Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35474
Vorher
Tradeport Frankfurt GmbHFraport Cargo Services GmbH
Eingetragen
12.8.1992
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenFrachtumschlagTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
Der Betrieb eines offenen Zollagers für Güter aller Art, insbesondere Luftfracht von und nach Frankfurt sowie die Vornahme aller Dienstleistungen, die mit dem Empfang, der Behandlung, der Vorbereitung der Distribution und der Auslieferung eingelagerter Güter verbunden ist. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Worldwide Flight Services Holding S.A.FRA
50.94%
49.06%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Worldwide Flight Services Holding S.A.
France
2.216.511 €
50.94%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FCS Frankfurt Cargo Services GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Kerngeschäft der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH (im Folgenden "FCS GmbH") sind Frachtabfertigungsdienstleistungen für Fluggesellschaften, wie sie im IATA Standard Ground Handling Agreement (SGHA), der EU-Richtlinie 96/67/EG und der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) geregelt sind. Hierzu betreibt die Gesellschaft ein offenes Zolllager für Güter aller Art, insbesondere für Luftfracht von und nach Frankfurt am Main und erbringt alle Dienstleistungen, die mit dem Empfang, der Behandlung, der Vorbereitung, der Distribution und der Auslieferung eingelagerter Güter verbunden sind. Die Gesellschaft verfügt am Standort Frankfurt am Main über Frachtterminals mit einer Gesamtfläche von etwa 55.000 qm.

Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft halten die Worldwide Flight Services Holding S.A., Roissy CDG / Frankreich (WFS Holding S.A.) 51 % und die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport AG) 49 % der Kapitalanteile der FCS GMBH Frankfurt Cargo Services GmbH.

Die WFS Holding S.A. wurde mit Datum 1. April 2023 von den bisherigen Eigentümer Cerberus Capital Management an die SATS Ltd. verkauft. Die SATS Ltd. ist Marktführer im Asiatischen Raum für Airline Catering und an der Börse von Singapore notiert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Erholung der Weltwirtschaft von den multiplen Krisen erweist sich als erstaunlich widerstandsfähig, aber die steigende Wachstumsdynamik war bislang nicht überall zu spüren.

Besonders gedämpft fiel das Wachstum im Euroraum aus, wo Verbraucherstimmung und Unternehmensinvestitionen unter den anhaltenden Auswirkungen der hohen Energiepreise und den erhöhten Zinsen litten. Weltweit verzeichnen Volkswirtschaften mit niedrigem Einkommen weiterhin Produktionsrückstände im Vergleich zu vor der Pandemie - bei gleichzeitig erhöhten Kreditkosten. Zudem deuten jüngste Indikatoren auf eine gewisse Abschwächung des Wachstums hin. Angriffe auf Schiffe im Roten Meer haben die Transportkosten drastisch erhöht und die Lieferzeiten verlängert, wodurch Produktionspläne gestört wurden, und der Preisdruck zunahm.

Dank günstiger globaler Angebotsentwicklungen ist die Inflation schneller als erwartet zurückgegangen. Die globale Gesamtinflation fiel im vierten Quartal 2023 nach Schätzung des IWF um etwa 0,3 Prozentpunkte niedriger aus, als im Oktober 2023 auf saisonbereinigter Basis für das gesamte Quartal prognostiziert worden war. Der Rückgang der Inflation spiegelt das Abklingen der relativen Preisschocks - insbesondere bei den Energiepreisen - wider. Er reflektiert aber auch eine nachlassende Anspannung auf den Arbeitsmärkten, mit einem Rückgang offener Stellen und einem größeren Arbeitskräfteangebot, in einigen Fällen in Verbindung mit erhöhter Immigration. Das Lohnwachstum hielt sich bisher im Allgemeinen in Grenzen und Lohn-Preis-Spiralen wurden bislang vermieden. Die kurzfristigen Inflationserwartungen sind in den wichtigsten Volkswirtschaften gesunken, während die langfristigen Erwartungen verankert bleiben. 1

Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2024 lediglich um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Damit befände sich Deutschland in einer Stagnation. Die Regierung rechnet für das Jahr 2024 mit einer erheblich schwächeren Entwicklung der Wirtschaftsleistung als noch im Herbst 2023 und korrigierte die Prognose deutlich nach unten. Die Auswirkungen der ansteigenden Preise im Energiesegment und allgemein der hohen Inflation sowie die allgemeine weltwirtschaftliche Schwäche, unter anderem bedingt durch die Folgen des Krieges in der Ukraine, belasten die deutsche Wirtschaft deutlich stärker als noch vor sechs Monaten angenommen. Auch für das kommende Jahr 2025 wurde die Prognose nach unten korrigiert.

Deutschland ist im letzten Jahr in eine Rezession gerutscht: Im Jahr 2023 war das deutsche Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 0,2 Prozent niedriger als im Vorjahr. Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation fiel die ökonomische Regenerierung im Jahr 2022 jedoch geringer aus, 2023 kam es sogar zu einer Rezession. Bereinigt man die Wirtschaftsleistung auch noch um den Kalendereinfluss, blieb das Bruttoinlandsprodukt unverändert (preis- und kalenderbereinigt). Nominal, also ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung, ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland kräftig gewachsen betrug im Jahr 2023 rund 4,12 Billionen Euro. 2

Die Passagierzahl an den deutschen Flughäfen ist im Jahr 2023 um 20 Prozent auf insgesamt 197,2 Millionen gestiegen. Gegenüber dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 beträgt die Erholungsrate des Luftverkehrs in Deutschland nun 79 Prozent. Ähnlich hat sich der Travel-Retail-Markt entwickelt, zu dem u.a. die Duty-Free-Shops an den Flughäfen zählen. Größtes Verkehrssegment ist weiterhin der innereuropäische Flugverkehr. Hier wählten 135,6 Millionen Passagiere das Flugzeug für ihre Reise. Die Auslastung der einzelnen Flüge konnte weiter gesteigert werden. Der sogenannte Sitzladefaktor der deutschen Airline-Gruppen ist mit 84 Prozent nun höher als vor der Pandemie (2019: 83,5 Prozent).

Die Entwicklung des inländischen Luftverkehrs verläuft im Vergleich zum Gesamtverkehr und im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich. Dabei verfestigen sich zwei Trends in Deutschland: An den beiden deutschen Drehkreuz-Flughäfen Frankfurt und München ist aufgrund der Erholung der internationalen Langstrecke das Angebot an Zubringerflügen um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 61 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 gestiegen. Hingegen schlägt sich bei den dezentralen innerdeutschen Strecken, die nicht Frankfurt oder München als Start oder Ziel haben, die weitgehend zunehmende Nutzung digitaler Kommunikation sowie eine Verkehrsverlagerung auf Straße und Schiene nieder.

Während der Pandemie konnte der Luftfrachtverkehr im Jahr 2021 ein Rekordjahr erzielen, da der Bedarf an hochwertigen und terminkritischen chemischen und elektronischen Produkten unter anderem für die Produktion von Impfstoffen besonders hoch war. Im Jahr 2023 wurde mit 58 Millionen Tonnen deutlich weniger Luftfracht befördert als in den Vorjahren. Ein Grund war die Normalisierung der Warenströme nach Ende der pandemiebedingten Sonderkonjunktur.

