Iqony Renewables Invest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Slomian seit 11.4.2025 | Geschäftsführer |
Christian Franz seit 17.1.2025 | Prokura |
Joel Benedikt Wagner seit 17.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sunset Espana S.L. | 99.10% |
| 0.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STEAG Solar Energy Solutions GmbHWürzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die STEAG Solar Energy Solutions GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der STEAG Solar Energy Solutions GmbH, Würzburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STEAG Solar Energy Solutions GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Abschnitt "A. Allgemeine Angaben zu Form und Darstellung" im Anhang und die Abschnitte "2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft - Finanzlage" sowie "3.2 Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Finanzierung der Gesellschaft konzernintern über die bestehende Finanzkontovereinbarung mit der STEAG GmbH (STEAG) erfolgt und die Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 zwar mit positiven Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit rechnet, das Geschäftsmodell der SENS jedoch eine entsprechende Vorleistung für die Abwicklung der Projekte bedingt. Somit ist die Gesellschaft grundsätzlich von der Aufrechterhaltung der Finanzkontovereinbarung und damit der Finanzierung durch die STEAG GmbH abhängig. Diese hat mit Datum vom 20. Dezember 2021 einen Kündigungsverzicht bzgl. der Finanzkontovereinbarung bis mind. Januar 2023 ausgesprochen. Allerdings bestehen auf Ebene der STEAG GmbH aufgrund der sich verändernden Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft ebenfalls Unsicherheiten. Als Folge dieser sich verändernden Rahmenbedingungen haben die Muttergesellschaften STEAG und KSBG GmbH & Co. KG (KSBG) das bereits in 2019 begonnene umfassende Transformationsprojekt zur Restrukturierung und Sanierung des Konzerns fortgesetzt und mit Finanzierern eine umfangreiche finanzielle Restrukturierungsmaßnahme vereinbart. Die Wirksamkeit der mit den Finanzierern der KSBG GmbH & Co. KG bzw. STEAG GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen ist am 24. September 2021 bestätigt worden. Auf Basis der ausgearbeiteten Vereinbarungen kann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit der KSBG GmbH & Co. KG und STEAG GmbH ausgegangen werden. Jedoch ist der Erfolg der Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Ebene der KSBG GmbH & Co. KG und der STEAG GmbH naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Den zugrunde gelegten Maßnahmen liegen spezifische Prämissen und Planannahmen zu Grunde. Sollte es zu wesentlichen Abweichungen dieser Prämissen und Annahmen im Prognosezeitraum kommen, kann dies dazu führen, dass die KSBG GmbH & Co. KG bzw. STEAG GmbH die Realisierung ihrer Vermögensgegenstände bzw. die fristgerechte Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht wie geplant wird erfüllen können. Daneben enthalten die Vereinbarungen mit den Finanziere der KSBG GmbH & Co. KG bzw. STEAG GmbH spezifische Kündigungsgründe. Die Geschäftsführungen der STEAG GmbH bzw. der KSBG GmbH & Co. KG erwarten zum derzeitigen Zeitpunkt, dass die in den Vereinbarungen hinterlegten Kündigungsgründe, von denen einige außerhalb des Einflussbereichs dieser Muttergesellschaften liegen, nicht zum Tragen kommen werden. Somit besteht diesbezüglich eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Ebene der KSBG GmbH & Co. KG und der STEAG GmbH, die bei unerwarteter ungünstiger Entwicklung aufgrund der oben genannten Abhängigkeit der Aufrechterhaltung der bestehenden Finanzkontovereinbarung auf die STEAG Solar Energy Solutions GmbH ausstrahlen kann. Daher haben die Geschäftsführungen der KSBG GmbH & Co. KG bzw. der STEAG GmbH Überwachungsmaßnahmen installiert, die die Erreichung der Sanierungsziele flankieren sollen und informieren die STEAG Solar Energy Solutions GmbH in regelmäßig stattfindenden Terminen über wesentlich veränderte Fortführungsrisiken. Entsprechend geht die Geschäftsführung von der erfolgreichen Umsetzung der Sanierung auf Ebene der KSBG GmbH & Co. KG und STEAG GmbH und somit von der Beständigkeit sowohl des Cash-Poolings als auch der Finanzkontokorrentvereinbarung aus. Damit wird auf das Bestehen wesentlicher Unsicherheiten hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dortmund, 1. Februar 2022 Ernst
& Young GmbH
