ELEVA Capital S.A.S., Zweigniederlassung Frankfurt
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Standard Chartered Bank AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Standard Chartered Bank AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Standard Chartered Bank AG, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Standard Chartered Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Vorhandensein und periodengerechte Abgrenzung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Die Standard Chartered Bank AG wickelt den EUR Zahlungsverkehr der gesamten Standard Chartered Gruppe in Europa ab. Dies ist aktuell die Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft und daraus resultierende Provisionserträge stellen einen bedeutenden Teil der Gesamterträge der Standard Chartered Bank AG dar. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein und eine zeitlich nicht richtige Abgrenzung dieser Provisionserträge. Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der Standard Chartered Bank AG und der Bedeutung des Zahlungsverkehrs für die Ertragslage, haben wir das Vorhandensein und die periodengerechte Abgrenzung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert. Prüferisches Vorgehen Wir haben uns mit den Prozessen und dem internen Kontrollsystem in Bezug auf die Sicherstellung des Vorhandenseins, der Ermittlung der Höhe sowie der zeitlichen Abgrenzung der Provisionserträge des Zahlungsverkehrsgeschäfts befasst. Wir haben die in den Prozessen implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der richtigen Erfassung der vertraglich vereinbarten Konditionen der Provisionserträge beurteilt. Das Vorhandensein und die betragsmäßige Erfassung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft haben wir insbesondere dadurch nachvollzogen, dass wir stichprobenweise die herangezogenen Gebührensätze mit den jeweiligen vertraglichen Grundlagen / Konditionentableaus und dem Kundenauftrag abgeglichen haben sowie uns von der periodengerechten Abgrenzung überzeugt haben. Wir haben in Stichproben nachvollzogen, ob die Provisionserträge entsprechend dem Kundenauftrag mit dem richtigen Betrag und in der richtigen Periode abgebildet wurden. Im Weiteren haben wir das Hauptbuchjournal im Dezember auf im Vergleich zum Jahresdurchschnitt betragsmäßig auffällige Buchungen sowie ungewöhnliche Häufungen von Buchungen bei der Provisionsvereinnahmung durchgesehen, um Auffälligkeiten in Bezug auf das Vorhandensein und die Periodenabgrenzung zu erkennen. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben Hinsichtlich der Bilanzierung von Provisionserträgen aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang unter Abschnitt "A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Provisionserträge" sowie Abschnitt "Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung - Provisionsergebnis". Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Standard Chartered Bank AG, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach § 89 Abs. 1 WpHG sowie Bericht des unabhängigen Prüfers über die jährliche Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lukas Sierleja.
Eschborn/Frankfurt am Main, 15. Mai 2025 EY
GmbH & Co.KG
Sierleja, Wirtschaftsprüfer Stapel, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2024der Standard Chartered Bank AGAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
ANHANGAllgemeine Angaben für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der Standard Chartered Bank AG Die Standard Chartered Bank AG (nachfolgend die Gesellschaft oder SCB AG) mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 108109 eingetragen. Die Geschäftsanschrift lautet Standard Chartered Bank AG, Taunusanlage 16, 60325 Frankfurt am Main. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der RechKredV gegliedert. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in TEUR (tausend Euro) angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren. Es kann in den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen. Das Mutterunternehmen (Alleinaktionärin) der SCB AG ist die Standard Chartered Bank, eine durch Royal Charter in England gegründete Gesellschaft mit Referenznummer ZC18 und Sitz in 1 Basinghall Avenue, London, EC2V 5DD - Großbritannien. Die Standard Chartered Bank ist über die Standard Chartered Holdings Limited, London/United Kingdom in den IFRS Konzernabschluss der Standard Chartered PLC, London/United Kingdom, einbezogen. Die SCB AG wird in den übergeordneten Konzernabschluss der Standard Chartered Bank als Tochterunternehmen mit einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird entsprechend auf der Website der Muttergesellschaft unter https://www.sc.com/en/investors/financial-results veröffentlicht. A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte entsprechend den Vorgaben für Institute nach §§ 340ff. HGB. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB). Der Ansatz von Vermögensgegenständen, Schulden, Aufwendungen und Erträge ist nach den Vorschriften der §§ 246ff. HGB, 252ff. HGB erfolgt. Dabei werden die besonderen Regelungen für Kreditinstitute (§§ 340ff. HGB) berücksichtigt. Barreserve Die Bestände der Barreserve werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen Forderungen an Kreditinstitute bzw. an Kunden sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Gebildete Wertberichtigungen werden davon abgesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind zum Nennwert bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag oder Anschaffungskosten werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und planmäßig zeitanteilig aufgelöst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Unterschiedsbeträge zwischen Aufnahme- und Rückzahlungsbetrag sind als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und wurden planmäßig aufgelöst. Risikovorsorge Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle erkennbaren Bonitäts- und Länderrisiken und für latente Ausfallrisiken. Für Bonitätsrisiken werden nach vorsichtigen Maßstäben Vorsorgen in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet. Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen abgedeckt. Die Höhe der Risikovorsorge für das latente Kreditrisiko (Pauschalwertberichtigung) im Kreditgeschäft wird auf Basis einer parameterbasierten Expected Loss-Berechnung bestimmt. Demnach wird der Verlust auf Basis der Parameter Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlusthöhe (LGD) und dem erwarteten Kreditbetrag bei Ausfall (EAD) ermittelt. Die Abbildung der Risikovorsorge für das bilanzunwirksame Geschäft (Garantien und Kreditzusagen) erfolgt als Rückstellung im Kreditgeschäft. Die Bank folgt bei der Ermittlung der handelsrechtlichen Pauschalwertberichtigungen dem IDW RS BFA 7 und bildet eine Pauschalwertberichtigung in Höhe der erwarteten Kreditverluste innerhalb von zwölf Monaten beziehungsweise im Falle eines signifikant erhöhten Ausfallrisikos in Höhe des erwarteten Verlusts für die gesamte Restlaufzeit. Für diejenigen finanziellen Vermögenswerte, die als ausgefallen klassifiziert sind, bildet die Bank eine Wertberichtigung in Höhe der erwarteten Kreditverluste auf Basis der erwarteten erzielbaren Zahlungsströme des Vermögenswerts. Zur Berücksichtigung akuter Adressenausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins- und Tilgungsleistungen vertragskonform erbracht werden können. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs Bilanzielle und außerbilanzielle zinsbezogene Finanzinstrumente des Bankbuchs werden nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 einer verlustfreien Bewertung unterzogen. Soweit aus den in ihrer Gesamtheit bewerteten Geschäften des Zinsbuchs ein Verpflichtungsüberschuss droht, wird eine Rückstellung für drohende Verluste aus dem Zinsbankbuch gebildet. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Barwerten unter Einbeziehung von Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten. Zum Bilanzstichtag liegt ein Verpflichtungsüberschuss nicht vor, damit ist die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich. Handelsbestand Finanzinstrumente des Handelsbestands (einschließlich positiver und negativer Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten) sind zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten (§ 340e Abs. 3 HGB). Zusätzlich zu dem Risikoabschlag im Rahmen der Zeitwertbewertung besteht eine faktische Ausschüttungssperre bezüglich der Nettoerträge des Handelsbestands, in dem gem. § 340e Abs. 4 HGB in jedem Jahr ein bestimmter Anteil der Nettoerträge des Handelsbestands dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen ist. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis (§ 255 Abs. 4 HGB). Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis direkt beobachten lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Betrag, zu dem ein Finanzinstrument im Rahmen einer Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern zum Abschlussstichtag ausgetauscht werden könnte, ohne dass es sich um einen Zwangsverkauf oder eine Notabwicklung handelt. Sofern verfügbar, basiert der beizulegende Zeitwert auf beobachtbaren Börsenpreisen oder wird aus beobachtbaren Preisen oder Parametern abgeleitet. Die Verfügbarkeit beobachtbarer Daten variiert je nach Produkt und Markt und kann sich im Zeitablauf ändern. Sind keine beobachtbaren Börsenkurse oder Informationen vorhanden, wird der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmodellen, die für das jeweilige Instrument angemessen sind, ermittelt. Wenn der beizulegende Zeitwert mithilfe von Modellen ermittelt oder aus beobachtbaren Preisen oder Parametern abgeleitet wird, sind in erheblichem Umfang Einschätzungen erforderlich. Diese sind mit Unsicherheiten verbunden und können Änderungen unterliegen, so dass die tatsächlichen Ergebnisse und Werte von diesen Einschätzungen abweichen können. Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizuliegenden Zeitwert sind Wertanpassungen für Glattstellungskosten, Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken und Finanzierungskosten für unbesicherte Handelsderivate zu beachten. Um etwaig verbliebenen Realisierungsrisiken von Gewinnen Rechnung zu tragen, wird das aus der Marktbewertung resultierende Ergebnis um einen Risikoabschlag reduziert, der als Abzugsposten des Handelsbestands auf der Aktivseite berücksichtigt wird. Die Berechnung des Risikoabschlags erfolgt auf der Grundlage des Value-at-Risk- Abschlags, dem eine Haltedauer von zehn Tagen und ein Konfidenzniveau von 99 % zugrunde liegen. Der Betrag, der in einem Geschäftsjahr gesondert dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen ist (§ 340e Abs. 4 HGB), entspricht mindestens 10 % der Nettoerträge des Handelsbestands (nach Vornahme des Risikoabschlags) und darf nicht höher sein als der gesamte Nettoertrag des Handelsbestands des Geschäftsjahres. Die Zuführung erfolgt, bis der Sonderposten eine Höhe von 50 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands nach Risikoabschlag erreicht. Der Sonderposten darf nur aufgelöst werden, um einen Nettoaufwand des Handelsbestands auszugleichen oder wenn er die 50 %-Grenze überschreitet. Finanzinstrumente des Handelsbestands werden separat auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz als Handelsbestand ausgewiesen. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte Sachanlagen sowie immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden die von der Finanzverwaltung zu Verfügung gestellten Abschreibungstabellen als Hilfsmittel verwendet. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von maximal Euro 800 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Latente Steuern Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der Bilanzposten sowie steuerlichen Verlustvorträgen ermittelt. Die nach Verrechnung verbliebenen aktiven latenten Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Entsprechend § 250 HGB werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, um eine periodengerechte Gewinnermittlung zu gewährleisten und werden planmäßig über die Laufzeit vereinnahmt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wird der Erfüllungsbetrag ggf. zuzüglich abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Rückstellungen Rückstellungen für Steuern und sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem Barwert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gemäß versicherungsmathematischen Annahmen angesetzt. Pensionsrückstellungen werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatzes ermittelt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, es sei denn, die für den Pensionsplan angenommene Restlaufzeit ist kürzer. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen für die deutschen Pläne zum 31. Dezember 2024 basiert auf den Sterbetafeln Heubeck 2018G. Diese Sterbetafeln berücksichtigen die Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und des Statistischen Bundesamtes. Andere Rückstellungen, bei denen es sich entweder um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten oder für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (ohne Handelsaktivitäten) handelt, werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sofern die Restlaufzeit der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten länger als ein Jahr ist, erfolgt eine Abzinsung der Rückstellung. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung folgt den in den §§ 256a und 340h HGB vorgegebenen Grundsätzen. Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden nicht gebildet. Vermögensgegenstände und Schulden werden mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die Kurse für Währungen, die hierüber nicht abgedeckt sind, wurden mit Hilfe des vom Bankenverband im Internet zur Verfügung gestellten Währungsrechner ermittelt. Erträge und Aufwendungen in Fremdwährung werden im Transaktionszeitpunkt mit den Kursen zum Transaktionszeitpunkt in Euro umgerechnet. Die Abgrenzung der Positionen in Fremdwährung, die in den Anwendungsbereich der besonderen Deckung nach § 340h HGB einbezogen werden, folgt dem Steuerkreis, welcher der internen Risikosteuerung zu Grunde liegt. Als besonders gedeckt bilanziert werden gegenläufige Fremdwährungspositionen innerhalb des Anwendungsbereichs nur, soweit sie sich betragsmäßig entsprechen. Soweit Währungsgeschäfte als besonders gedeckt bilanziert werden, werden unrealisierte Währungsgewinne für Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden immer vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt (d.h. unabhängig davon, ob besondere Deckung vorliegt oder nicht). Das Wechselkursrisiko im Handelsbuch wird innerhalb der Marktrisikolimite verwaltet, die vom Vorstand genehmigt wurden. Die Überwachung erfolgt täglich im aggregierten Marktrisikobericht der SCB AG. Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zu Grunde liegenden Verbindlichkeit unter Abzug von Einzelrisikorückstellungen angesetzt. Unwiderrufliche Kreditzusagen wurden zum Nennwert angesetzt. Nettoertrag des Handelsbestands Aus dem Nettoertrag des Handelsbestands wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von TEUR 9.034 (Vj. TEUR 6.735) dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340e Abs. 4 HGB zugeführt. Vereinnahmung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen Die Erfassung von Zinserträgen aus Finanzdienstleistungen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht worden sind. Provisionserträge Im Provisionsergebnis werden Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, die aus bankgeschäftlichen Dienstleistungen im weiteren Sinne resultieren. Die Provisionsaufwendungen und Provisionserträge werden unsaldiert ausgewiesen. Eine Verrechnung von Provisionsaufwendungen mit Provisionserträgen erfolgt ausschließlich für durchlaufende Posten. B. Erläuterungen der Bilanz und der GuV und sonstige Erlauterungen Angaben zur Bilanz: (1) Barreserve
Es besteht zum 31. Dezember 2024 keine Barreserve. Dies ist auf die Umschichtung von Bareinlagen in Übernachteinlagen zurückzuführen. Am 31. Dezember 2023 bestand die Barreserve aus dem Guthaben bei Zentralnotenbanken. (2) Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten bestehen hauptsächlich aus Tagesgeldanlagen in Höhe von EUR 7.300,0 Mio. (Vj. EUR 7.300,0 Mio.) bei der Deutschen Bundesbank. (3) Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden setzen sich im Wesentlichen aus Firmenkrediten und Krediten im Zusammenhang mit Handelsfinanzierungen (z.B. Import-Export-Finanzierungen) zusammen. Die Forderungen an Kunden sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt konstant geblieben. (4) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Im Jahr 2024 hat die SCB AG ihre Investitionen in Anleihen der öffentlichen Hand erhöht. Diese werden als Liquiditätsreserven klassifiziert. (5) Handelsbestand
Die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente des Handelsbestands mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, werden im Abschnitt A - Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Der Posten der Handelsaktiva betrug zum Jahresende EUR 6.516,1 Mio. (Vj. EUR 3.961,1 Mio.). Die Handelsaktiva setzen sich zusammen aus den positiven Marktwerten von Derivaten (hauptsächlich Zins- und FX Derivate) und Reverse-Repo Geschäften und dem Risikoabschlag. Der Posten der Handelspassiva betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 5.045,1 Mio. (Vj. EUR 3.059,3 Mio.) und bestand im Wesentlichen aus den negativen Marktwerten gehaltener Derivate (hauptsächlich Zins- und FX Derivate). Die Handelsaktiva und -passiva sind durch den Ausbau des Handelsgeschäfts insgesamt und durch den Ausbau des Repo Geschäftes stark angestiegen. Der Rückgang des Risikoabschlags ist hauptsachlich auf die geringere Sensitivität des USD-Zinssatzes und des EUR- Zinssatzes zurückzuführen. (6) Derivative Finanzinstrumente Derivative Geschäfte - Handelsbestand
Derivative Bankbuchgeschäfte
Die Bank berücksichtigt sämtliche Bankbuchderivate im Rahmen der BFA 3- oder BFA 4-Rechnung. Soweit sich im Rahmen der BFA 3-Rechnung eine Unterdeckung in Bezug zur Gesamtheit mit einbezogenen zinsbehafteten Positionen ergibt, wird dies über eine Drohverlustrückstellung abgebildet, die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. Dies war zum Berichtsstichtag nicht der Fall. In Bezug zur BFA 4-Rechnung werden Kassakursdifferenzen aus zur Absicherung genutzten Devisentermingeschäften innerhalb derselben Währung verrechnet und ein verbleibender positiver bzw. negativer Saldo unter sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Geschäfte - Kontrahentengliederung - Handelsbestand
Derivative Geschäfte - Fristengliederung - Handelsbestand
(7) Entwicklung der Sachanlagen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen des Geschäftsjahres
(8) Sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen auf Rückgewähr von geleisteten Barsicherheiten, Forderungen aus Transfer Pricing, Forderungen aus Vorauszahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer, Forderungen aus nicht abgewickelten Geschäften, Forderungen gegenüber SCB Gesellschaften sowie Forderungen aus anderen Group Recharges. Unter Sonstige insbesondere der Devisenausgleichsposten für Derivate des Bankbuchs ausgewiesen. Der Anstieg der Sonstigen Vermögensgegenstände ist im Wesentlichen auf das Wachstum des Handelsgeschäftes, was zu höheren Forderungen aus Barsicherheiten führt, sowie der höheren Intragroup Positionen und der positiven Entwicklung der Devisenausgleichsposten für Derivate des Bankbuchs zurückzuführen. (9) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 286, Vj. TEUR 243) besteht im Wesentlichen aus Vorauszahlungen an Dienstleister (TEUR 262, Vj. TEUR 216) sowie Mietvorauszahlungen (TEUR 24, Vj. TEUR 27). (10) Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern. Das Wahlrecht, den Aktivüberhang an latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen bei den Rückstellungen für Pensionen. Die Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind seit 2023 vollständig ausgeschöpft. (11) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die SCB AG weist zum Stichtag im Wesentlichen täglich fällige Verbindlichkeiten aus Einlagen von anderen Kreditinstituten aus. Der Anstieg ist maßgeblich auf die gruppeninternen Positionen zurückzuführen, deren Ausgleich noch nicht stattgefunden hat. (12) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Der Großteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultiert aus Termineinlagen von Firmenkunden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden insgesamt konstant geblieben. (13) Andere verbriefte Verbindlichkeiten
Bei den verbrieften Verbindlichkeiten handelt es sich um nicht-öffentliche Emissionen aus einem von der SCB AG begebenen Commercial Paper Programm mit einem Volumen von insgesamt EUR 5,0 Mrd. Das gesamte Volumen der emittierten Commercial Papers hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 47 Mio. erhöht. (14) Sonstige Verbindlichkeiten
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Verpflichtungen zur Rückgewähr von erhaltenen Barsicherheiten und Intragroup Positionen. Die Verbindlichkeiten aus Barsicherheiten sind im Wesentlichen auf das Wachstum des Handelsgeschäftes zurückzuführen. Unter Sonstige sind insbesondere Verbindlichkeiten aus nicht abgewickelten Geschäften und der Devisenausgleichsposten für Derivate des Bankbuchs ausgewiesen. (15) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um nicht amortisierte Gebühren im wachsenden Trade Finance Geschäft, welche im Geschäftsjahr angestiegen sind. (16) Rückstellungen
Auf Grund höherer Steuervorauszahlungen hat die Bank für 2024 keine Steuerrückstellungen für Deutschland gebildet. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Bonuszahlungen, Urlaubsgeld, andere Personalkosten, Rückstellungen für Beratungskosten sowie IT-Infrastruktur-Projektkosten und sind aufgrund der gestiegenen Bonusrückstellungen höher als im Vorjahr. Die Rückstellungen sind insgesamt konstant geblieben. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgte unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G auf der Basis folgender versicherungsmathematischer Parameter:
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich hauptsächlich auf leistungsorientierte Pensionspläne, die pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst werden. Diese ergeben sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Dieser Zinssatz beträgt 1,90 Prozent (Vj. 1,83 Prozent).