Luftfracht wird jeweils etwa zur Hälfte in speziellen Frachtflugzeugen und im Frachtraum von Passagierflugzeugen transportiert. Da der Lufttransport im Vergleich zum Land- und Seetransport bedeutend teurer ist, werden vor allem hochwertige und zeitsensible Waren mit dem Flugzeug befördert. Der Mengenanteil an den weltweit beförderten Gütern ist damit sehr klein, der wertmäßige Anteil jedoch relativ hoch. 3

Das größte deutsche Luftfracht-Drehkreuz Frankfurt konnte 2023 die Spitzenposition unter den europäischen Luftfrachtstandorten im Vergleich zu London-Heathrow und Amsterdam behaupten. Mit 1,869 Millionen Tonnen verladener Luftfracht erreicht der Flughafen jedoch nur 89 Prozent des Niveaus von 2019. 4

2.2 Geschäftsverlauf im Berichtsjahr

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 lagen mit 94,5 Mio. € um 15,0 % unter dem Planwert 112,0 Mio. € und um 5,9% unter den Umsatzerlösen des Jahres 2022 (100,5 Mio. €). In der aktualisierten Prognose Stand Juli 2023 waren Umsatzerlösen von 97,8 Mio € erwartet worden.

Im Berichtsjahr sank die Manifesttonnage der FCS GmbH um 66 T Tonnen (rd. -11 % zum Vorjahr) auf 576 T Tonnen und liegt damit weit unter dem Planwert von 728 T Tonnen (-21%). Auch blieb die Tonnage gegenüber der aktualisierten Planung Stand Juli 2023 (627 T Tonnen) deutlich zurück. Dieser starke Rückgang kann im Wesentlichen auf die allgemeine, rückläufige Wirtschaftslage zurückgeführt werden, was sich widerspiegelt in den Tonnagezahlen der zehn größten Kunden die insgesamt um 40T Tonnen (-7,4%).gesunken sind. Dabei hat nur ein Großkunde gegenüber Vorjahr zulegen können (+12T Tonnen, +12,8%).

Um den Umsatzrückgang entgegenzuwirken, wurden nicht nur die jährlichen, verträglichen Inflationsausgleiche durchgesetzt, sondern wurden auch die THC-Tarife (THC = Terminal Handling Charges) per 01.01.2023 und per 01.07.2023 um 5% erhöht. Die Auswirkung davon zeigt sich klar bei der Entwicklung des Gesamtertrages pro Tonne, welche sich erhöhte von 157€/Tonne im Jahr 2022 auf €165 im Jahr 2023 Gerechnet mit der Tonnage von 576 T Tonnen, hatte das einen positiven Effekt von ca. 4 Mio. €.

Der Anteil der Kompletteinheiten an der Manifesttonnage stieg insgesamt leicht um 4,0 Prozentpunkte von 33,7 % auf 36,7 %.

Die Zahl (FTE) der im Dezember 2023 aufgrund des Personalgestellungsvertrags von der Fraport AG an die FCS GmbH überlassenen Mitarbeiter betrug 127, während es im Dezember 2022 noch 138 Mitarbeiter waren (-11 FTE).

Der Personalbestand (FTE) der Gesellschaft stieg von 505 Mitarbeitern im Dezember 2022 auf 515 Mitarbeiter im Dezember 2023 (jeweils ohne Freigestellte, Praktikanten, Geschäftsführung). Dieser leichte Anstieg dient hauptsächlich dazu, um den Rückgang bei den BVD-FS Mitarbeiter aufzufangen und somit auch die Servicequalität aufrecht zu erhalten.

Die durchschnittliche Krankenquote der FCS GmbH-Mitarbeiter lag im Jahr 2023 mit 10,9 % über dem Vorjahreswert von 10,1 %. Die für das Jahr 2023 prognostizierte Abwesenheitsquote der FCS GMBH-Mitarbeiter von 24,3 %, welche neben krankheitsbedingter Abwesenheit auch Urlaubstage und sonstige Abwesenheiten wie für z.B. für Schulungen umfasst, wurde um 2,8 Prozentpunkte überschritten und liegt somit bei 27,1 % (Vorjahr: 20,9 %).

Das EBITDA des Jahres 2023 liegt mit +1,3 Mio. € deutlich unter dem EBITDA für 2022 von +9,6 Mio. € und deutlich unter dem Planwert von 11,4 Mio. € und der aktualisierten Prognose von 2,4 Mio. €

Das Betriebsergebnis des Jahres 2023 beträgt +0,0 Mio. €, was einer Verschlechterung um -8,4 Mio. € zum Vorjahr entspricht.

Der Jahresergebnis 2023 beträgt -0,5 Mio. € (Vorjahr: +6,8 Mio. €; Plan: +7,1 Mio. €). In den Planungen war eine Jahresüberschuss von 7,5 Mio. € (nach Planaktualisierung Jahresfehlbetrag von -0,5 Mio. €) angestrebt worden.

Nach den starken Geschäftsjahren 2021 und 2022, hat sich die allgemeine Marktsituation im Luftfrachtgeschäft im Jahr 2023 erheblich verschlechtert, was untern anderem zurückzuführen ist auf die andauernden, negativen Folgen des Ukraine-Konflikts sowie auf die wiederum sehr hohe Inflationsrate. Aber auch die schlechte Wirtschaftsentwicklung in China, wo sowohl die Export- als Importzahlen zum Vorjahr zurückgegangen sind, hat uns negativ getroffen. Diese Faktoren wirkten sich im Geschäftsjahr 2023 dämpfend auf die Geschäftsentwicklung der FCS aus.

2.3 Lage

a) Ertragslage

Die Umsatzerlöse der FCS GmbH betrugen im Berichtszeitraum 94,5 Mio. € (Vorjahr: 100,5 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von rund 5,9 %. Im Bereich der Sonderleistungen wurde auch im Jahr 2023 eine Reihe von Preiserhöhungen vorgenommen (siehe unter Punkt 2.2).

Die FCS GmbH erzielte im Jahr 2023 71,1 % (Vorjahr: 65,2 %) ihrer Umsätze mit Fluggesellschaften. Dabei machten die zehn größten Airline-Kunden ca. 57,4 % (Vorjahr: 53,5 %) des Umsatzes aus, die größten fünf ca. 40,1 % (Vorjahr: 39,1 %) und der größte Kunde 11,8 % (Vorjahr: 14,1 %).

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen in 2023 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen die Auflösung von gewöhnlichen Rückstellungen (0,6 Mio. €).

Die Materialaufwendungen sind von 37,9 Mio. € im Vorjahr auf 34,7 Mio. € gesunken. Der wesentliche Treiber hierfür ist eine Abnahme bei den Leistungen des Fremdpersonals (-2,0 Mio. €), was als Gegenmaßnahme für den Anstieg des Personalaufwandes zu sehen ist.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Mio. € auf 32,6 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €) gestiegen, was im Wesentlichen auf die jährliche Tarifsteigerung zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mio. € gestiegen und belaufen sich auf 26,8 Mio. € (Vorjahr: 24,8 Mio. €). Das ist hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Technikkosten (+1,1 Mio. €) sowie höhere Beraterkosten (+0,7 Mio. €). Die Beraterkosten sind gegenüber Vorjahr angestiegen, weil mehrere Positionen, vor allem im Finanzbereich und im Personalbereich nicht besetzt werden konnten und aus dem Grund temporäre, externe Unterstützung in Anspruch genommen werden musste.

Das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug +1,3 Mio. € (Vorjahr: +9,6 Mio. €) und lag somit um 8,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert.

Das Ergebnis vor Steuern betrug -0,4 Mio. € nach +7,8 Mio. € im Vorjahr.

Nach Steuern erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von -0,5 Mio. €. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 7,3 Mio. € (Vorjahr Jahresüberschuss: +6,8 Mio. €).

b) Finanzlage

Die ab Februar 2020 von FCS GmbH in Anspruch genommene Darlehenssumme in Höhe von T€ 13.441 wurde bereits im Jahr 2022 vollumfänglich zurückbezahlt.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag durch das negative Jahresergebnis von -0,5 Mio. € (Vorjahr: +6,8 Mio. €) bei Abschreibungen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) und einer geringfügigen Veränderung des working capitals bei +1,6 Mio. € (Vorjahr: +10,1 Mio. €).