Boelsems, Wirtschaftsprüfer Krämer, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020A. Allgemeine Angaben zur Form und Darstellung Der Jahresabschluss der STEAG Solar Energy Solutions GmbH ("SENS GmbH") für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§264 ff. HGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss wird unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 aufgestellt. Hinsichtlich bestandsgefährdender Risiken wird auf die Ausführungen im Abschnitt "3.2 Chancen- und Risikobericht - Risikosituation der Gesellschaft" im Lagebericht verwiesen. Aufgrund der Größenklasseneinteilung gilt die Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Sitz der Gesellschaft ist Würzburg. Die SENS GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 14683 eingetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die SENS GmbH ist international tätig in der Planung, Entwicklung und Konstruktion von Photovoltaikparks, dem Bau und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen für kommerzielle Kunden, sowie dem Betrieb und der Wartung bestehender Parks. Darüber hinaus werden Technologielösungen entwickelt und Beratungsleistungen erbracht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig linear vorgenommen. Zinsen auf Fremdkapital werden nicht in die Anschaffungskosten einbezogen. Der Geschäfts- und Firmenwert wird über 10 Jahre abgeschrieben. Für das Sachanlagevermögen werden die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern für die Ermittlung der Abschreibungen zugrunde gelegt. Die Abschreibungen im Jahr des Zugangs erfolgen pro rata temporis. Im Wesentlichen werden nachfolgende Nutzungsdauern unterstellt:
Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), werden seit Gründung in dem Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 betragen, werden als Sammelposten ausgewiesen und auf die Dauer von 5 Jahren abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren wurden zu Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips bilanziert. Unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten abzüglich Abwertungen aufgrund verlustfreier Bewertung bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, der durch die Fertigung ggf. veranlassten Abschreibungen des Anlagevermögens sowie der Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebs. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die an Lieferanten geleisteten Anzahlungen auf Warenlieferungen wurden zum Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten eingestellt. Erkennbare Einzelrisiken werden grundsätzlich durch entsprechende Abwertungen auf niedrigere Zeitwerte berücksichtigt. Finanzinstrumente, wie Devisentermingeschäfte, werden soweit möglich und sinnvoll mit Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen bis zur Bilanzaufstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurde auf eine Abzinsung verzichtet. Die Rückstellung für Jubiläumsvergütungen sowie Beihilfe im Todesfall wurden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer und ökonomischer Annahmen (Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Der rechnungsmäßige Zins beträgt 1,6%. Für zukünftige Kostensteigerungen wurde ein Gehaltstrend von 2,00% berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Wert angesetzt, der dem Unternehmen zugeflossen ist. Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verrechnung berücksichtigt. Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz erfolgt saldiert (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang) wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Veränderung der latenten Steuern unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" gesondert ausgewiesen. Zum Stichtag besteht ein Aktivüberhang, der in Ausübung des Wahlrechts nicht bilanziert wird. C. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt. Unter den Immateriellen Vermögensgegenständen werden entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte in Form von Projektentwicklungsrechten in Höhe von TEUR 157 (i. Vj. TEUR 209) ausgewiesen. Der aus dem Asset Deal übernommene Auftragsbestand ist ebenfalls unter entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten in Höhe von TEUR 114 (i. Vj. TEUR 852) ausgewiesen. Der Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 162 (i. Vj. TEUR 181) ergibt sich residual als der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs (Asset Deal) über den vom Erwerber angesetzten Anteil am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten. Unsere Anteile an verbundenen Unternehmen nach § 285 Nr. 11 HGB setzen sich am 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
1) Nicht festgestellt
