Immovex GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yanik Hofmann seit 27.12.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mevex GmbHHattenhofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften
des BilMoG umgestellt.
Es ergaben sich keine Umstellungseffekte.
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 S.2 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die
Ausleihungen
an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert
angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. . Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Der Posten entfält
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von 10.488,10 in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens ?
unverändert ? geführt durch
Frau Karin Hofmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HGB.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 24.651,27
(Vorjahr: € 23.935,18).
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