
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 46,1
2 Finanzunternehmen 17,66
3 Kreditinstitute 17,66
4 Darlehen und Kredite 2,7
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,96
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,46
21 Darlehen und Kredite 0,46
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 26,49
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 17,55
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,5
27 davon Kfz-Kredite 0,02
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1,49
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 1,49
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen. Änderungen sind vorbehalten.

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 42,2 0,45
2 Finanzunternehmen 12 0
3 Kreditinstitute 12 0
4 Darlehen und Kredite 7,94 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,73 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 99 0
21 Darlehen und Kredite 99 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 63,73 0,78
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 81,88 1,18
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 19,46 0,21
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 42,2 0,45
2 Finanzunternehmen 12 0
3 Kreditinstitute 12 0
4 Darlehen und Kredite 7,94 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,73 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 99 0
21 Darlehen und Kredite 99 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 63,73 0,78
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 81,88 1,18
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 19,46 0,21
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 46,1
2 Finanzunternehmen 17,66
3 Kreditinstitute 17,66
4 Darlehen und Kredite 2,7
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,96
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,46
21 Darlehen und Kredite 0,46
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 26,49
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 17,55
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,5
27 davon Kfz-Kredite 0,02
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1,49
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 1,49
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,3 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
j k l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w x
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,3 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
j k l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w x
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b c
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,3 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
d e f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
j k l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w x
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,3 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
j k l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
m n
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
o p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w x
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Gesamt
(Mio. EUR)
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
c d e
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
f g h
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
i j
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
k l
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
m n o
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
p q
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
r s t
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
u v w x
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.

z aa
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Gesamt
(Mio. EUR)
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ab ac ad
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ae af ag
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ah ai
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
aj ak
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
al am an
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ao ap
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
aq ar as
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
at au av
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
aw
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b c
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Gesamt
(Mio. EUR)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
d e
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
f g h i j
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
k l
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
m n o
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
p q
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
r s t
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
u v w x
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.

z aa
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Gesamt
(Mio. EUR)
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ab ac ad
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ae af ag
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ah ai
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
aj ak
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
al am an
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
ao ap
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
aq ar as
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
at au av aw
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T-1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

7. KPI Handelsbuchbestand - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b c d e
Klimaschutz (CCM)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Beizulegender Zeitwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
f g h
Klimaschutz (CCM)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
i j
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
k l
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
m n o
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe plus absolute
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
p q
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
r s t
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
u v
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
w x z
Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad
Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ae ae
Verschmutzung (PPC)
Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
af ag ah
Verschmutzung (PPC)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ai aj
Verschmutzung (PPC)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ak al am
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
an ao
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ap aq ar
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
as at au
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
av aw
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ax
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente

7. KPI Handelsbuchbestand - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF‐Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS‐Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen

a b c
Klimaschutz (CCM)
Absolute Käufe
Beizulegender Zeitwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
d e
Klimaschutz (CCM)
Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
f g h
Klimaschutz (CCM)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
i j
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
k l
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
m n o
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
p q
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
r s t
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
u v
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
w x z
Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad
Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ae ae
Verschmutzung (PPC)
Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
af ag ah
Verschmutzung (PPC)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ai aj
Verschmutzung (PPC)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ak al am
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
an ao
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ap aq ar
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
as at au
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
av aw
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ax
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen. Änderungen

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Betrag % Betrag
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Änderungen sind vorbehalten.

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Betrag % Betrag
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Betrag % Betrag
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Änderungen sind vorbehalten.

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Betrag % Betrag
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Betrag % Betrag
1
2
3
4
5
6
7
8
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Änderungen sind vorbehalten.

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Betrag % Betrag
1
2
3
4
5
6
7
8
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Wichtiger Hinweis für Institute: Diese Meldebogen wurde aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 entnommen. Im Original existieren alle Meldebögen nur als PDF-Dokument. Der jeweilige Meldebogen wurde in MS-Excel überführt. Es wird keine Gewährleistung für die richtige Darstellung übernommen.

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Qualitative Angaben vom Kreditinstitut zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Leistungsindikatoren

Zusätzlich zu den quantitativen KPI werden die folgenden qualitativen Angaben geliefert, um die Erläuterungen der Finanzunternehmen und das Verständnis der Märkte in Bezug auf diese KPI zu untermauern:

Wichtiger Hinweis für Institute: Die Kredinstitute sind frei in der Wahl der Darstellungsform. Es ist jedoch wichtig, dass zu allen fünf Qualitativen Themenblöcken umfassende Angaben gemacht werden.

Nr. Qualitative Angabe Qualitative Angaben vom Kreditinstitut
1 Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren, einschließlich des Umfangs der für den KPI erfassten Vermögenswerte und Tätigkeiten, Informationen über Datenquellen und Beschränkungen;
2 Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zur ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit, beginnend mit dem zweiten Jahr der Implementierung, wobei zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten unterschieden wird;
3 Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien;
4 Für Kreditinstitute, die keine quantitativen Angaben zu Handelskrediten offenlegen müssen, qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien;
5 Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens

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