Der Cashflow durch Investitionstätigkeit belief sich auf -0,8 Mio. € (Vorjahr: -1,4 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bestand mit -1,8 Mio. € aus Zinszahlungen für Vorjahre und Leasingzahlungen, so dass sich der Finanzmittelbestand sich insgesamt um -1,0 Mio. € auf 9,8 Mio. € reduzierte.

Aufgrund der Ende Juni 2023 durch die Gesellschafter erteilten Patronats- und Rangrücktrittsvereinbarungen wurde der Finanzierungsrahmen erweitert. Die Gesellschafter der FCS GmbH haben vereinbart, den Finanzierungsbedarf gemeinschaftlich proportional (pari passu) zu den von den Gesellschaftern an der FCS GmbH gehaltenen Gesellschaftsanteilen zu decken. Aufgrund dieser Erklärungen verpflichten sich die Gesellschafter gegenüber der FCS GmbH, diese finanziell so auszustatten, dass die FCS GmbH jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Diese Verpflichtungen sind auf einen Betrag von insgesamt 5,0 Mio. € und bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt. Im bisherigen Zeitraum hat sich kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben, nicht nur wegen der verbesserten Betriebsergebnisse im Jahr 2024 (EBITDA Januar-Juni +4,5 Mio. € ggü. Plan), sondern auch wegen der Verschiebung einiger, nicht-kritischen Investitionen, und es wurden aus der Begründung keine Gesellschafterdarlehen von FCS abgerufen.

Auf Basis der Unternehmensplanung, die eine Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung bis zum 31. März 2025 umfasst, ist die Finanzkraft der FCS GmbH im Betrachtungszeitraum ohne eine Inanspruchnahme von Finanzierungsmitteln gewährleistet.

c) Vermögenslage

Die Vermögensstruktur der FCS GmbH ist zum 31. Dezember 2023 durch einen Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme von 28,0% (Vorjahr: 30,0%) gekennzeichnet. Dieser um 2,0%-Punkte niedrigere Wert ist hauptsächlich auf die stark gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+3,0 Mio. € gegenüber Vorjahr) zurückzuführen, was auf die höhere Tonnagezahlen in den Monaten November und Dezember gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen ist (+4,6%). Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Rückstellungen an.

Es bestehen aktive latente Steuern in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €), welche überwiegend auf die in der Handelsbilanz angesetzte Finanzierungsleasingverbindlichkeit gebildet wurden. Des Weiteren wurden passive latente Steuern in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) aufgrund von Ansatz- und Bewertungsunterschieden beim Sachanlagevermögen in der Handels- und Steuerbilanz gebildet.

Das gezeichnete Kapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und beläuft sich weiterhin auf 4.346.100 €. Aufgrund des Jahresfehlbetrages sinkt das Eigenkapital um -0,5 Mio. € auf 11,2 Mio. € (Vorjahr: +11,7 Mio. €).

d) Investitionen

Das Investitionsvolumen in 2023 beträgt 0,8 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Der Planwert der Investitionen für 2023 in Höhe von 3,9 Mio. € wurde damit deutlich um 2,6 Mio. € unterschritten. Die wesentlichen Investitionen betrafen das ETV-Projekt (Ersatz des "Elevator Transport Vehicle" in der Halle) sowie das CCTV Security Projekt (Kamera-Überwachung).

2.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die FCS GmbH sind die Umsatzerlöse, das EBITDA und das Jahresergebnis.

Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind die Tonnage und die Mitarbeiter-Abwesenheitsquote für die FCS GmbH von wesentlicher Bedeutung.

Die Entwicklung der Leistungsindikatoren des vergangenen Geschäftsjahres ist in Kapitel 2 "Wirtschaftsbericht" beschrieben und die diesbezüglichen Prognosewerte für das Geschäftsjahr 2024 sind im Kapitel 3 "Prognose-, Chancen- und Risikobericht" enthalten.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

a) Chancen und Risiken

Die FCS GmbH ist seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Tochtergesellschaft im Jahre 2004 in das Risikomanagement-System der Fraport AG eingebunden und berichtet jedes Quartal über erkennbare Geschäftsrisiken. Zudem wird FCS GmbH in das Risikoreporting des Gesellschafters WFS Holding S.A. eingebunden.

Im Rahmen des Risiko-Reportings wurden für das 2. Quartal 2024 zwei potenzielle Risiken identifiziert. Erstens das Risiko des Forderungsausfalls aufgrund von möglichen Zahlungsverzögerungen, welches mit einer Wahrscheinlichkeit von 20%-50% auf etwa 0,4 Mio. € netto geschätzt wurde. Zweitens wurde mit einer Wahrscheinlichkeit von 20%-50% das Risiko des Marktanteilsverlustes aufgrund von auslaufenden Verträgen und drohenden Kundenweggängen berichtet. Das Risiko wurde mit einer Gesamtumsatzsumme von 16,4 Mio. € netto geschätzt.

Weitere Risiken werden in der Umstellung der Hardware und Software (insbesondere Arbeitsplatzrechner/Notebooks, Monitore sowie die Microsoft-Lizenzen) von Fraport auf einen neuen Dienstleister sowie in der Gewinnung neuer Mitarbeiter gesehen.

Die Entwicklungen des Wirtschaftsjahres 2023 haben erneut die Volatilität des Luftfrachtgeschäftes aufgezeigt. Die Volatilität sowie die veränderte Frachtstruktur werden sich erwartungsgemäß auch im Jahr 2024 fortsetzen, allen voran durch die Fortsetzung des Ukraine-Konflikt, aber auch durch die schleppende Wirtschaftsentwicklung im "Asiatischen Raum".

Wie schon in der Vergangenheit gilt weiter, dass das allgemeine Frachtaufkommen der Bestandskunden wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung hat, da ein gutes, stabiles Frachtaufkommen Chancen zur Optimierung der Kostenstrukturen bietet.

In Bezug auf die Tonnageentwicklung lag das Volumen in den ersten fünf Monaten Januar bis Mai fast genau auf Plan (+0,1%) und über Vorjahr (+4,0%). Wir erwarten, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Monaten zunehmend verbessern wird, und die Vorjahres- und Planwerte erreicht, oder auch überschreiten werden.

Für das laufende Jahr sind über die Investitionsmaßnahmen einige weitere Initiativen zur Produktivitäts- und Prozesseffizienzverbesserung geplant, aber auch dieses Jahr sind die einige nicht-kritische Investitionen nach hinten verschoben worden, um die Liquiditätsposition in den nächsten Monaten etwas zu entlasten.

b) Unternehmensfortführung

Die Finanzierung der Gesellschaft war bis zum 31. Dezember 2023 gesichert mittels Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10 Mio. € und Patronatserklärungen der Gesellschafter von insgesamt bis 9 Mio. €. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln waren bis Mai 2022 13,4 Mio. € in Anspruch genommen worden. Die Inanspruchnahme wird mit 3,5% p.a. verzinst, und sowohl die Gesellschafterdarlehen als auch die Patronatserklärung haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Aufgrund der sehr positiven Entwicklung der Liquidität in den Jahren 2021 und 2022 wurden die bestehenden Darlehen im Jahr 2022 zurückbezahlt. Und die noch offenen Darlehenszinsbeträge wurden im Jahr 2023 zurückbezahlt. Somit ist die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH zum ersten Mal seit vielen Jahren komplett schuldenfrei gegenüber Ihren Gesellschaftern.

