Brauthaus am Dom GmbHLiquidiert

55116 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41221
Eingetragen
11.12.2007
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Der Handel mit Braut- und Abendmoden sowie sonstigen Artikeln und Dienstleistungen im Hochzeitsbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

60598 Frankfurt am Main
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Brauthaus am Dom GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.531,00 5.156,00
I. Sachanlagen 5.531,00 5.156,00
B. Umlaufvermögen 87.547,04 100.687,41
I. Vorräte 42.473,00 48.411,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.789,78 45.929,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.284,26 6.346,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 100,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 93.178,04 105.843,41

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 33.095,55 26.660,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.660,14 -502,73
III. Jahresüberschuss 6.435,41 2.162,87
B. Rückstellungen 12.760,06 10.550,75
C. Verbindlichkeiten 46.935,43 68.632,52
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 46.935,43 10.632,52
D. Passive latente Steuern 387,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 93.178,04 105.843,41

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Brauthaus am Dom GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die nach steuerrechtlichen Vorschriften in den Jahren 2008 und 2009 für Zugänge von bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro gebildeten Sammelposten werden fortgeführt und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wären durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Das Wahlrecht des saldierten Ausweises der latenten Steuern fand im Berichtsjahr keinen Gebrauch.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Berichtsjahr 2010 wurde ein steuerlicher Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Höhe von 1.292,00 € für die geplante Anschaffung geltend gemacht. Diese rein steuerlich relevante Gewinnminderung führt zur handelsrechtlichen Bildung einer passiven latenten Steuer von 387,00 €. Bei der Berechnung der Rückstellung wurde eine ertragsteuerliche Belastung von 30% angenommen.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 46.935,43 (Vorjahr: Euro 10.632,52).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 32.000,00 (Vorjahr: Euro 32.000,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

Haftungsverhältnisse nach 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden ferner keine außergewöhnlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die über die regelmäßigen Verpflichtungen hinausgehen.

Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterlagen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.

Namen des Geschäftsführers

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch Herrn Alexander Dröll geführt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Mainz, 28. Februar 2012

Alexander Dröll

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012 festgestellt.

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