Buhmann Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dorothee Buhmann seit 16.8.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Buhmann Systeme GmbHWeiler im AllgäuJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Buhmann Systeme GmbH hat ihren Sitz in Weiler im Allgäu. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HR B 1772 eingetragen. II. Angaben zur Gliederung der Bilanz 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. 2. Allgemeines zur Gliederung (§ 265 Abs. 1 HGB) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde ebenso wie der Vorjahresabschluss nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die formale Darstellung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht verändert. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. 3. Vergleichbarkeit von Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB) Die Abschlussposten der Bilanz sind grundsätzlich mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar. III. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht geändert. B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer angesetzt. Für Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 250,00 und bis € 1.000,00 wurde entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der mit 20% jährlich abgeschrieben wurde. 2. Umlaufvermögen Die bezogenen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit ihren Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Gemeinkostenzuschläge einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Gesellschaft machte beim Ausweis der Vorräte von dem Bilanzierungswahlrecht nach § 268 Absatz 5 HGB Gebrauch. Demnach wurden zurechenbare erhaltene Anzahlungen in Höhe von € 0,8 Mio. von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Dem Kreditrisiko wurde durch Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Vermögensgegenstände, welche dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind und ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, wurden mit den entsprechenden Schulden verrechnet. Die Bewertung des zu saldierenden Vermögens erfolgte mit dem beizulegenden Zeitwert. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der Wertansatz wurde mit dem Nominalwert der abzugrenzenden Ausgaben vorgenommen. 4. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind versicherungsmathematisch errechnet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Es erfolgte ein saldierter Ausweis der an die Pensionsberechtigten verpfändeten Aktivwerte (sog. Planvermögen) mit den Pensionsrückstellungen (vgl. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Aus dieser Saldierung resultierte im Berichtsjahr erstmalig ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, der auf der Aktiva als separater Posten auzuweisen war. Die Bewertung erfolgte nach dem Teilwertverfahren. Der Bewertung lagen die Heubeck-Richttafeln (2018 G) zugrunde; die Berechnung erfolgt unter der Prämisse gleichbleibender Gehälter und eines jährlichen Anstiegs der Pensionen von 2%. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank zum Bewertungsstichtag veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,82% berücksichtigt. Im Vergleich zu der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre von 1,74 % ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 0. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die "sonstige Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, soweit hierfür Rückstellungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften dotierbar sind. Abzinsungen wurden, soweit erforderlich, mit dem zugrunde zu legenden Abzinsungssatz vorgenommen. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz 1. Umlaufvermögen Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 2. Mit Schulden verrechnete Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB / § 285 Nr. 25 HGB)
3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten inkl. der offenen von den Vorräten abgesetzten "Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen" mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 3.630. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. In Höhe von T€ 2.130 sind die Verbindlichkeiten durch Sicherungsübereignungen, Globalzessionen und branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert. 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 1,38 Mio. C. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von T€ 958. 2. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB) Geschäftsführer war im Berichtsjahr: Frau Dipl.-Wirt.-Ing. Dorothee Buhmann, Immenstadt 3. Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Im Geschäftsjahr wurden 61 Mitarbeiter inkl. einer Geschäftsführerin beschäftigt.
Weiler im Allgäu, den 26. März 2025 gez. Dorothee Buhmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. März 2025 |
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