Aufgrund der Ende Juni 2023 durch die Gesellschafter erteilten Patronats- und Rangrücktrittsvereinbarungen wurde der Finanzierungsrahmen erweitert und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft verbessert. Die Gesellschafter der FCS GmbH haben vereinbart, den Finanzierungsbedarf bis zur vorgenannten Höhe gemeinschaftlich proportional (pari passu) zu den von den Gesellschaftern an der FCS GmbH gehaltenen Gesellschaftsanteilen zu decken. Aufgrund dieser Erklärungen verpflichten sich die Gesellschafter gegenüber der FCS GmbH, diese finanziell so auszustatten, dass die FCS GmbH jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Diese Verpflichtungen sind auf einen Betrag von insgesamt 5,0 Mio. € und bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt. Im bisherigen Zeitraum hat sich kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben, nicht nur wegen der gegenüber dem Plan verbesserten Betriebsergebnisse im Jahr 2024, sondern auch wegen der Verschiebung einiger, nicht-kritischen Investitionen, und es wurden daher aus der Begründung keine Gesellschafterdarlehen von FCS abgerufen.

Auf Basis der Unternehmensplanung, die eine Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung bis zum 31. März 2025 umfasst, ist die Finanzkraft der FCS im Betrachtungszeitraum ohne eine Inanspruchnahme von Finanzierungsmitteln gewährleistet.

Aufgrund der überplanmäßigen Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024, sieht die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 keine den grundsätzlichen Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken.

Die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt führt weiterhin dazu, dass es schwierig ist, qualifizierte Fachleute zu finden und heranzuziehen für Festanstellungen, vor allem im operativen Bereich. Es wichtig, dass wir den Bestand an eigenen Mitarbeitern aufstocken, weil wir damit die Servicequalität gegenüber unseren Kunden besser gewährleisten können. Steigende Tonnagezahlen könnten somit unsere Servicequalität unter Druck setzen.

c) Gesamtbild Chancen und Risiken

Trotz der andauernden geopolitischen Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und aufgrund der positiven Entwicklung der Tonnagezahlen (+4,0%) und des Umsatzes (+16,1%) in 2024 gegenüber Vorjahr für die Monate Januar bis Mai, erwarten wir für die restliche Monate in 2024 eine weitere positive Entwicklung.

Diese positive Entwicklung widerspiegelt sich auch im operativen Ergebnis (EBITDA) wo wir in den Monaten Januar bis und mit Mai um +2,2 Mio. € gegenüber Vorjahr zugelegt haben, obwohl wir hier kumuliert immer noch bei -0,1 Mio. € liegen. Basierend auf die Hochrechnung der Tonnagezahlen im Monat Juni erwarten wir aber, dass wir per Ende Juni kumuliert ein positives, operatives Ergebnis ausweisen werden.

d) Prognose

Der IWF prognostizierte in seinem am 31. Januar 2024 aktualisierten World Economic Outlook ein globales Wachstum von 3,1% in diesem und 3,2 % im kommenden Jahr. Damit wurde die Erwartung für 2024 gegenüber Oktober 2023 um 0,2 Prozentpunkte (PP) angehoben. Ähnlich schätzt die OECD die Perspektiven ein: In ihrer Interimsprognose vom 5. Februar 2024 werden die Erwartungen für 2024 gegenüber November um 0,2 PP auf nunmehr 2,9 % angehoben. Die Prognose für 2025 bleibt unverändert bei 3,0 %. Etwas geringere Erwartungen hegt dagegen die Weltbank, die am 9. Januar 2024 ihre halbjährlichen Global Economic Prospects veröffentlichte und darin das Wachstum der Weltwirtschaft für dieses Jahr auf 2,4 % und für 2025 auf 2,7 % taxiert. Alle drei internationalen Organisationen weisen darauf hin, dass das globale Wachstum im historischen Vergleich gering und regional sehr unter schiedlich verteilt bleibt.

Der Welthandel zeigt sich nach wie vor gedämpft, aber es gibt auch erste Anzeichen einer Belebung. Ein allmählicher Aufschwung in der Halbleiter- und Elektronikproduktion in Asien und ein stärkerer PKW-Verkauf stützen den Warenhandel und der Dienstleistungshandel wird durch die Rückkehr des internationalen Fluggastverkehrs auf ein Niveau vor der Pandemie angehoben. Die in Umfragen erfassten Exportaufträge bleiben jedoch bescheiden und es kommt zu neuen Lieferkettenunterbrechungen. Die Tendenz ist durchwachsen: Der IWF erwartet ein Wachstum des Welthandels von 3,3 % in diesem und 3,6 % im nächsten Jahr, was deutlich unter dem historischen Durchschnittswert der letzten Jahrzehnte von 4,9 % liegt. Die zunehmenden Handelsverzerrungen und die geoökonomische Fragmentierung dürften den Welthandel weiter belasten. So hätten die Länder 2022 rund 3.200 und 2023 rund 3.000 neue Handelsbeschränkungen eingeführt, gegenüber rund 1.100 im Jahr 2019. Die Weltbank erwartet für den Handel in diesem und nächstem Jahr nur Wachstumsraten von 2,3 % und 3,1 % und damit die schwächste Erholung nach einer globalen Rezession seit einem halben Jahrhundert.

Während der IWF die Lohnentwicklung in diesem Zusammenhang nicht für problematisch hält, weist die OECD auf Risiken hin: Die Inflation sieht sie zwar in den meisten Ländern bis Ende 2025 wieder auf den Zielniveaus der Zentralbanken und die Gesamtinflation in den G20-Volkswirtschaften werde voraussichtlich von 6,6 % im Jahr 2024 auf 3,8 % im Jahr 2025 sinken - wobei die Kerninflation in den fortgeschrittenen G20-Volkswirtschaften auf 2,5 % im Jahr 2024 und 2,1 % im Jahr 2025 zurückgehe. Die Organisation betont aber, dass es noch zu früh sei, den zugrunde liegenden Preisdruck als vollständig eingedämmt zu betrachten. Das Wachstum der Lohnstückkosten liege im Allgemeinen über den Raten, die mit den mittelfristigen Inflationszielen vereinbar sind. 5

Für 2024 sind Investitionen von ungefähr 3,7 Mio. € für die Umsetzung ausgewählter Projekte geplant. Hauptziele dieser Projekte sind einerseits Verbesserungen des bestehenden Sicherheits- und Eingangssystems, den Ersatz von elektronischen Komponenten für die Fördertechnik in der Halle, sowie die Zentralisierung der verschiedenen Dokumentationsbereiche.

Gemäß der beschlossenen Planung für 2024 werden ein Tonnageaufkommen von 572 T Tonnen, Umsatzerlöse von 96,2 Mio. € , ein negatives EBITDA von -1,3 Mio. € und ein deutlich unter dem Vorjahr liegender Jahresfehlbetrag. Der Zielwert für die Abwesenheitsquote in 2024 beträgt 25,6 %.

Aufgrund des überplanmäßigen Start in das Jahr 2024 wird für das Kalenderjahr 2024 neu prognostiziert: ein Tonnageaufkommen von 576 T Tonnen, Umsatzerlöse von 99,2 Mio. € sowie ein positives EBITDA von 2,4 Mio. Basierend darauf, wird ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessertes und positives Jahresergebnis erwartet.

4. Nachtragsbericht

Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Anhang.

5. Zielgrößen Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Zielerreichung6

Die Zielgrößen für den Frauenanteil wurden durch die Gesellschafterversammlung vom 11. Mai 2022 wie folgt beschlossen:

Die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der FCS GmbH wurden auf 30% festgelegt. Diese Quote ist bei der FCS GmbH bereits erfüllt.

Die Geschäftsführung der FCS GmbH bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung lediglich aus einem Geschäftsführer. Daher wurde für die Geschäftsführung eine Quote von 0% festgelegt.