Die oben genannten Pensionsrückstellungen i.H.v TEUR 17.553 beinhalten zusätzlich zu den Pensionsrückstellungen für Deutschland (TEUR 16.879, Vj. TEUR 17.239) auch Pensionsverpflichtungen für Frankreich (TEUR 661, Vj. TEUR 0) und für Polen (TEUR 13, Vj. TEUR 26). Der Erfüllungsbetrag gem. § 253 HGB mit siebenjährigen Durchschnittszins beträgt TEUR 17.438 (Vj. TEUR 17.478). Gemäß § 253 Abs.6 HGB liegt der Unterschiedsbetrag bei TEUR 153. (17) Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals
Die Position umfasst das von der Muttergesellschaft in die SCB AG als Additional Tier 1 (AT1) Kapital eingebrachte Kapital in Höhe von EUR 250,0 Mio. (18) Fremdwährung Der Jahresabschluss enthält außerhalb des Handelsbestands, auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände im Gegenwert von EUR 443,8 Mio. (Vj. EUR 399,2 Mio.) und Schulden im Gegenwert von EUR 1.862,2 Mio. (Vj. EUR 1.398,3 Mio.). Die vorgenannten Fremdwährungsbestände der Bilanz sind überwiegend durch Fremdwährungssicherungsgeschäfte gegen das Währungskursrisiko abgesichert, so dass die genannten Beträge nicht mit offenen Fremdwährungspositionen gleichzusetzen sind. Zudem sind innerhalb der Handelsaktiva Marktwerte von Derivaten mit Fremdwährungsbezug in Höhe von EUR 4.676,9 Mio (Vj. EUR 2.976,0 Mio.) und innerhalb der Handelspassiva Marktwerte von Derivaten mit Fremdwährungsbezug in Höhe von EUR 4.662,6 Mio. (Vj. EUR 3.050,8 Mio.) enthalten. Diesen Marktwerten liegen Währungsnominale zugrunde, die signifikant höher sind als die Marktwerte selbst, diesbezüglich wird auf Angabe (6) Derivative Finanzinstrumente (Tabelle zu den Volumina) verwiesen. (19) Eigenkapital
In 2024 wurden keine Kapitalzuführungen beschlossen. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 39.825 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung: (20) Zinsergebnis
Im Geschäftsjahr 2024 ist das Zinsumfeld positiv geblieben. Jedoch gab es einige Zinssenkungen seitens der EZB. Das gesunkene Zinsergebnis ist insbesondere aufgrund der Zunahme von Geldmarkteinlagen im Laufe des Geschäftsjahres gesunken. Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften beinhalten Zinserträge aus Overnight-Placements (TEUR 293.208, Vj. TEUR 240.506), Zinserträge aus Corporate Term Loans (TEUR 41.612, Vj. TEUR 39.132), Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 6.081, Vj. TEUR 3.862), Zinserträge aus der Amortisation von Upfront Fees bei der Kreditvergabe (TEUR 6.054, Vj. TEUR 5.136) und sonstige Zinserträge (TEUR 8.262, Vj. TEUR 8.201). Die Zinsaufwendungen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften beinhalten Zinsaufwendungen aus Termineinlagen und anderen Kredit- und Geldmarktgeschäften (TEUR 182.705, Vj. TEUR 150.753), Zinsaufwendungen aus Kundeneinlagen (Sichteinlagen) (TEUR 46.529, Vj. TEUR 17.423), Zinsaufwendungen aus Commercial Papers (TEUR 38.661, Vj. TEUR 30.322), Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 11.486, Vj. TEUR 15.189), Zinsaufwendungen aus der im Geschäftsjahr 2021 begebenen AT1-Anleihe an die Muttergesellschaft (TEUR 18.598, Vj. TEUR 17.791) und sonstige Zinsaufwendungen (TEUR 10.636, Vj. TEUR 14). (21) Provisionsergebnis
Der Anstieg der Provisionserträge resultiert im Wesentlichen aus den Transfer Pricing Erträgen mit verbundenen Unternehmen. Der Anstieg der Provisionsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den Transfer Pricing Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen sowie aus Aufwendungen für Intragroup Garantien. Das Provisionsergebnis weist durch die gestiegenen Aufwendungen einen leichten Rückgang von EUR 2,4 Mio. aus. (22) Nettoertrag des Handelsbestands
Der positive Saldo resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Kredit- und besicherten Kreditgeschäft von Repo und Reverse Repo Geschäfte, die teilweise durch Handelsverluste aus Zinsderivaten ausgeglichen werden. Die Position für festverzinsliche Instrumente im Vorjahr wurde nun in zwei Kategorien aufgeteilt: i. Kredit- und besichertes Kreditgeschäft, ii. Anleihen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Von dem Nettoertrag des Handelsbestandes entfallen TEUR 8.067 (Vj. TEUR 9.937) auf Transfer Pricing Erträge bei derivativen Geschäften mit verbundenen Unternehmen. (23) Sonstige betriebliche Erträge
Der größte Posten der sonstigen betrieblichen Erträge besteht aus Transfer Pricing Erträgen von der Konzerngesellschaft als Ausgleich für Dienstleistungen in globalen Funktionen i.H.v. EUR 9,0 Mio. (Vj. EUR 7,2 Mio.) und aufgelösten Bonusrückstellungen i.H.v. 3,6 Mio. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind hauptsächlich aufgrund der Auflösung von Bonusrückstellungen (EUR 3,6 Mio., Vj. EUR 0,0 Mio.) sowie eines positiven Währungsumrechnungsergebnisses (EUR 0,6 Mio., Vj. EUR 0,0 Mio.) angestiegen. (24) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Die Personalaufwendungen sind aufgrund neuer Mitarbeitereinstellungen gestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Kostenumlagen mit Konzerngesellschaften (EUR 20,4 Mio., Vj. EUR 18,5 Mio.), IT-Kosten (EUR 12,1 Mio., Vj. EUR 9,0 Mio.), Projektkosten (EUR 11,3 Mio., Vj. EUR 9,6 Mio.), Outsourcingkosten (EUR 7,7 Mio., Vj. EUR 9,3 Mio.), Beratungs- & Prüfungskosten (EUR 7,4 Mio., Vj. EUR 11,6 Mio.) und Reisekosten (EUR 1,9 Mio., Vj. EUR 2,1 Mio.). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Bankenabgabe (Vj. EUR 6,8 Mio.) zurückzuführen. (25) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit SCB Gesellschaften. (26) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Die Zuführung erfolgte hauptsächlich aufgrund der Herabstufung der Bonität von einem Kunden aus dem Energiesektor. Im Vorjahr erfolgte keine wesentliche Herabstufung von Bonitäten, was zu dem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr führt. (27) Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft.
Der Rückgang der Auflösung der Erträge aus Zuschreibungen im Geschäftsjahr ist auf eine vorjährige Auflösung der gebildeten Pauschalwertberichtigungen gegenüber Kunden aus dem Energiesektor zurückzuführen, da diese Positionen größtenteils aufgelöst und zusätzliche Garantien gestellt wurden. (28) Steuern vom Einkommen und sonstige Steuern
Die Körperschaftssteuer ist aufgrund der aufgebrauchten Verlustvorträge aus den Vorjahren stark angestiegen. Die sonstigen Steuern enthalten nicht abzugsfähige Vorsteuern i.H.v. EUR 6,8 Mio. (Vj. EUR 5,2 Mio.). Aus dem Mindeststeuergesetz (§ 285 Abs. 1 Nr. 30a HGB) ergaben sich für die SCB AG keine Aufwendungen, da der tatsächliche Steueraufwand bereits über 15% lag. Sonstige Erläuterungen Außerbilanzielle Transaktionen:
Unter dem Bilanzstrich weist die SCB AG Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen aus. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen wird aufgrund von Erfahrungswerten als gering eingeschätzt. Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten wird durch die bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den jeweiligen Auftraggeber reduziert. Das Risiko beruht damit im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko des Auftraggebers. Liegen stichhaltige Gründe für eine Inanspruchnahme vor und wird von einem drohenden Verlust ausgegangen, bildet die SCB AG spezifische Rückstellungen auf Einzelgeschäftsebene. Für latente Risiken wird eine pauschalierte Vorsorge gebildet. Unwiderrufliche Kreditzusagen werden von den Auftraggebern unregelmäßig abgerufen. Unwiderrufliche Kreditzusagen werden bei der Überwachung des Kreditrisikos berücksichtigt. Liegen stichhaltige Gründe für eine Inanspruchnahme vor und wird von einem drohenden Verlust ausgegangen, bildet die SCB AG spezifische Rückstellungen auf Einzelgeschäftsebene. Für latente Risiken wird eine pauschalierte Vorsorge gebildet. Sonstige Verpflichtungen: Die sonstigen Verpflichtungen beinhalten künftige Mietzahlungen aus langfristigen Mietverträgen in einer Gesamthöhe von TEUR 42.427 (Vj. TEUR 21.357)für die Büroräume in Frankfurt, Paris, Stockholm und Warschau. Der Anstieg der künftigen Mietzahlungen ist auf den neuen Mietvertrag für das Frankfurter Büro zurückzuführen, der eine Laufzeit bis 2035 vorweist. Auf das Kraftfahrzeugleasing entfallen sonstige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 267 (Vj. TEUR 493). C. Sonstige Angaben Der Aufsichtsrat 2024 gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft die folgenden Mitglieder an:
Im Berichtszeitraum wurden Bezüge lediglich an die externen Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlt. Die gruppeninternen Mitglieder des Aufsichtsrats haben auf Bezüge für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats verzichtet. Der Vorstand Als Vorstand der Gesellschaft fungierten in 2024:
Organbezüge Im Jahr 2024 beliefen sich die Gesamtbezüge des Vorstands auf EUR 5,9 Mio (Vj. EUR 5,6 Mio.). Mandate in Aufsichtsräten und anderen Gremien Die gesetzlichen Vertreter und andere Mitarbeiter der SCB AG hatten keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften, die nach § 340a Abs. 4 HGB aufzuführen wären. Prüferhonorar Das Prüfungshonorar für das Geschäftsjahr beläuft sich auf TEUR 1.241 (TEUR 1.124)und unterteilt sich in die Abschlussprüfungsleistungen i.H.v. TEUR 951 (Vj. TEUR 898) sowie den anderen Bestätigungsleistungen TEUR 290 (Vj. TEUR 226). Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Torry Bernsten ist als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats zum 31. März 2025 aus dem Aufsichtsrat der SCB AG ausgeschieden. Als neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats wurde Peter Burrill zum 1. April 2025 gewählt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist Jason Forrester, Group Head of Enterprise Risk Management, Co CRO for CIB Deputy CRO for Standard Chartered Bank, Vereinigtes Königreich, als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Mit Wirkung zum 1. April wurde Jason Forrester zudem zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Arbeitnehmer Die Anzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl) beträgt zum 31. Dezember 2024 436, die Vollzeitäquivalente 432 (Vj. 367). Die Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt beträgt im Geschäftsjahr 406 (Vj. 334).
Mitteilungen nach § 20 AktG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG mitgeteilt worden sind. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Mitteilungen erhalten. Alleiniger Anteilseigner seit dem 1. September 2017 ist unverändert die Standard Chartered Bank mit Sitz in 1 Basinghall Avenue, London, EC2V 5DD - Großbritannien. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Bank erklärt, dass alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen unter marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Country by Country Reporting Gemäß den Anforderungen aus de EUR Richtlinie 2013/36/EU Art. 89 zur länderspezifischen Berichterstattung, der Country-by-Country Reporting, das mit § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG in das deutsche Recht übernommen worden ist, hat die Bank ein Country-by-Country Reporting zu erstellen. Die SCB AG legt in diesem Country-by-Country Reporting die gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KWG nachfolgend aufgelisteten Angaben zum 31. Dezember 2024 offen:
Der Bericht umfasst die Angaben für die in den Jahresabschluss einbezogenen Niederlassungen der Bank. Die im Bericht erhaltenen Zahlenangaben sind auf unkonsolidierter Basis ermittelt. Der Umsatz bzw. die Summe von Erträge ergibt sich als Summe der Zins-, und Provisionserträge, des Handelsergebnisses sowie den sonstigen betrieblichen Erträge. Die Anzahl der Mitarbeiter entspricht der Angabe der Vollzeitäquvalente zum 31. Dezember 2024. Als Steuern sind die Ertragssteuern der Niederlassung ausgewiesen. Die Niederlassungen erhielten im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen. Aus den folgenden Angaben gehen auch die Umsätze nach geographischen Märkten hervor.
Die SCB AG Niederlassungen in Frankreich und Schweden sind für Origination, Sales und Account Management zuständig, haben aber keine Buchungstätigkeiten. In 2024 wurde das Vergütungsmodel für die SCB AG geändert, sodass alle Transfer Pricing Erträge von gruppeninternen Geschäftspartnern an die Buchungsstelle (SCB AG Frankfurt) bezahlt und die Origination Standorte durch eine Kostenaufschlagsmethode vergütet werden. Die Zweigniederlassung in Polen erbringt Back Office Dienstleistungen für die anderen Gesellschaften der SCB AG und wird auch durch eine Kostenaufschlagsmethode vergütet.
Weitere Offenlegungspflichten nach § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite berechnet sich als Quotient aus dem Nettogewinn und der Bilanzsumme. Entsprechend dieser Definition betrug die Kapitalrendite zum 31. Dezember 2024 0,20% (Vj. 0,53%). Die interne Steuerung wird anhand IFRS vorgenommen.
