Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
ZENVISION GmbH
Lehderstraße 80, 13086 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Fulland seit 27.6.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.85% | |
Franziska Rusch | 44.15% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ZENVISION GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde kein Gebrauch gemacht. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. In den Vorräten sind keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum jedoch nicht an. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, wurden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSoweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, in Höhe von insgesamt EUR 0,00 enthalten. Der Betrag wird planmäßig aufgelöst. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist Umsatzsteuer, die im Zusammenhang mit erhaltenen Anzahlungen von Kunden vereinnahmt und an das Finanzamt für Körperschaften II abgeführt wurde, in Höhe von insgesamt EUR 0,00 enthalten. Von den am Jahresabschlussstichtag noch ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR 0,00 waren EUR 0,00 eingefordert. Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 0,00 saldiert. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt I des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen: Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 49-340,30 davon entfallen auf: a) Steuern EUR 28.241,05 b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1078,80 Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungIn den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB in Höhe von EUR 0,00 enthalten. In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind Aufwendungen in Höhe von EUR 0,00 für die Einstellung in den Sonderposten enthalten. Auf periodenfremde Erträge entfallen EUR 0,00. In den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" sind Erträge in Höhe von EUR 0,00 für die Auflösung des Sonderpostens enthalten. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR 0,00 enthalten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter folgenden Positionen Erträge aus verbundenen Unternehmen bzw. Aufwendungen an verbundene Unternehmen enthalten:
D. Sonstige AngabenAm Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Der Gesamtbetrag der nicht bilanzierten Pensionsverpflichtungen beträgt EUR 0,00. Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:
E. Ergänzende Angaben(1) Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. F. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. G. Forderungsspiegel
H. Rücklagenspiegel
I. RückstellungsspiegelJ.
K. Verbindlichkeitenspiegel
L. HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse L. Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 17.10.2019 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.4.2020. |
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