Durch die Geschäftsführung wurde für die zweite Führungsebene eine Quote von 40% vorgegeben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, da die Quote im Jahr 2022 bereits erreicht war.

 

Frankfurt am Main, den 1. August 2024

Claus Wagner, Geschäftsführer

6 Keine gesetzlich geforderte Einbeziehung in die inhaltliche Abschlussprüfung

1 BMWK - Globale Wachstumsperspektive
2 Wirtschaftswachstum: Deutschland zwischen Rezession und Stagnation | Statista
3 3 Nach Rekord: Normalisierung im Luftfrachtverkehr | Statista
4 Jahreszahlen 2023 :: Report (bdl.aero)
5 BMWK - Globale Wachstumsperspektive

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 305.786,00 414.899,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.002.853,00 5.473.049,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.816.094,00 3.618.438,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 667.559,00 608.149,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 127.359,01 1.280.009,14
10.613.865,01 10.979.645,14
10.919.651,01 11.394.544,14
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 226.213,90 226.213,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.390.246,41 11.428.486,16
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 218.932,57 109.444,55
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.174.642,87 1.822.621,56
15.783.821,85 13.360.552,27
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 9.829.271,67 10.789.181,98
25.839.307,42 24.375.948,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 480.070,00 195.207,78
D. Aktive latente Steuern 2.038.869,00 2.189.955,00
39.277.897,43 38.155.655,07

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.346.100,00 4.346.100,00
II. Kapitalrücklage 2.800.000,00 2.800.000,00
III. Gewinn-/Verlustvortrag 4.577.507,76 -2.195.218,75
IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss -517.749,29 6.772.726,51
11.205.858,47 11.723.607,76
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 177.629,00 182.487,00
2. Steuerrückstellungen 128.864,00 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 9.337.999,82 6.127.012,01
9.644.492,82 6.309.499,01
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.031.912,72 2.713.920,01
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 336.466,56 739.893,07
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 4.884.983,05 5.585.267,76
4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.873.724,81 9.648.208,46
17.127.087,14 18.687.289,30
D. Rechnungsabgrenzungsposten 45.563,00 48.269,00
E. Passive latente Steuern 1.254.896,00 1.386.990,00
39.277.897,43 38.155.655,07

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

01.01.2023 - 31.12.2023
01.01.2022 - 31.12.2022
1. Umsatzerlöse 94.465.594,43 100.476.329,68
2. Sonstige betriebliche Erträge 896.108,19 1.887.338,97
(davon Erträge aus der Währungsumrechnung € 13.793,61; Vorjahr € 7.493,33)
3. Gesamtleistung 95.361.702,62 102.363.668,65
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -1.889.443,47 -2.653.308,50
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -32.803.961,22 -35.219.367,32
-34.693.404,69 -37.872.675,82
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -27.258.863,64 -25.005.701,31
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -5.335.655,08 -5.015.315,40
(davon für Altersversorgung € 124.653,03; Vorjahr € 119.685,56)
-32.594.518,72 -30.021.016,71
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.263.948,94 -1.261.833,85
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -26.821.007,52 -24.840.603,52
(davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung € 3.291,86; Vorjahr € 28.337,19)
8. Betriebsergebnis -11.177,25 8.367.538,75
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.135,84 343,33
(davon aus verbundenen Unternehmen € 2.527,25; Vorjahr € 0,00)
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen € 738,00; Vorjahr € 0,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -368.939,99 -611.683,29
(davon an verbundene Unternehmen € 2.975,00; Vorjahr € 113.416,16)
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 1.811,00; Vorjahr € 7.146,00)
11. Zinsergebnis -364.804,15 -611.339,96
12. Ergebnis vor Steuern -375.981,40 7.756.198,79
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -147.856,00 -975.114,49
(davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern: Aufwand € 18.992,00; Vorjahr Aufwand € 26.323,00)
14. Ergebnis nach Steuern -523.837,40 6.781.084,30
15. Sonstige Steuern 6.088,11 -8.357,79
16. Jahresfehlbetrag/-überschuss -517.749,29 6.772.726,51

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH, Frankfurt am Main (FCS), hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HR B Reg. Nr. 35474).

Die FCS ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Der Jahresabschluss der FCS zum 31. Dezember 2023 wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) aufgestellt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft halten die Worldwide Flight Services Holding S.A., Roissy CDG / Frankreich (WFS Holding S.A.) 51 % und die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport AG) 49 % des Kapitalanteils der FCS GmbH Frankfurt Cargo Services GmbH.

Mit Vertrag vom 30. Januar 2004 hat die Gesellschafterin Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main ("Fraport AG"), mit Wirkung zum 1. Juli 2004 ihren Frachtabfertigungsbetrieb mit dem dazu gehörenden Anlagevermögen auf die FCS GmbH übertragen. Den betroffenen Mitarbeitern wurde neben dem Angebot des Übergangs ein Angebot zum Verbleib bei der Fraport AG gemacht. Diejenigen Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprochen haben, werden der FCS im Wege der Personalgestellung von der Fraport AG zur Verfügung gestellt. Der Ausweis der von Fraport berechneten Entgelte für die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt im Materialaufwand unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen.

II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und werden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie im Vorjahr, um die Position "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Mit der Gliederungserweiterung wird eine verbesserte Darstellung der Ertragslage verfolgt.

Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfolgen können, erfolgen sie im Anhang. Eine Ausnahme bildet grundsätzlich der gesonderte Ausweis der Forderungs- und Verbindlichkeitspositionen gegen bzw. gegenüber Gesellschafter, wofür seit 2018 aufgrund des deutlichen Anstiegs im Verbindlichkeitsbereich eigene Bilanzpositionen aufgenommen wurden.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Nach dem erfolgreichen Jahr 2022 wurde das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 517 abgeschlossen.

Aufgrund der Ende Juni 2023 durch die Gesellschafter erteilten Patronats- und Rangrücktrittsvereinbarungen wurde der Finanzierungsrahmen erweitert und die Zahlungsfähigkeit verbessert. Im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 wird sich bei der FCS GmbH voraussichtlich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben. Die Gesellschafter der FCS GmbH haben vereinbart, den Finanzierungsbedarf gemeinschaftlich proportional (pari passu) zu den von den Gesellschaftern an der FCS GmbH gehaltenen Gesellschaftsanteilen zu decken. Die Gesellschafter treten, im Falle der Gewährung finanzieller Mittel, mit ihren Erstattungsforderungen einschließlich der hierauf etwa zu entrichtenden Zinsen und Kosten gegen die FCS GmbH hinter die in §39 Abs. 1 Nr. 1 - 5 InsO genannten gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen von Gläubigern der FCS GmbH zurück. Die Rangrücktrittsvereinbarungen sind zeitlich begrenzt und enden automatisch am 31. Dezember 2024 24:00 Uhr MEZ, sofern sie nicht vorher durch schriftliche Vereinbarung einvernehmlich aufgehoben oder verlängert wurden. Die einvernehmliche Aufhebung sowie die automatische Beendigung der Rangrücktrittsvereinbarungen ist ausgeschlossen, wenn und solange die FCS GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung infolge der Beendigung/Aufhebung zumindest drohen würde.

Im bisherigen Zeitraum hat sich kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben, nicht nur wegen der verbesserten Betriebsergebnisse im Jahr 2024, sondern auch wegen der Verschiebung einiger, nicht-kritischen Investitionen, und es wurden daher keine Gesellschafterdarlehen von FCS abgerufen.

Auf Basis der Unternehmensplanung, die eine Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung bis zum 31. März 2025 umfasst, ist die Finanzkraft der FCS GmbH im Betrachtungszeitraum ohne eine Inanspruchnahme von Finanzierungsmitteln gewährleistet.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger bzw. außerplanmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert.