Vorräte Der Ausweis betrifft Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 995 (i. Vj. TEUR 567) und unfertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 38.762 (i. Vj. TEUR 1.237) sowie an Lieferanten geleistete Anzahlungen auf Warenlieferungen in Höhe von TEUR 1.945 (i. Vj. TEUR 348). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus aktivierten Projektentwicklungskosten i.H.v. TEUR 2.282 (i. Vj. TEUR 1.437), davon mit verbundenen Unternehmen TEUR 1.346 (i.Vj. TEUR 455). Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel betreffen nahezu ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten. Diese setzen sich aus den Salden der laufenden Konten und Tagesgeld zusammen. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen kurzfristige Lizenzgebühren und Versicherungsbeiträge für das folgende Geschäftsjahr. Eigenkapital Zum 31.12.2020 beträgt das Eigenkapital TEUR 6.684 (i. Vj. TEUR 9.992). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 5.205 (i. Vj. TEUR 1.033), für Gratifikationen, sonstige Personalaufwendungen und Jubiläum in Höhe von TEUR 980 (i. Vj. TEUR 478), Rechts-, Beratungs-, Steuerberatungskosten sowie Rückstellungen für Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 85 (i. Vj. TEUR 46), Garantieverpflichtungen in Höhe von TEUR 46 (i. Vj. TEUR 14) sowie rückständige Urlaubsansprüche in Höhe von TEUR 152 (i. Vj. TEUR 92). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten mit TEUR 813 (i. Vj. TEUR 5) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 9.928 (i. Vj. TEUR 493) aus der Nutzung der Finanzkontokorrentlinie gegenüber der STEAG GmbH, Essen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen kreditorische Debitorensalden in Höhe von TEUR 125 (i. Vj. TEUR 0) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 89 (i. Vj. TEUR 77). Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 547 (i.Vj. TEUR 924) beinhalten im Wesentlichen Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften (TEUR 325; i.Vj. TEUR 95) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 87; i.Vj. TEUR 84). Im Vorjahr waren die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere von aktivierten Kosten für die Projektentwicklung in Höhe von TEUR 671 geprägt. (Geschäftsjahr 2020: TEUR 0). Materialaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Personalbeschaffungskosten in Höhe von TEUR 1.054 (i. Vj. TEUR 454) enthalten. Latente Steuern Latente Steuern aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden haben sich insofern nicht ergeben, dass ein zum Stichtag bestehender Aktivüberhang nicht aktiviert wurde. D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Konzernfinanzierung Der kurz- und mittelfristige Betriebsmittelbedarf für die STEAG Solar Energy Solutions GmbH wird aus dem operativen Cashflow sowie im Rahmen des konzerninternen Cashmanagements abgedeckt. Es wurde mit einer Finanzkontovereinbarung zwischen STEAG GmbH und STEAG Solar Energy Solutions GmbH ein Kreditrahmen in Höhe von TEUR 10.000 (i. Vj. TEUR 1.500 vereinbart. Die Finanzkontovereinbarung hat eine unbefristete Laufzeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Inanspruchnahme wird abhängig vom aktuellen Geldmarktzins (3-Monats EURIBOR) zzgl. 1,15% p.a. Kreditmarge/Service-Fee verzinst. Die STEAG GmbH hat das Recht jeden Zinssatz sowie die Marge und die Service-Fee nach billigem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder neu zu erfassen. Die STEAG GmbH hat mit Datum vom 20. Dezember 2021 einen Kündigungsverzicht bzgl. der Finanzkontovereinbarung bis mind. Januar 2023 ausgesprochen. Hinsichtlich diesbezüglich vorliegender bestandsgefährdender Risiken wird auf die Ausführungen im Abschnitt "3.2 Chancen- und Risikobericht - Risikosituation der Gesellschaft" im Lagebericht verwiesen. Bestellte Sicherheiten Die STEAG Solar Energy Solutions GmbH hat Vertragserfüllungsbürgschaften für ihre Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 82.411 ausgegeben. Das Risiko einer Inanspruchnahme der jeweiligen Bürgschaft ist auf die zu erbringende Eigenleistung begrenzt. Aufgrund vertraglicher Ausgestaltungen (Anzahlung, Meilensteinzahlungen sowie Rückgriffansprüche etc.) wird das Risiko einer Inanspruchnahme als sehr gering eingeschätzt. Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen Die STEAG Solar Energy Solutions GmbH hat verschiedene Miet- und Leasingverträge mit konzernfremden Unternehmen abgeschlossen. Die Leasingverträge sind als Operating-Lease-Verträge klassifiziert worden. Zweck und Vorteil dieser Miet- und Leasingverträge ist die Nutzung der Vermögensgegenstände ohne Eigentumserwerb unter Abwälzung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken. Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betreffen gänzlich konzernfremde Unternehmen.
E. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB Die STEAG Solar Energy Solutions GmbH hat verschiedene Leasingverträge abgeschlossen. Diese sind als Operating-Leasingverträge klassifiziert worden. Zweck und Vorteil dieser Leasing-Verträge ist die Nutzung der Vermögensgegenstände ohne Eigentumserwerb unter Abwälzung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken. Aus den Leasingverhältnissen resultierende zukünftige Zahlungsverpflichtungen sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. F. Sonstige Angaben Mutterunternehmen Die STEAG Energy Services Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, ist alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft. Konzernzugehörigkeit Die STEAG Solar Energy Solutions GmbH, Würzburg, ist eine 100 % Tochtergesellschaft der STEAG Energy Services Beteiligungsgesellschaft mbH. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der KSBG für den größten Kreis und in den der STEAG GmbH, Essen, für den kleinsten Kreis von Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss der STEAG GmbH ist ein freiwillig erstellter Konzernabschluss, der nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Beide Konzernabschlüsse werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, die seitens der Europäischen Union in das Gemeinschaftsrecht übernommen wurden. Der Konzernabschluss der KSBG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr:
Herr Kremer übt die Geschäftsführungstätigkeit hauptberuflich auf. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft verfügte in 2020 über keinen Beirat. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug 75 (i.Vj. 66). Es handelte sich dabei ausschließlich um Gehaltsempfänger. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar und die Dienstleistung des Abschlussprüfers beziehen sich ausschließlich auf die Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2020. Das Honorar betrug TEUR 35. Verlustvortrag Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. Zu den Auswirkungen von COVID-19 wird im Lagebericht berichtet.
Würzburg, den 31. Januar 2022 STEAG Solar Energy Solutions GmbH André Kremer, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell Die STEAG Solar Energy Solutions GmbH, Würzburg, ("SENS") ist ein international agierendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien mit Hauptsitz in Würzburg (Bayern) mit Tochtergesellschaften in Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien. SENS bietet Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung und schlüsselfertigen Errichtung großer Freiflächen-PV-Anlagen (Utility Scale), der Wartung und Betriebsführung (Energy Services) bis zur Erstellung und Umsetzung von ganzheitlichen Energielösungen für Gewerbe und Industrie (Energy Systems) sowie der Optimierung ihres Energiebedarfs (Energy Efficiency) an. Mit ihrem Dienstleistungsportfolio leistet SENS einen Beitrag für eine nachhaltige und saubere Energieversorgung. Ziel der SENS ist profitables Wachstum und somit die Steigerung des Unternehmenswertes. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliches Umfeld Wesentlich für die SENS ist die Entwicklung im Markt für Erneuerbare Energien. Im Jahr 2020 hat sich der Ausbau Erneuerbarer Energien fortgesetzt. Die Energiewende führt dazu, dass sich die Energiemärkte weltweit in einem strukturellen Wandel befinden. Konventionelle Energiequellen und fossile Energieträger werden zunehmend durch Erneuerbare Energiequellen und -träger ergänzt oder ersetzt. Das Wachstum im Bereich Erneuerbare Energien und damit das Voranschreiten der Energiewende ist geprägt durch politische Rahmenbedingungen, Preisentwicklung der Stromgestehungskosten, Investitionen in Erneuerbare Energien sowie einen weltweit steigenden Energiebedarf. 