PerfectCAR
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
156.310,72 |
181.240,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
156.306,72 |
181.236,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
494.377,48 |
524.280,41 |
| I.
Vorräte |
255.500,00 |
275.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
235.958,29 |
246.375,03 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.599,45 |
7.524,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.919,19 |
2.105,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
211,57 |
1.570,88 |
| Aktiva |
650.899,77 |
707.092,01 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
195.500,78 |
188.791,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
170.500,78 |
163.791,25 |
| davon
Gewinnvortrag |
163.791,25 |
156.760,33 |
| B.
Rückstellungen |
29.533,00 |
28.463,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
425.865,99 |
489.837,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
384.946,93 |
361.170,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.919,06 |
128.667,03 |
| Summe
Passiva |
650.899,77 |
707.092,01 |
Anhang
A. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Allgemeine Angaben
Die PerfectCAR GmbH wird im Handelsregister Köln
unter der Registernummer HRB 48065 geführt. Sitz der
Gesellschaft ist Köln.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes zu
beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft nach den Größenmerkmalen des
§ 267 HGB.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
in Anlehnung an die Vorschriften der §§ 266 II
und § 275 II HGB für große
Kapitalgesellschaften gegliedert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert. Die Aufstellung des Anhangs erfolgt unter
Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Bei der Offenlegung werden die Vereinfachungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bilanzierungs- und Bewertungsnormen der
§§ 246 - 256 a HGB aufgestellt. Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldenposten trägt allen
erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Für die
Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzierung und Bewertung des
Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich zu
Anschaffungskosten und soweit deren Nutzung begrenzt ist,
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibung. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen
Abschreibungsmethode.
Außerplanmäßige Abschreibungen ggfs.
Darüber hinaus, um die Vermögengegenstände
des Anlagevermögens mit dem niedrigeren Wert
anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist,
wobei zum 31.12.2023 keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
erforderlich waren.
Für Werkzeugausstattungen wurde ein Festwert
gebildet.
Die Positionen des Anlagevermögens sind mit
ihrem Nettobuchwert in der Bilanz ausgewiesen. Die
Aufgliederung der Anschaffungskosten sowie Abschreibungen
und Ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind in der
Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt.
Die Vorräte sind mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 3.599,45 €
(Vorjahr: 7.524,46 €).
Die Bewertung des übrigen Umlaufvermögens
erfolgte zu Nennwerten.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, soweit
dies wirtschaftlich von Bedeutung ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestehen mit 0 €.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Herr Carsten Kürten und Herr Harald
Sagioglou
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.01.2025
festgestellt.
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