Frankfurt am Main, den 13.Mai 2025 Nicolo Salsano, Vorsitzender des Vorstands Michael Hellbeck, Mitglied des Vorstands Caroline Eber-Ittel, Mitglied des Vorstands Alexander Engel, Mitglied des Vorstands Jörg Hessenmüller, Mitglied des Vorstands Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Contents 1 Grundlegende Informationen über die Standard Chartered Bank AG 1.1 Geschäftsmodell und Strategie 1.2 Markets 1.3 Global Banking 1.4 Transaction Banking 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsentwicklung 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3 Prognose- und Chancenbericht 3.1 Ausblick 2025 3.2 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der SCB AG 4 Risikobericht 4.1 Organisation des Risikomanagements 4.2 Risikokultur 4.3 Risikostrategie 4.4 Risikodefinition 4.5 Risikoappetit 4.6 Risikolimite im Kalenderjahr 2024 4.7 Risikosituation zum Stichtag 4.8 Frühwarnindikatoren 4.9 Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) 5. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 S. 3 AktG 1 Grundlegende Informationen über die Standard Chartered Bank AG 1.1 Geschäftsmodell und Strategie Unternehmensinformation Die Standard Chartered Bank AG ("SCB AG") wurde im Jahr 2017 als deutsche Aktiengesellschaft gegründet und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 108109 eingetragen. Sie nahm am 18. März 2019 ihre Tätigkeit auf, nachdem sie am 14. Dezember 2018 ihre Banklizenz von der Europäischen Zentralbank erhalten hatte. Die SCB AG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") und der Deutschen Bundesbank. Die SCB AG hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main und Niederlassungen in Paris, Stockholm und Warschau. Frankfurt ist der EU-Buchungsort und fungiert als Euro-Clearing-Stelle für die Bank, während Paris und Stockholm Vertriebs- und Marketingaktivitäten durchführen. Die polnische Niederlassung übt keine lizenzpflichtigen Tätigkeiten aus, sondern konzentriert sich auf die Bereitstellung von Inhouse-Supportfunktionen für die SCB AG. Die SCB AG wird von Standard and Poor's mit A+, von Moody's mit A1 und von Fitch mit A+ bewertet, alle mit stabilem Ausblick. Zum Jahresende 2024 beschäftigte die SCB AG 436 (2023: 372) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (432 Vollzeitäquivalente, Vorjahr: 367). Besitzverhältnisse Die SCB AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Standard Chartered Bank, einem regulierten Finanzdienstleistungsunternehmen und indirekten Tochterunternehmen der Standard Chartered PLC ("SCPLC" oder "die Gruppe") mit Sitz im Vereinigten Königreich. SCPLC ist eine internationale Bankengruppe mit Hauptsitz in London, mit rund 85.000 Mitarbeitern weltweit und einer Präsenz in 53 Märkten. Seit über 170 Jahren nutzt die Gruppe die Stärke ihres Netzwerks, um Menschen und Unternehmen zu unterstützen, die in Asien, Afrika und dem Nahen Osten sowie in Europa und Amerika Handel treiben, betreiben oder investieren. Die Geschäftsbereiche des Konzerns sind
Die Stammaktien von SCPLC sind an der London Stock Exchange und der Hong Kong Stock Exchange notiert; die indischen Hinterlegungsscheine an der Bombay Stock Exchange und der National Stock Exchange of India. Kein einzelner Aktionär hält 20% oder mehr der Aktien/Stimmrechte von SCPLC. Geschäftsmodell Die SCB AG konzentriert sich ausschließlich auf Kunden und Produkte im Corporate und Investment Banking und verfügt derzeit nicht über ein Wealth- und Retail- oder Ventures-Geschäft. Das CIB-Angebot umfasst Global Banking, Markets (beide im Vorjahr unter Financial Markets kombiniert) und Transaction Banking-Dienstleistungen. SCB AG nutzt das Netzwerk der SCB-Gruppe, um europäischen Kunden Zugang zu globalen Märkten zu geben, aber auch internationalen Kunden Möglichkeiten in Europa zu bieten. Darüber hinaus fungiert die SCB AG auch als Euro- Clearingstelle für den Konzern im Rahmen des globalen Cash Clearings. Zusätzlich zu den internen Supportfunktionen der SCB AG werden im Rahmen der Outsourcing-Strategie bestimmte Dienstleistungen vom Konzern und anderen externen Dienstleistern erbracht. Diese Dienstleistungen Dritter werden in Übereinstimmung mit § 25b KWG, den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" ("MaRisk") AT 9 und anderen relevanten regulatorischen Anforderungen gesteuert. Strategie Die strategischen Prioritäten der SCB AG stellen sich wie folgt dar. 1) Nutzung unseres geografischen Netzwerks: Das Wachstum des Geschäfts der SCB AG steht mit der Fokussierung der SCB AG auf das Kundengeschäft in Einklang, die die Stärken der Gruppe in ihrem globalen Netzwerk nutzt, insbesondere mit multinationalen Kunden, die in Märkten in Asien, Afrika und dem Nahen Osten präsent sind oder ihren Hauptsitz dort haben. 2) Erhöhung des Umsatzanteils bestehender Kunden mit Fokus auf ausgewählte Themen und Produkte: Ausbau der bestehenden Geschäftsbasis mit bonitäts-hochwertigen Kunden, angetrieben durch den gestiegenen Anteil von Transaktionen und Finanzierungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu Netto-Null, sowie Handelsfinanzierungsprodukten. 3) Ausweitung des Kundenstamms:
4) Erweitertes Produktangebot: Wachstum bei neuen und bestehenden Kunden, unterstützt durch ein erweitertes Produktangebot, einschließlich Leveraged- und Akquisitionsfinanzierung sowie gewerbliche Immobilienkredite. 5) Fokus auf Nachhaltigkeit: Im Einklang mit den Zielen der SCB-Gruppe verpflichtet sich die SCB AG, den Übergang zu Netto-Null zu unterstützen (bis 2050 Netto-Null-Emissionen und bis Ende 2025 Netto-Null in ihren Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu erreichen). Zu diesem Zweck stellen nachhaltige Finanzierungsprodukte einen wichtigen Bestandteil des Kundenangebots dar, im Einklang mit den von der SCB-Gruppe veröffentlichten ESG-Rahmenwerken und Positionspapieren. 1.2 Markets Markets (im Vorjahr Teil von Financial Markets ("FM")) bietet Kunden in Kontinentaleuropa eine Reihe von Risikomanagement-, Finanzierungs- und Anlagelösungen an. Markets verfügt über Kompetenzen sowohl in den Schwellenländern als auch in entwickelten Märkten ("Developed Markets", "DM"). Markets kann in "Public Side" und "Private Side" (inklusive Syndikate) unterteilt werden. Darüber hinaus verfügt Markets sowohl über Vertriebs- ("Sales") als auch Handelseinheiten ("Trading"). Der Handel ist nach Produktlinien organisiert ("Credit- und Makro-Trading"). Das Produktportfolio der SCB AG wird kontinuierlich erweitert, um den Bedürfnissen der Kunden in Kontinentaleuropa gerecht zu werden. Selbiges gilt für den Ausbau von Finanzierungslösungen (z. B. Repurchase Agreements ("Repos"), Total Return Swaps ("TRS")). 1.2.1 Sales Die Vertriebseinheit ("Sales") im Geschäftsbereich Markets ist für die Kundenakquise zuständig. In voller Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen übernimmt Markets-Sales alle relevanten Marketingaktivitäten, nimmt Aufträge entgegen und führt Geschäfte aus. Sales ist in vier Kundensegmente unterteilt:
1.2.2 Trading Der Handelsbereich ("Trading") von Markets ist für die Bereitstellung von Liquidität verantwortlich. Dies gilt für interne und externe Kunden, sowie für das Engagement auf dem Interbanken-Markt. Trading überwacht und steuert das Marktrisiko der Bank im Einklang mit den Handelsmandaten und den Marktrisikolimiten der Bank. Der Handel der SCB AG gliedert sich in Back-to-Back Trades (die von Händlern der SCB Group erbracht werden, die als AG Pricing Traders ("AGPT") lizensiert sind. Das Marktrisiko ist somit über die Gruppe abgesichert.) und lokales Risikomanagement (deckt die übrigen Markets Handelsrisiken der anderen Märkte ab). 1.2.3. Syndikat und Finanzierungsrisiko ("S&FR") S&FR arbeitet eng mit Global Banking zusammen, um differenzierte Risikomanagementfähigkeiten über verschiedene Vertriebskanäle, Portfoliorisikoanalyse und -management bereitzustellen. Es beinhaltet:
1.3 Global Banking Global Banking (im Vorjahr noch Teil von Financial Markets ("FM")) umfasst Fremdkapitalmärkte ("Debt Capital Markets", "DCM"), Finanzierungslösungen, Infrastruktur- und Entwicklungsfinanzierungen (bestehend aus Projekt -, Entwicklungs- und Agenturfinanzierung). Die Bereitstellung von Kreditfazilitäten ist ein integraler Bestandteil der Kundenbeziehung zwischen der SCB AG und vielen ihrer Kunden. Diese Fazilitäten werden entweder als Konsortialkredite (die von mehr als einem Kreditgeber an einen Kreditnehmer oder verbundene Kreditnehmer vergeben werden) oder als bilaterale Kredite (die einem Kreditnehmer von einem einzigen Kreditgeber zur Verfügung gestellt werden) kategorisiert. SCB AG bietet die folgenden Kreditprodukte an:
1.3.1 Fremdkapitalmärkte Das Team von Debt Capital Markets ("DCM") entwickelt, führt und berät zu Kapitalmarktprodukten. DCM arbeitet eng mit dem Team des Anleihesyndikats zusammen, um Schuldverschreibungen zu bewerten und an Anleger in verschiedenen Regionen zu verteilen. Bei den Umsätzen aus dem DCM-Geschäft handelt es sich rein um transaktionsbasierte Provisionen. Die SCB AG geht keine Positionsübernahmeverpflichtung oder Marktrisikopositionen ein und verwendet das Back-to-Back-Booking-Modell für einzugehende Positionsübernahmeverpflichtungen. 1.3.2 Finanzierungslösungen Finanzierungslösungen ("Financing Solutions", "FS") deckt alle Kreditlösungen ab. Es handelt sich um ein kundenorientiertes Geschäftsfeld, welches sich auf die Bereitstellung von Lösungen für Unternehmen, Finanzinstitute, Staats- und Entwicklungsfinanzierungen sowie Staatsfonds konzentriert. FS bietet eine integrierte Kreditmarktplatform, die sich sowohl auf die Kreditvergabe und -strukturierung konzentriert. FS-Transaktionen können eingeteilt werden in: (a) Eventbasierte Finanzierung Dazu gehören Akquisitionsfinanzierung, Brückenfinanzierungen, Rekapitalisierungen, strukturell nachrangige Kredite und spezialisierte Lösungen (z.B. Mezzanine-of-Junior Darlehensfinanzierungen). Flow-basierte Finanzierungen Dazu gehören strukturierte Kredite (z.B. Working-Capital-Finanzierungen), Finanzierungslösungen für öffentliche Kreditnehmer (einschließlich Zahlungsbilanzfinanzierung) und Refinanzierungen. FS-Produkte eigenen sich für Sustainable Finance Varianten. 1.3.3 Gruppe für Infrastruktur- und Entwicklungsfinanzierung Die Gruppe für Infrastruktur- und Entwicklungsfinanzierung ("Infrastructure and Development Financing Group", "IDFG") bietet:
1.4 Transaction Banking Der Geschäftsbereich Transaction Banking ("TB") bietet Produkte für die Handelsfinanzierung sowie Zahlungsverkehr- und Liquiditätsprodukte. Das TB-Geschäft lässt sich in Cash Management (Zahlungsverkehr für Firmenkunden, Nichtbanken sowie den öffentlichen Sektor), Correspondent Banking (Zahlungsverkehrsgeschäft für Banken und Broker-Dealer-Kunden) aber auch Trade Finance-Lösungen für Firmen- und Bankkunden unterteilen. Zu den wichtigsten strategischen Schwerpunktbereichen für den Zahlungsverkehr gehören die Bereitstellung von Zahlungen und Abbuchungen über die SCB AG Zahlungsplattform. Um OPAC ("Online Payment and Collection", "operational deposits") und Verbindlichkeiten zu steigern, nutzt TB-Cash das Netzwerk der SCB-Gruppe, um das Inbound-Geschäft auszubauen und Cross-Selling-Möglichkeiten für bestehende Bankkunden zu identifizieren. Das sich wandelnde regulatorische Umfeld und die wachsende Nachfrage nach Digitalisierung sind wichtige Faktoren, da Kunden zunehmend nach praktischen und effizienten Dienstleistungen fragen, während die Regulierungsbehörden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer anstreben. Zu diesem Zweck investiert TB-Cash weiterhin in bestehende und neue Systemkapazitäten und sucht nach Möglichkeiten für Partnerschaften, um die Bedürfnisse unserer Kunden nach Effizienz und Transparenz zu erfüllen. Im TB-Trade Business liegt der strategische Schwerpunkt weiterhin auf dem Dokumentengeschäft einschließlich der Ausstellung von Garantien, Bürgschaften, Akkreditiven sowie auf dem Kontokorrentgeschäft für EU-Kunden (Forderungsfinanzierung, Lieferantenfinanzierung und Vertriebsmöglichkeiten). Auf Seiten der Handelskredite wird den Kunden neben Vermögensrisikoverteilung und -beteiligung auch weiterhin die Finanzierung von Export- und Importrechnungen angeboten. Getrieben von der Kundennachfrage sind Partnerschaften mit Third Party Platforms ("TPP") ein integraler Bestandteil unserer Strategie, die sich hauptsächlich auf die Lieferantenfinanzierung konzentriert. Zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten im Bereich Forderungsfinanzierung werden erwartet, sobald sie sich im Zusammenhang mit den TPP-Partnerschaften ergeben. Das Dokumentengeschäft verbleibt ein wesentlicher Umsatzträger für TB-Trade. Die Strategie ist es, diesen Marktanteil für bestimmte Kunden und Sektoren zu halten, aber auch auszubauen sowie die Nutzung der Handelsfazilitäten zu erhöhen. Der Ausbau des Open-Account-Geschäfts (Finanzierungsgeschäft von Rechnungen, Lieferantenfinanzierungsgeschäft, Debitorendienstleistungsgeschäft) bleibt ein weiterer strategischer Schwerpunkt, indem wir uns auf eingehende Geschäfte in wichtigen Handelskorridoren konzentrieren, die in Regionen wie China, Indien, Korea, der Türkei und den USA noch nicht ausreichend erschlossen sind, sowie auf Sektoren wie: Auto, Technology, Media and Telecommunications (,,TMT"), Gesundheitswesen und Pharmaka. Darüber hinaus nutzt TB Vertriebskapazitäten, um Kreditlinien und risikogewichtete Aktiva ("RWAs") zu verwalten und die Renditen der Aktiva zu verbessern. 1.4.1 Cash Management 1.4.1.1 Kontodienstleistungen (Lokal- und Fremdwährung): Die SCB AG bietet Geschäftskonten, die unsere Firmen- und FI-Kunden für ihre operativen Tätigkeiten (d.h. Zahlungen und Liquiditätsmanagement sowie Handelsfinanzierung) nutzen. Diese Konten können je nach Marktregulierung und - praxis verzinslich oder unverzinslich sein und werden von der SCB AG in rund 40 Währungen angeboten. Darüber hinaus bietet die SCB AG Online-Informations- und Reporting-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Führung dieser Konten an. SCB AG bietet ihren Bankkunden eine Scharia-konforme Islamic Banking-Variante des Produktes "Geschäftskonto" an. 1.4.1.2 Elektronischer Zahlungsverkehr & Inkassodienstleistungen: Die SCB AG bietet ihren Kunden eine Reihe von elektronischen Zahlungsprodukten an, die den Transfer von Geldern von Kundenkonten an Kundenbegünstigte unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften erleichtern. Für den Fall, dass ein direkter Geldtransfer nicht möglich ist, nimmt die SCB AG die Dienste anderer Banken, Finanzinstitute oder Clearinghäuser in Anspruch, die den Geldfluss an den Begünstigten ermöglichen. In diesem Zusammenhang bietet die SCB AG verschiedene elektronische Schnittstellen und Online-Informationen über den jeweiligen Bearbeitungsstand an. Dies gilt sowohl für den Inlands-/Intra-SEPA-Raum als auch für den grenzüberschreitenden Verkehr in einer Vielzahl von Währungen. 1.4.1.3 Produkte für das Liquiditätsmanagement: Die angebotenen Liquiditätsmanagementprodukte dienen dazu, die Transparenz über die Liquiditätssituation der Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus dienen diese Produkte der Verbesserung der Kontrolle und des Zugangs zu Liquidität bei gleichzeitiger Risikominderung, Optimierung der Zinserträge und Senkung der Kosten für Überziehungen. 1.4.2 Korrespondenzbankgeschäft Zu den von der SCB AG angebotenen Korrespondenzbankdienstleistungen gehört das Euro-Clearing. Die SCB AG nimmt im Korrespondenzbankgeschäft Einlagen von Banken und Filialen der SCB AG und verbundenen Unternehmen entgegen, nicht jedoch von Privatkunden. Die Bank-Kunden haben ihren Sitz in verschiedenen Teilen der Welt, die Euro-Zahlungen senden und empfangen. Dazu gehören auch Märkte mit einer hohen Anzahl von Kunden, deren Kundenrisikobewertungen D und E sind und daher einer intensiven und regelmäßigen Prüfung bedürfen. Analysen dienen als Grundlage, wie die Bank in den verschiedenen Märkten entsprechend dem Marktanteil im EUR- Clearing-Geschäft etabliert ist. Dazu gehört auch ein Entscheidungsprozess, auf welchen Märkten die Bank wachsen oder verkleinern will. Dies ermöglicht es, den Fokus auf Märkte mit weniger D- und E-bewerteten Bank-Kunden zu richten, um das Risiko von Finanzkriminalität zu reduzieren und gleichzeitig auf eine Verbesserung der Einnahmen zu konzentrieren. 1.4.3 Handelsfinanzierung Die SCB AG bietet ihren Firmen- und Fl-Kunden kurzfristige Kredite, Akkreditive, Garantien sowie Import- und Exportfinanzierungen, Forderungs- und Lieferantenfinanzierungen an. Diese Produkte ermöglichen den Außenhandel, Investitionen und Dienstleistungen der Kunden in lokalen Märkten und Drittländern. Die folgenden Produkte werden in der SCB AG unter Trade Finance angeboten:
Die SCB AG ist in der Lage, das Kreditrisiko der oben genannten Produkte über Risikobeteiligungen, Kreditgarantien oder andere Kreditschutz- oder Risikominderungsmechanismen abzudecken. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Globale Trends Das globale BIP-Wachstum blieb 2024 bei 3,2%, was dem Niveau von 2023 entspricht, da die Zentralbanken angesichts der rückläufigen Inflation begannen, ihre Geldpolitik zu lockern. Asien war mit einem Wachstum von 5,0% die Region mit der besten Performance. Vor allem die Volkswirtschaften der ASEAN-Staaten schnitten im Vergleich stark ab, während das Wachstum in China langsamer ausfiel als im Jahr 2023, während sich das Wachstum in Indien von 8,2% im Jahr 2023 auf 6,2% im Jahr 2024 normalisierte. Unter den großen Unternehmen blieb die US-Wirtschaft widerstandsfähig, wobei sich das Wachstum von 2,5% im Jahr 2023 auf 2,7% im Jahr 2024 verbesserte, angeführt vom privaten Konsum; dies trotz der jüngsten Anzeichen einer Abschwächung auf dem Arbeitsmarkt. Auch in Großbritannien erholte sich das Wachstum auf 0,9% im Jahr 2024, da die Inflation sank und sich die Nachfrage erholte. Große Zentralbanken wie die Federal Reserve und die Europäische Zentralbank begannen ab Mitte 2024 mit der Lockerung der Geldpolitik, da die Inflation deutlichere Anzeichen für eine Rückkehr auf das Zielniveau zeigte, während die Fiskalpolitik in den USA akkommodierend blieb. Trends im Euroraum Die Umsätze und Erträge der SCB AG werden im gesamten Euroraum erwirtschaftet, getrieben von den drei Niederlassungen in Deutschland, Frankreich und Schweden. Die Wirtschaftsleistung der EU im Jahr 2024 war geprägt von einem moderaten Wachstum und einer rückläufigen Inflation inmitten erheblicher geopolitischer Herausforderungen. Das Wachstum im Euroraum im Jahr 2024 betrug 0,9%, ein moderater Anstieg von 0,4% im Jahr 2023, da das Wachstum durch schwache Investitionen gebremst wurde. Der anhaltende Russland-Ukraine-Konflikt, Veränderungen in der US-Handelspolitik und die wirtschaftliche Entwicklung Chinas waren bestimmende Merkmale des wirtschaftlichen Umfelds im Jahr 2024. Zudem sind potentielle Auswirkungen auf die Weltwirtschaft aus den aktuellen US Zoll-Plänen derzeit nicht auszuschließen. Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und die daraus resultierende Unterbrechung der Versorgung mit fossilen Brennstoffen aus Russland trugen zur wirtschaftlichen Instabilität in Europa und darüber hinaus bei. Gleichzeitig führten die eskalierenden Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und China zu einem zunehmenden Risiko von Handelsbarrieren und Unterbrechungen der Lieferketten. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 leicht um 0,2% geschrumpft. Dies bedeutete eine leichte Abschwächung gegenüber einem Rückgang von 0,3% im Jahr 2023. Das Wachstum wurde durch zyklischen und strukturellen Druck beeinträchtigt, einschließlich des zunehmenden Exportwettbewerbs, der hohen Energiekosten, der hohen Zinssätze und der Unsicherheit über die wirtschaftlichen Aussichten. Rückgänge im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe wurden teilweise durch Zuwächse im Dienstleistungssektor ausgeglichen. 2.2 Geschäftsentwicklung Die Geschäftsentwicklung der SCB AG im Jahr 2024 war zufriedenstellend und geprägt von einer gestärkten Kapitalbasis, Wachstum der Bilanz und einem positiven Ergebnis. Die Erträge blieben weitgehend unverändert, wobei ein Anstieg des Handelsergebnisses durch einen Rückgang des Zinsüberschusses ausgeglichen wurde. Das Wachstum der Vermögensbasis wurde vor allem durch das Wachstum im Handelsgeschäft getrieben. Das Wachstum der Verbindlichkeiten ist auf die Rückzahlungsverpflichtungen für Sicherheiten und einen Anstieg der gruppeninternen Termineinlagen zurückzuführen. Die finanzielle Leistung wird in Abschnitt 2.3 näher erläutert. Trotz erheblicher Herausforderungen im operativen Umfeld hat die SCB AG durch die Umsetzung der Strategie ein Wachstum der Kundenbasis und eine stabile Ertragslage erreicht. Die Strategie der SCB AG bestand darin, sich auf die Kundenakquise in wachstumsstarken Sektoren wie Konsumgüter und Einzelhandel zu konzentrieren. Telekommunikation, Medien und Technologie, Pharmaka sowie saubere Technologien bildeten den Fokus des Wachstums des Geschäfts mit europäischen Tochtergesellschaften ihrer globalen Kunden. Der Kundenstamm, der über verschiedene Sektoren diversifiziert ist, und die geografische Breite des Netzwerkangebots erhöhen die Widerstandsfähigkeit in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Jahr 2024 erzielte die SCB AG einen Gewinn von EUR 32,1 Mio. (Vj. EUR 70,0 Mio.). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen, während die Erträge weitgehend stabil geblieben sind. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind um 13,1 Mio. EUR gestiegen, hauptsächlich aufgrund höherer Personalkosten und konzerninterner Umlagen. Darüber hinaus sind die Ertragssteuern im Vergleich zum Vorjahr um 14,5 Mio. EUR gestiegen, hauptsächlich aufgrund der im Geschäftsjahr vollständig aufgebrauchten Steuerverlusten aus den Vorjahren. Vermögens und Finanzlage Die Bilanzsumme belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 16.214,5 Mio. (Vj. EUR 13.216,1 Mio.). Die Bilanzsumme hat sich im Wesentlichen durch das gewachsene Handelsgeschäft erhöht. Die Handelsaktive stiegen von EUR 3.961,1 Mio. im Jahr 2023 auf EUR 6.516,1 Mio. im Jahr 2024, die Handelspassiva von EUR 3.059,3 Mio. auf EUR 5.045,1 Mio. in 2024. Darüber hinaus hält die SCB AG außerbilanzielle Geschäfte, insbesondere Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie unwiderrufliche Kreditzusagen, in Höhe von EUR 10.100,9 Mio. (Vj. EUR 8.161,8 Mio.). Diese sind hauptsächlich auf revolvierende Kreditfazilitäten zurückzuführen und sind mit dem Wachstum der SCB AG ebenfalls gestiegen. Die Position Kassenbestand und Zentralbankguthaben betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 0,0 Mio. (Vj. EUR 34,5 Mio.) und stellt das Echtzeitbruttoabwicklungskonto ("Real Time Gross Settlement ("RTGS") Account") bei der Bundesbank dar. Diese wurden im Geschäftsjahr vollständig in täglich fällige Einlagen in den Forderungen an Kreditinstitute umgeschichtet. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 7.543,9 Mio. (Vj. EUR 7.454,8 Mio.) erhöht und bestehen hauptsächlich aus Tagesgeldanlagen in Höhe von EUR 7.300,0 Mio. (Vj. EUR 7.300,0 Mio.) bei der deutschen Bundesbank. Der Betrag auf dieser Position ist von dem allgemeinen Geschäftsverlauf abhängig und ist am Jahresende im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Die Forderungen an Kunden beliefen sich auf EUR 1.120,1 Mio. (Vj. EUR 1.123,4 Mio.) und sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant geblieben. Die Forderungen an Kunden beinhalten im Wesentlichen Firmenkundenkredite EUR 846,1 Mio. (Vj. 914,4 Mio.) und Kredite im Zusammenhang mit Handelsfinanzierungen EUR 250,2 Mio. (Vj. 184,6 Mio.). Im Vorjahr hat die SCB AG erstmalig zu Liquiditätszwecken in Anleihen der öffentlichen Hand investiert. Diese werden als Liquiditätsreserve klassifiziert und wurden im Geschäftsjahr weiter erhöht. Die Investitionen belaufen sich auf EUR 16,1 Mio. (Vj. EUR 1,0 Mio.). Die Handelsaktiva betrugen zum Jahresende EUR 6.516,1 Mio. (Vj. EUR 3.961,1 Mio.) und beinhalten im Wesentlichen die positiven Marktwerte von Derivaten i.H.v. EUR 4.838,4 Mio. (Vj. EUR 3.011,3 Mio., hauptsächlich FX und Zins Derivate) und Reverse-Repo-Geschäften i.H.v. 1.665,9 Mio. (Vj. EUR 944,9 Mio.). Die Handelspassiva i.H.v. EUR 5.045,1 Mio. (Vj. EUR 3.059,3 Mio.) setzen sich hauptsachlich aus Derivaten und Repo-Geschäften zusammen. Deren negative Marktwerte beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 4.824,3 Mio. (Vj. EUR 3.051,9 Mio.) und EUR 208,1 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.). Die Handelsaktiva und -passiva sind durch den Ausbau des Handelsgeschäftes insgesamt und insbesondere durch die positive Entwicklung der Zeitwerte von FX-Derivaten, was auf den Wertverlust des Euro zum US-Dollar zurückzuführen ist und den Ausbau des Repo Geschäftes stark angestiegen. Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände (EUR 1.016,7 Mio., Vj. EUR 639,9 Mio.) beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus der Rückgewähr von geleisteten Barsicherheiten (EUR 786,3 Mio., Vj. EUR 425,3 Mio.), Forderungen aus nicht abgewickelten Geschäften (EUR 70,0 Mio., Vj. EUR 114,7 Mio.), Forderungen aus Transfer Pricing (EUR 61,1 Mio., Vj. EUR 50,4 Mio.), Forderungen gegenüber Gesellschaften innerhalb der SCB-Gruppe (EUR 32,1 Mio., Vj. EUR 14,1 Mio.), Forderungen aus anderen Group Recharges (EUR 17,8 Mio., Vj. EUR 7,4 Mio.) sowie Forderungen aus Vorauszahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer (EUR 15,2 Mio., Vj. EUR 9,2 Mio.). Der Anstieg der Sonstigen Vermögensgegenstände ist im Wesentlichen auf das Wachstum des Handelsgeschäftes, was in den Forderungen aus Barsicherheiten resultiert sowie der höheren Intragroup Positionen zurückzuführen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten (EUR 1.079,6 Mio., Vj. EUR 667,2 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus Verpflichtungen zur Rückgewähr von erhaltenen Barsicherheiten (EUR 772,1 Mio., Vj. EUR 360,2 Mio.) sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften innerhalb der SCB-Gruppe (EUR 194,3 Mio., Vj. EUR 215,5 Mio.). Der Anstieg der Sonstigen Verbindlichkeiten ist auf den Anstieg des Handelsgeschäfts und der daraus resultierenden Barsicherheiten zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR 3.081,1 Mio., Vj. EUR 2.523,6 Mio.) enthalten konzernfremde Banken (EUR 2.331,8 Mio., Vj. EUR 2.240,7 Mio.) sowie Einlagen von Instituten innerhalb der SCB-Gruppe (EUR 749,3 Mio., Vj. EUR 282,9 Mio.). Der Anstieg ist maßgeblich auf die gruppeninternen Positionen zurückzuführen, deren Ausgleich noch nicht stattgefunden hat. Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (EUR 4.714,9 Mio., Vj. EUR 4.764,1 Mio.) besteht zum Großteil aus Termineinlagen von Firmenkunden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weitgehend konstant geblieben. Bei den verbrieften Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 1.164,7 Mio. (Vj. EUR 1.118,2 Mio.) handelt es sich um Emissionen aus einem Commercial Paper Programm, das von der SCB AG ausgegeben wurde. Diese begebenen Geldmarktemissionen (Restlaufzeit unter 1 Jahr) sind nicht börsennotiert und werden über ein Dealer Panel im Rahmen von Private Placements an institutionelle Kunden begeben. Das gesamte Volumen hat sich zum Vorjahr um EUR 46,5 Mio. erhöht. Die Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals umfassen eine im Geschäftsjahr 2021 begebene AT1-Anleihe i.H.v. EUR 250,0 Mio. Diese Anleihe wird von der Muttergesellschaft gehalten. Die Rückstellungen betrugen zum 31. Dezember 2024 EUR 75,1 Mio. (Vj. EUR 75,4 Mio.) und beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Beratungskosten, IT-Infrastruktur-Projektkosten, Gehälter, Bonuszahlungen und Personalkosten. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen (EUR 56,4 Mio., Vj. EUR 42,9 Mio.) ist auf das Geschäftswachstum und der zusätzlichen Mitarbeitereinstellung sowie der gestiegenen Bonusrückstellungen zurückzuführen. Die Steuerrückstellungen (TEUR 91, Vj. TEUR 14.337) sind im Geschäftsjahr deutlich reduziert worden, da höhere Steuervorauszahlungen vorgenommen wurden. Das Eigenkapital der SCB AG belief sich am 31. Dezember 2024 auf EUR 763,7 Mio. (Vj. EUR 731,7 Mio.) und bestand aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklagen sowie dem Bilanzgewinn. Ertragslage Das Zinsergebnis i.H.v. EUR 48,1 Mio. (Vj. EUR 66,9 Mio.) ist insbesondere aufgrund der Zunahme von Geldmarkteinlagen im Laufe des Geschäftsjahres gesunken. Die Zinserträge beliefen sich auf EUR 356,7 Mio. (Vj. EUR 298,4 Mio.) und bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Tagesgeldanlagen (EUR 293,2 Mio., Vj. EUR 240,5 Mio.), Zinserträgen aus Corporate Term Loans (EUR 41,6 Mio., Vj. EUR 39,1 Mio.), Zinserträge aus der Amortisation von Upfront Fees bei der Kreditvergabe (EUR 6,1 Mio., Vj. EUR 5,1 Mio.), Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 6,1 Mio., Vj. EUR 3,9 Mio.), Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldverschreibungen (EUR 1,5 Mio., Vj. EUR 1,5 Mio.) sowie sonstigen Zinserträgen (EUR 8,2 Mio., Vj. EUR 8,2 Mio.). Die Zinsaufwendungen i.H.v. EUR 308,6 Mio. (Vj. EUR 231,5 Mio.) beinhalten Zinsaufwendungen aus Kundeneinlagen und anderen Kredit- und Geldmarktgeschäften (EUR 182,7 Mio., Vj. EUR 150,8 Mio.), Zinsaufwendungen aus Kundeneinlagen (Sichteinlagen) (EUR 46,5 Mio., Vj. EUR 17,4 Mio.), die im Vorjahr unter "Sonstige" ausgewiesen wurden, Zinsaufwendungen aus Commercial Papers (EUR 38,7 Mio.,Vj. EUR 30,3 Mio.), Zinsaufwendungen aus der im Geschäftsjahr 2021 begebenen AT1-Anleihe an die Muttergesellschaft (EUR 18,6 Mio., Vj. EUR 17,8 Mio.), Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 11,5 Mio., Vj. EUR 15,2 Mio.) und sonstige Zinsaufwendungen (EUR 10,6 Mio., Vj. EUR 0,0 Mio.). Im Geschäftsjahr 2024 betrug das Provisionsergebnis (EUR 114,2 Mio., Vj. EUR 116,6 Mio.) und ist aufgrund der gegenläufigen Auswirkungen gestiegener Transfer Pricing Erträge und höherer Intragroup Garantie Fees sowie Transfer Pricing Aufwendungen weitgehend konstant geblieben. Die Provisionserträge beliefen sich auf EUR 209,0 Mio. (Vj. EUR 180,4 Mio.) und beinhalten Transfer Pricing Erträge (EUR 103,2 Mio., Vj. EUR 76,1 Mio.), Transaction Banking Erträge (EUR 73,9 Mio., Vj. EUR 72,8 Mio.), Underwriting Kommissionen (EUR 14,1 Mio., Vj. EUR 15,8 Mio.), Lending Kommissionen (EUR 10,3 Mio., Vj. EUR 8,7 Mio.), Trade Finance Kommissionen (EUR 6,9 Mio., Vj. EUR 5,3 Mio.) und sonstige Kommissionen (EUR 0,5 Mio., Vj. EUR1,6 Mio.). Der Anstieg der Provisionserträge resultiert im Wesentlichen aus Transfer Pricing Erträgen mit verbundenen Unternehmen. Die Provisionsaufwendungen i.H.v. EUR 94,9 Mio. (Vj. EUR 63,8 Mio.) beinhalten Transfer Pricing Fees (EUR 48,0 Mio., Vj. EUR 27,3 Mio.), Intragroup Garantie Fees (EUR 41,5 Mio., Vj. EUR 33,3 Mio.) und sonstige Provisionsaufwendungen (EUR 5,4 Mio.,Vj. EUR 3,2 Mio.). Der Anstieg der Provisionsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den Transfer Pricing Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen sowie aus Aufwendungen für Intragroup Garantien. Das Handelsergebnis des Geschäftsjahres 2024 (EUR 79,2 Mio., Vj. EUR 61,0 Mio.) umfasst im Wesentlichen Erträge aus dem Kredit- und besicherten Kreditgeschäft (EUR 99,2 Mio., Vj. EUR 29,9 Mio.), die teilweise durch Verluste aus Zinsderivaten (EUR -50,8 Mio.,Vj. EUR 1,2 Mio.) ausgeglichen werden, Handelsderivate im Zusammenhang mit Devisen (EUR 33,4 Mio., Vj. EUR 34,6 Mio.), Anleihen und andere festverzinsliche Wertpapiere (EUR 1,8 Mio., Vj. EUR 0,2 Mio. EUR) und Sonstige (EUR 4,6 Mio., Vj. EUR 1,8 Mio.). Im Handelsergebnis ist der Sonderposten nach §340e ebenfalls enthalten (EUR -9,0 Mio., Vj. -6,7 Mio.). Die Position für festverzinsliche Instrumente im Vorjahr wurde in das Kredit- und besichertes Kreditgeschäft und Anleihen und andere festverzinsliche Wertpapiere aufgeteilt. Der Anstieg des Handelsergebnisses ist im Wesentlichen aufgrund der Erträge aus dem Kredit- und besicherten Kreditgeschäft von Repos und Reverse Repos gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge (EUR 16,1 Mio., Vj. EUR 11,1 Mio.) bestehen hauptsächlich aus Transfer Pricing Erträgen von der Konzerngesellschaft als Ausgleich für Dienstleistungen in globalen Funktionen i.H.v. EUR 9,0 Mio. (Vj. EUR 7,2 Mio.) und aufgelösten Bonusrückstellungen i.H.v. EUR 3,6 Mio (Vj. EUR 0,0), sowie aus den positiven Währungsumrechnungsergebnissen (EUR 0,6 Mio., Vj. EUR 0,0), die im Vorjahr negativ waren und unter sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst wurden. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (EUR 183,1 Mio., Vj. EUR 170,0 Mio.) beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen (EUR 113,2 Mio., Vj. EUR 92,9 Mio.), die insbesondere aufgrund von Mitarbeitereinstellungen angestiegen sind. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Kostenverrechnungen mit Konzerngesellschaften (EUR 20,4 Mio., Vj. EUR 18,5 Mio.), IT-Kosten (EUR 12,1 Mio., Vj. EUR 9,0 Mio.), Projektkosten (EUR 11,3 Mio. Vj. EUR 9,6 Mio.), Outsourcingkosten (EUR 7,7 Mio., Vj. EUR 9,3 Mio.), Beratungs- und Prüfungskosten (EUR 7,4 Mio., Vj. EUR 11,6 Mio.) und Reisekosten (EUR 1,9 Mio., Vj. EUR 2,1 Mio.). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Bankenabgabe (Vj. EUR 6,8 Mio.) zurückzuführen. Die Steuern des Einkommens und sonstige Steuern (EUR 33,2 Mio., Vj. EUR 17,1 Mio.) enthalten nicht abzugsfähige Vorsteuern i.H.v. EUR 6,8 Mio. (Vj. EUR 5,2 Mio.). Der Anstieg des Steueraufwands resultiert aus den im Vorjahr vollständig aufgebrauchten Verlustvorträgen. Kapitalstruktur Kapitalstruktur der SCB AG zum 31. Dezember 2024:
Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Das regulatorische Kapital eines Instituts setzt sich gemäß CRD IV aus den folgenden Komponenten zusammen:
Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel von SCB AG im Jahr 2024 ist nachstehend dargestellt:
* Vorläufige Angaben basierend auf dem
Jahresabschluss 2024.