1 Auf politischer Ebene werden nationale und internationale Abkommen geschlossen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu bekämpfen, darunter unter anderem das UN-Klimaabkommen von Paris aus 2016 mit dem Ziel der Reduzierung der globalen Erwärmung auf unter 2 °C, möglichst 1,5 °C. Europa hat mit dem "Green Deal", vorgestellt im Dezember 2019, einen Klimaplan auf den Weg gebracht, welcher das Ziel hat, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu werden. Hierzu sollen bis Ende 2030 rd. 1 Billionen Euro investiert werden. Neben diesen übergreifenden und supranationalen Zielsetzungen haben Länder individuelle Zielsetzungen definiert. Deutschland hat mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung die schrittweise Verringerung und den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis Ende 2038 beschlossen. Ergänzend dazu wurde in dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung 2 das Ziel gesetzt, den Anteil Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 % in 2030 zu erhöhen. In dem reformierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz vom 01. Januar 2021 wurde dieses Ziel verankert sowie feste Ausbauziele festgeschrieben. Für den Bereich Solarenergie ist ein jährlicher Zuwachs von 4,6 und 5,6 GW geplant mit dem Ziel bis zum Jahr 2030 eine Photovoltaikkapazität von insgesamt 100 GW zu installieren. Dies entspricht einer Verdopplung der heutigen PV-Erzeugungsleistung. Großbritannien ist mit dem Austritt aus der EU nicht mehr an europäische Vorgaben und Regelungen zu Klimapolitik gebunden, hat jedoch mit dem Climate Change Act aus dem Jahr 2008 eigene Ziele gesetzt. Bis 2050 soll eine CO2-neutrale Stromversorgung sichergestellt sein. Hier wird ein Mix aus Nuklearenergie und erneuerbaren Energien angestrebt. Italien verfolgt ebenfalls eine Dekarbonisierungsstrategie. Das italienische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) verfolgt mit dem nationalen Energie- und Klimaschutzplan den Ausstieg aus der Kohleenergie bis Ende 2025. Bis Ende 2030 plant Italien den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung auf 55 % zu steigern. Die Gesamtkapazität der erneuerbaren Energien soll von 54 GW (2019) auf 93 GW bis Ende 2030 wachsen. Der Kapazitätsausbau wird im Wesentlichen durch Solarenergie erfolgen. Es wird mit einem Ausbauziel für Photovoltaik von 30 GW bis Ende 2030 geplant. Spanien plant bis Ende 2050 den gesamten Strombedarf aus Erneuerbaren Energien zu decken. Die letzten Kohle- und Atomkraftwerke sollen Ende 2030 geschlossen werden. Dies bedeutet jährliche Zuwachsraten für Wind- und Solaranlagen von 3 GW pro Jahr. Eine wesentliche Rolle wird der Photovoltaik zugedacht. Bereits in 2019 haben insbesondere Solaranlagen von den Zubauzielen profitiert. Nach Angaben des Netzbetreibers Red Eléctrica de España (REE) wurden 3,9 GW an Solaranlagen neu angeschlossen. Im Jahr 2020 wurden weltweit mehr als 500 Milliarden USD in die Energiewende investiert, was im Vergleich zu 2019 ein Plus von 9 % ist. Investitionen in Erneuerbare Energien beliefen sich auf rd. 304 Milliarden USD. Investitionen in Solar sind mit einem Investitionsvolumen von 149 Milliarden USD um 12 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 3 Nicht zuletzt der signifikante Preisrückgang bei den Stromgestehungskosten - insbesondere im Bereich Photovoltaik - hat zu einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien geführt. Seit 2010 sind die Stromgestehungskosten für Solar um rd. 85 % gesunken. Auch in 2021 werden die niedrigen Stromgestehungskosten von Photovoltaik fortbestehen, insbesondere durch Forschung und Entwicklung und das steigende Angebot an Hauptmaterialien für den Bau von Solarmodulen. 4
2 Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung,
Oktober 2019
4 New Energy Outlook 2020, BloombergNEF (BNEF)
2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Ertragslage Die energiewirtschaftliche Entwicklung spiegelt sich ebenfalls in der Steigerung der Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft wider. Die guten Rahmenbedingungen wurden durch erfolgreiche Akquisition von Projekten in allen Tätigkeitsfeldern genutzt. Für den weiteren Verlauf gilt es diese positive Entwicklung zu bestätigen und weiter auszubauen. Es wird angestrebt die Marktdurchdringung weiter voran zu treiben und die gewonnenen Projekte weiter erfolgreich umzusetzen. Die größten Projekterfolge wurden dabei in Deutschland, wie auch im europäischen Markt erzielt. Im Geschäftsjahr 2020 konnten Auftragseingänge in Höhe von TEUR 91.608 (VJ: TEUR 19.531) verzeichnet werden, wovon TEUR 22.940 (VJ: TEUR 9.542) realisiert wurden. Der Auftragsbestand zum 31.12.2020 beläuft sich auf TEUR 68.668 (VJ: TEUR 9.989). Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 22.941 (VJ: TEUR 9.542) erzielt. Davon entfielen rd. 34,9 % (VJ: 86,1 %) auf Deutschland, rd. 63,2 % (VJ: 13,8 %) auf Europa und rd. 1,9 % (VJ: 0,1 %) auf das übrige Ausland. Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 22.941 liegen bei einer Abweichung von TEUR -812 auf Planniveau. Bei einer Betriebsleistung in Höhe von TEUR 61.013 (VJ: TEUR 11.702) und einem Betriebsaufwand in Höhe von TEUR 64.062 (VJ: TEUR 13.129) wurde ein Betriebsergebnis in Höhe von TEUR -3.049 (VJ: TEUR -1.427) erwirtschaftet. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von TEUR -259 (VJ: TEUR -6) ergibt sich ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -3.308 (VJ: TEUR -1.433). Finanzlage Dem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -3.308 (VJ: TEUR -1.433) steht ein Vorratsvermögen aus noch nicht abgerechneten Aufträgen in Höhe von TEUR 41.702 (VJ: TEUR 2.152) gegenüber. Unter Berücksichtigung des Bankguthabens von TEUR 3.481 (VJ: TEUR 752), der kurzfristigen Forderungen von TEUR 10.520 (VJ: TEUR 4.959) sowie der kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten von TEUR 56.594 (VJ: TEUR 5.877) ergibt sich zum 31.12.2020 ein Netto-Umlaufvermögen in Höhe von TEUR -891 (TEUR 1.985). In den kurzfristigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 10.741 (VJ: TEUR 498) enthalten und betreffen mit TEUR 9.928 (VJ: TEUR 493) die Nutzung der Finanzkontokorrentlinie gegenüber der STEAG GmbH. Die Kreditlinie auf Basis der Finanzkontovereinbarung vom 28.07./04.08.2020 verfügt in ihrem 5. Nachtrag über einen Kreditrahmen von TEUR 32.000. Die Rückführung des Kreditrahmens soll bis zum 31.12.2023 in zwei Schritten erfolgen. Zum 31.12.2022 soll der Kreditrahmen auf TEUR 21.000 und zum 31.12.2023 um weitere TEUR 11.000 auf sodann TEUR 10.000 verringert werden. Die STEAG GmbH hat bezüglich der Finanzkontokorrentlinie mit Datum vom 20. Dezember 2021 einen Kündigungsverzicht bis mindestens Januar 2023 ausgesprochen, sodass auch für die kommenden 12 Monate nach Aufstellung dieses Lageberichts von der Aufrechterhaltung der Finanzierungszusage ausgegangen werden kann. Bzgl. damit in Zusammenhang stehender wesentlicher Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit verweisen wir auf Abschnitt "3.2 Chancen- und Risikobericht-Risikosituation der Gesellschaft" dieses Lageberichts. Die maximale Inanspruchnahme der Finanzkontokorrentlinie gegenüber STEAG GmbH beträgt zum 31.12.2020 TEUR 10.000 (VJ: TEUR 1.500). Die Finanzkontokorrentlinie dient im Wesentlichen der Finanzierung der Projekte im Bau. Bis zur Fertigstellung spiegelt sich die Nutzung der Finanzkontokorrentlinie im Aufbau der unfertigen Erzeugnisse wider. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt TEUR 69.709 (VJ: TEUR 15.933. Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind das Finanzanlagevermögen von TEUR 6.615; 9,5 % (VJ: TEUR 6.311; 39,6 %), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 16.879; 24,2 % (VJ: TEUR 4.959; 31,1 %) und Vorräte inklusive geleisteter Anzahlungen von TEUR 41.702; 59,8 % (VJ: TEUR 2.152; 13,5 %). Nach Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 TEUR 6.684 (VJ: TEUR 9.992). Die Eigenkapitalquote beträgt 10,6 % (VJ: 62,7 %). Der Anteil der Rückstellungen (10,2 %; VJ: 10,4 %) und Verbindlichkeiten (79,2 %; VJ: 26,9 %) beläuft sich auf 89,4 % (VJ: 37,3 %). Aufgrund der positiven Entwicklung nebst Ausblick des wirtschaftlichen Umfelds, der Auftragslage und des Bestands an noch nicht abgerechneten Aufträgen lässt sich trotz des Verlustes im Geschäftsjahr 2020 die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aus Sicht der Geschäftsführung positiv bewerten. Personal Zum Stichtag 31.12.2020 beschäftigte die SENS 85 (VJ: 66) Mitarbeiter. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Ausblick Für das Geschäftsjahr 2021 wird mit Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 40.826 geplant. Zum Stand der Aufstellung lag der IST-Umsatz inklusive der Intercompany-Umsätze bei TEUR 102.056 für das Geschäftsjahr 2021. Insbesondere durch die Realisierung der noch nicht abgerechneten Aufträge wird für 2021 mit einem positiven Ergebnis geplant. Im Jahr 2022 wird unter der Voraussetzung der anhaltenden, für die Solarbranche positiven Rahmenbedingungen, ein weiteres Wachstum, sowie die Stabilisierung der Erlöse im positiven Bereich angestrebt. Erneuerbare Energien als Megatrend hilft einer der größten Herausforderungen unserer Zeit, dem Klimawandel, zu begegnen. Energiemärkte wandeln sich strukturell. Konventionelle und fossile Energieträger werden durch regenerative Energiearten ergänzt und ersetzt. Im New Energy Outlook 2020 rechnet BloombergNEF mit einem Anstieg der globalen Stromnachfrage von rd. 60 % und einer Verdreifachung der Erzeugungskapazitäten bis 2050. Mit einem Anstieg von 11 % auf 28 % der globalen Erzeugungskapazität wird das stärkste Wachstum im Bereich der Solarenergie erwartet. Das Wachstum für PV beträgt 5,3 % im Jahresvergleich, was einer durchschnittlichen jährlichen Installation von 246 GW entspricht. Trotz der COVID-19 Pandemie wurde 2020 ein Rekordjahr für Solarinstallationen mit einer weltweit installierten Leistung von rd. 132 GW. Das Jahr 2021 wird das erste Jahr sein, in dem mehr als 150 GW an Solarneuinstallationen realisiert werden. 5 Der starke Ausbau im Bereich Erneuerbare Energien und insbesondere im Bereich Photovoltaik bietet SENS deutliche Wachstumsopportunitäten. Aufgrund des positiven wirtschaftlichen Umfelds und der erwarteten Marktentwicklung wird mit einer hohen Auslastung und guten Ergebnisbeiträgen aus der Projektrealisierung gerechnet. Eine positive Marktentwicklung wird auch in den Folgejahren erwartet. Durch die Positionierung als Full-Service-Anbieter im Bereich Photovoltaik - Entwicklung, Planung, die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen - sieht SENS sich optimal im nationalen und internationalen Wettbewerb positioniert. 3.2 Chancen- und Risikobericht Risikosituation der Gesellschaft Chancen über Auftragspotenziale zusätzliche Ergebnisbeiträge generieren zu können werden in Europa und insbesondere in den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien gesehen. Die SENS verfügt über Tochtergesellschaften in Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien. Aufgrund international steigender Bedeutung von PV stellt die Erschließung globaler Märkte zusätzliche Opportunitäten für die SENS dar. Die Geschäftstätigkeit der SENS hat geschäftsübliche Risiken aus Vertragsbeziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern. Besondere strategische und operative Risiken bestehen in 2021 nicht. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt konzernintern über die bestehende Finanzkontovereinbarung mit der STEAG GmbH, welche zur Aufstellung des Lageberichts mit TEUR 27.179 in Anspruch genommen ist. Die Gesellschaft rechnet für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 zwar mit positiven Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit, jedoch bedingt das Geschäftsmodell der SENS eine entsprechende Vorleistung für die Abwicklung der Projekte. Somit ist die Gesellschaft grundsätzlich von der Aufrechterhaltung der Finanzkontovereinbarung und damit der Finanzierung durch die STEAG GmbH abhängig. Diese hat mit Datum vom 20. Dezember 2021 einen Kündigungsverzicht bzgl. der Finanzkontovereinbarung bis mind. Januar 2023 ausgesprochen. Allerdings bestehen auf Ebene der STEAG GmbH aufgrund er sich verändernden Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft ebenfalls Unsicherheiten. Als Folge dieser sich verändernden Rahmenbedingungen haben die Muttergesellschaften STEAG GmbH und KSBG GmbH & Co. KG das bereits in 2019 begonnene umfassende Transformationsprojekt zur Restrukturierung und Sanierung des Konzerns fortgesetzt und mit Finanzierern eine umfangreiche finanzielle Restrukturierungsmaßnahme vereinbart. Hinsichtlich der ausführlichen Darstellung der Restrukturierung auf Ebene der Muttergesellschaften und den damit verbundenen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen in Unterabschnitt "Konzernfinanzierung" dieses Abschnitts.