Die Nutzungsdauern liegen zwischen 2 und 10 Jahren.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt überwiegend linear über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.

Die Nutzungsdauern liegen zwischen 2 und 33 Jahren. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu € 800,00 (Vorjahr: € 800,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang erfasst. Geringwertige Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von € 800,00 bis € 3.000,00 werden über fünf Jahre mit jeweils 20,0 % abgeschrieben, die Abgangsbuchung erfolgt nach fünf Jahren.

Erhaltene Investitionszuschüsse in Höhe von T€ 29 (Vorjahr: T€ 31) für das im Jahr 2007 in Betrieb genommene Truck-Dock und in Höhe von T€ 16 (Vorjahr: T€ 17) für die Working Lounge werden unter Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter über 33 Jahre aufgelöst.

Die Vorräte werden nach dem Festwertverfahren durch regelmäßig stattfindende Inventuren bewertet. Anschaffungen, die diese Vorräte betreffen, werden direkt im Aufwand erfasst. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu durchschnittlichen Einstandskosten bzw. zum letzten niedrigeren Einstandspreis des Jahres.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden für bekannte Risiken Einzelwertberichtigungen sowie für das allgemeine Kreditrisiko eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von unverändert 1,0 % des Forderungsbestandes gebildet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Langfristige Vermögensgegenstände in fremder Währung bestanden wie im Vorjahr nicht.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Davon-Vermerke für Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert bilanziert und beträgt unverändert € 4.346.100,00.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck ermittelt. Es wurde eine Rentenentwicklung von 2,70 % p.a. (Vorjahr: 2,70 % p.a.) sowie eine Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 3,20 % p.a. (Vorjahr: 3,20 % p.a.) unterstellt. Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte gemäß der in 2016 geänderten Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) unter Verwendung eines 10-Jahresdurchschnittszinssatzes von 1,83 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.). Der entsprechende 7-Jahresdurchschnittszinssatz für das Berichtsjahr beläuft sich auf 1,75 % p.a. (Vorjahr: 1,44 % p.a.). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB, der sich zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ergibt, beträgt im laufenden Geschäftsjahr T€ 2 (Vorjahr: T€ 11) und unterliegt der Ausschüttungssperre. Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB besteht nicht. Die Verpflichtungen bestehen gegen ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und gegen von WFS Worldwide Flight Services GmbH übernommene Mitarbeiter. Auf die gesonderte Angabe der Pensionsverpflichtung gegenüber ehemaligen Organmitgliedern erfolgt mit Verweis auf § 286 (4) HGB nicht.

Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden im Abschluss angesetzt, beruhen auf versicherungsmathematischen Gutachten und werden unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und folgender Parameter berechnet. Der versicherungsmathematische Wert wird unter Anwendung der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt, Verwendung von alters- und dienstzeitabhängigen Wahrscheinlichkeiten bezüglich Fluktuation, Verwendung eines fristenkongruenten, durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird, von 1,75% p.a. (Vorjahr: 1,44 % p.a.).

Sonstige Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen miteinbezogen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten werden abgezinst. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus ATZ-Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.197 (Vorjahr: T€ 1.265) werden aufgrund Geringfügigkeit nicht abgezinst.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden wie im Vorjahr nicht.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Hierbei wird ein kombinierter Steuersatz von rd. 32 % (für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und für Gewerbesteuer) nach § 274 HGB zugrunde gelegt. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden nicht abgezinst. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk ausgewiesen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Erläuterung der Bilanzposten

Die Entwicklung des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

Die Vorräte beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Verzurrleinen, Frachtfolie und Holzbretter.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausgenommen hiervon sind Kautionen (T€ 28, Vorjahr: T€ 28), für die das Rückzahlungsdatum nicht festgelegt ist.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr und bestehen insbesondere gegen die Schwestergesellschaft WFS Worldwide Flight Services GmbH (T€ 166 (Vorjahr: T€ 109)

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 1.175 (Vorjahr: T€ 1.823) bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuer- und Ertragssteuerguthaben sowie Vorauszahlungen an Krankenkassen.

Die Kassenbestände betragen T€ 4 (Vorjahr: T€ 1) und die Guthaben bei Kreditinstituten betragen T€ 9.825 (Vorjahr: T€ 10.788). Hiervon sind unverändert T€ 65 in der Verfügung beschränkt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht hauptsächlich aus Vorauszahlungen für einen Rabatt von T€ 102 (Vorjahr: T€ 122), Wartungspauschalen und Lizenzen in Höhe von T€ 76 (Vorjahr: T€ 63), Vorauszahlungen für Versicherungen in Höhe von T€ 286 (Vorjahr: T€ 3) sowie Beiträgen, Bildungs- und Reisekosten in Höhe von T€ 15 (Vorjahr: T€ 7).

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht zur Bilanzierung von aktiven latenten Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern entfallen mit

T€ 1.888 (Vorjahr: T€ 2.045) auf eine nur in der Handelsbilanz angesetzte Finanzierungsleasingverbindlichkeit

T€ 72 (Vorjahr: T€ 76) auf die Bewertungsunterschiede bei den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Jubiläumsverpflichtungen

T€ 63 (Vorjahr: T€ 51) auf nur in der Handelsbilanz ansetzbare Pauschalwertberichtigung und eine ausstehende Forderung

T€ 16 (Vorjahr: T€ 18) Bewertungsunterschiede Anlagevermögen und Zuschüsse

Der Ermittlung liegt ein Steuersatz von rund 32 % zugrunde.

Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:

31.12.2023
31.12.2022
Gezeichnetes Kapital 4.346.100,00 4.346.100,00
Kapitalrücklage 2.800.000,00 2.800.000,00
Gewinn-/Verlustvortrag 4.577.507,76 -2.195.218,75
Jahresfehlbetrag/-überschuss -517.749,29 6.772.726,51
Eigenkapital am Bilanzstichtag 11.205.858,47 11.723.607,76

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Kapitalrücklage ergab sich durch Einzahlung der Gesellschafter zur Stärkung des Eigenkapitals.

Der gemäß § 268 Absatz 8 HGB insgesamt ausschüttungsgesperrte Betrag von T€ 784 (Vorjahr: T€ 803) entfällt vollständig auf die Aktivierung von latenten Steuern. Der ebenfalls ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB beträgt T€ 2 (Vorjahr: T€ 11). Der gesamte zur Ausschüttung gesperrte Betrag beläuft sich somit auf T€ 786 (Vorjahr: T€ 814).

Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 178 (Vorjahr: T€ 182) bestehen für Pensionszusagen an ehemalige Geschäftsführer und an WFS GmbH Mitarbeiter. Für die Anpassung der Pensionsrückstellungen ehemaliger Geschäftsführer auf T€ 68 (Vorjahr: T€ 67) wurden T€ 1 (Vorjahr: T€ 2) aufgewendet. Pensionszahlungen wurden 2023 nicht geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit T€ 3.393 (Vorjahr: T€ 2.889) ausstehende Lieferantenverbindlichkeiten, mit T€ 2.865 (Vorjahr: T€ 1.587) den Personalbereich, mit T€ 1.928 (Vorjahr: T€ 935) Rabatte und Rückerstattungen an Kunden, mit T€ 212 (Vorjahr: T€ 212) eine Rückstellung für ATZ Aufstockungsbeträge sowie mit T€ 202 (Vorjahr: T€ 181) Rechtsstreitigkeiten. Sie betreffen ferner mit T€ 508 (Vorjahr T€ 99) Beratung und Prüfung, mit T€ 128 (Vorjahr: T€ 45) Schadensfälle und mit T€ 61 (Vorjahr: T€ 61) Kosten der Archivierung von Geschäftsunterlagen.

Bei den Verbindlichkeiten haben die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wie im Vorjahr allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit T€ 336 (Vorjahr: T€ 516) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit verschiedenen Schwestergesellschaften und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeit für Darlehenszinsen gegenüber der Schwestergesellschaft WFS Global SAS wurde vollständig ausgeglichen (Vorjahr: T€ 224).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen mit T€ 4.629 (Vorjahr: T€ 5.154) die Fraport AG und mit T€ 256 (Vorjahr: T€ 431) die WFS Holding S.A. Die im Vorjahr darin enthaltenen Zinsverbindlichkeiten wurden beglichen, gegenüber Fraport T€ 0 (Vorjahr: T€ 695) sowie gegenüber der WFS Holding T€ 0 (Vorjahr: T€ 250). Die verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter haben mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus Personalkostenerstattungen in Höhe von T€ 1.197 (Vorjahr: T€ 1.265) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beruhen auf dem Liefer- und Leistungsverkehr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten neben der Verbindlichkeit aus dem Finanzierungsleasing der Halle Gebäude 533 und einer Röntgenscananlage in Höhe von insgesamt T€ 5.914 (Vorjahr: T€ 6.407) im Wesentlichen mit T€ 2.430 (Vorjahr: T€ 2.225) Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 299 (Vorjahr: T€ 299).

Von den Verbindlichkeiten aus dem Finanzierungsleasing haben T€ 526 (Vorjahr: T€ 493) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und T€ 5.388 (Vorjahr: T€ 5.914) eine Restlaufzeit von über 1 Jahr, wovon T€ 3.131 (Vorjahr: T€ 3.725) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren haben.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus erhaltenen Zuschüssen der Fraport AG zum Anlagevermögen von T€ 29 (Vorjahr: T€ 31) für das im Jahr 2007 in Betrieb genommene Truck-Dock und T€ 16 (Vorjahr: T€ 17) für die Working Lounge.

Die passiven latenten Steuern ergaben sich auf Grund der Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Anlagevermögen (Finanzierungsleasing eines Gebäudes, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung). Bei der Ermittlung wurde ein Steuersatz von rund 32 % zugrunde gelegt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wurde Gebrauch gemacht. Es wurden latente Steuern mit T€ 2.039 (Vorjahr: T€ 2.190) aktiviert und mit T€ 1.255 (Vorjahr: T€ 1.387) passiviert.

2. Erläuterung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

2023
T€
2022
T€
Frachtabfertigungsleistungen
Regelabfertigungsleistungen 35.604 40.652
Sonderleistungen 56.710 57.499
Postabfertigung 998 1.122
Kurierabfertigung 26 26
93.338 99.299
Sonstige 1.128 1.177
94.466 100.476

Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 786 (Vorjahr: T€ 1.732). Darin enthalten sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 649 (Vorjahr: T€ 1.624).

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind Aufwendungen für Fremdpersonal in Höhe von T€ 14.402 (Vorjahr: T€ 16.420) - davon von Fraport AG T€ 9.610 (Vorjahr: T€ 9.631) - sowie für bezogene Fremdleistungen in Höhe von T€ 18.402 (Vorjahr: T€ 18.799) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen mit T€ 13.544 (Vorjahr: T€ 13.264) Aufwendungen für Gebäude, mit T€ 8.370 (Vorjahr: T€ 7.290) Aufwendungen für eigene sowie angemietete technische Anlagen und Maschinen, mit T€ 603 (Vorjahr: T€ 477) Aufwendungen für Versicherungen, mit T€ 651 (Vorjahr: T€ 529) personalbezogene Aufwendungen, mit T€ 109 (Vorjahr: T€ 241) Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen sowie mit T€ 3.160 Vorjahr: T€ 2.688) sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen.

Die periodenfremden Aufwendungen betragen T€ 384 (Vorjahr: T€ 352).

Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus dem Finanzierungsleasing von T€ 364 (Vorjahr: T€ 395). Darlehenszinsen an die Gesellschafter WFS Holding S.A. (T€ 0; Vorjahr: T€ 62) und Fraport AG (T€ 0; Vorjahr: T€ 96) sowie das verbundene Unternehmen WFS Global SAS T€ 3 (Vorjahr: T€ 51) fielen mit Ausnahme einer Nachbelastung nicht mehr an. Die Darlehenssumme war im Jahr 2022 beglichen worden.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen aufgrund des negativen Ergebnisses als laufender Steueraufwand für Körperschaftsteuer T€ 0 (Vorjahr: T€ 401), Solidaritätszuschlag T€ 0 (Vorjahr: T€ 22) jedoch für Gewerbesteuer T€ 129 (Vorjahr: T€ 525). Aus der Anpassung der latenten Steuerabgrenzungen ergeben sich per Saldo Aufwendungen von T€ 19 (Vorjahr: Aufwendungen von T€ 26).

IV. Sonstige Angaben

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an, wobei sich der Aufsichtsrat am 8. August 2023 neu konstituierte:

John Batten (Vorsitzender), Executive Vice President Cargo EMEAA, WFS Holding, Paris, Frankreich

Siegfried Pasler (stellvertretender Vorsitzender), Geschäftsbereichsleiter Bodenverkehrsdienste, Fraport AG, Frankfurt am Main (bis 28. Februar 2023)

Fabien Annette, Chief Financial Officer EMEAA, WFS Holding, Roissy, Frankreich (bis 3. Februar 2023)

Robin Harkness, Vorstand Finanzen, Europa, Mittlerer Osten, Afrika und Asien WFS Holding, Haarlem, Niederlande (ab 1. Februar 2023)

Monika Kohler, Leiterin Zentrale Business und Operative Services im Bereich BVD der Fraport AG, Frankfurt am Main

Dr. Markus Kleiner (Stellvertretender Vorsitzender), Geschäftsbereichsleiter Bodenverkehrsdienste, Fraport AG, Bad Nauheim (ab 1. März 2023)

Nilüfer Tas, FCS Dokumentaristin Export, Rüsselsheim (ab 8. August 2023)

Emre Yalcin, FCS-Betriebsratsvorsitzender, Frankfurt (ab 8. August 2023)

Leila Porschen, Arbeitnehmervertreterin, Referentin Betriebsrat, HR-Managerin Gesundheitsmanagement FCS Frankfurt Cargo Services GmbH, Frankfurt am Main (bis 7. August 2023)

Yüksel Karaaslan, Arbeitnehmervertreter, Betriebsratsvorsitzender, Flight Owner FCS Frankfurt Cargo Services GmbH, Frankfurt am Main (bis 7. August 2023)

Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtsjahr keine Bezüge.

Geschäftsführung

Geschäftsführer ist Claus Wagner, Geschäftsführer, wohnhaft in Hamburg.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, weil im Berichtsjahr lediglich ein Geschäftsführer die Bezüge erhalten hat.

Mitarbeiter

Am Jahresende waren bei der FCS GmbH 515 (Vorjahr: 505) Mitarbeiter direkt angestellt, während 125 (Vorjahr 138) Mitarbeiter bei der Fraport AG angestellt waren. Diese Zahlen sind als Full Time Equivalent (FTE) berechnet.

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt bei FCS GmbH beschäftigten Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer, Auszubildende und Freigestellte) betrug als Anzahl der Köpfe:

2023
Anzahl
2022
Anzahl
Administrativ 63 70
Operativ 456 439
519 509

Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Außerbilanzielle Geschäfte bestehen in Form von Operate Leasing gemäß § 285 Nr. 3 HGB für technische Produktionshilfsmittel. Im Wesentlichen sind dies Flurförderfahrzeuge und PKW. Hierdurch sollen die Flexibilität des Flurparkbestandes erhöht, ein vergleichsweise neuer Fahrzeugbestand sichergestellt und die Kapitalbindung verringert werden. Wesentliche Risiken hieraus bestehen derzeit nicht.

Die Gesellschaft hat mit ausgewählten Lieferanten Rahmenverträge zwecks Beschaffung von wichtigen Materialien und Leistungen zu festgelegten Konditionen geschlossen. Verpflichtungen belaufen sich auf 125,5 Mio. € (Vorjahr: 116,5 Mio €).

Unter Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen sind wie im Vorjahr auch die Verpflichtungen aus der Personalgestellung der BVD-Frachtservice Mitarbeiter von der Fraport AG in Höhe von 80,6 Mio. € (Vorjahr: 61,1 Mio. €) enthalten. Der Vertrag endet mit dem altersbedingten oder aus sonstigen Gründen bedingten Ausscheiden dieser Mitarbeiter.

Restlaufzeiten
T€ Gesamt bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 20.789 11.002 9.787 0
Vorjahr 13.977 6.933 6.433 611
davon
ggü Gesellschafter 13.234 8.911 4.323 0
ggü Gesellschafter Vorjahr 5.425 5.065 323 37
aus Wartungsverträgen 2.240 1.266 972 2
Vorjahr 2.917 1.316 1.566 35
davon
ggü Gesellschafter 886 456 430 0
ggü Gesellschafter Vorjahr 1.063 412 626 25
aus sonstigen Verträgen 102.443 24.495 41.567 36.381
Vorjahr 99.567 35.915 47.761 15.891
davon
ggü Gesellschafter 82.761 10.781 35.606 36.374
ggü Gesellschafter Vorjahr 63.493 12.636 35.009 15.848
Summe 125.472 36.763 52.326 36.383
Vorjahr 116.461 44.164 55.760 16.537
davon
ggü Gesellschafter 96.881 20.148 40.359 36.374
ggü Gesellschafter Vorjahr 69.981 18.113 35.958 15.910

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Bestellobligo T€ 1.049 (Vorjahr: T€ 1.468).

Abschlussprüferhonorar

Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 105 (Vorjahr: T€ 104).

Konzernabschluss

Über ihre Mehrheitsgesellschafterin WFS wird die FCS in den Konzernabschluss der WFS Global Holding S.A., Paris/Frankreich, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konzernkreis aufstellt, einbezogen. Der konsolidierte Abschluss der WFS Holding kann unter: www.greffe-tc-paris.fr eingesehen werden. Seit dem 1. April 2023 wird die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH über ihre Mehrheitsgesellschafterin nach der At-Equity Methode in den Konzernabschluss der SATS Group der SATS Ltd., Singapur, einbezogen. Der Gruppenabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

Die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH wird nach der At-Equity Methode in den Konzernabschluss der Fraport AG einbezogen. Der Abschluss der Fraport AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Abteilung B, Nr. 7042 hinterlegt und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, gab es nicht.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt.

 

Frankfurt am Main, den 1. August 2024

Claus Wagner, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.675.488,02 0,00 0,00 0,00 4.675.488,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.342.039,42 19.800,51 0,00 3.733,02 14.365.572,95
2. Technische Anlagen und Maschinen 16.721.316,07 407.283,21 0,00 1.262.079,32 18.390.678,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.085.506,99 241.021,48 79.282,73 7.788,40 2.255.034,14
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.280.009,14 127.359,01 6.408,40 -1.273.600,74 127.359,01
34.428.871,62 795.464,21 85.691,13 0,00 35.138.644,70
39.104.359,64 795.464,21 85.691,13 0,00 39.814.132,72
Abschreibungen
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.260.589,02 109.113,00 0,00 0,00 4.369.702,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.868.990,42 493.729,53 0,00 0,00 9.362.719,95
2. Technische Anlagen und Maschinen 13.102.878,07 471.706,53 0,00 0,00 13.574.584,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.477.357,99 189.399,88 79.282,73 0,00 1.587.475,14
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23.449.226,48 1.154.835,94 79.282,73 0,00 24.524.779,69
27.709.815,50 1.263.948,94 79.282,73 0,00 28.894.481,71
Restbuchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 305.786,00 414.899,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.002.853,00 5.473.049,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.816.094,00 3.618.438,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 667.559,00 608.149,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 127.359,01 1.280.009,14
10.613.865,01 10.979.645,14
10.919.651,01 11.394.544,14

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 1. August 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Guido Tamm, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christoph Meyer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats gemäß §171 AktG und §12 des Gesellschaftervertrags

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 eingehend mit der Lage des Unternehmens befasst und seine Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung uneingeschränkt wahrgenommen. Die Geschäftsführung berichtete -wie in den Vorjahren- dem Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung - regelmäßig, umfassend und zeitnah. Ebenso gründlich wurde dieser über die aktuelle Ertragssituation sowie die Risiken und deren Management informiert. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat darüber hinaus fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und Überlegungen zu sich anbahnenden Entwicklungen informiert und diese mit ihm erörtert. Im vergangenen Jahr kam der Aufsichtsrat zu einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung zusammen. Explizit ging es dabei u.a. um die:

Geschäftsentwicklung der FCS

Investitionsvorhaben und Projekte 2023/2024

Finanzierung und Liquidität der FCS

Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat hat sich am 8. August 2023 konstituiert.

Die Geschäftsleitung hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig schriftlich und mündlich über die geschäftliche Entwicklung der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH (FCS) Bericht erstattet. Ferner gab es 6 Umlaufverfahren.

Den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss der FCS zum 31. Dezember 2023, sowie den Lagebericht, hat die Pricewaterhouse Coopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte der FCS lagen dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor. Der Aufsichtsrat hat die vorgenannten Unterlagen und den Bericht der Abschlussprüfer in Vorbereitung auf die Sitzung durchgesehen und geprüft. In der Sitzung am 2. Juli 2024 wurde der Jahresabschluss in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer hat in der Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.

Vor dem Hintergrund der auch in 2023 rückläufigen Mengenentwicklung ist es der Gesellschaft gelungen, die Kosten und hierbei insbesondere die Personalkostenentwicklung an die geänderte Tonnage anzupassen.

Im letzten Quartal 2023 begann sich die Geschäftsentwicklung zu stabilisieren. In Verbindung mit der als positiv zu wertenden Mengenentwicklung in den ersten Monaten 2024, sieht die Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2024 keine den grundsätzlichen Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken.

Die Aussichten für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre lassen auch zukünftig einen umkämpften Markt erwarten. Dieser Wettbewerbsdruck beschränkt sich nicht auf den Standort. Vielmehr führen insbesondere unterschiedliche Anwendungen Europäischer Rechtsnormen zu Marktverschiebungen zwischen den Europäischen Flughäfen. Die FCS blickt dennoch positiv in die Zukunft. Denn der Marktanteil von über 30% konnte auch in 2023 erfolgreich verteidigt werden und stellt eine starke Machtstellung am Frankfurter Flughafen sicher. Entscheidend für die Entwicklung der Luftfrachttonnage sowie die Umsatzerlöse der FCS bleibt -wie im Vorjahr- allerdings, wie sich die globalen Unsicherheiten und hier insbesondere der Krieg in der Ukraine auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und insbesondere die der Kunden der FCS auswirken wird.

Der Aufsichtsrat erklärt sich mit dem Jahresabschluss für das Berichtsjahr 2023 einverstanden und empfiehlt der Vertreterversammlung, den Jahresabschluss zu genehmigen.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeitern der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen.

 

Frankfurt am Main, 16. August 2024

Der Aufsichtsrat der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH

John Batten, Aufsichtsratsvorsitzender

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 16.08.2024 festgestellt.

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