Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 710898
Eingetragen
3.2.1999
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen, die Ausführung sämtlicher Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und die Karosserieinstandsetzung, ferner die Vermittlung von Mietwagen, Kfz-Finanzierungen und Kfz-Versicherungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Herre
seit 12.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Graf Arnold Str. 7, Gammertingen
52.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Herre GmbH

Sigmaringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 502.324,00 500.223,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.763,00 2.683,00
II. Sachanlagen 500.561,00 497.540,00
B. Umlaufvermögen 1.433.434,23 828.925,74
I. Vorräte 719.184,21 358.379,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 262.988,78 70.385,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 451.261,24 400.160,25
C. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 13.117,00 12.709,00
Aktiva 1.948.875,23 1.341.857,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.257.559,37 1.130.631,38
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnvortrag 1.078.631,38 927.950,05
III. Jahresüberschuss 126.927,99 150.681,33
B. Rückstellungen 64.065,00 52.629,00
C. Verbindlichkeiten 627.250,86 158.597,36
Passiva 1.948.875,23 1.341.857,74

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Herre GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Herre GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von den größenabhängigen Erleichterungen weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.  Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.  Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die kürzeste steuerlich für zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im Übrigen die geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung wurde rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten und notwendige Gemeinkosten) bewertet bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Weitergehende Erläuterungen zur Bewertung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nachfolgend im Abschnitt "Angaben zur Bilanz" aufgeführt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.  Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. der sog. "Projected Unit Credit-Methode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,78 %. Dabei wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vereinfachend von dem durchschnittlichen Marktzinssatz ausgegangen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Weitere Grundlagen für die Berechnung waren die "RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck" (Sterbetafel).
Die Pensionsverpflichtung wurde seitens der Gesellschaft durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgesichert, die an den Pensionsberechtigten verpfändet und somit dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen ist.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 18.365,00 €). In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
3.  Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben - wie im Vorjahr - nicht bestanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt, teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
4.  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 658,86 € (Vorjahr: 981,80 €). Diese sind im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.
5.  Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

IV.  Sonstige Angaben
1.  Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt:
Herr Michel Herre, Kfz-Mechaniker Meister, 72488 Sigmaringen
Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.
2.  Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 7 (Vorjahr: 9).
3.  Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 € (Vorjahr: 18.365,00 €).

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Michael Herre (Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024 festgestellt.

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