Beteiligungsgesellschaften
MC Technologies GmbH
Kabelkamp 2, 30179 Hannover, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Kammer seit 14.2.2024 | Geschäftsführer |
Jan Wersebe seit 3.1.2024 | Prokura |
Dietmar Wilstermann seit 3.1.2024 | Prokura |
Sebastian Stammeier seit 3.1.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MC Technologies GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geänderter Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die MC Technologies GmbH ist ein führendes Unternehmen in der Konzeption, Entwicklung und Fertigung maßgeschneiderter Hard- und Software-Komplettlösungen für die industrielle Datenübertragung über Mobilfunktechnologien (M2M/IoT). Das Leistungsspektrum umfasst nicht nur die Entwicklung innovativer Lösungen, sondern auch die Produktion individueller Kabelkonfektionen nach spezifischen Kundenanforderungen. Ergänzend dazu bietet das Unternehmen eine breite Palette an Steckverbindern, Antennen und Mobilfunk-Modulen an, die das Angebot abrunden und den Kunden eine umfassende Versorgung aus einer Hand ermöglichen. Die Kunden von MC Technologies stammen aus vielfältigen Branchen, darunter Industrie, Infrastruktur, Gebäudetechnik, Verkehr und Logistik, Vending sowie Umwelttechnologien. Durch langjährige Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen ist das Unternehmen in der Lage, maßgeschneiderte Lösungen zu liefern, die den hohen Anforderungen und spezifischen Bedürfnissen der Kunden gerecht werden. 2. Forschung und Entwicklung Das Unternehmen unterhält eine spezialisierte Entwicklungsabteilung, die sowohl für die eigenen Produktserien als auch für die umfassende Projektbegleitung der Kunden verantwortlich ist. Diese Abteilung deckt den gesamten Entwicklungsprozess ab, beginnend mit der Hard- und Softwareentwicklung, über die Umsetzung von Pilotanwendungen bis hin zur Überführung in den laufenden Serienbetrieb. Durch diese ganzheitliche Betreuung stellt das Unternehmen sicher, dass alle Entwicklungsphasen nahtlos ineinandergreifen und die Kunden von der ersten Idee bis zur Marktreife und darüber hinaus professionell unterstützt werden. Dies ermöglicht eine effiziente und zielgerichtete Umsetzung von Projekten, die den individuellen Anforderungen und hohen Qualitätsstandards der Kunden gerecht werden. 3. Fertigung Ein erheblicher Teil der Produkte wird direkt am Standort Hannover in Eigenregie gefertigt, was eine hohe Kontrolle über die Qualität und Flexibilität in der Produktion ermöglicht. Für die Herstellung komplexerer Baugruppen greift das Unternehmen auf die Expertise qualifizierter Dienstleister im Bereich Electronic Manufacturing Services (EMS) zurück. Diese spezialisierten Partner übernehmen die Fertigung anspruchsvoller Komponenten, wodurch sichergestellt wird, dass auch bei komplexen Anforderungen höchste Qualitätsstandards eingehalten werden. Durch diese Kombination aus interner Fertigung und strategischer Zusammenarbeit mit externen EMS-Dienstleistern kann das Unternehmen eine breite Palette an Produkten anbieten, die sowohl in Bezug auf Qualität als auch auf technologische Innovation höchsten Ansprüchen gerecht werden. Dies ermöglicht es, flexibel auf Kundenwünsche einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen zu liefern, die den spezifischen Anforderungen der verschiedenen Branchen entsprechen. 2. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage hat sich nach den herausfordernden Jahren unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht signifikant verbessert. Trotz einer Erholung der Lieferketten bleibt die wirtschaftliche Stabilität fragil. Sowohl Kunden als auch Lieferanten äußern weiterhin Bedenken hinsichtlich der aktuellen Situation. 2. Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse des Unternehmens sind im Vergleich zum Vorjahr um 628 TEUR gestiegen, was auf eine positive Geschäftsentwicklung hinweist. Der Rohertrag hat sich zwar um 13 TEUR verbessert, jedoch sind die Materialkosten und die notwendigen Bestandskorrekturen gestiegen. Während die erste Jahreshälfte von einer gewissen Zurückhaltung geprägt war, konnte in der zweiten Jahreshälfte ein leichter Anstieg beim Auftragseingang verzeichnet werden. Durch die Übernahme einer kleineren Baugruppenfertigungsfirma im Jahr 2023 ist das Unternehmen nun in der Lage, Leiterplatten für Prototypen und Kleinserien eigenständig zu fertigen. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt dar und ermöglicht eine größere Flexibilität und Unabhängigkeit in der Produktion. Die Materialbeschaffung bleibt jedoch eine kontinuierliche Herausforderung. Begrenzte Kapazitäten bei den EMS-Dienstleistern und lange Lieferzeiten über den Seeweg erfordern eine verstärkte strategische Planung und Bestellmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Produktionsfluss aufrechtzuerhalten. 3. Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnete das Unternehmen ein um 343 TEUR schlechteres EBIT-Ergebnis vor Abschreibung (1.419 TEUR) im Vergleich zum Vorjahr (1.762 TEUR). Diese Entwicklung ist u.a. auf die gestiegenen Energiekosten und erhöhte Ausgaben im Bereich der EDV-Kosten zurückzuführen. Darüber hinaus stiegen die Aufwendungen für Fremdleistungen, insbesondere für Zuarbeiten bei der Produktweiterentwicklung, um 217 TEUR. Ein weiterer negativer Einflussfaktor war der höhere Zinsaufwand i.H.v. 73 TEUR. Diese Faktoren zusammen haben das EBIT-Ergebnis erheblich beeinflusst und verdeutlichen die Herausforderungen, denen das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr gegenüberstand. Durch strategische Maßnahmen und Effizienzsteigerungen soll die finanzielle Stabilität und das Wachstum langfristig gesichert werden. 4. Finanzlage Um auch zukünftig mit neuen Produkten wettbewerbsfähig zu bleiben, hat das Unternehmen erhebliche Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung (R&D) getätigt. Diese strategischen Investitionen, zusammen mit einem anhaltend hohen Lagerbestand, haben zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geführt. Im Jahr 2023 lagen diese Verbindlichkeiten um 260 TEUR höher als im Vorjahr. Der langsame Abfluss des hohen Lagerbestandes hat zudem zu einem ausbleibenden Cash- Zufluss geführt. Trotz dieser Herausforderungen konnte die Eigenkapitalquote nahezu stabil gehalten werden, mit einer leichten Veränderung von 60 % im Jahr 2022 auf 57 % im Jahr 2023. Diese Maßnahmen und Entwicklungen unterstreichen das Engagement des Unternehmens, durch kontinuierliche Innovation und strategische Investitionen seine Marktposition zu stärken, auch wenn dies kurzfristig zu finanziellen Belastungen führt. Langfristig wird erwartet, dass diese Investitionen die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit schaffen. 5. Vermögenslage Das Anlagevermögen des Unternehmens erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 185 TEUR. Diese Summe umfasst insbesondere Investitionen in 5G-Router-Technologie sowie Maschinen und technische Anlagen für die Baugruppenfertigung. Diese Investitionen unterstreichen das Bestreben des Unternehmens, seine technologische Infrastruktur zu modernisieren und die betriebliche Effizienz zu steigern. Gleichzeitig konnte der Warenbestand im Vergleich zum Vorjahr um 524 TEUR reduziert werden, was auf eine verbesserte Lagerverwaltung und optimierte Bestandsstrategien hinweist. Allerdings führten Änderungen in den Zahlungsbedingungen zu einer Erhöhung der Forderungen um 1.280 TEUR. Diese Anpassungen hatten auch Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sich um 530 TEUR erhöhten. Diese Entwicklungen reflektieren die strategischen Maßnahmen des Unternehmens, um sowohl die Liquidität als auch die finanzielle Stabilität zu sichern, während gleichzeitig in zukunftsweisende Technologien und betriebliche Verbesserungen investiert wird. 6. Personal Der Fachkräftemangel macht sich auch bei der MC Technologies GmbH deutlich bemerkbar und stellt das Unternehmen vor Herausforderungen. Besonders betroffen sind die Entwicklungsabteilung sowie die Vertriebsabteilungen, in denen der Bedarf an qualifizierten Fachkräften besonders hoch ist. MC Technologies setzt daher verstärkt auf Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung, um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken. Dazu gehören gezielte Rekrutierungsstrategien, attraktive Weiterbildungsangebote und die Schaffung eines Arbeitsumfelds, dass die langfristige Bindung von Mitarbeitern fördert. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht In den kommenden Jahren erwartet die Geschäftsleitung eine leicht steigende Umsatzentwicklung. Das Unternehmen hat die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Datentechnikprodukte sicherzustellen. Das bevorstehende Lieferende einiger Komponenten erfordert eine rechtzeitige Umstellung auf neue Produkte. Auch im Bereich der 5G-Geräte hat das Unternehmen bereits mit der Entwicklung begonnen. Ziel ist es, die Produkte weiteren internen Tests zu unterziehen, um das Risiko potenzieller Ausfälle zu minimieren. Zusätzliche Wachstumschancen sieht die Geschäftsleitung in der Erweiterung des Vertriebs und der Erschließung neuer Märkte und Absatzkanäle, insbesondere im Energiesektor. Zukünftig