Herre
GmbH
Sigmaringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
502.324,00 |
500.223,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.763,00 |
2.683,00 |
| II.
Sachanlagen |
500.561,00 |
497.540,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.433.434,23 |
828.925,74 |
| I.
Vorräte |
719.184,21 |
358.379,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
262.988,78 |
70.385,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
451.261,24 |
400.160,25 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
13.117,00 |
12.709,00 |
| Aktiva |
1.948.875,23 |
1.341.857,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.257.559,37 |
1.130.631,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.078.631,38 |
927.950,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
126.927,99 |
150.681,33 |
| B.
Rückstellungen |
64.065,00 |
52.629,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
627.250,86 |
158.597,36 |
| Passiva |
1.948.875,23 |
1.341.857,74 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Herre GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Herre GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses, insbesondere bei den Angaben im Anhang,
wurde von den größenabhängigen
Erleichterungen weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die
Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr
nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen
bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB
bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige
Abschreibung war die kürzeste steuerlich für
zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu
einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im
Übrigen die geschätzte voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens
erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis 800 € wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung wurde
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden
zu Anschaffungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem
gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten und notwendige
Gemeinkosten) bewertet bzw. mit dem gegebenenfalls
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Weitergehende Erläuterungen zur Bewertung der
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind nachfolgend im Abschnitt "Angaben zur
Bilanz" aufgeführt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf
der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. der sog. "Projected Unit
Credit-Methode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von
1,78 %. Dabei wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz
2 HGB vereinfachend von dem durchschnittlichen
Marktzinssatz ausgegangen, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Weitere Grundlagen
für die Berechnung waren die "RICHTTAFELN 2018 G von
Klaus Heubeck" (Sterbetafel).
Die Pensionsverpflichtung wurde seitens der
Gesellschaft durch den Abschluss einer
Rückdeckungsversicherung abgesichert, die an den
Pensionsberechtigten verpfändet und somit dem Zugriff
der übrigen Gläubiger entzogen ist.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr:
18.365,00 €). In Höhe dieses Unterschiedsbetrags
sind die passivierten Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen und der Zinsaufwand im Vergleich
zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach
bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der
abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gem. § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
3.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im
Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren haben - wie im Vorjahr - nicht bestanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt,
teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte
gesichert.
4.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 658,86
€ (Vorjahr: 981,80 €). Diese sind im Posten
"Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.
5.
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zum
Geschäftsführer bestellt:
Herr Michel Herre, Kfz-Mechaniker Meister, 72488
Sigmaringen
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht
gewährt.
2.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 7
(Vorjahr: 9).
3.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00
€ (Vorjahr: 18.365,00 €).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Michael Herre (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024
festgestellt.
|