Im Geschäftsjahr bestanden Eigenmittel der SCB AG ausschließlich aus dem Kernkapital. Unter anderen Abzügen sind der Fehlbetrag aus dem Wertberichtigungsvergleich sowie Prudential Filters ausgewiesen. Gemäß CRD IV werden die Mindestanforderungen an das harte Kernkapital, das Kernkapital und and die Eigenmittel (Säule 1-Eigenmittelanforderungen) ergänzt durch:
Die risikoorientierten Kapitalanforderungen werden in Form von Kapitalquoten ausgedrückt, wobei das regulatorische Kapital ins Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva gesetzt wird. Für die Berechnung der harten Kernkapitalquote wird das harte Kernkapital zu den risikogewichteten Aktiva ins Verhältnis gesetzt. Für die Berechnung der Kernkapitalquote wird das Kernkapital zu den risikogewichteten Aktiva ins Verhältnis gesetzt. Für die Berechnung der Gesamtkapitalquote wird das Gesamtkapital zu den risikogewichteten Aktiva ins Verhältnis gesetzt. Die risikogewichteten Aktiva (RWA) in Höhe von EUR 2.874 Millionen (Vj. EUR 1.972 Millionen) setzen sich hauptsächlich aus dem Kreditrisiko (EUR 2.050 Millionen, Vj. EUR 1.216 Millionen), Marktrisiko (EUR 481 Millionen, Vj. EUR 356 Millionen) und dem operationellen Risiko (EUR 343 Millionen, Vj. EUR 272 Millionen) zusammen. Die Entwicklung von Kapitalanforderungen in Form von Kapitalquoten sowie die dazugehörigen Anforderungen sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:
Finanzielle Leistungsindikatoren Mit der Aufnahme der regulären Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 hat die SCB AG, unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit, die folgenden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren definiert wobei sich die Definitionen sowie die Normierungen von harter Kernkapitalquote, Leverage Ratio sowie Liquidity Coverage Ratio den regulatorischen Vorgaben entsprechen:
Die nachfolgende Tabelle fasst Ist- und Prognosewerte für die oben genannten finanziellen Indikatoren tabellarisch zusammen:
Die prognostizierten Werte der Harten Kernkapitalquote für 2024 beruhten auf dem geplanten Wechsel der Kreditrisikomodelle vom fortgeschrittenen IRB-Ansatz auf den Basis-IRB und Kreditrisiko-Standardansatz und dem damit verbundenen Anstieg der RWA. Am 31. Dezember 2024 war die SCB AG letztmalig auf dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz. Zum 01. Januar 2025 wurde der Wechsel zum Kreditrisiko-Standardansatz vollzogen. Der Unterschied zwischen prognostiziertem und tatsächlichem RoTE resultiert hauptsächlich aus höheren Zinsaufwendungen aufgrund der Zunahme von Geldmarkteinlagen als auch höheren Aufwendungen für Intragroup Garantie Fees. 3 Prognose- und Chancenbericht 3.1 Ausblick 2025 Globaler Ausblick Wir gehen davon aus, dass das globale Wirtschaftswachstum im Jahr 2025 weitgehend unverändert bleiben wird und sich von 3,2% im Jahr 2024 auf 3,1% verlangsamen wird. Die Unterstützung durch lockerere Finanzierungsbedingungen und eine expansive Fiskalpolitik könnte teilweise durch eine protektionistische Handelspolitik und die nach wie vor hohen Zinssätze in den USA und anderswo ausgeglichen werden. Die US-Wirtschaft dürfte sich im Jahr 2025 abschwächen, nachdem sie 2024 trotz erhöhter Zinssätze eine robuste Performance erzielt hat. Der Euroraum hat weiterhin zu kämpfen; Große europäische Volkswirtschaften, darunter Deutschland und Frankreich, drohen in eine Rezession abzurutschen. Asien ist relativ gesund, obwohl sich das Wachstum auf regionaler Ebene im Jahr 2025 leicht abschwächen dürfte, da sich sowohl in China als auch in Indien das Wachstum verlangsamt. Der Golf-Kooperationsrat ("Gulf Cooperation Committee", "GCC") dürfte auch weiterhin ein Lichtblick für das globale Wachstum sein, da das Wachstum der Region außerhalb des Ölsektors das globale Gesamtwachstum übersteigt. Die Weltwirtschaft ist nach den US-Wahlen mit erhöhter Unsicherheit konfrontiert. Das Risiko eines gegenseitigen Zollkriegs hat zugenommen, da die US-Zölle gegen China bereits zu Vergeltungszöllen auf US-Importe geführt haben. Die USA drohen auch mit Zöllen gegen andere Handelspartner. Zollkriege dürften zu weiteren Handelsverlagerungen und einer Neuausrichtung der Lieferketten führen. Die Erwartung eines flacheren Zinssenkungszyklus durch die Fed dürfte sich in einem stärkeren USD und einer steileren US-Zinsstrukturkurve niederschlagen. Höhere US-Zinsen und ein stärkerer US-Dollar werden es Emittenten aus Schwellenländern erschweren, Kredite an den internationalen Kapitalmärkten aufzunehmen, und könnten die Portfolioflüsse in die Schwellenländer erheblich reduzieren. Darüber hinaus könnten die Zentralbanken der Schwellenländer daran gehindert sein, die Zinsen sinnvoll zu senken. An der geopolitischen Front werden die Märkte gespannt sein, ob Präsident Trump in der Lage ist, den Krieg in der Ukraine zu beenden, und ob sich die vorsichtige Hoffnung, die sich an der Front des Nahen Ostens gebildet hat, als nachhaltig erweist. Ausblick auf Europa Es wird erwartet, dass sich das paneuropäische Geschäft der SCB AG geografisch weiter diversifizieren wird, da wir unser Engagement in bestimmten europäischen Märkten wie Italien, Spanien, Portugal und Griechenland erhöhen. Die Wirtschaft des Euroraums dürfte mit strukturellem Gegenwind - darunter geringere Wettbewerbsfähigkeit und hohe Energiekosten - sowie mit externem Druck durch mögliche handelsprotektionistische Maßnahmen der USA konfrontiert sein. Während es in den größeren Volkswirtschaften einige Rezessionsrisiken gibt, dürfte der private Konsum dazu beitragen, das Wachstum in Europa insgesamt positiv zu halten, da die Zinsen sinken und der Arbeitsmarkt angespannt bleibt. Die Europäische Zentralbank wird die Zinssätze weiter in den akkommodierenden Bereich senken, da die Inflation wieder zum Zielwert zurückkehrt und das Wirtschaftswachstum schwach bleibt. Die Fiskalpolitik könnte dem Wirtschaftswachstum eine gewisse Unterstützung verleihen, obwohl sich die Länder an die EU-Regeln halten müssen. Bei einer deutlichen Abschwächung des Wachstums könnte eine gewisse Flexibilität zum Tragen kommen. In Zentral- und Osteuropa belasten externe Übertragungseffekte das Inlandswachstum, während die Anspannung auf dem Arbeitsmarkt und der fiskalische Druck die Lockerung der Zentralbanken verzögern. Die Präsidentschaftswahlen in Polen und die Parlamentswahlen in Tschechien sorgen für Unsicherheit bei den Anlegern. Im Euroraum dürfte das Wachstum 0,8% betragen, was leicht über 0,7% im Jahr 2024 ankommt. Ausblick für Deutschland In Deutschland wird das im März 2025 verabschiedete Finanzreformpaket es der Regierung ermöglichen, die Verteidigungsausgaben deutlich zu erhöhen und die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur anzukurbeln, ohne an die Zwänge der Schuldenbremse des Bundes zu stoßen. Dies könnte bei voller Ausschöpfung zu einem Anstieg der deutschen Staatsausgaben um 1,5 bis 2,0% des BIP führen. Während die Auswirkungen auf das BIP-Wachstum ungewiss sind, könnte das Ergebnis ein Anstieg des deutschen BIP-Wachstums um 1,1 bis 1,5% pro Jahr sein. Angesichts des Rückgangs des realen BIP in Deutschland in den Jahren 2023 und 2024 würde dies einen erheblichen Schub für das deutsche Wachstum und angesichts des deutschen Anteils am BIP auch für das Wachstum im Euroraum bedeuten. Die volle Wirkung wird angesichts der für die Planung des Ausgabenprogramms erforderlichen Zeit sowie der regulatorischen Hindernisse für Investitionen und des europaweiten Fachkräftemangels möglicherweise erst 2027 zu spüren sein. Chancen für SCB AG In diesem Umfeld dürften die sinkende Inflation und der Zinsdruck für Gegenwind bei den Einkommen sorgen, aber der daraus resultierende Anstieg des Konsums dürfte die Firmenkunden der SCB AG stützen. Es bestehen weiterhin Chancen für neues Kunden- und Produktwachstum. Darüber hinaus dürften die höheren Ausgaben der europäischen Regierungen zu einer verstärkten Aktivität großer Unternehmen in ausgewählten Sektoren führen, was Wachstumschancen in den Geschäftsbereichen Global Banking und Transaction Banking schaffen wird. SCB AG hat die Möglichkeit, die Marktdurchdringung mit kontinentaleuropäischen Kunden außerhalb der bestehenden Niederlassungen zu erhöhen. Insbesondere Italien und Spanien sind für SCB AG relativ junge Märkte und bieten Wachstumschancen, da die SCB AG weiter in das Geschäft in Kontinentaleuropa investiert. Erhebliches Wachstumspotenzial wird auch im Inbound-Geschäft nach Europa gesehen, insbesondere im Korrespondenzbankgeschäft und mit den europäischen Tochtergesellschaften der globalen Firmenkundenbasis der SCB Group. Für das Inbound-Geschäft steht insbesondere die Region Greater China and North Asia im Fokus. Das Risiko negativer Auswirkungen auf die Kunden der SCB AG durch geopolitische Risiken und Unterbrechungen der Lieferkette wird genau überwacht. Das Potenzial für die Neukonfiguration globaler Lieferketten bietet auch eine Chance für die SCB AG, die gut aufgestellt ist, um ihre Kunden mit der Stärke ihres globalen Netzwerks bei solchen Übergängen zu unterstützen. 3.2 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der SCB AG Um das geplante Wachstum des Geschäfts zu unterstützen, wird die SCB AG weiterhin selektiv investieren, insbesondere in den Bereichen Produkt, Finanzen und Steuerung. Die Investitionen in das Wachstum neuer Produkte werden sich auf die Einstellung von erfahrenem Personal der SCB Group konzentrieren, ergänzt durch die kontinuierliche Stärkung von Systemen und Kontrollen durch Investitionen in externe Mitarbeiter und Infrastruktur. SCB AG wird bis Ende 2025 in einen neuen Hauptsitz in Frankfurt umziehen, was die nächste Phase des Wachstums unterstützen wird. Entwicklungen in der Gesetzgebung, die sich erheblich auf das Geschäft auswirken werden, insbesondere die Umsetzung der CRD VI, werden weiterhin genau beobachtet um entsprechend reagieren zu können. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzierungsquellen im Jahr 2025 weiter diversifiziert werden, um sicherzustellen, dass die Bilanz weiterhin für das aktuelle und erwartete Geschäftsportfolio geeignet ist. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ist- und Prognosewerte für die oben genannten Indikatoren:
Die prognostizierte Reduzierung der Harten Kernkapitalquote liegt hauptsächlich an der geplanten Wachstumsstrategie, die zu höheren RWA führt, einschließlich des Wechsels auf den Kreditrisikostandardansatz. Die prognostizierte Reduzierung der Performance-Indikatoren liegt an den genannten Investitionen im Rahmen der Wachstumsstrategie sowie der Erwartung weiter sinkender Zinsen. 4 Risikobericht 4.1 Organisation des Risikomanagements Die Gesamtverantwortung für Aktivitäten und Prozesse des Risikomanagements liegt beim Gesamtvorstand (Management Board; "MB") der SCB AG. Mit dem Ziel einer starken Governance hat der Vorstand der Bank eine Reihe von Komitees gebildet, die die gegenwärtigen und zukünftigen Risiken der Bank erfassen, steuern und überwachen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestehen folgende SCB AG Risikokomitees:
Das Gesamtbankrisikokomitee ("Executive Risk Committee"; "ERC") ist für die Aufrechterhaltung eines soliden Systems interner Kontrollen und des Risikomanagements, sowie für die Überwachung der finanziellen Risiken (Kreditrisiko, Handelsrisiko, Modellrisiko und ESG-Risiko) verantwortlich. Unterhalb des ERC gibt es das Kreditrisikokomitee ("Credit Risk Committee"; "CRC") zur Überwachung kreditrisikobezogener Angelegenheiten (inklusive Adressenausfallrisiko) und zur einstimmigen Beschlussfassung von Großkrediten durch die im Komitee teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus wurde das "Credit Issues Committee" ("CIC") unterhalb des ERC etabliert, um das Portfolio der SCB AG detaillierter zu überwachen und die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Das Komitee für nichtfinanzielle Risiken ("Non-Financial Risk Committee"; "NFRC") sorgt für die Überwachung der nichtfinanziellen Risiken (Operationelle und technologische Risiken, Compliance-Risiko, Betrugsrisiko, Informations- und Cybersicherheitsrisiko und Auslagerungsrisiko). Darüber hinaus wurde im Jahr 2024 das Komitee für Finanzkriminalitätsrisiken ("Financial Crime Risk Committee", "FCRC") zur Überwachung der Finanzkriminalitätsrisken eingerichtet. Neben dem ERC, NFRC und FCRC gibt es zudem unterhalb des Vorstands ("Management Board", "MB") noch ein Komitee für die Bilanzsteuerung ("Asset & Liability Committee", "ALCO"), welches durch die Finanz- und Bilanzsteuerungsabteilung der SCB AG gesteuert wird. Alle Risikokomitees (d.h. ERC, CRC, CIC, NFRC und das FCRC) werden durch das Risikoressort der Bank gesteuert. Alle sechs o.g. Komitees tagen in regelmäßigen Abständen und stellen so sicher, dass die vorausschauende Gesamtbank- und Bilanzsteuerung der SCB AG zu jeder Zeit gewährleistet wird. Durch die regelmäßig durchgeführten "Committee Effectiveness Reviews" wird zudem sichergestellt, dass die Governance Strukturen der SCB AG angemessen sind und Verbesserungen stetig implementiert und verfeinert werden können. Zudem werden bei Bedarf zusätzliche und themenbezogene Arbeitsgruppen gebildet und ggf. ad-hoc Komitee Sitzungen einberufen. Des Weiteren können dringende Beschlüsse bei Bedarf auch im Umlaufverfahren eingeholt werden. Das Risikoressort der SCB AG orientiert sich an den gegenwärtigen und zukünftigen lokalen regulatorischen Vorschriften und den Vorgaben der SCB-Gruppe. Der Chief Risk Officer ("CRO") als Vorstandsmitglied leitet das Risikomanagement und ist verantwortlich für das Risikocontrolling der SCB AG. Der CRO leitet drei Abteilungen:
Der SCB AG Risikovorstand unterbreitet dem MB und Aufsichtsrat ("Supervisory Board", "SB") einen vierteljährlichen risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikobericht ("GBRB", bzw. "Quarterly Aggregated Risk Report" oder abgekürzt "QARR"). Das SB der SCB AG hat einen Prüfungsausschuss ("Audit Committee"; "AC") eingerichtet, welcher ebenfalls Adressat des GBRB ist. Inhaltlich berichtet der GBRB zu allen wesentlichen Risiken gemäß Risikoinventur und MaRisk. Zudem informiert er auch über für die SCB AG wichtige ad-hoc und Sonderthemen sowie über die regelmäßig durchgeführten Risikotragfähigkeitsrechnungen und Stresstests in der Normativen und Ökonomischen Perspektive (gemäß dem "Internal Capital Adequacy Assessment Process", bzw. "ICAAP"). Der GBRB ist eng mit den anderen risikoartenspezifischen (Risiko-)Berichten und -komitees der SCB AG verzahnt und wird in regelmäßigen Abständen - mindestens aber vierteljährlich - dem ERC, dem MB sowie dem SB und dem AC vorgestellt. Analog zu den regulatorischen Vorschriften dient der GRBR dazu, die gegenwärtige und zukünftige Gesamt-Risikosituation der Bank abzubilden und alle Entscheidungsträger umfassend in ihrer Arbeit in Bezug auf die Gesamtbanksteuerung zu unterstützen. Dazu erfasst der GBRB alle wichtigen Risikoinformationen, arbeitet Zusammenhänge zwischen den Einzelthemen heraus und dient als maßgebliche Grundlage für die Gesamtbank(risiko)steuerung der SCB AG. 4.2 Risikokultur Der Vorstand verwendet einen "Top-Down-Ansatz" für die Festlegung der Risikokultur durch das Rahmenwerk zum Risikomanagement ("Enterprise Risk Management Framework", "ERMF"), risikoartspezifische Rahmenwerke ("Risk Type Frameworks", "RTFs") sowie durch den Risikoappetit. Dies wird durch organisatorische Leitlinien und die von ihm eingerichteten Risikoausschüsse kaskadiert. Der Vorstand ist bestrebt, eine proaktive und transparente Risikokultur aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu stärken, in der sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ihrer Verantwortung in Bezug auf das Risikomanagement und den Risikoappetit der SCB AG bewusst sind. Die Richtlinien werden in die Entscheidungsprozesse eingebettet. Die Risikokultur der SCB AG ist darauf ausgerichtet, Folgendes zu erreichen:
Die Risikokultur der SCB AG umfasst das allgemeine Bewusstsein, die Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber Risiken sowie die Art und Weise, wie Risiken unternehmensweit gemanagt werden. Eine gesunde Risikokultur zeichnet sich dadurch aus, dass jeder persönlich Verantwortung übernimmt, bestehende und neu entstehende Risiken zu identifizieren und zu bewerten, offen zu diskutieren und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu adressieren. Den Kontrollfunktionen der SCB AG obliegt die Verantwortung, die sich aus Änderungen des Risikoprofils ergebenden Herausforderungen konstruktiv, kooperativ und zeitnah zu adressieren und zu überwachen. Zudem nehmen alle neuen SCB AG-Mitarbeiter an einer umfangreichen Compliance-Einführungsschulung teil, die eine Zusammenfassung der wichtigsten Compliance-Themen, -Richtlinien, -Vorschriften und -Verfahren bietet und die Standards darlegt, die von SCB AG-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer täglichen Aktivitäten erwartet werden. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine Reihe von digitalen Lernprogrammen absolvieren, in denen die wichtigsten Richtlinien, Vorschriften und Verfahren der SCB AG dargelegt sind. Diese müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Eintritt in die SCB AG abgeschlossen werden. Neue Programme und Auffrischungskurse werden während der gesamten Dauer der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Dabei handelt es sich zum einen um verpflichtende Kurse, welche die kontinuierliche Einhaltung neuer oder bestehender Richtlinien und Verfahren sicherstellen sowie freiwillige Kurse, die der Entwicklung und Erweiterung des Fachwissens der Mitarbeiter dienen. Die Einhaltung der Risikokultur der SCB AG durch die Mitarbeiter wird ebenfalls im Rahmen der jährlichen ERMF- Wirksamkeitsprüfung bewertet. Sollten im Rahmen der ERMF-Wirksamkeitsprüfung Mängel festgestellt werden, werden entsprechende Verbesserungsmaßnahmen definiert. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter der SCB AG den Verhaltenskodex bestätigen, der die Mindeststandards für das Verhalten festlegt und die Prinzipien definiert, die von den Mitarbeitern der SCB AG bei der Ausübung des Tagesgeschäfts der Bank erwartet werden. 4.3 Risikostrategie Die Risikostrategie wird mindestens jährlich auf der Grundlage der Geschäftsstrategie und der Unternehmensplanung überprüft und aktualisiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zweite Verteidigungslinie ("2nd Line of Defence") ein größeres Risikobewusstsein erlangt, das im Einklang mit dem Geschäftsmodell sowie den strategischen Initiativen und Projekten steht. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die Geschäftsstrategie unter Berücksichtigung des Risikoappetits umgesetzt wird. Die Risikostrategie der SCB AG enthält Aussagen zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement"; "RAS") und Kennzahlen zum Risikoappetit für alle wesentlichen Risikoarten. Das Rahmenwerk zum Risikomanagement der SCB AG hat die verschiedenen Hauptrisikoarten definiert, die die SCB AG zusammen mit den jeweils verantwortlichen Eigentümern des Risikorahmens ("Risk Framework Ownern"; "RFOs") überwacht und steuert. Das ERMF wurde im Jahr 2024 überarbeitet und aktualisiert. Im Rahmen der Überprüfung des Risikoappetits ("RA") bewerten die RFOs der SCB AG die Kennzahlen und Schwellenwerte für ihre jeweiligen Risikoarten und schlagen dem Vorstand die notwendigen Anpassungen zur Prüfung vor, einschließlich einer Begründung für die Änderungen. Die Risikoappetitkennzahlen der SCB AG berücksichtigen die mit den jeweiligen Risikoarten und seinen Unterrisikoarten verbundenen inhärenten Risiken, die Wirksamkeit der Kontrollen und das Restrisiko oder ergebnisorientierte Kennzahlen. Mit Hinblick auf die Banksteuerung sollten die Risikoappetitkennzahlen zukunftsorientiert sein und die Abwärtsvolatilität durch Kalibrierung der Schwellenwerte unter Stressszenarien berücksichtigen. Das ERC bewertet die Risikoappetitkennzahlen und - Schwellenwerte der SCB AG für alle Risikoarten und gibt Empfehlungen an den Vorstand der SCB AG ab. Vor der Genehmigung der Risikostrategie sollte das ERC bestätigen, dass diese mit dem Risikoappetit-Rahmenwerk der SCB AG übereinstimmt. Die wichtigsten makroökonomischen Risiken, die die SCB AG gemäß Ihrer aktuellen Risikostrategie sieht, sind:
Insgesamt haben die oben beschriebenen und derzeit vorherrschenden makroökonomischen Trends einen (wenn auch nicht signifikanten) Einfluss auf die finanzielle Leistung der SCB AG. Die SCB AG wird die mittel- bis langfristigen Auswirkungen dieser Trends (z.B. das Risiko einer weiteren Rezession in der Eurozone), die das Potenzial haben, die finanzielle Gesamtleistung und die Wachstumsbestrebungen der SCB AG zu beeinträchtigen, weiterhin beobachten. Dies wird auch im Hinblick auf die regelmäßig durchgeführten lokalen Stresstests gewährleistet. Gemäß ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2024 gültigen Risikostrategie, ist die SCB AG bestrebt, eine Bank mit guter Governance und starken Kontrollen zu sein, sowie einem klar definierten und transparenten Geschäftsmodell. Der Vorstand der SCB AG wird die notwendige Sorgfalt bei der Steuerung der Aktivitäten der SCB AG sicherstellen. Die SCB AG hat Richtlinien, Standards und interne Kontrollen eingeführt, um dieses Ziel zu erreichen. Im Rahmen von internen und externen Prüfungen wurde die schriftliche fixierte Ordnung überprüft, bewertet und es wurden weitere Verbesserungsvorschläge unterbreitet, die kontinuierlich abgearbeitet und umgesetzt werden. Die SCB AG hat im Jahr 2024 weitere Kontrollen im Rahmen der verschiedenen Risikomanagementprozesse eingeführt und in der schriftlich fixierten Ordnung aufgenommen. Die Strategie der SCB AG in Kontinentaleuropa konzentriert sich auf das Corporate & Investmentbanking ("CIB") und bietet eine umfassende Palette an Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Transaction Banking, Markets Banking und Coverage. Gemäß der Geschäftsstrategie vom November 2024 verfolgt die SCB AG 8 strategische Schlüsselinitiativen, die darauf abzielen:
Die Risikofunktion der SCB AG unterstützt diese Geschäftsstrategie, fügt jedoch die folgenden Risikoerwägungen und -begrenzungen zu dieser Strategie hinzu:
Zur Unterstützung der Risikostrategie und Verstärkung der Risikomanagementfunktion hat die SCB AG im Jahr 2024 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. 4.4 Risikodefinition Entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfasst die SCB AG ihre Risiken im Rahmen einer regelmäßig durchgeführten Risikoinventur. Der Vorstand der SCB AG genehmigt jährlich das Risikoinventar auf Basis der Risikoinventur sowie etwaige Anpassungen, die durch das ERC veranlasst werden können. Das aktualisierte Risikoinventar wurde am 18. November 2024 vom Vorstand genehmigt. Das Risikoinventar der SCB AG und das Ergebnis der Wesentlichkeitsprüfung sind im Prozessstandard Risikoinventar festgelegt. Der Prozess der Risikoinventur wird von der Risikokontrollfunktion der SCB AG geleitet und koordiniert. Im Einklang mit den MaRisk-Anforderungen werden quantitative Schwellenwerte und qualitative Kriterien mit Schwellenwerten für die Wesentlichkeitsbeurteilung der Risikoarten und Risikounterarten der SCB AG verwendet. Gemäß der Risikoinventur wurden zum 31. Dezember 2024 die folgenden Risiken als wesentlich für die SCB AG angesehen:
Im Rahmen des ICAAP ermittelt die SCB AG den Risikokapitalbedarf für die Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch) und operationellen Risiken (einschließlich wesentlicher nicht finanzieller Risiken). Dabei werden auch die Konzentrationsrisiken und Modellrisiken berücksichtigt. Das Geschäftsrisiko wird insbesondere über die Kapitalplanung im Rahmen des adversen Planungsszenarios gemäß AT 4.1 MaRisk berücksichtigt. Das ESG-Risiko wird in Form von Kredit-Wertminderungen berücksichtigt, die in das Risikodeckungspotential (aufsichtsrechtliches Kapital) einfließen. 4.5 Risikoappetit Der Risikoappetit stellt die maximale Höhe des Risikos dar, das die SCB AG bereit ist einzugehen. Die Grenzen werden unter Berücksichtigung der Wachstumspläne und strategischen Initiativen der SCB AG festgelegt. Der Risikoappetit der SCB AG steht im Einklang mit den Grundsätzen des Risikomanagements gemäß MaRisk und mit anderen lokalen Regularien für das Risikomanagement, die unseren Gesamtansatz für das Risikomanagement und unsere Risikokultur bestimmen. Wir halten uns an die höchstmöglichen ethischen Standards, die von Investoren, Regulatoren, der Öffentlichkeit und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefordert werden, und stellen durch unser Handeln ein faires Ergebnis für unsere Kunden und das effektive Funktionieren der Finanzmärkte sicher. Gleichzeitig erfüllen wir die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie die Erwartungen der Aufsichtsbehörden. Um dies zu gewährleisten, legen wir unseren Risikoappetit so fest, dass wir gemäß unseren strategischen Überlegungen nachhaltig wachsen können, Ertragsschocks vermeiden und unser Reputationsrisiko so steuern, dass das Vertrauen unserer Investoren und aller internen und externen Stakeholder auf einem hohen Niveau gehalten und möglichst noch weiter verbessert wird. Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken und deren Beiträge zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement"; "RAS") der Bank zum Stichtag 31. Dezember 2024 eingegangen:
Der Vorstand der SCB AG ist für die Genehmigung des RAS und des Risikoappetits der SCB AG auf der Grundlage der Empfehlung des ERC der SCB AG verantwortlich. Das RAS und der Risikoappetit wird vom Vorstand der SCB AG regelmäßig nach Genehmigung der jährlichen Aktualisierung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie des Rahmenwerks zum Risikomanagement überprüft. Eine Überprüfung kann auch durch eine wesentliche Änderung der Umstände ausgelöst werden, die sich aus dem internen oder externen Umfeld ergeben. Die SCB AG verfügt über ein Rahmenwerk für den Risikoappetit ("SCB AG Risk Appetite Policy" und "SCB AG Risk Appetite Standard"), das den Prozess der Festlegung, Aktualisierung, Überwachung, Eskalation und Berichtserstattung des Risikoappetits definiert. Ein Risikoappetit wird für alle wesentlichen Risiken festgelegt. Das RAS und die Risikoappetitkennzahlen und -limite der SCB AG wurden zwischen August und November 2024 im Rahmen der jährlichen Überprüfung analysiert und aktualisiert. Der Prozess wurde von der Abteilung ERM & Risk Governance der SCB AG geleitet. Der Risikoappetit wurde mit dem aktualisierten Risikoinventar, der Geschäfts- und Risikostrategie, dem Unternehmensplan und anderen relevanten Erkenntnissen der für den Risikoartenverantwortlichen abgeglichen. Die aktualisierten Risikoappetitkennzahlen und -schwellen sowie das RAS wurden am 18. November 2024 vom Vorstand genehmigt. Im Berichtsjahr wurden Risikoappetitkennzahlen und -schwellen zur Überwachung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch und des Kreditspreadrisikos im Anlagebuch eingeführt. Die Risikoappetitkennzahlen und -schwellen werden von den Risikofunktionen überwacht und der Status wird dem ERC regelmäßig vorgelegt. Das ERC erhält monatlich eine Übersicht über alle Risikoappetitkennzahlen. Der Vorstand wird vierteljährlich im Rahmen des vierteljährlichen risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikoberichts oder ad hoc bei Verstößen gegen den Risikoappetit über den Status des Risikoappetits informiert. 4.6 Risikolimite im Kalenderjahr 2024 Gemäß MaRisk steuert und überwacht die SCB AG alle in ihrer Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risiken. Darüber hinaus werden ESG- und Auslagerungsrisiken integriert im Rahmen aller wesentlichen Risiken überwacht und gesteuert. Der Risikoappetit für alle wesentlichen Risiken wird im ERC sowie im ALCO überprüft und die Methodik aufgrund von regelmäßig stattfinden Reviews stetig angepasst und verbessert, um neue risikosteuerungsrelevante Gegebenheiten angemessen in der Gesamtbankrisikosteuerung zu adressieren. Zum 31. Dezember 2024 können Überschreitungen von Limiten in den Bereichen Compliance-Risiko, Modellrisiko, Auslagerungsrisiko und ESG-Risiko im Sinne einer Behebung adressiert werden. 4.7 Risikosituation zum Stichtag Die SCB AG dokumentiert ihre Grundsätze zum Risikomanagement, die Kategorisierung der Risikoarten sowie die Risikokultur der SCB AG im ERMF. Darüber hinaus werden die Risikoarten im Risikoinventar dokumentiert, wo die Risikoarten auf ihre Wesentlichkeit hin bewertet werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hat sich folgende Risikosituation der SCB AG für die materiellen Risiken ergeben: • Kreditrisiko: Das Kreditrisiko wird als eine wesentliche Risikoart für die SCB AG definiert, wobei die Unterrisikoarten Ausfallrisiko, Migrationsrisiko, Konzentrationsrisiko und ESG-Risiko zu seiner Wesentlichkeit beitragen. Zum 31. Dezember 2024 wurden keine der Risikoappetitkennzahlen überschritten. Der erwartete Kreditverlust ("Expected Credit Loss", "ECL") lag gemäß GBRB Ende 2024 bei EUR 2,2 Mio. Die SCB AG hat bis einschließlich 31. Dezember 2024 den Advanced Internal Rating Based Approach ("A-IRB") für ihre Säule-1-Kapitalzwecke verwendet. Die SCB AG hatte hierfür von der BaFin im Jahr 2018 eine "Duldungserklärung" zur temporären Verwendung der von der Prudential Regulatory Authority ("PRA", Aufsichtsbehörde in Großbritannien) genehmigten Kredit-Risikomodelle ("IRB") erhalten. Diese Duldungserklärung ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 erloschen und die SCB AG wird ab dem 1. Quartal 2025 den Kreditrisikostandardansatz ("KSA") in Anwendung bringen für die Kapitalberechnung. Die SCB AG ist ausreichend kapitalisiert für die erstmalige Anwendung des KSA, welcher im Gegensatz zum A-IRB mehr Kapital bindet. Das Kreditportfolio der SCB AG besteht überwiegend aus Kontrahenten mit Investment Grade. Zum 31. Dezember 2024 hatte die SCB AG keine Problemkredite. Aufgrund der Geschäftsstrategie der SCB AG stellt das Kreditkonzentrationsrisiko ein wesentliches Risiko für die Bank dar. Daher überwacht die SCB AG kontinuierlich ihr Kreditkonzentrationsrisiko auf einzelnen Namen, Sektoren und geografischen Regionen. Zum ESG- Risiko siehe Abschnitt "ESG-Risiko". • Handelsrisiko: Im Jahr 2024 konzentriert sich der Bereich Markets der SCB AG im Rahmen seiner Geschäftsstrategie weiterhin auf Devisengeschäfte ("FX") als auch auf Rückkaufvereinbarungen ("Repo"). Der Gesamt-Value-at-Risk ("VaR") des Markets-Handelsbuchs, der sich aus Non-XVA- und XVA-Bestandteilen zusammensetzt, ist von EUR 1,16 Mio. per Ende Dezember 2023 auf EUR 0,9 Mio. per Ende Dezember 2024 gefallen. Der Non-XVA-VaR des Markets-Handelsbuchs ist im Jahresvergleich leicht von EUR 0,54 Mio. auf EUR 0,47 Mio. gefallen, während der XVA-VaR deutlich von EUR 1,2 Mio. auf EUR 0,8 Mio. gefallen ist. Dies ist hauptsächlich auf die Einbeziehung konzerninterner Garantien ("Intra-Group Guaranties", "IGG") zurückzuführen, die auch zum Rückgang des Gesamt-VaR des Markets-Handelsbuchs führte. Der Stressverlust für Markets ohne XVA hat sich Ende Dezember 2024 um EUR 2,9 Mio. auf EUR 24,2 Mio. verringert, hauptsächlich aufgrund von Änderungen der EUR-, USD- und GBP-Zinsrisikopositionen. Der Handelsbuch Stressverlust für XVA ist Ende Dezember 2024 um EUR 3,4 Mio. auf EUR 34,2 Mio. gestiegen, hauptsächlich aufgrund von der Verwendung von herausfordernder Stressszenarien im Vergleich zum Vorjahr. Dieses lag jedoch weit unterhalb der Stressverlust Toleranzgrenze von USD 50 Mio. Die Marktpreisrisiken im Anlagebuch, die hauptsächlich von Treasury Markets ("TM") verwaltet werden, blieben im Jahr 2024 gering bei etwa EUR 2,6 Mio. Die offene Devisen-Netto-Position ("NOP") im Anlagebuch erhöhte sich um EUR 4,6 Mio. auf EUR 17,8 Mio. Die SCB AG verwendet VaR und Stress Loss Trigger ("SLT") als Messgrößen für den Risikoappetit ("RA"), um den Risikoappetit für Marktpreisrisiken in der SCB AG festzulegen. Das VaR für das Marktpreisrisiko wird mit einem Konfidenzintervall von 97,5 % und einer Haltedauer von einem Geschäftstag auf der Grundlage der historischen Simulation der letzten 260 Geschäftstage berechnet, während der Stress Loss anhand einer Reihe von vordefinierten Marktrisikoszenarien berechnet wird, die sowohl Mehrfach- als auch Einzelrisikofaktorverschiebungen umfassen. Darüber hinaus wurden für die relevanten Geschäftsbereiche auf Marktrisikosensitivität basierende Limits für das Wechselkurs- und Zinsrisiko eingeführt, wie z.B. die "Net Open Position" für offene Fremdwährungspositionen, die auf Währungsebene saldiert werden, oder "PV01", welches die Barwertänderungen aufgrund von Verschiebungen der Zinskurve um einen Basispunkt darstellt. Die Limite und Engagements werden in USD überwacht und in diesem Zusammenhang wurde der Limit-Betrag und die Engagements Ende Dezember 2024 mit dem USD/EUR Wechselkurs von 0,962557 in EUR umgerechnet, der gegenüber 0,9049774 zum Ende Dezember 2023 an Wert verloren hat. Übersicht über die Marktpreisrisikowerte zum Stichtag 31. Dezember 2024:
Als eine Kategorie des Marktpreisrisikos spielt das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch eine wichtige Rolle. Das Risiko wird von der SCB AG regelmäßig im Rahmen der Risikotragfähigkeit gemessen und limitiert. Für das Geschäftsjahr 2024 hat die SCB AG das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch als materielles Risiko eingestuft. Es wurde ein Kapitalbedarflimit in der ökonomischen Perspektive in Höhe von EUR 125 Mio. definiert. Während dieses Zeitraums wurde der Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch deutlich unterschritten (Q1: EUR 21 Mio. / Q2: EUR 24 Mio. / Q3: EUR 26 Mio./ Q4: EUR 68 Mio.). Der Anstieg im vierten Quartal ist auf ein erhöhtes Volumen an Handelstätigkeiten im Bereich Repo / Reverse Repo zurückzuführen. Außerdem wurden zum Zweck der Zinsrisikosteuerung strukturelle Absicherungsinstrumente ("Structural Hedges") eingegangen, welche die Volatilität der variablen Zinsänderung verringern, jedoch in einem erhöhten Kapitalbedarf resultieren. Zum Stichtag des 31. Dezembers 2024 betrug der größte Zinsänderungsschock, der durch aufsichtsrechtliche Anforderungen vorgeschrieben wird, EUR 35 Mio. und reflektiert 3,5% des vorhandenen Tier 1 Kapitals. Dies liegt deutlich unterhalb der internen Schwelle von 7% sowie der regulatorischen Schwelle des Frühwarnindikators von 15%. In Bezug auf das Kontrahentenrisiko lag die Kennzahl für das potenzielle künftige Exposure ("Potential Future Exposure"; "PFE") Ende Dezember 2024 bei EUR 2,7 Mrd. und verringerte sich damit um EUR 0,5 Mrd. gegenüber Ende Dezember 2023. Grund für die Reduzierung war die Änderung der PFE-Aggregationsmethode. Mit der Implementierung der 8. MaRisk Novelle wurde das Kredit-Spread-Risiko im Anlagebuch erstmals im Risikoinventar der SCB AG reflektiert. Das Risiko wird von der SCB AG im Rahmen der Risikotragfähigkeit gemessen und limitiert. Das Risiko wurde als materielles Risiko eingestuft und ein Kapitalbedarflimit in der ökonomischen Perspektive in Höhe von EUR 100 Mio. wurde definiert. Im Rahmen des Q4 2024 ICAAP wurde der Kapitalbedarf mit EUR 73.8 Mio. unterschritten. • Operationelle und technologische Risiken: Der Bruttoverlust für das operationelle Risiko betrug zum Stichtag 31.12.2024 rund TEUR 564 im Jahr 2024 gemäß der Schadensfalldatenerfassung im internen Risikosystem für operationelle Risiken "M7". Dieser Verlust wurde hauptsächlich durch Verluste in den Bereichen Finanzmarkt (TEUR 181) und Transaction Banking (TEUR 340) verursacht. Während die Verluste im Bereich Finanzmarkt ausschließlich transaktionsbezogen waren, ergaben sich im Transaction Banking zusätzlich operative Verluste in den Bereichen Technologie, Betrug (extern) und Kundenverhalten. Die Gesamtaufteilung des Bruttoverlustes nach wesentlichen Unterrisikoarten stellt sich wie folgt dar:
• Treasury Risiko: Im gesamten Kalenderjahr 2024 war eine ausreichende Liquiditätsversorgung der SCB AG gewährleistet. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug die Liquidity Coverage Ratio ("LCR") 157,7% und die Net Stable Funding Ratio ("NSFR") 160,8%. Der im Rahmen des Überlebenshorizonts ("Survival Horizon") nach 60 Tagen ermittelte Liquiditätsüberschuss betrug EUR 1,2 Mrd. • Liquiditätskennzahlen der SCB AG zum 31. Dezember 2024:
Die SCB AG verfügte über ausreichend Kapital, um ihre Risiken im gesamten Kalenderjahr 2024 abzudecken. Zum 31. Dezember 2024 betrug die harte Kernkapitalquote ("CET 1") 27,3% und die Gesamtkapitalquote 36,0%. Beide Kapitalquoten wurden weiterhin unter Verwendung des auf internen Ratings basierenden ("IRB") Ansatzes für kreditrisikogewichtete Aktiva berechnet und gemeldet. Ab dem 1. Januar 2025 wird die SCB AG den Standardansatz ("SA") zur Bewertung ihrer Kapitalquoten verwenden. Kapitalquoten der SCB AG zum 31. Dezember 2024:
