Wilh. Schäfer GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sanja Cetinjan seit 18.7.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IN- Ausbau GmbHBad Homburg v.d.HöheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS 1 AUFTRAG ZUR ERSTELLUNG MIT PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG 2 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 3 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNG UND PRÜFUNG UNTER PLAUSIBILITÄTSGESICHTSPUNKTEN 3.1 Gegenstand der Erstellung mit Plausibilitätsprüfung 3.2 Art und Umfang der Plausibilitätsprüfung 4 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 4.1.2 Jahresabschluss 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.2.5 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses 4.2.5.1 Vermögenslage und Finanzstruktur 4.2.5.2 Finanzlage 4.2.5.3 Ertragslage 5 BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ANLAGENVERZEICHNIS Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Darstellung der rechtlichen Verhältnisse Kontennachweis zum Jahresabschluss 31.12.2023 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 Auftrag zur Erstellung mit Plausibilitätsprüfung Die Geschäftsführung der IN-Ausbau GmbH hat uns den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31.12.2023 der IN-Ausbau GmbH, Bad Homburg unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr 2023 zu erstellen und unter Gesichtspunkten der Plausibilität zu prüfen und darüber zu berichten. Wir bestätigen gem. § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Tätigkeit die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Dem Auftrag liegen als Anlage 5 die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften” in der Fassung von Oktober 2023 zu Grunde. Diese gelten auch im Verhältnis zu Dritten. Über das Ergebnis unserer Tätigkeit, das am 10.02.2025 mit der Geschäftsführung und dem Gesellschafter besprochen wurde, unterrichtet nachstehender Bericht. Die Berichtsabfassung wurde im Anschluss an die Erstellung und Prüfung in unserem Büro durchgeführt und erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung in Anwendung des IDW S 7. Für die uns bei der Durchführung unseres Auftrags gewährte Unterstützung sprechen wir allen Beteiligten unseren Dank aus. 2 Grundsätzliche Feststellungen Die Gesellschaft ist eine „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Ein Lagebericht ist somit gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufzustellen und wurde von der Gesellschaft auch nicht auf freiwilliger Basis aufgestellt. 3 Gegenstand, Art und Umfang der Erstellung und Prüfung unter Plausibilitätsgesichtspunkten 3.1 Gegenstand der Erstellung mit Plausibilitätsprüfung Gegenstand unserer Erstellung mit Plausibilitätsprüfung waren die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 auf Basis der von uns im Auftrag der Gesellschaft erstellten Buchführung nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und in analoger Anwendung der §§ 316 ff. HGB eine Überprüfung einzelner Bilanzpositionen unter Plausibilitätsgesichtspunkten. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss trägt der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung in eingeschränktem Umfang dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben unserer Tätigkeit, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags. Die Erstellung und eingeschränkte Prüfung fand in der Zeit vom 15.01.2025 bis 05.02.2025 in unseren Geschäftsräumen in Frankfurt am Main statt. Die Erstellung des Anhangs erfolgte im Januar 2025 in unseren Geschäftsräumen in Frankfurt am Main. 3.2 Art und Umfang der Plausibilitätsprüfung Ausgangspunkt war der von uns mit Plausibilitätsbeurteilungen erstellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022. Wir haben uns davon überzeugt, dass die Zahlen der Bilanz zum 31.12.2022 richtig als Vortrag in die Sachkonten 2023 übernommen worden sind. Die Bilanz-kontinuität ist damit gewahrt. Bei Durchführung der Plausibilitätsprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung in analoger Anwendung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegt bei dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns ausgehend von der Organisation der Gesellschaft mit den Unternehmenszielen und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Unternehmensleitung und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gesellschaft haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen die Gesellschaft ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gesellschaft durchgeführt. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche:
Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses schwerpunktmäßig im Bereich des Vorratsvermögens durchgeführt. Durch aussagebezogene Prüfungshandlungen haben wir die Bewertung der Vorräte, deren vollständige Erfassung sowie mögliche Teilwertabschreibungen aufgrund voraussichtlicher Wertminderung überprüft. Unsere Prüfungshandlungen ergaben keine Beanstandungen. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gesellschaft eingerichteten organisatorischen Maßnahmen (insbesondere Überwachungskontrollen) von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Die in unserer Prüfungsstrategie definierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden Schwerpunkten unserer Prüfung:
In diesem Zusammenhang wurden Art und Umfang der Plausibilitätsprüfungen festgelegt und der zeitliche Ablauf der Jahresabschlusserstellung inklusive des Mitarbeitereinsatzes geplant. Die Jahresabschlusserstellung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Grundlage unserer Jahresabschlusserstellung waren die von der Gesellschaft vorbereitete Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft, die Hauptabschlussübersicht, die von der Gesellschaft geführten Sachkonten und Nebenbücher sowie Verträge, Belege und das sonstige Schriftgut, soweit es zur ordnungsmäßigen Erfüllung unseres Auftrags heranzuziehen war (Kostenrechnung, Planungsrechnungen, Protokolle von Gesellschafterversammlungen). Die unfertigen Arbeiten auf den einzelnen Baustellen wurden gemäß Inventuranweisung der Geschäftsleitung zum 31.12.2023 einzeln durch die jeweiligen Baustellenleiter bewertet. An der Inventurkontrolle durch die Geschäftsleitung haben wir nicht teilgenommen. Die Bewertung der Baustellen wurde von uns anhand der Vorgänge vor und nach dem Bilanzstichtag insbesondere durch Einsichtnahme in die Bauakten, die Kostenstellenrechnung und der Zahlungseingänge überprüft. Zu den Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen Kontoauszüge der Kreditinstitute vor. Von der Geschäftsführung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die Geschäftsführung hat uns in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31.12.2023 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. 4 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Buchführung wurde von uns über DATEV erstellt. Der der Buchhaltung zu Grunde liegende Kontenplan ist ausreichend gegliedert und entspricht den für eine klare Übersicht notwendigen Erfordernissen. Die erforderlichen Nebenbücher (Anlagenverzeichnis, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Kassenbuch) sind vorhanden. Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsgemäß geführt. Die Belege sind ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Der Jahresabschluss ist durch Unterlagen hinreichend belegt. Informationstechnologie Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir das IT-gestützte Rechnungslegungssystem daraufhin beurteilt, ob es den gesetzlichen Anforderungen - insbesondere den im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen - entspricht. Führung der Bestandsnachweise Die erforderlichen Bestandsnachweise (Anlagenverzeichnis in den Voraussetzungen der Richtlinie 5.4 der EStR 2008, Ein- und Ausgangsrechnungen, Inventurlisten, Personenkonten-Saldenlisten Debitoren und Kreditoren, geschäftsjahresletzte Auszüge der Kreditinstitute, versicherungsmathematische Gutachten, Abgrenzungslisten, Darlehensverträge, Kassenbuch) liegen vor. Wir stellen fest, dass insgesamt die Buchführung und das Belegwesen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Bei unserer Plausibilitätsprüfung haben wir mit einer Ausnahme keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen, dass die von der Gesellschaft getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. Weitere geprüfte Unterlagen Die aus weiteren geprüften Unterlagen (Kostenrechnung zur Ermittlung der Herstellungskosten, Planungsrechnungen, Verträge und Protokolle von Gesellschafterversammlungen) entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. 4.1.2 Jahresabschluss Die Rechnungslegungs- und Bilanzierungsvorschriften des HGB (§§ 238 ff. HGB) in der Fassung nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 22.07.2015 wurden auf den Jahresabschluss zum 31.12.2023 angewandt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Anlage 1) ist gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 (Anlage 2) gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den Anforderungen an eine „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 255 HGB sind eingehalten. Im vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 sind alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags waren nicht zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Einschränkungen bei der Bewertung und Beurteilung einzelner Sachverhalte bestehen nicht. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz, und Ertragslage der Gesellschaft. 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen Im Anhang Abschnitt B „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ werden die wesentlichen Bewertungsgrundlagen in gebotener Klarheit und gebotenem Umfang dargestellt. 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Änderungen in den Bewertungsgrundlagen wurden nicht vorgenommen. 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Rahmen unserer eingeschränkten Prüfung haben wir keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen durch die Gesellschaft festgestellt. 4.2.5.1 Vermögenslage und Finanzstruktur Vermögens- und Kapitalaufbau
Kennzahlen zur Vermögenslage
Erläuterungen zur Vermögenslage Das Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:
Das Bestandsverzeichnis wird mittels einer maschinellen Anlagenbuchhaltung geführt, die sämtliche notwendigen Angaben für die einzelnen Anlagegegenstände enthält. Die Zugänge sind mit Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, bei Eigenleistungen mit Herstellungskosten bewertet. Die Gesellschaft verfügt über keinen eigenen Grundbesitz. Vorräte Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten inklusive zulässiger Zuschläge für Gemeinkosten. Im Bestand der Vorräte von TEUR 5.370 (Vj. TEUR 4.054) sind folgende Einzelposten enthalten:
Der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen erfolgt unter den Passiva. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen zu Buchwerten betragen zum 31.12.2022 TEUR 140. Angeforderte, noch nicht erhaltene Anzahlungen werden bilanziell nicht erfasst. Wertberichtigungen sind nicht erforderlich. Das Gezeichnete Kapital von TEUR 25 ist vollständig erbracht worden. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis von TEUR -119 vollständig mit dem Verlustvortrag von TEUR 170 zu verrechnen und den verbleibenden Bilanzverlust von TEUR 289 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Zusammensetzung und Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 43 (Vj: TEUR 47) stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind von TEUR 1.504 um TEUR 4 auf TEUR 1.500 gesunken. Posten, die auf Fremdwährungen lauten, sind in der Bilanzposition nicht enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 5.598 (Vj. TEUR 3.847), wobei diese im Wesentlichen aus erhaltenen Anzahlungen TEUR 5.251 (Vj. TEUR 3.575) , aus Darlehen für Fahrzeugfinanzierungen TEUR 124 (Vj TEUR 141), aus Verbindlichkeiten aus Steuern TEUR 5 (Vj. TEUR 30) und Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt TEUR 36 (Vj. TEUR 20) bestehen. 4.2.5.2 Finanzlage
Kennzahlen zur Finanzlage
4.2.5.3 Ertragslage Unter teilweiser Lösung von den HGB-Begriffen der GuV und nach teilweiser Verdichtung und Saldierung von Aufwendungen und Erträgen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ergibt sich folgendes Bild:
Überleitung zum Jahresergebnis It. GuV
Kennzahlen zur Ertragslage
5 Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Gesellschaft IN-Ausbau GmbH, Bad Homburg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Frankfurt am Main, den 05. Februar 2025 Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner Jens Vogler, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31.12.2023IN-Ausbau GmbH Bau, Bad Homburg v.d. HöheAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023IN-Ausbau GmbH Bau, Bad Homburg v.d. Höhe
Handelsrecht ANHANG für das Geschäftsjahr 2023der IN-Ausbau GmbHA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die IN-Ausbau GmbH hat Ihren Sitz in Bad Homburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe unter der der Registernummer HRB 10166. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Änderungen oder Abweichungen in den Vorjahreszahlen einzelner Positionen des Jahresabschlusses ergaben sich hierdurch nicht. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den allgemeinen Rechnungslegungs- und Bewertungsvorschriften der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB gemäß den §§ 242 bis 256a HGB und §§ 264 bis 288 HGB erstellt. Die Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses und die Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht gemäß § 275 Abs. 2 HGB dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen zu Angaben bestehen, werden diese im Anhang unterlassen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der IN-Ausbau GmbH, Bad Homburg, wurde auf der Grundlage handels- und steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens mit Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres nach § 268 Abs. 2 HGB ergibt sich aus dem nachfolgenden Anlagespiegel: Anlagenspiegel zum 31.12.2023
2. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 43 (im Vj.: TEUR 47) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen (TEUR 30) sowie für Abschluss und Prüfungen (TEUR 13). 3. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen TEUR 6.949 (im Vj: 5.211 TEUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen TEUR 0 (im Vj: 0 TEUR) 4. Unter den Haftungsverhältnissen sind Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von TEUR 1.713 zur Ablösung von Sicherheitseinbehalten auszuweisen. Die Gewährleistungsbürgschaften bestehen gegenüber verschiedenen Versicherungen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Die Umsatzerlöse sind gem. der Neufassung des § 277 Abs.1 HGB ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen sind vergleichbar. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außergewöhnlichen Erträge enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten. E. Sonstige Angaben 1. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl belief sich im Berichtszeitraum auf 24. 2. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer sind
Die Angaben nach § 285 Nr.9 unterbleiben gem. § 286 Abs. 4 HGB. 3. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis von TEUR -119 sowie den Verlustvortrag von TEUR 170 auf neue Rechnung vorzutragen. F. Nachtragsbericht Nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Bad Homburg, den 20. Dezember 2024 gez. Sanja Cetinjan Darstellung der rechtlichen Verhältnisse 1. Firma IN-Ausbau GmbH 2. Sitz 61352 Bad Homburg 3. Rechtsform Kapitalgesellschaft 4. HR-Eintrag Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 10166 5. Gesellschaftsvertrag Vom 22.07.2005, letztmals geändert am 16.02.2012 6. Gegenstand des Unternehmens " Durchführung und Erstellung von Maler- und Lackierarbeiten, Wärmedämmverbundsystemen, Vollwärmeschutz, Putz, Stuck, Trockenbau, Akustik, Bodenbeschichtungen, Bodenbelägen " 7. Gezeichnetes Kapital Das Gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist voll erbracht. 8. Gesellschafter Alleiniger Gesellschafter war bis zum 12.07.2023 Herr Peter Lauterberg, Marburg bzw. seit seinem Versterben am 15.06.2023 seine Erben. Seit 12.07.2023 ist alleinige Gesellschafterin Frau Sanja Cetinjan, Frankfurt am Main. 9. Geschäftsführung und Vertretung Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2022 von Herrn Peter Lauterberg, Marburg wahrgenommen. Er wurde am 20.07.2023 nach seinem Versterben aus dem Handelsregister gelöscht. Seit 20.07.2023 ist Frau Sanja Cetinjan, Frankfurt am Main Geschäftsführerin. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 10. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2023 IN-Ausbau GmbH Bau, Bad Homburg v.d. Höhe AKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht Kontennachweis zur G.u.V. vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 IN-Ausbau GmbH Bau, Bad Homburg v.d. Höhe
Handelsrecht |
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