Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 738476
Eingetragen
18.8.2011
Branche
Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungKinderkrippen und Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Untenrehmens bilden: a) Schaffung und Erhaltung von Möglichkeiten zur Kinderbetreuung mit Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und deren pädagogischer Weiterentwicklung; b) Trägerschaft und Betrieb von Kindertagesstätten und sonstigen Einrichtungen zur Kinderbetreuung; c) Förderung von Erziehungskompetzenz im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einschließlich der Förderung von Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertagesstätten und deren Trägern; d) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Birgit Gänzle
seit 26.8.2025
Prokura
Prokura
Nicole Raabe
seit 2.7.2024
Prokura
Geschäftsführer
Silke Michaletz
seit 19.2.2024
Prokura
Prokura
Waltraud Weegmann
seit 18.8.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Konzepte-e für Kindertagesstätte gGmbH
60.00%
Kind und Beruf e. V.
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzepte-e für Kindertagesstätte gGmbH
Germany
30.000 €
60.00%
Kind und Beruf e. V.
Germany
20.000 €
40.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kind und Beruf gGmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Stand
31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.121,00 20.327,00
II. Sachanlagen 494.925,00 603.029,00
III. Finanzanlagen 25.000,00 536.046,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 823.938,40 953.887,65
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 39.150,43 28.355,43
3. sonstige Vermögensgegenstände 155.030,98 1.018.119,81 309.406,64
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.670.199,54 880.241,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 361.805,50 0,00
3.586.170,85 2.820.246,97
Stand
31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapitel
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00 6.859,71
III. Bilanzgewinn 127.303,61 115.011,45
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 264.690,94 387.452,70
C. sonstige Rückstellungen 63.948,00 72.178,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.903.077,17 1.326.137,12
2. sonstige Verbindlichkeiten 122.625,73 2.025.702,90 111.035,28
1-3 davon bis 1 Jahr: € 2.025.702,90
1-3 davon über 5 Jahre: € 0,00
1-3 davon aus Steuern: € 0,00
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.054.525,40 751.572,71
3.586.170,85 2.820.246,97

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I.

Die Kind und Beruf gGmbH, Stuttgart ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bi- lanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergän- zend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

II.

Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind.

III.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt. Vermerke über die Mitzuge- hörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig.

IV.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

V.

Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften erstellt.

VI.

Die Gewinn und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

2.

Im Jahresabschluss sind die Vermögenswerte, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden.

3.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert.

4.

Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).

5.

Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet.

6.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II. Bewertungsmethoden

1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden

a)

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

b)

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem rechtlich und tatsächlich auch nichts entgegensteht.

c)

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

d)

Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstan- den sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

e)

Aus rein steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen bzw. Abschreibungen erfolgten nicht.

2. Allgemeine, auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandte Bewertungsmethoden

a) Anlagevermögen:

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie das Finanzanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (Ausnahme Finanzanlagen), bewertet.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewendet wurde.

Im Geschäftsjahr wurden die Zugänge bei den Geringwertigen Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens dauerhaft über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

b) Umlaufvermögen:

Die Vorräte wurden - soweit vorhanden - mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf Grund des strengen Niederstwertprinzips waren nicht notwendig. Die unfertigen Leistungen - soweit vorhanden - wurden mit den bis zum Abschlussstichtag entstanden aktivierungspflichtigen Aufwendungen aktiviert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden gegebenenfalls durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde - soweit notwendig - durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

c) Rückstellungen:

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

d) Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von der Erleichterung über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen wurde gem. §268 Abs.4 HGB in Verbindung mit § 274a HGB Gebrauch gemacht.

2. Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB i.V.m. § 274a Nr. 4 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

3. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse bestehen auf den Abschlussstichtag wie folgt:

Avalkredit Bank für Sozialwirtschaft in Höhe von: 14.400,00 EUR
Bürgschaftsübernahme Stadt Mannheim in Höhe von: 210.000,00 EUR

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Räumlichkeiten zum Betreiben der Kindertagesstätten sind im Rahmen langfristiger Mietverträge der Gesellschaft überlassen. Weitere wesentliche langfristige Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Pflichtangaben

I. Der Geschäftsführung gehört zum 31.12.2023 unverändert an:

Frau Waltraud Weegmann, Dipl.- Oec., Knappenweg 42 I, 70563 Stuttgart

II. An die Geschäftsführerin wurden keine Kredite gegeben, und es bestehen insoweit keine Forderungen.

III. Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt.

IV. Die Angaben der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

V. Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt:

162 Mitarbeiter.

VI. Die Gesellschaft ist zu 100% an der Familie und Beruf gGmbH, Stuttgart mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 EUR beteiligt.

VII. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch die Bilanz zu berücksichtigen sind, liegen nicht vor.

D. Angaben gem. § 42 GmbHG

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 240,36 EUR.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, der mit einer Bilanzsumme von EUR 3.586.170,85 und einem Jahresüberschuss von EUR 12.292,16 abschloss, wird hiermit versichert.

 

Stuttgart, den

(Kind und Beruf gGmbH)

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