• Compliance Risiko: Im Rahmen der Risikoinventur wurde das Compliance-Risiko bzw. die Ausprägungen des Compliance-Risikos (Datenrisiko, Conflict of Interest, Regulatory Conduct, Market Conduct, Client Conduct und Non- Financial Regulatory Reporting) als wesentliches Risiko eingeschätzt. Alle wesentlichen Ausprägungen des Compliance-Risikos werden durch die Überwachung des Risikoappetits durch das ERC überwacht. Im Jahr 2022 wurde eine Prüfung nach § 44 KWG durch die Deutsche Bundesbank durchgeführt, die diverse Feststellungen unterschiedlicher Schweregrade getroffen hat. Alle bei der MaRisk-Sonderprüfung festgestellten Schwachstellen wurden behoben. Die Behebung der Feststellungen wurde im Rahmen einer Nachschauprüfung durch eine unabhängige externe Prüfung bestätigt. Die Ausprägungen des Compliance-Risikos werden in der ökonomischen Perspektive im Rahmen von Szenarien in der Berechnung des operationalen Risikos berücksichtigt. • Informations- und Cybersicherheitsrisiko: Gemäß der Risikoinventur wurde das Informations- und Cybersicherheitsrisiko aufgrund des hohen potenziellen Risikos von Cyberangriffen als wesentliches Risiko eingestuft. Zum 31. Dezember 2024 wurde keine der Risikoappetitkennzahlen verletzt. Das Informations- und Cybersicherheitsrisiko wird in erster Linie durch die Landschaft der Informations- und Cybersicherheitsbedrohungen bestimmt. Zu den Faktoren gehören die Merkmale der von der Organisation für die Implementierung gewählten Betriebsmodelle, aufkommende Technologien wie künstliche Intelligenz und Quantencomputing sowie marktspezifische technische Bedrohungen, die Verbreitung von Cyber-Vorschriften in der Region wie die Verordnung über die digitale operative Resilienz im Finanzsektor ("Digital Operational Resilience Act", "DORA") und Network and Information Security Richtlinie ("NIS2") sowie Kundenpraktiken und -erwartungen und die Gewährleistung und Zusammenarbeit mit Dritten. Das Informations- und Cybersicherheitsrisiko wird innerhalb der Kapitalberechnung für das operationelle Risiko in der ökonomischen Perspektive quantifiziert. • Modellrisiko: Obwohl das Modellrisiko im Jahr 2024 unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle quantifiziert wurde, wurde das Risiko aufgrund der Verzögerung in der Entwicklung neuer interner Modelle im Rahmen des Foundation- IRB-Ansatzes für Großunternehmen als eine wesentliche Risikoart eingestuft. Im Jahr 2024 hat die Bank die Zulassung des PD-Großunternehmens Modells beantragt. Die Bundesbank hat hierbei einige Anmerkungen zur Modellsegmentierung getroffen. Infolgedessen wird das PD-Modell (Modell zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit) für Großunternehmen neu entwickelt. Die Einreichung zur Zulassung für den Einsatz der neuen Modelle ist für Ende 2025 geplant. Das Modellrisiko wird im ICAAP berücksichtigt, sowohl in der normativen als auch in der ökonomischen Perspektive. In der normativen Perspektive wird ein Modellrisikopuffer hinzugefügt, indem der Mittelwert zwischen den nach dem Standardansatz und dem Foundation-IRB-Ansatz ermittelten risikogewichteten Aktiva (RWA) berechnet wird. Seit Q2 2024 wird das Modellrisiko in der normativen Perspektive nicht mehr berücksichtigt, da die Duldungserklärung zur Berechnung der Kreditrisiko-RWA im Rahmen des Advanced-IRB-Ansatzes ab Januar 2025 aufgehoben wurde. Seitdem werden die Kreditrisiko-RWA in der Kapitalplanung unter der Annahme des Standardansatzes prognostiziert. In Q4 2024 wurde der Ansatz zur Quantifizierung des Modellrisikos angepasst. Insbesondere wurden SCB AGspezifische Risikotreiber sowie Informationen zu den Überprüfungsergebnissen und dem Modell-Risiko-Rating für SCB AG einbezogen. Für Q4 2024 wurde das Modellrisiko auf EUR 15 Mio. quantifiziert. • ESG-Risiko: Um die Nachhaltigkeitsbestrebungen der SCB AG zu unterstützen und die lokalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen zu erfüllen, verfügt die SCB AG über ein ESG-Risiko-Rahmenwerk ("ESG Risk Type Framework", "ESG RTF"). Das ESG-Risiko wird für alle Risikoarten im Rahmen der Risikoinventur bewertet. Das ESG-Risiko wurde in Q4 2023 als wesentliches Risiko eingestuft, indem das Klimarisiko innerhalb des Kreditrisikos als wesentlich identifiziert wurde. Die SCB AG verfügt derzeit über eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (ESRA) und eine Klimarisikoprüfung (CRA) als Teil des Kreditrisikoprüfungsprozesses. Es wurde ein Risikoappetit festgelegt, um das Gesamtportfolio auf der Grundlage der ESRA- und CRA-Ergebnisse zu steuern. Die SCB AG bewertet das Klimarisiko für ihre Kunden mithilfe des Fragebogens zum Klimarisiko ("Climate Risk Questionnaire", "CRQ"). Auf der Grundlage dieses Fragebogens werden die Brutto-Transitionsrisiken und die Glaubwürdigkeit der Transitionspläne der betreffenden Firmenkunden bewertet, woraufhin jedem Kunden ein entsprechendes BRAG-Risiko-Rating ("Black"-sehr schlecht, "Red" - schlecht, "Amber" - akzeptabel und "Green"-gut) zugewiesen wird. Im Berichtsjahr haben sich keine schwarzen ("Black") oder roten ("Red") Risikobewertungen ergeben. Außerdem werden ESG-Merkmale in die lokale Produktprogramm-Governance ("Local Product Programme Governance"; "LPPG") integriert. Dabei werden alle Produkte auf Nachhaltigkeits- und Reputationsrisiken geprüft. Die SCB AG hat auch klimarisikobezogene Stresstests für das Handelsrisiko eingeführt. Diese Zahlen werden regelmäßig überprüft und dem ERC vorgelegt. Im Jahr 2024 hat die Bank, ihre ESG-bezogene Dokumentation und Prozesse weiter verbessert, z. B. durch die Erweiterung des ESG-Risikoberichts und die Einbeziehung des Klimarisikos in die Stresstests für den ICAAP gemäß MaRisk. Das Compliance Risiko und das Finanzkriminalitätsrisiko decken die Governance-Aspekte ab und die Quantifizierung erfolgt durch die Analyse des Compliance- bzw. Finanzkriminalitäts-Szenarios. Darüber hinaus hat die Bank eine schriftlich fixierte Ordnung für Greenwashing ("Greenwashing Standard") eingeführt und kann auch nachhaltige Finanztransaktionen der SCB AG identifizieren. Die SCB AG hat ein Governance-Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierung etabliert und die SCB AG-Bevollmächtigte ("Empower Approvers") damit beauftragt, die die Etikettierung nachhaltiger Finanzierungen auf der Grundlage des Rahmenwerks für grüne und nachhaltige Produkte ("Green and Sustainable Product Framework", "GSPF") vergeben. Die SCB AG bereitet sich auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ("Corporate Sustainability Reporting Directive", "CSRD") vor, wobei die Bank vom ESG-Risikoteam der Gruppe bei der Beurteilung der doppelten Wesentlichkeit unterstützt wird. • Auslagerungsrisiko: Auslagerungsrisiken bzw. Third-Party-Risks entstehen durch die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Die Geschäftsbereiche der SCB AG beziehen eine Vielzahl von Dienstleistungen von Unternehmen der SCB-Gruppe, um bestehende Infrastruktur und Kompetenzzentren zu nutzen und Skaleneffekte zu erzielen. In diesem Zusammenhang bestehen Konzentrationsrisiken hinsichtlich der Auslagerungsunternehmen einhergehend mit den Regionen der Leistungserbringung, die im Wesentlichen in Großbritannien und Indien erfolgt. Vereinbarungen mit externen Auslagerungsunternehmen bestehen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler (aufsichts-) rechtlicher Anforderungen. Die auslagernden Fachbereiche sind für die regelmäßige Bewertung der mit der spezifischen Auslagerung verbundenen Risiken sowie die kontinuierliche Überwachung der Leistungserbringung durch die Auslagerungsunternehmen verantwortlich. Im Jahr 2024 erfolgte die Leistungserbringung im Wesentlichen vertragsgerecht, so dass sich durch Auslagerungen keine erheblich negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der SCB AG ergaben. Die SCB AG verfügt über ein zentrales Auslagerungsmanagement, das für die Implementierung der Aufbau- und Ablauforganisation für das Auslagerungsmanagement zuständig ist, die auslagernden Fachbereiche bei der Wahrnehmung der auslagerungsspezifischen Anforderungen unterstützt sowie übergreifend über Auslagerungen und Auslagerungsrisiken an die Geschäftsleitung berichtet. Ergänzend hierzu berät die bereichsübergreifende Outsourcing Advisory Group zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Auslagerungen. Das Auslagerungsrisiko wird innerhalb der Kapitalberechnung für das operationelle Risiko in der ökonomischen Perspektive quantifiziert. 4.8 Frühwarnindikatoren Die SCB AG verfügt über ein System von Frühwarnindikatoren in Einklang mit den einschlägigen regulatorischen Bestimmungen. Das Rahmenwerk wurde im Jahr 2024 weiter überarbeitet und es wurden in diesem Zusammenhang weitere Haupt- und Unterkategorien aufgenommen. Die Frühwarnindikatoren der SCB AG wurden zwischen August und November 2024 im Rahmen der jährlichen Überprüfung aktualisiert. Der Prozess wurde von der Abteilung ERM & Risk Governance der SCB AG geleitet. Die Frühwarnindikatoren wurden mit dem aktualisierten Risikoinventar, der Geschäfts- und Risikostrategie, dem Unternehmensplan, der Strategie für den Risikoappetit der SCB AG ("SCB AG Risk Appetite Standard") und anderen relevanten Erkenntnissen der für den Risikoartenverantwortlichen abgeglichen. Die aktualisierten Frühwarnindikatoren wurden am 13. November 2024 vom ERC genehmigt. Im Allgemeinen soll der Prozess der Frühwarnindikatoren die SCB AG in die Lage versetzen, rechtzeitig Maßnahmen zum Portfoliomanagement einzuleiten, bevor sich Risiken materialisieren, die die Angemessenheit der Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementprozesse der SCB AG beeinträchtigen könnten. Aus diesem Grund werden die Frühwarnindikatoren von den Risikofunktionen überwacht und dem ERC regelmäßig vorgelegt. Das ERC erhält monatlich eine Übersicht über alle Frühwarnindikatoren und kann auf dieser Basis entscheiden, ob übergreifende Maßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder Reduzierung des geplanten Geschäftsumfangs, die mehrere Risikoarten betreffen, eingeleitet werden sollen. Mögliche Maßnahmen können auch die Umverteilung von Kapital und Liquidität zwischen verschiedenen Aktivitäten, z.B. zwischen Kreditgeschäft und Handel, strengere interne Auflagen oder die Rekrutierung von zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein. Solche allgemeinen Portfoliomaßnahmen können vom CRO- und ERM & Risk Governance-Team der SCB AG dem ERC zusammen mit dem monatlichen Informationspaket zu den Frühwarnindikatoren oder auf ad-hoc-Basis vorgeschlagen werden. Auf der Grundlage der Frühwarnindikatoren können auch risikoartenspezifische Maßnahmen ausgelöst werden. 4.9 Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) Der Prozess zur Sicherstellung der angemessenen Abdeckung der Risiken mit Kapital ("ICAAP") der SCB AG besteht aus den folgenden etablierten Komponenten, die sicherstellen, dass die SCB AG ausreichend Kapital zur Deckung der Risiken vorhält, denen die Bank auf kontinuierlicher Basis und im Rahmen ihres Geschäftsmodels und Risikoprofils ausgesetzt ist. Diese umfassen im Wesentlichen die Identifikation und Bewertung des Risikos, des Risikoappetits, der Kapitalplanung, der auf Gesamtbankebene durchgeführten Stresstests und inversen Stresstests sowie der damit verbundenen Risikotragfähigkeitsbeurteilung. Im Rahmen des regelmäßigen ICAAP unterscheidet die Bank zwischen einer Normativen und einer Ökonomischen (internen) Perspektive. Die Normative Perspektive bezieht sich auf den Prozess, in dessen Rahmen in einer Mehrjahresbetrachtung die Fähigkeit beurteilt wird, die laufende Einhaltung aller kapitalbezogenen gesetzlichen Verpflichtungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen abzusichern, sowohl unter einem Basisszenario als auch adversen Szenarien. Die Ökonomische Perspektive bezieht sich auf den internen Prozess zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz unter Verwendung von internen Risikobewertungsmodellen und der internen Definition des zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlichen Kapitals. Dabei wird eine Risikotragfähigkeitsquote definiert, die den Quotienten zwischen Kapitalangebot und Kapitalnachfrage darstellt. Die Risikotragfähigkeitsquote darf nicht unter dem internen Limit liegen, das regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Die SCB AG führt im Rahmen des ICAAP regelmäßige (mindestens vierteljährliche) Risikotragsfähigkeitsberechnungen durch. Diese, sowie der zusätzlich jährlich durchgeführte inverse Stresstest haben zum Ziel, die dauerhafte Fortführung der Unternehmenstätigkeit der SCB AG auch im Stressfall abzusichern und dienen zudem dazu, die Gesamtbankrisikosteuerung der SCB AG stetig zu verbessern. Die SCB AG führt in diesem Zusammenhang regelmäßig und anlassbezogen (aber mindestens vierteljährlich) risikoartenübergreifende Stresstests und Sensitivitätsanalysen durch, um den internen und externen Anforderungen zu genügen. Interne Stresstests basieren auf intern entwickelten Modellen und werden in verschiedenen Risikomanagementprozessen sowohl risikoartenspezifisch als auch risikoartenübergreifend verwendet. Sie sind damit ein integraler Bestandteil des Risikomanagement-Rahmenwerks der SCB AG. Das risikoartenübergreifende Stresstest Rahmenwerk unterstützt eine Reihe von Gesamtbanksteuerungsprozessen wie den strategischen Planungsprozess, den ICAAP, das Rahmenwerk zur Definition des Risikoappetits, sowie die Kapitalallokation auf die Geschäftsbereiche. Auch im Rahmen der Kapitalplanung werden Stresstestergebnisse berücksichtigt, um die Umsetzbarkeit des Kapitalplans der SCB AG bei geplanten, bzw. ungünstigen Marktgegebenheiten zu bewerten und einen klaren Zusammenhang zwischen Risikotoleranz, Geschäftsstrategie, Kapitalplanung und dem Risikomanagement der SCB AG aufzuzeigen. Die regelmäßig durchgeführten internen Stresstests dienen zudem dazu, die Entscheidungsfindung und Notfallplanung der SCB AG zu erleichtern, das Verständnis des Risikoprofils der Bank zu verbessern, den Risikoappetit sowie die Kapital- und Liquiditätsplanung zu fixieren und bei Bedarf die Bankenaufsicht zu informieren. Unternehmensweite Stresstest-Szenarien sollen darüber hinaus das Risikoprofil des Geschäftsmodells der SCB AG widerspiegeln und dazu dienen, neu entstehende Risiken und Schwachstellen zu identifizieren und zu bewerten, einschließlich der Anfälligkeit für Veränderungen der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen. Auf Basis der durch die Stresstests gewonnen Erkenntnisse versucht die Bank stetig, die eigenen Prozesse, Methoden und Governance-Strukturen zu verbessern. Dem Vorstand der SCB AG obliegt die Verantwortung für die unternehmensweiten Stresstests. Der CRO und der CFO sind für die Einbettung der wichtigsten Anforderungen dieser Richtlinie in die relevanten Prozesse und Verfahren verantwortlich. Die primäre Aufsicht über die Stresstests wird vom ERC wahrgenommen. Die lokal etablierte Stresstest Arbeitsgruppe ("Stress Test Working Group", "STWG") überprüft die Stresstestszenarien und die Stresstestergebnisse vor der ERC-Sitzung. Im Rahmen des ICAAP wird jährlich ein inverser Stresstest durchgeführt, der Auswirkungen identifiziert, die zu einer Verletzung der Kapitalanforderungen der SCB AG, Illiquidität oder anderen Situationen wie dem Entzug der Geschäftslizenz führen könnten. Die SCB AG verfügt über eine komfortable Kapitalausstattung und eine Unterschreitung der regulatorischen Mindestanforderungen wird als sehr unwahrscheinlich geschätzt. Darüber hinaus hat die SCB AG die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um das Eintreten des inversen Szenarios zu verhindern. Im Jahr 2024 hat die SCB AG im Rahmen des Kreditrisikos den A-IRB-Ansatz zur Bewertung ihrer RWA für ausgewählte Portfolios verwendet. Die Bank hat von der Gruppe entwickelte, lokal überprüfte und validierte Modelle im Rahmen eines von den Aufsichtsbehörden erteilten Genehmigungsverfahrens verwendet. Ab dem 1. Januar 2025 wird die SCB AG die RWA für Kreditrisiken nach dem Standardansatz gemäß CRR bewerten. In der zukunftsorientierten Kapitalplanung erfolgte die Umstellung auf den Standardansatz ab dem 2. Quartal 2024. Dies erhöht die RWA für Kreditrisiken und infolgedessen die gesamte RWA der SCB AG. Die Bank verfügt über ausreichende Puffer und Risikominderungen, um ausreichend Spielraum und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten. Die SCB AG entwickelt derzeit lokale IRB-Modelle und wird bei der BaFin die Genehmigung für deren Nutzung beantragen. Dies würde die RWA für Kreditrisiken und infolgedessen die gesamten RWA der SCB AG reduzieren, sobald die Aufsichtsbehörden die Genehmigung erteilt haben. Die Kapitalanforderungen der SCB AG werden im Rahmen des jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses ("Supervisory Review and Evaluation Process", "SREP") festgelegt. Im Jahr 2024 musste die SCB AG Gesamtkapitalanforderungen von 19,7% erfüllen, die sich aus 8% regulatorischem Minimum, 3,5% Baseler Puffer, 3,5% Säule-2-Anforderung, 1,5% regulatorischem Zuschlag und 3,2% Säule-2-Empfehlung zusammensetzten. Die Kapitalanforderungen wurden im Dezember 2024 nach Erhalt der SREP-Bewertung 2024 angepasst. Die Säule-2- Anforderung wurde von 3% auf 1,75% gesenkt und der regulatorische Zuschlag von 1,5% wurde aufgehoben, wodurch die Kapitalanforderungen effektiv um 3,25% reduziert wurden. Darüber hinaus hat die SCB AG von den Aufsichtsbehörden die Bestätigung erhalten, dass die Säule-2-Empfehlung aufgrund der Ergebnisse des Less Significant Institution ("LSI")-Stresstests der Bank im Jahr 2024 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 von 3,2% auf 0% gesenkt wird. Die Kapitalprognose im Rahmen des ICAAP geht von einem organischen Wachstum des Eigenkapitals der SCB AG infolge der Gewinnthesaurierung aus. Um das in der Geschäftsstrategie der SCB AG festgelegte Wachstum zu unterstützen, geht die Kapitalprognose außerdem von einer CET1-Zuführung in Höhe von USD 50 Mio. durch den Anteilseigner in jedem Jahr des Prognosezeitraums sowie einer AT1-Emission in Höhe von EUR 100 Mio. im Jahr 2025 aus. Die folgenden Darstellungen zeigen die Ergebnisse der Risikotragfähigkeit gemäß ICAAP in der Normativen und in der Ökonomischen Perspektive. Alle Stresstest-Berechnungen berücksichtigen sowohl sämtliche quantitativen als auch qualitativen Aspekte, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Stresstest-Berechnungen bekannt waren. Die globalen makroökonomischen Entwicklungen für die Stresstest-Berechnung waren im Szenario "Globale Handels- und geopolitische Spannungen" definiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 ergab sich das nachfolgende Bild in der Normativen Perspektive jeweils im Basis- und Stressszenario: Kapitalplanung in der normativen Perspektive im Basisszenario:
Kapitalplanung in der normativen Perspektive im adversen Szenario:
Im Rahmen des ICAAP und der Risikotragfähigkeitsberechnung zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden alle regulatorischen und intern festgelegten Kapitalquoten in der normativen Perspektive eingehalten. Wie oben beschrieben geht das Basisszenario von Kapitalerhöhungen zur Unterstützung der Wachstumsstrategie aus. Im Adversen Szenario wurden diese nicht einbezogen. Ökonomische (interne) Perspektive (Basis- und Stressszenario):
In der ökonomischen Perspektive werden alle wesentlichen Risiken gemäß der aktuellen Risikoinventur der SCB AG mit Ausnahme der Liquiditätsrisiken berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeitsquote bleibt mit 167% im Basisszenario deutlich über dem internen Limit von 110%. Alle Risikoappetitkennzahlen wurden sowohl auf dem Level der Einzelrisikoarten als auch aggregiert eingehalten. Wie oben beschrieben wurde mit der Implementierung der 8. MaRisk Novelle das Kredit-Spread-Risiko im Anlagebuch erstmals als eigenständige Risikoart im Risikoinventar der SCB AG berücksichtigt und in der ökonomischen Perspektive quantifiziert. Die Veränderung beim Zinsänderungsrisiko im Bankbuch reflektiert die zur Zinsrisikosteuerung eingesetzten strukturellen Absicherungsinstrumente, welche die Volatilität der variablen Zinsänderung verringern, jedoch in einem erhöhten Kapitalbedarf resultieren 5. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 S. 3 AktG Der Vorstand der Gesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde bzw. bezogen auf Nachteile im Zusammenhang mit getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen ein Ausgleich erfolgt ist.