müssen beispielsweise Messstellen auf neue Technologien umgestellt werden, was Erneuerungen in der Verkabelung und bei den Geräten erfordert. Auch die Vermarktung von reinen Softwarelösungen steht im Fokus der strategischen Überlegungen. Die leistungswirtschaftlichen Risiken betreffen in erster Linie die technisch einwandfreie und vertragsgerechte Bereitstellung der Produkte, um den hohen Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Jede unternehmerische Tätigkeit ist jedoch auch mit allgemeinen und spezifischen Risiken verbunden, die sich aus der Art der Geschäftstätigkeit ergeben. Die Geschäftsleitung hat die Aufgabe, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Angesichts der mittelständischen Struktur des Unternehmens, das durch flache Hierarchien und kurze Kommunikationswege gekennzeichnet ist, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung des Risikobewusstseins aller Mitarbeiter in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich. Die Motivation zur offenen Kommunikation mit der Geschäftsleitung ist hierbei von zentraler Bedeutung. So wird sichergestellt, dass identifizierte Risiken in den Bereichen Wettbewerb (zunehmender Wettbewerbs- und Preisdruck), Verkauf (Kundenbeziehungen, Marktentwicklung, Veränderung der Kundenbedürfnisse, Zahlungsverhalten der Kunden), Investitionsbedarf und interne Verwaltung/IT-Sicherheit zeitnah an die Geschäftsleitung weitergeleitet werden. Die Geschäftsleitung behält mögliche gesamtwirtschaftliche oder branchenspezifische Risiken stets im Blick. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aus Sicht der Geschäftsleitung keine konkreten Risiken für das Gesamtunternehmen in den Bereichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennbar sind. 4. Risikomanagementziele und -methoden Die MC Technologies GmbH verfügt über ausreichend liquide Mittel und entsprechende Kreditlinien bei Banken, um Investitionsspitzen abdecken zu können. Für das laufende Geschäftsjahr liegt eine detaillierte Kosten-, Umsatz- und Ertragsplanung vor. Im monatlichen Berichtswesen werden sämtliche betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sowie die Liquiditätsübersicht umfassend dargestellt. Die Berichterstattung über Umsätze, Rohertrag, Angebotsabgaben und Auftragseingänge erfolgt täglich und wird in kumulierten Wochen- und Monatswerten an die Geschäftsleitung und die Abteilungsleiter übermittelt. Ausgangsrechnungen werden nahezu ausschließlich in Euro fakturiert. Im Gegensatz dazu erfolgen Materialeinkäufe regelmäßig auch in US-Dollar, wodurch sie Wechselkursschwankungen unterliegen. Ausfallrisiken werden durch die Vergabe von Kreditlimits minimiert, die im ERP-System hinterlegt sind und bei deren Erreichung eine erneute Kreditprüfung ausgelöst wird. Hierbei gilt, ebenso wie im betrieblichen Zahlungswesen, das Vier-Augen-Prinzip. Aufgrund der geringen Forderungsausfallquote wird auf eine Kreditversicherung verzichtet. Derzeit wird nicht mit weiteren Zahlungsausfällen gerechnet. Ursprünglicher Lagebericht
Hannover, 18.12.2024 Geänderter Lagebericht
Hannover, 18.02.2025 gez. Stefan Kammer, Sebastian Stammeier, Geschäftsführer Geänderte Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Geänderte Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12 2023
Anhang zum 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Gliederung und Ausweis Der am 18. Dezember 2024 aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wurde im Februar 2025 nachträglich geändert. Dabei erfolgten Anpassungen des Ausweises von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz, des GuV-Ausweises von sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen sowie der Steuerpositionen. Zudem wurden die entsprechenden Angaben im Anhang und Lagebericht sowie die Vorjahreswerte in der Bilanz und GuV angepasst. Der Jahresabschluss der MC Technologies GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Es wurden weiterhin die diesbezüglichen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen. Sofern es der Übersichtlichkeit dient, sind "davon - Vermerke" zu den Posten der Bilanz im Anhang aufgenommen worden. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Ab. 1 Nr. 2 HGB). Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde gem. § 246 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 253 Abs. 1 S.1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 S. 1, 2 HGB über seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die als Finanzanlagen bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit erforderlich, am Bilanzstichtag mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt wurden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Für anteilige Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind zu ihrem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremden Währungen werden in laufender Rechnung zum Zugangszeitpunkt mit aktuellen Kursen umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, deren Laufzeit ein Jahr oder weniger beträgt, mit dem Devisenkassakurs bewertet. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Veränderungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 sind in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. Hier verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. Der Geschäfts- oder Firmenwert erfuhr einen Wertzuwachs durch den Erwerb der Baugruppenfertigungsfirma in Höhe von 40.500 EUR. Dieser wird entsprechend der erwarteten Synergieeffekte über die Dauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Forderungen sind - wie im Vorjahr - ausschließlich innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Beteiligungen oder Gesellschafter bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern: EUR 40.517,92 (Vorjahr: EUR 117.108,49) enthalten. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 2.500 TEUR (Vorjahr: 2.250 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen i.H.v. 306 TEURO betreffen unter anderem Verpflichtungen im Personalbereich (144 TEUR), Gewährleistung (32 TEUR), ausstehende Rechnungen (80 TEUR). 4. Sonstigen Angaben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus, bestehen noch folgende jährliche langfristige finanzielle Verpflichtungen:
Angaben zum Anteilsbesitz Es wird eine Beteiligung mit 30,58 % an der Inside M2M GmbH, Garbsen gehalten. Der § 286 Abs. 3 HBG wird in Anspruch genommen. Angabe über die Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer der Gesellschaft waren zum 31.12.2023 Herr Frank Schmidt und Herr Rolf Märtens. Dem Beirat gehörten in 2023 an: Herr Rolf Märtens, Frau Sabine Märtens-Rodloff (Marketing-Managerin), Herr Rolf Morich (Geschäftsführer Bender Smart Charging GmbH), Herr Dr. Jürgen Tusch (CTO of the European Utilities Telecom Council). Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften Es werden die Erleichterungsvorschriften gem. § 288 Abs. 2 HBG angewendet. Ferner wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nicht im Jahresabschluss enthalten sind, haben sich nach dem 31.12.2023 nicht ergeben. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr schließt nicht einem Jahresüberschuss von 841.160,25 EUR ab. Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen Ursprünglicher Jahresabschluss
Hannover, 18.12.2024 Geänderter Jahresabschluss
Hannover, 18.02.2025 Unterschrift der Geschäftsführung
MC Technologies GmbH Stefan Kammer, Geschäftsführer Sebastian Stammeier, Geschäftsführer Anlagenspiegel 2023
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"An die MC Technologies GmbH, Hannover Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MC Technologies GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MC Technologies GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweise auf einen sonstigen Sachverhalt - Erstprüfung Der Jahresabschluss der MC Technologies GmbH, Hannover für das vorhergehende Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 der die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 bildet, wurde nicht geprüft. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen)oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 20. Dezember 2024 abgeschlossenen Prüfung und am 24. Februar 2025 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderungen im Jahresabschluss und Lagebericht bezog. Änderung des ursprünglich aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 Die Änderungen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 betreffen den Ausweis von ursprünglich verrechneten und daher verkürzt in der Bilanz und GuV dargestellten Sachverhalten und führen zu keiner Veränderung des Jahresergebnisses. Durch die Umgliederung der folgenden Sachverhalte ergab sich in Summe eine Bilanzerhöhung i.H.v. 294.452,71 €:
In der GuV wurde eine Umgliederung aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in die sonstigen betrieblichen Erträge vorgenommen sowie der Ausweis in den GuV-Positionen Steuern vom Einkommen und Ertrag und den sonstigen Steuern ergebnisneutral angepasst. Die Umgliederungen machten die Anpassung von im Lagebericht zu diesen Bilanz- und GuV-Positionen enthaltenen Angaben notwendig. Bei den ursprünglich angegebenen Vorjahreswerte waren die im Jahr 2022 zutreffend vorgenommen Umgliederung in den Bilanz- und GuV-Positionen nicht enthalten, was nun zu einer entsprechenden Ausweisanpassung der dargestellten Vorjahreswerte führte. Gegenstand, Art und Umfang der Nachtragsprüfung I. Gegenstand der Nachtragsprüfung Gemäß § 317 HGB sind die Buchführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023, der geänderte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der geänderte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Gegenstand der Nachtragsprüfung. Der geänderte Jahresabschluss und der geänderte Lagebericht sind nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt worden. Die Nachtragsprüfung ist unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 316 ff. HGB, und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erfolgt. Die Prüfungshandlungen sind, soweit sie nicht im Prüfungsbericht dargestellt sind, in unseren Arbeitspapieren nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten. II. Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Die Nachtragsprüfung betrifft die Ausweisänderungen in der Bilanz und GuV sowie die angepasste Darstellung der Vorjahresbeträge. Darüber hinaus erstreckt sich die Nachtragsprüfung auf die korrespondierenden Änderungen im Lagebericht. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und den von ihr benannten Personen erbracht. Die Geschäftsführung hat die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von uns eingeholten Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 1. Umfang der Änderungen im Jahresabschluss und Lagebericht Nachfolgend sind auszugweise nur die von den Änderungen betroffenen Bilanz- und GuV-Positionen dargestellt. Ursprüngliche Bilanz- und GuV-Positionen zum 31. Dezember 2023 mit Vorjahresangabe:
Die geänderten Angaben im Lagebericht beziehen sich auf Verhältniszahlen, die aus den geänderten Bilanz- und GuV-Werten hervorgehen und den obigen Tabellen entnommen werden können:
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft. Die Buchführung hat unter Berücksichtigung der vorgenommenen Ergänzungen während des gesamten Geschäftsjahres 2023 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprochen. 3. Jahresabschluss Im ergänzten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sind in allen wesentlichen Belangen alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, alle rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft beachtet worden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der MC Technologies GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sind nach unseren Feststellungen ordnungsmäßig aus der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden dabei ebenso beachtet wie der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Berichterstattung im Anhang ist vollständig und zutreffend. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 286 Abs. 3 und 288 Abs. 2 HGB wurden zulässigerweise in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden. Wir weisen darauf hin, dass der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 entgegen § 264 Abs. 1 HGB nicht innerhalb der ersten drei Monate des darauf folgenden Geschäftsjahres aufgestellt worden sind. 4. Lagebericht Der geänderte Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Gesamtaussage des geänderten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Der ergänzte Jahresabschluss der MC Technologies GmbH vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 321 Abs. 2 Satz 3 HGB). Der Jahresabschluss der MC Technologies GmbH zum 31. Dezember 2023 ist auf Basis der im Anhang angegebenen Bewertungsgrundlagen aufgestellt worden, die sich gegenüber der Ursprungsfassung nicht verändert haben. Gegenüber dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 hat es keine Änderungen bei den Bewertungsgrundlagen und keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, d. h. auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage, gegeben. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Nachtragsprüfung des geänderten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 (Bilanzsumme 8.649.875,36 EUR; Jahresüberschuss 841.160,25 EUR) und des geänderten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 der MC Technologies haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. (10.2021)) erstattet.
Hannover, den 24. Februar 2025 NordAudit
GmbH
Dr. Nadja Kiehne, Wirtschaftsprüferin Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, sofern dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. |
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