5 New Energy Outlook 2020, BloombergNEF (BNEF)
Die anhaltende COVID-19 Pandemie birgt die größte Unsicherheit und wird auch in 2021 zeitliche Verschiebungen bei der Projektrealisierung (Projektentwicklungs- und Bauverzögerungen) zur Folge haben. Generell wird durch Impfkampagnen insbesondere in den Kernmärkten der SENS eine Stabilisierung im zweiten Halbjahr 2021 erwartet. Nichtdestotrotz besteht das Risiko, dass sich Erlösrealisierungen in das Jahr 2022 verschieben. Risiken aus allgemeinen sowie Corona bedingten Bauverzögerungen sind in ausreichendem Maße in der Vertragsgestaltung berücksichtigt worden. Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung des Betriebes werden in Abstimmung mit der STEAG umgesetzt. Zu Beginn des Jahres 2022 zeigt sich, dass sich, trotz der Befürchtungen, nur geringe Verschiebungen aus dem Plan 2021 in das Jahr 2022 ergeben haben. Fremdwährungsrisiken werden abgesichert, soweit wirtschaftlich sinnig. Grundsätzlich werden Wechselkursschwankungen gesichert, entweder über Derivate oder über Anpassungen der Rechnungswährung. Nicht abgesichert werden Umrechnungsrisiken von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften in Euro, welche sich durch den aktuellen Wechselkurs gegenüber dem budgetierten Wechselkurs ergeben (Translationsrisiken). Risikomanagement und Risikofrüherkennungssystem Das Risikomanagement ist zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und Aufgabe der Unternehmensleitung. Es dient der Sicherung von bestehenden Erlösen, von zukünftigen Erlöspotentialen sowie der Vermeidung und Mitigation von Risiken. Die SENS ist in das Risikomanagement des STEAG Konzerns mit eingebunden. Die konzernweiten STEAG-Richtlinien bilden den Rahmen des Risikomanagementsystems der SENS. Grundlage des Risikomanagementsystems ist die Einbeziehung des Risikomanagementprozesses in die bestehenden Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Berichterstattungsabläufe. Sowohl operative als auch strategische Risiken und Chancen werden hier analysiert und kommuniziert. Das Risikomanagementsystem setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen:
Wesentliches Risiko der SENS aus der Geschäftstätigkeit sind Margeneinbußen aufgrund vertraglicher Pönalen. Diese können sich durch Bauverzug oder der Nichteinhaltung von Leistungskennziffern der gebauten PV-Parks ergeben. Diesen Risiken wird durch vertragliche Gestaltung mit dem Kunden und den Lieferanten begegnet. Wesentliche Chance für die SENS ist die Entwicklung und der Ausblick des wirtschaftlichen Umfelds. Das Investitionsvolumen im Bereich PV sowie die oben genannten Wachstumsraten der Branche werden sich positiv auf das Geschäft der SENS auswirken. Konzernfinanzierung Als Folge wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft haben die Muttergesellschaften STEAG GmbH (STEAG) und KSBG GmbH & Co. KG (KSBG) das bereits in 2019 begonnene umfassende Transformationsprojekt zur Restrukturierung und Sanierung des Konzerns fortgesetzt und mit Finanzierern eine umfangreiche finanzielle Restrukturierungsmaßnahme vereinbart. Die Wirksamkeit der mit den Finanzierern der KSBG bzw. STEAG abgeschlossenen Vereinbarungen ist am 24. September 2021 bestätigt worden. Auf Basis der ausgearbeiteten Vereinbarungen kann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit der KSBG und STEAG ausgegangen werden. Jedoch ist der Erfolg der Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Ebene der KSBG und der STEAG naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Den zugrunde gelegten Maßnahmen liegen spezifische Prämissen und Planannahmen zu Grunde. Sollte es zu wesentlichen Abweichungen dieser Prämissen und Annahmen im Prognosezeitraum kommen, kann dies dazu führen, dass die KSBG bzw. STEAG die Realisierung ihrer Vermögensgegenstände bzw. die fristgerechte Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht wie geplant wird erfüllen können. Daneben enthalten die Vereinbarungen mit den Finanzierern der KSBG bzw. STEAG spezifische Kündigungsgründe. Die Geschäftsführungen der STEAG bzw. der KSBG erwarten zum derzeitigen Zeitpunkt, dass die in den Vereinbarungen hinterlegten Kündigungsgründe, von denen einige außerhalb des Einflussbereichs dieser Muttergesellschaften liegen, nicht zum Tragen kommen werden. Somit besteht diesbezüglich eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Ebene der KSBG und der STEAG, die bei unerwarteter ungünstiger Entwicklung aufgrund der oben genannten Abhängigkeit der Aufrechterhaltung der bestehenden Finanzkontovereinbarung auf SENS ausstrahlen kann. Daher haben die Geschäftsführungen der KSBG bzw. der STEAG Überwachungsmaßnahmen installiert, die die Erreichung der Sanierungsziele flankieren sollen und informieren die SENS in regelmäßig stattfindenden Terminen über wesentlich veränderte Fortführungsrisiken. Entsprechend geht die Geschäftsführung von der erfolgreichen Umsetzung der Sanierung auf Ebene der KSBG und STEAG und somit von der Beständigkeit sowohl des Cash-Poolings als auch der Finanzkontokorrentvereinbarung aus.
Würzburg, 31. Januar 2022 STEAG Solar Energy Solutions GmbH Die Geschäftsführung André Kremer |
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