Frankfurt am Main, 13.Mai 2025 Nicolo Salsano, Vorsitzender des Vorstands Michael Hellbeck, Mitglied des Vorstands Caroline Eber-Ittel, Mitglied des Vorstands Alexander Engel, Mitglied des Vorstands Jörg Hessenmüller, Mitglied des Vorstands BERICHT DES AUFSICHTSRATSder Standard Chartered Bank AG (die "Gesellschaft")Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand überwacht und diesen bei der Führung der Geschäfte der Gesellschaft beraten. Überblick Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die Geschäftstätigkeit sowie die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat legte dabei Schwerpunkte auf die operative Strategie der Gesellschaft, gewisse Personalangelegenheiten sowohl des Aufsichtsrats als auch des Vorstands, die regulatorische Lage und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, die an die Gesellschaft gestellt werden, sowie die regelmäßige und periodische Berichterstattung über Audit- und Risikothemen. Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat Sitzungen in Form von Präsenzsitzungen - zu denen nicht vor Ort anwesende Mitglieder per Videokonferenz zugeschaltet waren - am 25. März, zweimal am 29. Mai sowie am 17. Juli, 10. Oktober und am 4. Dezember abgehalten. Weitere Umlaufbeschlüsse wurden am 20. Februar, 1. März, 8. April, 6. Mai, 25. Juli, 16. August, 12. September, 26. September, 4. Oktober und 8. Oktober gefasst. Zwischen den Sitzungen wurden dem Aufsichtstrat weitere Informationen in Textform gewährt. Mit Ausnahme eines Mitglieds des Aufsichtsrats, das für die Sitzung am 25. März entschuldigt war und zwei Mitgliedern, die an der Aufsichtsratssitzung am 10. Oktober hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte nicht teilnahmen, waren an den vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 getroffenen Entscheidungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats beteiligt. Vom Aufsichtsrat behandelte Themen Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand fortlaufend über die Lage der Gesellschaft unterrichtet. Im Jahr 2024 waren die zentral vom Aufsichtsrat behandelten Themen die Weiterentwicklung der Gesellschaft als eine gut etablierte Bank im deutschen Markt und dem Markt der Europäischen Union sowie weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Zentrale Themen waren die Unternehmensstrategie, die Möglichkeiten für eine Steigerung der Leistung und des Wachstums, strategische Initiativen, d.h. die fortlaufende Weiterentwicklung einer adäquaten Ressourcenausstattung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Niederlassung in Polen. Ein Schwerpunkt lag zudem auf der Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf den Digital Operational Resilience Act. Weitere Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen waren der Fortschritt von Verbesserungsmaßnahmen auf der Grundlage verschiedener Prüfungen und die Vorbereitung künftiger Prüfungen, einschließlich der MaRisk- Prüfungen ("Mindestanforderungen an das Risikomanagement", wie sie in der deutschen Bankenaufsicht ("Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin") festgelegt und auf Banken anzuwenden sind). Der Aufsichtsrat erörterte und prüfte die vierteljährlichen und jährlichen internen Revisionsberichte und die vierteljährlichen aggregierten Risikoberichte und beschloss im Hinblick auf Letzteren, dass die bereitgestellten Informationen ausreichend waren. Vor dem Hintergrund von Änderungen der internen Unternehmensstruktur und des damit verbundenen Governance-Rahmens beschloss der Aufsichtsrat am 20. Februar 2024 im Umlaufverfahren die Änderungen des Geschäftsverteilungsplans und der Vertretungsregelungen als Bestandteil der Geschäftsordnung für den Vorstand. Am 1. März 2024 bestellte der Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss Frau Caroline Eber-Ittel mit Wirkung zum 1. Mai 2024 erneut zum Mitglied des Vorstands. Die Sitzung am 25. März 2024 betraf verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung. Auf operativer Ebene legte der Vorstand mehrere Berichte und Updates vor, einschließlich zu allen unternehmensrelevanten Themen, dem Geschäftsgang, dem Budget und der Planung, den jährlichen und vierteljährlichen Bericht der internen Revision, den vierteljährlichen aggregierten Risikobericht, Updates zu Audits und Abhilfemaßnahmen, zu Informations- und Cybersicherheit, einen Bericht zu Interessenkonflikten, zum laufenden Dialog mit der BaFin und der Bundesbank und zur Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf den Digital Operational Resilience Act. Der Aufsichtsrat befasste sich in dieser Sitzung unter anderem ferner mit Strategien, einschließlich des Investitionsplans, und Personalthemen, einschließlich der zukünftigen Organisationsstruktur des Unternehmens und dessen adäquate Ressourcenausstattung. Weitere Schwerpunkte der Sitzung umfassten die Ziele und Vorgaben des Vorstands für 2024, die MaRisk-Prüfung sowie Updates zu der Anwendung interner Rating-basierter (IRB) Kreditrisikomodelle und der Vorbereitung einer Prüfung im Sinne von § 44 Kreditwesengesetz (KWG). Im Wege eines am 8. April 2024 gefassten Umlaufbeschlusses bestätigte der Aufsichtsrat die Eignung und daher die Bestellung von Herrn Jörg Hessenmüller zum neuen Mitglied des Vorstands und Chief Operation Officer (COO) mit Wirkung ab dem 6. Mai 2024. In der Folge fasste der Aufsichtsrat am 6. Mai 2024 einen Umlaufbeschluss zur Änderung des Geschäftsverteilungsplans und der Vertretungsregelungen als Teil der Geschäftsordnung für den Vorstand. Am 29. Mai 2024 fanden zwei Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Schwerpunkte der ersten Aufsichtsratssitzung waren verschiedene strategische und operative Themen. Auf operativer Ebene legte der Vorstand mehrere Berichte und Updates vor, darunter den Bericht über die Rentabilität des Unternehmens, dem Geschäftsgang, zu risikobezogenen Fragen sowie ein Update zur Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf den Digital Operational Resilience Act. Der Aufsichtsrat befasste sich in dieser Sitzung außerdem mit Strategie- und Personalthemen, unter anderem mit der zukünftigen Organisationsstruktur des Unternehmens und einer Initiative zur adäquaten Ressourcenausstattung sowie mit einer sog. People-Session zur Personalstrategie. Die erste Sitzung am 29. Mai 2024 war zugleich die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) berichtete über die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts und über den Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2023. Die vorgenannten Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat, soweit gesetzlich erforderlich, festgestellt. Gegen den Lagebericht, den Prüfungsbericht und den Abhängigkeitsbericht wurden keine Einwendungen erhoben. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat den schriftlichen Bericht an die ordentliche Hauptversammlung 2024. Ferner stellte der Aufsichtsratsvorsitzende Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung vor, denen anschließend alle Mitglieder des Aufsichtsrats zustimmten. Die vorgenannte ordentliche Hauptversammlung fand ebenfalls am 29. Mai 2024 statt und wählte Herrn Torry Berntsen, Frau Tracey McDermott, Herrn Michael Spiegel und Herrn Klaus Entenmann mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Im Anschluss an diese Hauptversammlung hielt der Aufsichtsrat die zweite Sitzung an diesem Tag ab und wählte Herrn Torry Berntsen zum Vorsitzenden und Herrn Peter Burrill zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat bestellte in dieser Sitzung außerdem Herrn Torry Berntsen, Frau Tracey McDermott, Herrn Michael Spiegel und Herrn Klaus Entenmann zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung vom 17. Juli 2024 standen strategische Themen. Der Aufsichtsrat erörterte unter anderem aktuelle Entwicklungen im europäischen Bankenaufsichtssystem und die neuen Regulierungen in der Europäischen Union, die für eine europäische Bank mit ausländischen Inhabern relevant sind. Der Aufsichtsrat erörterte außerdem den Status quo der Brexit-Banken hinsichtlich ihrer regulatorischen Compliance, ihrer Geschäftsentwicklung und ihres Governance-Rahmens sowie Aspekte, die für die Strategie und die Wachstumsziele des Unternehmens für die kommenden Jahre relevant sind. Am selben Tag und am 25. Juli 2024 nahm der Aufsichtsrat außerdem weitere Personalangelegenheiten zur Kenntnis. Am 16. August 2024 stimmte der Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss der Übernahme weiterer Funktionen innerhalb der Standard Chartered Gruppe durch Mitglieder des Vorstands zu. Dies betraf zum einen die Ernennung von Frau Caroline Eber-Ittel zur Managing Director, Head of Banking and Coverage, Europe. Zum anderen betraf dies den CEO der Gesellschaft, Herrn Nicolo Salsano, in Bezug auf die Übernahme der Funktion des Managing Director, CEO, Europe. Am 12. September 2024 sowie am 26. September 2024 beschloss der Aufsichtsrat per Umlaufverfahren weitere Angelegenheiten betreffend den Vorstand der Gesellschaft. In der Sitzung vom 10. Oktober 2024 fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse, die verschiedene personelle und organisatorische Aspekte betrafen. Dazu gehörten der Prozess der Bewertung der Struktur, Größe, Leistung und Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit, die Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit, die Überprüfung des Diversitäts- und Inklusionsstandards des Organs, des Vergütungssystems und der Vorgaben für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Vergütungsansatzes und des jährlichen Berichts zur Überprüfung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus beauftragte der Aufsichtsrat EY als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024. Die vorgenannte Sitzung umfasste außerdem mehrere Managementberichte und Updates, darunter zu allen unternehmensrelevanten Themen, zum Geschäftsverlauf, zum Budget und zur Planung, zur zukünftigen Organisationsstruktur des Unternehmens und zu einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer People-Session zur Personalstrategie, Updates zur jährlichen Überprüfung der Vergütungssysteme, zur polnischen Niederlassung, zur Entwicklung des Personalbestands, zu Kapitalisierungsmöglichkeiten und zur Informations- und Cybersicherheit. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren risikobezogene Fragen sowie die MaRisk-Prüfungs-Nachbesserung, die Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf den Digital Operational Resilience Act, den laufenden Dialog mit der BaFin und der Bundesbank, der vierteljährliche aggregierte Risikobericht und der vierteljährliche interne Prüfungsbericht. In der Sitzung vom 4. Dezember 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit der jährlichen Überprüfung der Unternehmensstrategien mit Schwerpunkt auf weiteren Vertiefungs- und Angleichungsmaßnahmen. Der Aufsichtsrat stimmte den seitens des Vorstands vorgelegten fortgeschriebenen Business-, Risiko-, IT- und Outsourcing-Strategien zu. Er fokussierte sich auf Updates zu den jährlichen Betriebsplan und den Investitionsbudget sowie auf der Grundlage eines Evaluationsberichts Maßnahmen, die die Effektivität von Vorstand und Aufsichtsrat verbessern sollen. Die Sitzung umfasste des Weiteren mehrere Berichte und Updates, einschließlich zum Geschäftsgang, zur Leistung seit Jahresbeginn, zu zukünftigen Organisationsstrukturen des Unternehmens und einer Initiative zum Ressourcenausgleich, einer Personal- Session zur Personalstrategie, Updates zu der Niederlassung Polen, jährliche Updates zur Risikoinventur und zur Risikobereitschaft, Updates zu Audits und Abhilfemaßnahmen, zu risikobezogenen Fragen, zur Implementierung der Corporate Sustainability Reporting Directive und zu Maßnahmen in Bezug auf den Digital Operational Resilience Act, zum laufenden Dialog mit der BaFin und der Bundesbank, dem vierteljährlichen aggregierten Risikobericht sowie dem vierteljährlichen internen Prüfungsbericht. Der Aufsichtsrat stellte die Ergebnisse der jährlichen Würdigung der Vorstandsmitglieder fest und diskutierte die Nachfolgeplanung für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Bezüglich der Ausgestaltung der Governance beschloss der Aufsichtsrat, dass er nach erfolgter Prüfung seinen Beschluss, derzeit neben dem Prüfungsausschuss keine weiteren Ausschüsse des Aufsichtsrats zu bilden, bestätigt. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit Personalangelegenheiten und erörterte mögliche Auswirkungen in Anbetracht der Präsidentschaftswahl in den USA. Prüfung des Jahresabschlusses Durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Mai 2024 wurde EY zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 bestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Beschlussvorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 durch den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat fanden am 28. Mai 2025 statt. An den Verhandlungen am 28. Mai 2025 nahmen Vertreter des Abschlussprüfers persönlich teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, beantworteten Fragen und gaben weitere Auskünfte. Umstände, die die Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, lagen nicht vor. Der Aufsichtsrat billigte das Ergebnis der Abschlussprüfung in seiner Sitzung am 28. Mai 2025. Gegen die vom Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in deren Sitzungen und im Umlaufverfahren aufgestellten Prüfungen des vom Vorstand vorbereiteten Jahresabschlusses, Lageberichts und Beschlussvorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns wurden keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Gesellschaft gebilligt und festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Beschlussvorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und schließt sich diesem an. Prüfung und Bestätigung des Abhängigkeitsberichts Für das Geschäftsjahr 2024 legte der Vorstand einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) vor, der ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft wurde. Für den Abhängigkeitsbericht wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind." In der Sitzung am 28. Mai 2025 haben sich der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Abhängigkeitsbericht befasst und diesen geprüft. An beiden Sitzungen nahmen ebenfalls Vertreter des Abschlussprüfers in Person an den Beratungen des Prüfungsausschusses und Aufsichtsrats über den Abhängigkeitsbericht teil. Die Vertreter des Abschlussprüfers berichteten über das Ergebnis ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht gebilligt. Nach seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts erhoben. Prüfungsausschuss Der Aufsichtsrat wurde durch seinen einzigen Ausschuss, den Prüfungsausschuss, effektiv unterstützt. Der Prüfungsausschuss besteht aus denselben Mitgliedern wie der Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Prüfungsausschuss vier Sitzungen in Präsenz - zu denen nicht vor Ort anwesende Mitglieder per Videokonferenz zugeschaltet waren - am 25. März, 29. Mai, 10. Oktober und 4. Dezember ab. Weitere Beschlüsse im Umlaufverfahren wurden gefasst am 21. Juni und 7 Juli. Der Prüfungsausschuss unterstützte und bereitete die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Er wurde vom Vorstand regelmäßig und periodisch über den Status, insbesondere zu Themen betreffend die Risikolage, interne und externe Revision und Compliance der Gesellschaft informiert. Der Prüfungsausschuss analysierte und erörterte insbesondere den jährlichen Bericht der internen Revision sowie jeden der vierteljährlichen Berichte der internen Revision einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen und Pläne betreffend deren Umsetzung, sowie generell die Updates zu Audits und Abhilfemaßnahmen, die Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf den Digital Operational Resilience Act und Verbesserungsmaßnahmen. Status und Ergebnisse der Diskussionen und Gespräche zwischen dem Vorstand bzw. Aufsichtsrat und der BaFin und Bundesbank wurden im Prüfungsausschuss erörtert. Darüber hinaus würdigte der Prüfungsausschuss die vierteljährlichen aggregierten Risikoberichte, den Compliance Bericht und den Financial Crime Compliance- Bericht. Der Prüfungsausschuss unterstützte den Aufsichtsrat regelmäßig bei Vorbewertungen zu den laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfungen und zu den von der BaFin auf Basis von Managementberichten und deren anschließender Fortschreibung beschlossenen Abhilfemaßnahmen sowie, unter anderem, zu der Vorbereitung und Nachbereitung der MaRisk-Prüfungen und die Vorbereitung einer Prüfung im Sinne von § 44 KWG. Neben der regelmäßigen Berichterstattung über die interne Revision und Bewertungen der Risikolage lag ein Schwerpunkt der Geschäfte des Prüfungsausschusses auf der Vorbereitung der Beratungen des Aufsichtsrats und Genehmigung des Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, des Lageberichts und des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2023. Der Prüfungsausschuss prüfte und erörterte auch die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die Effektivität der internen Risikoüberwachung und Managementsysteme, der internen Kontrollsysteme und internen Revisionsfunktionen. Darüber hinaus wertete der Prüfungsausschuss den Revisionsbericht aus, diskutierte die Auswahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 vorab und bereitete diese vor. Darüber hinaus schlug der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Beauftragung von EY als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 vor und bereitete die Beauftragung vor sowie anschließende Ergänzungsauftragsschreiben. Darüber hinaus nahm der Prüfungsausschuss den Beschluss des Vorstands über die Beauftragung von EY mit der Durchführung der jährlichen Prüfung der Berichtspflichten und Verhaltensregeln der Gesellschaft gemäß § 89 WpHG sowie weiterer Prüfungen, die als vorab vom Prüfungsausschuss genehmigte Prüfungsleistungen im Einklang mit der Richtlinie zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers des Unternehmens, gelten, zur Kenntnis. Der Prüfungsausschuss genehmigte auch die Aktualisierungen der Richtlinie zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Abschlussprüfer-Unabhängigkeitsstandards und genehmigte damit bestimmte Prüfungsleistungen vorab. Personalia - Aufsichtsrat Die ordentliche Hauptversammlung am 29. Mai 2024 hat Herrn Torry Berntsen, Frau Tracey McDermott, Herrn Michael Spiegel und Herrn Klaus Entenmann erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit begann jeweils mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung und endet mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (mithin also für eine Amtszeit von rund drei Jahren). Anschließend bestellte der Aufsichtsrat Herrn Torry Berntsen, Frau Tracey McDermott, Herrn Michael Spiegel und Herrn Klaus Entenmann am 29. Mai 2024 für ihre Amtszeit als Mitglieder des Aufsichtsrats in den Prüfungsausschuss. Personalia - Vorstand Am 1. März 2024 bestellte der Aufsichtsrat Frau Caroline Eber-Ittel erneut und am 8. April 2024 Herrn Jörg Hessenmüller neu als Mitglieder des Vorstands mit Wirkung zum 1. bzw. 6. Mai 2024.
Frankfurt, 28. Mai 2025 Der Aufsichtsrat Peter Burrill, Vorsitzender |
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Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
Finanzierungs-Conduits
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Unternehmensberatung
Beteiligungsgesellschaften
Unternehmensberatung
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Unternehmensberatung
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen