ASL
Softwareentwicklung GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.224,00 |
24.274,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.297,00 |
4.844,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.927,00 |
19.430,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
196.844,10 |
177.371,07 |
| I.
Vorräte |
21.908,62 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
169.659,05 |
177.371,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.276,43 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.758,64 |
3.292,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
217.826,74 |
204.937,60 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.151,03 |
91.098,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
66.098,60 |
50.096,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.052,43 |
16.001,74 |
| B.
Rückstellungen |
64.870,14 |
42.297,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.805,57 |
71.541,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
217.826,74 |
204.937,60 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und unter
Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen
aufgestellt.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
4 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen zum
Ausweis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
i.S.d §§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB wurde
teilweise verzichtet. Die Erleichterungen nach §
274a HGB wurden, soweit sie zutreffen, in Anspruch
genommen. Im Rahmen der Offenlegung wurde von
sämtlichen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
5 Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
7 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB wurden beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
8 Die Immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungssätze
der verschiedenen Anlagegüter richten sich in
Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 410 € sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt.
9 Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgte grundsätzlich zum
Nominalwert. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% des Nettoforderungsbestandes zur
Absicherung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet. Weitere
Risiken waren im Forderungsbestand nicht erkennbar.
10 Die Sonstigen Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert bewertet.
11 Die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch eine
Saldenbestätigung der Bank belegt.
12 Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet für
das nächste Geschäftsjahr bezahlten Aufwand und
wird mit dem Nominalwert ausgewiesen.
13 Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungszinssätze werden die den Restlaufzeiten
der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden.
14 Die Verbindlichkeiten wurden vollständig
erfasst und grundsätzlich mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
15 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
16 Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
17 In den Rechnungsabgrenzungsposten ist ein
Unterschiedsbetrag gemäß § 250 Abs. 3 HGB
eine Verbindlichkeit in Höhe von 330,31 €
(Vorjahr 1.309,78 €) enthalten.
18 Der im Eigenkapital enthaltene Gewinnvortrag
beträgt 79.151,03 € (Vorjahr: 66.098,60 €).
19 Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt 48.805,57 € (Vorjahr: 71.541,86 €) ist
ein Teilbetrag in Höhe 47.485,59 € (Vorjahr:
66.959,92 €) innerhalb eines Jahres
fällig.
4. SONSTIGE ANGABEN
21 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war als Geschäftsführer bestellt: Herr Niels
Schwenck, Kaufmann, Elmenhorst.
23 Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in der Regel als solche gesondert
auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Zum 31. Dezember
2012 bestand gegenüber dem Gesellschafter eine
Forderung (Verrechnungskonto) in Höhe von 102.107,91
€ (Vorjahr: 95.319,21 €) sowie
Verbindlichkeiten in Höhe von 21.813,00 €
(Vorjahr: 10.415,00 €).
UNTERSCHRIFT
Hamburg, 30. Dezember 2013
Niels Schwenck
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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